10 Jahre zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer
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10 Jahre zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4061
21. Wahlperiode 10.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Luise Amtsberg, Schahina Gambir, Chantal
Kopf, Filiz Polat, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Lukas Benner, Lamya Kaddor,
Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Katrin Göring-Eckardt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zehn Jahre zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer
Seit Jahrzehnten sterben Menschen auf der Flucht nach Europa – in der Wüste,
an Land und vor allem im Mittelmeer. Die humanitäre Katastrophe an den
europäischen Außengrenzen ist kein neues Phänomen. Doch in den
vergangenen Jahren hat sich die Lage auf See dramatisch verschärft – politisch, rechtlich
und menschlich. Das „Missing Migrants Project“ zählt seit 2014 33 359 im
Mittelmeer verschwundene schutzsuchende Menschen (vgl. https://missingmigr
ants.iom.int/region/mediterranean).
Mit dem Rückzug staatlicher Rettungseinsätze ab 2015 sah sich die
Zivilgesellschaft – Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Kirchen und Freiwillige –
gezwungen, einzuspringen, um Menschen aus Seenot zu retten. Diese Einsätze
sind bei konkreten Seenotlagen humanitär und völkerrechtlich geboten. In den
letzten zehn Jahren haben sie rund 175 000 Menschen das Leben gerettet. Statt
mit Dankbarkeit sehen sich zivile Seenotretterinnen und Seenotretter
zunehmend mit Kriminalisierung, bürokratischen Hürden und Repressionen
konfrontiert.
Dass die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung für die zivile
Seenotrettung eingestellt und sichere, legale Fluchtwege weitgehend geschlossen hat,
ist nach Ansicht der Fragestellenden ein fatales Signal. Denn der Umgang mit
Menschen in Seenot ist ein Gradmesser dafür, welche Werte Deutschland und
Europa tatsächlich leben und verteidigen und wie ernst sie ihre
menschenrechtlichen sowie völkerrechtlichen Verpflichtungen nehmen.
Die Berichte über Angriffe auf die „Ocean Viking“ und die „Sea‑Watch 5“
durch Einheiten der sogenannten libyschen Küstenwache (vgl. https://taz.de/Se
enotrettung-im-Mittelmeer/!6115216/) markieren eine neue Eskalationsstufe
der Gewalt gegen Seenotretterinnen und Seenotretter im zentralen Mittelmeer.
Solche Übergriffe stehen im eklatanten Widerspruch zu internationalen
Verpflichtungen und sind vor dem Hintergrund europäischer Kooperation und
materieller Unterstützung für die sogenannte libysche Küstenwache besonders
problematisch.
Auch die Praxis der tunesischen Küstenwache, die von
Menschenrechtsorganisationen immer wieder wegen Misshandlungen, rechtswidriger
Zurückweisungen und Gewalt gegen Schutzsuchende kritisiert wird, wirft schwerwiegende
Fragen auf. Besonders problematisch sind Berichte (vgl. www.amnesty.de/infor
mieren/aktuell/eu-tunesien-migrationsabkommen-menschenrechtsverletzu
ngen), nach denen Kooperationen und Abkommen mit Tunesien dazu
beitragen, Fluchtbewegungen gewaltsam zu unterbinden, ohne wirksame Garantien
für den Schutz der Betroffenen und die Einhaltung des
Non‑Refoulement‑Grundsatzes sicherzustellen.
Europäischer Grenzschutz ist strikt an die EU-Grundrechtecharta gebunden und
darf dabei niemals gegen internationales Recht verstoßen. Die
EU‑Grenzschutzagentur Frontex muss sich an diesen Ansprüchen messen und
darf sich nicht an Pushbacks, Gewalt und Rechtsbrüchen beteiligen. Im Falle
von Menschenrechtsverletzungen braucht es transparente und nachvollziehbare
Aufklärung, Rechenschaft (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-front
ex-100.html), institutionelle Reformen und demokratische Kontrolle.
Europäische Grenzpolitik im Mittelmeer darf nicht auf Kosten des Lebens und
der Rechte von Schutzsuchenden betrieben werden, sondern muss nach Ansicht
der Fragestellenden die Rettung von Menschen in Seenot ins Zentrum stellen.
