Frage von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Nach welchen Kriterien werden die afghanischen Hauptpersonen mit einer Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste ausgewählt und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH darüber informiert, dass ihre Unterbringung in Pakistan oder im Safehouse in Kabul endet (www.fr.de/politik/familie-gibt-klage-auf-und-kehrt-trotz-todesangst-zu-taliban-zurueck-94242521.html), und welches Ressort ist innerhalb der Bundesregierung dafür zuständig?
Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum:
Bei der vorübergehenden Unterstützung von Personen in den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Bundesregierung. Sie ist darauf gerichtet, diejenigen Personen zu unterstützen, für die eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen ist. Unterstützungsleistungen werden grundsätzlich eingestellt, wenn eine Aufnahmeerklärung bzw. -zusage aufgehoben wird. Dieses Vorgehen wenden die jeweils zuständigen Ressorts einheitlich gegenüber allen Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan an.
Im Einzelfall wird eine vorübergehende Fortsetzung der Unterstützung gewährt, etwa für die Dauer eines ersten, fristgerecht eingelegten Eilverfahrens bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder auch des Bundesverfassungsgerichts.
Soweit Personen das organisatorische und finanzielle Unterstützungsangebot des Bundesministeriums des Innern zur Rückreise nach Afghanistan bzw. Weiterreise in einen Drittstaat angenommen haben, erfolgt in der Regel für die Dauer der Organisation der Ausreise aus Pakistan eine kurzfristige Fortsetzung der Unterstützung.
Die Entscheidung über die Fortsetzung oder Beendigung der Unterstützung in Fällen der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms trifft das Auswärtige Amt; es erfolgt eine Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern in Bezug auf die Frage der Annahme des finanziellen und organisatorischen Unterstützungsangebots und der hierzu einzuhaltenden Fristen.
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