Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geplanten Streichungen in den Vergütungsstrukturen in der Psychotherapie das psychotherapeutische Versorgungsangebot für GKV-Versicherte nicht reduziert wird und Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz sich nicht weiter verlängern?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) enthält für den Bereich der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen als Einsparmaßnahme die Streichung der Zuschläge für die Kurzzeittherapie sowie die Regelung des neuen § 87d SGB V, die eine Begrenzung der extrabudgetären Vergütung vorsieht.
Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Hier besteht trotz einer hohen Versorgungsdichte eine starke Nachfrage. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der GKV und dem Ziel, eine weitere Belastung für die Beitragszahler zu vermeiden, muss aber auch in diesem – wie in allen anderen – Versorgungsbereich gespart werden. Die vorgesehene Streichung der Zuschläge sowie die Begrenzung der extrabudgetären Vergütung ist daher notwendig und auch angemessen.
Die Zahl der Behandlungsfälle je Psychotherapeuten ist in den letzten Jahren relativ konstant gewesen. Die Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der beiden Maßnahmen hatten nicht den damit erhofften Effekt einer verbesserten Versorgung. Die Bundesregierung geht umgekehrt auch nicht davon aus, dass sich die Versorgung durch die jetzt notwendigen Einsparmaßnahmen verschlechtert.
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