Nach Ansicht der Fragestellenden muss zum zehnjährigen Bestehen der zivilen
Seenotrettung die Verantwortung der Staaten gegenüber Schutzsuchenden
betont werden, denn am Ende geht es um unsere gemeinsamen europäischen
Werte: die Achtung des internationalen Rechts, der Menschenwürde und um den
Anspruch Europas, eine wertegeleitete Gemeinschaft zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Organisationen der zivilen Seenotrettung wurden in den folgenden
Zeiträumen durch die Bundesregierung in welcher Höhe finanziell
gefördert:
a) 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023?
b) 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024?
c) 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025?
2. Wie viele Einsätze haben die jeweiligen geförderten Organisationen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Förderzeitraum durchgeführt (bitte
getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 im Mittelmeer von
zivilen Seenotrettungsorganisationen gerettet (bitte nach zentralem bzw.
östlichem bzw. westlichem Mittelmeer – soweit verfügbar – aufschlüsseln)?
4. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 im Mittelmeer ertrunken oder
werden vermisst (bitte nach zentralem bzw. östlichem bzw. westlichem
Mittelmeer – soweit verfügbar – aufschlüsseln)?
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die geförderten
Organisationen die ihnen zugeteilten Mittel im Einklang mit den geltenden
Förderrichtlinien verausgabt haben und darüber hinaus im Förderzeitraum im
Einklang mit Völkerrecht und internationalem Seerecht operiert haben?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der durch zivile
Seenotrettungsorganisationen geretteten Personen im Zeitraum vom 1.
Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erwachsen bzw. minderjährig waren
sowie wie viele Männer bzw. Frauen es waren (bitte aufschlüsseln)?
7. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im
Förderzeitraum über das Mittelmeer in Europa angekommen (bitte
getrennt nach Ländern und nach Jahren aufschlüsseln)?
8. In wie vielen Fällen hat Deutschland in den letzten drei Jahren die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten
Asylsuchenden übernommen, und wie viele wurden davon nach
Deutschland überstellt (bitte getrennt nach Erstaufnahmeländern, Rechtsgrundlage
bzw. Mechanismus und einzelnen Daten – soweit möglich – auflisten)?
9. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer
europäischen Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen zur Unterstützung
der Staaten an der EU-Außengrenze?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Struktur, regionale
Gliederung und Führungspersonen der sogenannten libyschen
Küstenwache (Libyan Navy Coast Guard und General Administration for Coastal
Security), und welche Erkenntnisse liegen zu möglichen Verbindungen
einzelner Einheiten oder Angehöriger zu Milizen, Schleusernetzwerken
oder anderen bewaffneten Akteuren vor?
11. Gilt die Aussage des Lageberichts des Auswärtiges Amts von August
2024, dass Erkenntnisse vorliegen, dass Milizen in der Seenotrettung in
Libyen involviert sind, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dieser Einschätzung (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle
r-lagebericht-zu-libyen-3/1056270/anhang/herausgabesicher450-2025.pdf;
S. 7)?
12. Stehen Mitglieder oder Führungspersonen der sogenannten libyschen
Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter UN- oder
EU-Sanktionen, und wenn ja, welche, und wie ist der Stand der
Umsetzung dieser Sanktionen (insbesondere Einreiseverbote und
Vermögenssperren)?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher
(gewaltsamer) Aktionen der sogenannten libyschen Küstenwache gegen
zivile Seenotrettungsschiffe oder Geflüchtete oder Schiffe der Deutschen
Marine oder Schiffe der EU im Zeitraum der letzten fünf Jahre (bitte nach
Jahren und einzelnen Vorfällen auflisten)?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über (strafrechtliche)
Maßnahmen libyscher Behörden gegenüber zivilen
Seenotrettungsorganisationen (inklusive Beschlagnahme) sowie ggf. über deren gerichtlichen
Ausgang in den letzten fünf Jahren?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über strafrechtliche
Maßnahmen anderer Behörden (Italien, Griechenland) gegenüber zivilen
Seenotrettungsorganisationen (inklusive Beschlagnahme) sowie ggf. über
deren gerichtlichen Ausgang in den letzten fünf Jahren?
16. Wie viele Personen wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – in den
letzten fünf Jahren innerhalb der Territorialgewässer bzw. der SRR
(Search and Rescue Region)-Zone Libyen oder auf Hoher See vor der
libyschen Küste aus Seenot gerettet
a) durch die EUNAVFOR MED (European Union Naval Force –
Mediterranean) Operation IRINI,
b) durch Frontex-Missionen,
c) von der italienischen Küstenwache und Marine,
d) von zivilen Seenotrettungsorganisationen,
e) durch Schiffe der privaten Handelsmarine (bitte aufschlüsseln)?
