Frage von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen gemeinsamen Berichts der United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) und des Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR, vergleiche www.ohchr.org/sites/default/files/documents/press/2026-02/unsmil-ohchr-business-usual-en.pdf) die Auffassung, dass ihr derzeit kein konkreter Einzelfall bekannt ist, in dem Libyen die Voraussetzungen eines „Place of Safety“ im Sinne des SAR-Übereinkommens, der einschlägigen IMO-Entschließungen und von Kapitel V der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen für die Anlandung aus Seenot geretteter Personen erfüllt, und, wenn nein, welche konkreten Einzelfälle kennt die Bundesregierung, in denen sie Libyen als „Place of Safety“ definiert (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 21/4673)?
Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum:
Das Internationale Übereinkommen zur Seenotrettung (SAR) verpflichtet zur Überstellung von aus Seenot geretteten Personen an einen sicheren Ort als Abschluss der Rettung. Die Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO/MSC.167[78]) definieren diesen Ort als einen Platz, an dem keine Gefahr für Leib und Leben mehr besteht und die grundlegenden Bedürfnisse der Geretteten gewährleistet sind. Das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) verpflichtet gemäß V/33 (1.1) den Staat, der für die Such- und Rettungszone, in der der Seenotrettungsfall liegt, zuständig ist, die Ausschiffung an einen sicheren Ort sicherzustellen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist im Einzelfall grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Staat zu bewerten.
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