Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan
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Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3435
21. Wahlperiode 29.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring, Marcel Emmerich,
Dr. Konstantin von Notz, Leon Eckert, Jamila Schäfer, Agnieszka Brugger, Luise
Amtsberg, Filiz Polat, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Marlene
Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Max Lucks, Boris Mijatović, Omid Nouripour,
Claudia Roth, Robin Wagener, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Kassem Taher Saleh
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan
Weiterhin befinden sich rund 1 700 afghanische Staatsangehörige mit
deutschen Aufnahmezusagen in Pakistan (Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Deborah Düring vom 3. Dezember
2025, Plenarprotokoll 21/46) und warten darauf, dass deutsche Behörden ihr
Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für
Deutschland erteilen. Ihre Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die
Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) ausgesprochen. Sie haben ihr Vertrauen in
Deutschland gesetzt, sich für unsere Soldatinnen und Soldaten, Demokratie,
Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt und sitzen in Pakistan fest. Die
pakistanische Regierung hat Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und
Ausreiseprozess bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt (www.tagesschau.de/inlan
d/innenpolitik/afghanistan-ortskraefte-dobrindt-100.html), nach der den
Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan
droht. Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion steht es in der Verantwortung
der Bundesregierung, gemachte Zusagen einzuhalten und die Verantwortung
für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und diejenigen zu
schützen, denen Schutz zugesagt wurde, auch über das Jahr 2025 hinaus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Finden Verhandlungen der Bundesregierung mit der pakistanischen
Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den
31. Dezember 2025 hinaus statt, damit auch im Jahr 2026 Ausreisen von
Afghaninnen und Afghanen mit rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen
umgesetzt werden können, so wie der Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt es in Aussicht gestellt hat (www.spiegel.de/politik/de
utschland/deutschland-laesst-192-afghanen-per-charterflug-nach-erfurt-ei
nfliegen-a-44f164d5-21ec-4f6f-bf95-08cedc349dcb), und damit
verhindert wird, dass diese Menschen von pakistanischen Behörden vorher
inhaftiert und nach Afghanistan abgeschoben werden?
2. Wie plant die Bundesregierung, die Personen, die über eine
Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm und das Ortskräfteverfahren
verfügen, aber nicht bis zum 31. Dezember 2025 aus Pakistan ausreisen
konnten, zu schützen und zu unterstützen, und welche alternativen
Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung über den Zeitraum hinaus?
3. Ist eine Evakuierung der bis Ende des Jahres nicht ausgeflogenen
Personen in einen Drittstaat geplant, wenn ja, werden bereits Drittstaaten als
Zwischenevakuierungsorte geprüft, und wenn ja, welche?
4. Wenn die Ausreise in einen Drittstaat geplant ist, werden auch die
Sicherheitsteams, die die noch nicht erfolgten Sicherheitsinterviews
durchführen, dies im Drittstaat tun?
5. Ist die Unterbringung von Afghaninnen und Afghanen mit
rechtsverbindlicher deutscher Aufnahmezusage in GIZ GmbH-Gästehäusern (GIZ =
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH)
in Pakistan auch über das Jahr 2025 hinaus sichergestellt und finanziert,
so lange, bis diese nach Deutschland ausgereist sind, um sie möglichst vor
Abschiebungen durch pakistanische Behörden nach Afghanistan zu
schützen, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
6. Für wie viele der 248 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage, die von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden
(www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-10
0.html), wurden von deutschen Behörden inzwischen Einreisevisa für
Pakistan beantragt, sodass diese nach Pakistan zurückkehren und das
Ausreiseverfahren nach Deutschland durchlaufen können, und wie viele der
Personen konnten inzwischen von Afghanistan nach Pakistan zurückkehren?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, Flugvisa für die Wiedereinreise nach
Pakistan für alle 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen zu
beantragen, wenn ja, wann wird dies geschehen, was passiert mit den
Personen, für die die Bundesregierung keine Flugvisa beantragt, und wenn nein,
warum nicht?
8. Wird die Bundesregierung diejenigen nach Afghanistan abgeschobenen
Personen mit Aufnahmezusage, die nicht bis Ende des Jahres 2025 nach
Pakistan zurückkehren können, im Jahr 2026 weiter unterstützen,
inwieweit verfolgt die Bundesregierung deren Situation, und welche
Erkenntnisse liegen ihr dazu vor?
9. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung seit Mitte November
2025 etwa 120 Ortskräften und ihren Familienmitgliedern ihre
Aufnahmezusage entzogen (https://taz.de/Afghanistan-Politik-der-Bundesregierung/!
6135271/), werden diese Personen, auch vor dem Hintergrund, dass sie
innerhalb von sieben Tagen ihre GIZ GmbH-Unterkünfte verlassen
müssen, weiter unterstützt, und wenn ja, wie?
10. Welche Bundesministerien sind für die Rücknahme der Aufnahmezusagen
der Ortskräfte verantwortlich, und im Verantwortungsbereich welcher
Ressorts liegen die Arbeitsverträge der Personen, deren Aufnahmezusage
zurückgenommen wurde (bitte nach Bundesministerien und der jeweiligen
Anzahl der Rücknahmen von Hauptpersonen und Familienmitgliedern
aufschlüsseln)?
11. Wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung für dieses Jahr
vorgesehen, und wie viele Charterflüge hat die Bundesregierung jeweils für
Januar, Februar und März 2026 vorgesehen?
12. Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026,
sollte Pakistan flächendeckend Afghaninnen und Afghanen abschieben,
mit den ca. 650 Personen, die Aufnahmezusagen nach § 22 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben, aber auch BAP-Fällen und
Ortskräften, die sich noch in Pakistan und noch im Klageverfahren befinden?
13. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage
haben zum jetzigen Stand auf das Angebot der Bundesregierung, gegen
eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den
Aufnahmeprogrammen auszusteigen, reagiert (bitte nach Zusage, Absage, Nachfrage
und Hauptpersonen und Angehörigen aufschlüsseln), und wann müssen
diese Personen die Gästehäuser in Pakistan verlassen?
14. Was geschieht mit den Personen, die das Angebot der Bundesregierung,
gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den
Aufnahmeprogrammen auszusteigen, nicht angenommen haben, müssen sie
aus den Gästehäusern in Pakistan ausziehen, und bearbeitet das BAMF
diese Fälle weiter?
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
der betroffenen Afghaninnen und Afghanen, die ein Geldangebot von der
Bundesregierung erhalten haben, dass ein Eingehen auf dieses ihre
Sicherheitslage noch weiter gefährde (www.sueddeutsche.de/politik/afghanen-pa
kistan-kanzler-merz-flucht-taliban-dobrindt-li.3335753?reduced=true)?
16. Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des
Bundesministeriums des Innern (Bundespressekonferenz am 10.
Dezember 2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), in der sie sagt,
dass das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und
bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen,
weiterhin besteht, obwohl doch die Frist abgelaufen ist, und können
Betroffene das Angebot weiterhin annehmen?
17. Wie erklärt die Bundesregierung, dass es nach Kenntnis der
Fragestellenden immer wieder zu Interventionen der Dokumentenberaterinnen und
Dokumentenberater der Bundespolizei an der Visastelle der Deutschen
Botschaft Islamabad kommt, auch wenn das BAMF die
Gefährdungsüberprüfung und auch die Prüfung der Dokumente längst positiv
abgeschlossen hat?
18. Warum werden keine Sicherheitsinterviews mehr für die ca. 650
Menschen durchgeführt, die Aufnahmezusagen über die Menschenrechtsliste
und das Überbrückungsprogramm erhalten haben?
19. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund allgemeiner
Vertrauensschutzgesichtspunkte die Verantwortung, die sie für die ca.
650 Personen hat, die gemäß § 22 AufenthG schon seit bis zu drei Jahren
über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen?
20. Welchen konkreten Hintergrund hat die Äußerung der Sprecherin des
Bundesinnenministeriums (Bundespressekonferenz am 10. Dezember
2025: www.youtube.com/watch?v=PHRGHgoH7Jc), dass die etwa 650
von der Absage Deutschlands betroffenen Menschen, die über die
Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm Aufnahmezusagen
erhalten hatten, in ihrem aktuellen Zufluchtsland Pakistan weiter von
Deutschland unterstützt werden und nicht in die Obdachlosigkeit
getrieben oder auf die Straße gesetzt werden sollen (www.stern.de/politik/ausla
nd/ortskraefte-aus-afghanistan-sollen-nicht-mehr-nach-deutschland-komm
en-36948472.html), und was plant die Bundesregierung genau für die
betroffenen Personen?
21. Erfolgen die Geldzahlungen, die als Gegenleistung zum Ausstieg aus den
Aufnahmeprogrammen gezahlt werden, aus dem Haushaltstitel
„Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“
(Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61), wenn ja, wie bewertet die
Bundesregierung die Verwendung der Mittel nicht zur Durchführung für
Aufnahmen, sondern für Zahlungen, die ausdrücklich der Verhinderung der
Einreise dienen, warum sieht die Bundesregierung hierin keine
Zweckentfremdung der bereitgestellten Mittel im Sinne des § 45 Absatz 1 Satz 1
der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und wenn nein, aus welchen
Haushaltstiteln erfolgen die Zahlungen stattdessen?
22. In welcher Höhe sind Mittel – sofern die Zahlungen aus diesem Titel
erfolgen – aus dem Titel „Resettlement und Leistungen im Rahmen der
humanitären Aufnahme“ (Einzelplan 06, Kapitel 06 03 Titel 684 61) für
Geld- und bzw. oder Sachleistungen im Rahmen der von der
Bundesregierung so bezeichneten „Unterstützungsoptionen“ an Personen aus dem
Verfahren der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms
tatsächlich abgeflossen?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
Taliban-Vertreter in Deutschland über die Generalkonsulate auf Daten
afghanischer Staatsangehöriger zugreifen können, und laut Berichten
möglicherweise gegen internationale Finanzsanktionen verstoßen, indem
Gelder über Deutschland nach Afghanistan verbracht werden (www.tages
schau.de/investigativ/taliban-afghanistan-sanktionen-deutschland-10
0.html), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
ergriffen, um diese Aktivitäten zu unterbinden, damit Daten und Gelder nicht
an Islamisten geraten?
24. Welchen Stellenwert, insbesondere für die Sicherheit der Soldaten, hat der
Einsatz von Ortskräften im Ausland in Afghanistan für die Bundeswehr
gespielt?
25. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass potenzielle Ortskräfte in
Auslandseinsätzen davon abgeschreckt werden, dass Deutschland versucht,
sich aus rechtlich eingegangenen Aufnahmeverpflichtungen
herauszukaufen?
26. Welche Folgen prognostiziert die Bundesregierung für zukünftige oder
aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr im Hinblick auf die
Unterstützung vor Ort?
27. Welche Strategien plant die Bundesregierung, um sich in Zukunft bei
Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht auf örtliche Unterstützung verlassen
zu müssen?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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