polradar

Schriftliche Frage 118 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die im Entwurf eines GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Regelung zu…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 118 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die im Entwurf eines GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Regelung zu… Frage 118 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die im Entwurf eines GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Regelung zur Bindung von Vergütungssteigerungen an die Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts auf die Vergütungshöhe von Hebammen gegenüber dem Status quo aus, und welche konkreten Auswirkungen wird dies nach Ansicht der Bundesregierung auf die Versorgung von Schwangeren und Gebärenden haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 2. Juli 2026: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Um diesen wirksam zu begegnen, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte FinanzKommission Gesundheit umfassende Empfehlungen vorgelegt. Zu diesen gehört, dass die sehr hohen Zuwächse bei den Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung gebracht werden müssen. Vergütungs- und Preisanstiege aller Leistungserbringer sind dauerhaft und regelhaft auf die jeweilige Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen mit der Einnahmenentwicklung der GKV als fester Obergrenze zu begrenzen. Das gilt auch für die Versorgung mit Hebammenhilfe. Bereits die bislang geltende gesetzliche Regelung zur Versorgung mit Hebammenhilfe sah vor, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität in den Vergütungsverhandlungen der Hebammenverbände und des GKV- Spitzenverbandes zu berücksichtigen ist. Mit dem GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird seine ausnahmslose Geltung klargestellt. Angemessene Vergütungszuwächse entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung werden durch die Orientierung an der Einnahmenentwicklung der GKV als Obergrenze weiterhin möglich sein. Auch unter Berücksichtigung des Abschlags von einem Prozentpunkt auf die Einnahmenentwicklung der GKV bis zum Jahr 2029 sind Vergütungssteigerungen bei der Hebammenversorgung auch in Zukunft möglich. Es obliegt den Selbstverwaltungspartnern, in den künftigen Vertragsverhandlungen hier zu insgesamt tragfähigen Ergebnissen zu kommen. Insofern sind nach Ansicht der Bundesregierung keine konkreten Auswirkungen auf die Versorgung von Schwangeren und Gebärenden zu erwarten.

Relationen