17. Wie viele Geflüchtete in Seenot wurden – nach Kenntnis der
Bundesregierung – in den letzten fünf Jahren durch die sogenannte libysche
Küstenwache wieder zurück nach Libyen verbracht?
18. Bewertet die Bundesregierung Libyen als „place of safety“
(internationales Seenotrettungsrecht) nach dem Internationalen Übereinkommen über
Seenotrettung (SAR-Übereinkommen), einschlägiger Entschließungen der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) sowie den
Regelungen von Kapitel V der Anlage zum Internationalen Übereinkommen
von 1974 zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS) zur
Anlandung von aus Seenot geretteten Personen?
19. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die laut einem
Bericht bestehenden Pläne der EU in Kooperation mit dem
Militärmachthaber Khalifa Haftar Ostlibyens eine Rettungsleitstelle im Osten Libyens
aufzubauen, und wie bewertet sie diese (vgl. https://digit.site36.net/2026/0
1/06/eu-doubles-pullback-system-in-libya-renegade-benghazi-also-to-rece
ive-control-centre-and-coastguard-equipment/)?
20. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die libysche Such-
und Rettungszone im Mittelmeer wieder aberkannt werden müsste, wenn
ja, wird sie sich als Mitgliedstaat der Internationalen Seeschifffahrts-
Organisation dafür einsetzen, und wenn nein, warum nicht?
21. Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für die Sicherheit von
zivilen Seenotrettungsschiffen unter deutscher Flagge auf dem Mittelmeer in
Hinblick auf Berichte über jüngste Angriffe durch die sogenannte libysche
Küstenwache (https://taz.de/Seenotrettung-im-Mittelmeer/!6116040/), und
welche konkreten Schritte hat sie seitdem unternommen, um deren
Sicherheit zu erhöhen?
22. Hat die Bundesregierung mittlerweile eigene Ermittlungen zur Aufklärung
der Berichte über den Beschuss des zivilen Seenotrettungsschiffes „Sea-
Watch 5“, das unter deutscher Flagge fuhr, und auf die „Ocean Viking“,
an deren Bord sich auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
befanden, durch die sogenannte libysche Küstenwache eingeleitet (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 69 des Abgeordneten
Marcel Emmerich, Plenarprotokoll 21/30)?
23. Was hat der Kontakt der Bundesregierung mit den „relevanten Akteuren
vor Ort“ hinsichtlich der beiden in Frage 22 genannten Vorfälle ergeben,
und mit welchen Akteuren stand die Bundesregierung im Austausch (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 69 des
Abgeordneten Marcel Emmerich, Plenarprotokoll 21/30)?
24. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die (Erst-)Sichtung
von Seenotrettungsfällen durch die Operation EUNAVFOR MED IRINI,
an der Deutschland u. a. durch Aufklärungsflüge beteiligt ist,
insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit diesen (Information an die zuständige
Seenotrettungsleitstelle etc.) und dem jeweiligen Ausgang der Fälle?
25. Hält die Bundesregierung eine direkte Zusammenarbeit mit der
sogenannten libyschen Küstenwache in Zukunft für möglich (beispielsweise im
Zuge des aktuellen EUNAVFOR-MED-IRINI-Mandats), und wenn ja,
unter welchen Voraussetzungen?
26. Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland am Aufbau der tunesischen
Rettungsleitstelle und der Unterstützung der tunesischen Küstenwache
beteiligt (bitte Programme, durchführende Organisationen, finanzielle
Beiträge und Laufzeiten nennen)?
27. Über welche möglichen (gewaltsamen) Aktionen der tunesischen
Küstenwache gegen humanitäre Seenotrettungsschiffe oder Geflüchtete oder
Schiffe der Deutschen Marine oder Schiffe der EU der letzten fünf Jahre
hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte einzelnen nach Jahren und
Vorfällen auflisten)?
28. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über (strafrechtliche)
Maßnahmen tunesischer Behörden gegenüber zivilen
Seenotrettungsorganisationen (inklusive Beschlagnahme) in den letzten fünf Jahren?
29. Bewertet die Bundesregierung Tunesien als „place of safety“
(internationales Seenotrettungsrecht) nach dem Internationalen Übereinkommen
über Seenotrettung (SAR-Übereinkommen), einschlägiger
Entschließungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) sowie den
Regelungen von Kapitel V der Anlage zum Internationalen
Übereinkommen von 1974 zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS) zur
Anlandung von aus Seenot geretteten Personen, und wenn ja, wie ist dies
damit vereinbar, dass diesen Personen im Land droht, Opfer von
Wüstenabschiebungen oder Übergaben an libysche Sicherheitskräfte zu werden
oder als Teil der tunesischen Zivilgesellschaft Repression und
Freiheitsentzug zu erfahren?
30. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die tunesische Such-
und Rettungszone im Mittelmeer wieder aberkannt werden müsste, und
wenn ja, wird sie sich als Mitgliedstaat der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation dafür einsetzen?
31. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Aufbaus einer
Ständigen Reserve von Frontex-Einsatzkräften, die die EU-
Mitgliedstaaten dauerhaft bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen
unterstützen soll (bitte Zielstärke, erreichte Stärke, Zeitplan und wesentliche
Engpässe darstellen), und inwiefern soll das Mandat von Frontex im Bereich
Grenzverwaltung und Visumpolitik nach Kenntnis der Bundesregierung
ausgeweitet werden?
32. Wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder sind derzeit bei welchen Frontex-Missionen
im Einsatz (bitte nach Anzahl und Einsatzort aufschlüsseln)?
33. Wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder waren am 1. Mai 2025 bei welchen Frontex-
Missionen im Einsatz (bitte nach Anzahl und Einsatzort aufschlüsseln)?
34. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über illegale
Ausbringungen von Schutz- bzw. Hilfesuchenden auf das Mittelmeer durch
Grenzbeamte von EU-Mitgliedstaaten und eine mögliche Beteiligung von Frontex
dabei?
35. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich deutsche Einsatzkräfte
nicht an Menschenrechtsverletzungen anderer Einsatzkräfte im Rahmen
von Frontex-Missionen mitschuldig machen?
36. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass ggf. rechtswidrige
Pushbacks durch die Küstenwachen und Grenzbeamten von EU-Staaten
beendet werden, wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?
37. Wie viele Schiffe und Flugzeuge welcher zivilen
Seenotrettungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung momentan in Italien,
Malta oder anderen EU-Staaten festgesetzt (bitte einzeln inklusive Datum,
Behörde, Rechtsgrundlage und Begründung auflisten)?
38. Wird die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen mit Italien
und Malta und ihren Einfluss als EU-Mitgliedstaat dahin gehend nutzen,
um die (systematische) Behinderung und/oder Erschwerung von zivilen
Seenotrettungsorganisationen (in Bezug auf die Festsetzung von Schiffen
und Aufklärungsflugzeugen) zu beenden, und wenn nein, warum nicht?
39. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Personen
und Organisationen, die gegenüber Schutzsuchenden an den EU-Grenzen
humanitäre Hilfe leisten, nicht strafrechtlich verfolgt werden?
40. Sind der Bundesregierung Ermittlungen deutscher
Strafverfolgungsbehörden gegen Personen bezüglich ihres Einsatzes als ehrenamtliche und
hauptamtliche Mitarbeitende von Seenotrettungsorganisationen bekannt,
und wenn ja, in welchem Gerichtsbezirk wird gegen wie viele dieser
Personen ermittelt?
41. Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die geplante Erweiterung
des Anwendungsbereichs von § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) auf die Einreise und den Aufenthalt in das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland (GBR) durch das
Bundesministerium des Innern noch einen anderen Effekt haben, als die Strafbarkeit von
Personen zu erreichen, die einen Beitrag zu Bootsüberquerungen nach
GBR leisten?
a) Welche Beiträge sollen von der Norm nach Rechtsauffassung der
Bundesregierung umfasst werden?
b) Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung keine ausdrückliche
Ausnahme für humanitäre Hilfe im § 96 AufenthG verankert?
c) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass EU-
Mitgliedstaaten in der Umsetzung der Schleuserrichtlinie die
humanitäre Klausel hinreichend berücksichtigen, sodass die zivile
Seenotrettung nicht als Straftatbestand kriminalisiert wird?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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