Gewalt an Schulen (Antwort zu Drs. 21/766)
Text
Gewalt an Schulen (Antwort zu Drs. 21/766)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/904
21. Wahlperiode 15.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/766 –
Gewalt an Schulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von gewalttätigen oder störenden
Schülern in Schulen gestiegen: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 18 886
Gewaltdelikte an Schulen registriert, während es 2023 bereits 27 470 waren, was
einem Anstieg von etwa 45 Prozent entspricht (www.n-tv.de/panorama/Starke
r-Anstieg-bei-Gewaltdelikten-an-Schulen-article25207763.html).
Besonders alarmierend sind dabei Messerangriffe an Schulen. Insgesamt
wurden im Jahr 2024 über 29 000 Messerangriffe registriert, ein deutlicher
Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/D
E/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicati
onFile&v=8). Auch an Schulen sind Messerangriffe keine Seltenheit mehr, vor
allem in städtischen Ballungsgebieten wie Berlin und Nordrhein-Westfalen
(www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/05/berlin-grundschule-angriff-polizei-
vernimmt-tatverdaechtigen-jungen.html).
Tausende von Vorfällen wurden in verschiedenen Bundesländern gemeldet,
wobei die Zahlen in größeren Städten besonders hoch sind. So musste
beispielsweise die Berliner Polizei im Jahr 2023 durchschnittlich fünfmal pro
Schultag wegen eines Zwischenfalls einen Polizeieinsatz auf einem
Schulgelände beziehungsweise in Räumlichkeiten von Schulen durchführen (www.bz-
berlin.de/berlin/1076-polizeieinsatze-an-berliner-schulen). Die Gewalt betrifft
nicht nur Schüler untereinander, sondern auch Lehrer. Die Zahl der Angriffe
auf Lehrkräfte hat ebenfalls zugenommen, sowohl in Form von körperlicher
Gewalt als auch verbalen Bedrohungen, wobei die Lehrkräfte beschimpft,
beleidigt, bedroht, gemobbt, belästigt, gestoßen, mit Gegenständen geschlagen,
getreten, geschüttelt oder an den Haaren gezogen wurden (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5939).
Diese Entwicklung stellt eine wachsende Bedrohung für das Schulumfeld dar
und erschwert die Arbeit der Lehrkräfte erheblich. Die steigende Gewalt an
Schulen, insbesondere durch Messerangriffe und Übergriffe auf Lehrer, zeigt
nach Auffassung der Fragesteller den dringenden Bedarf nach verstärkten
Sicherheitsmaßnahmen und präventiven Programmen, um diese gefährliche
Entwicklung einzudämmen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 15. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5939) heißt es:
„Durch das Bund-Länder-finanzierte Programm Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) wurden verschiedene Konzepte,
Medien und Initiativen entwickelt, die u. a. auch Gewalt an Schulen
thematisieren“.
All diese Maßnahmen haben in den Augen der Fragesteller nicht dazu
beigetragen, dass sich die Gewalt im Bildungssektor reduziert.
Zum Themenbereich „Forschung über Ausmaß, Muster und Gründe von
Gewalt an Schulen“ heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11410 auf S. 3: „Dementsprechend
werden im Jahr 2025 zum Berichtsjahr 2024 erstmals valide Daten zu den
Tatörtlichkeiten erwartet. Gleiches gilt für den Ereigniskatalog. Hier existiert der
Wert ‚Schulische Veranstaltung‘ erst seit dem Berichtsjahr 2024“.
1. Welche Schulformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am
intensivsten betroffen, und wie viele Brennpunktschulen sind seit welchem Jahr
je Bundesland bekannt, und welches sind die Brennpunktschulen je
Bundesland?
2. An welchen Schulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Sicherheitskräfte eingesetzt, und welche Kosten sind
diesbezüglich je Jahr je Bundesland aufgelaufen?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder
zuständig. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem nicht erfolgten
Rückgang der Kriminalität an Schulen nach der Einführung des in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten ProPK, und auf welche Weise,
wann und mit welchen Instrumenten wird die Bundesregierung in
Rücksprache mit den Ländern diesbezüglich ggf. wirksam nachsteuern?
Durch das Bund-Länder-finanzierte Programm Polizeiliche Kriminalprävention
der Länder und des Bundes (ProPK) wurden verschiedene Konzepte, Medien
und Initiativen entwickelt, die u. a. auch Gewalt an Schulen thematisieren. Zu
den konkreten Maßnahmen wird auf die vom Fragesteller in Bezug
genommenen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/5939 und 20/11410 verwiesen.
Unabhängig hiervon sind für Schulen nach der föderalen Ordnung des
Grundgesetzes die Länder zuständig. Insofern obliegt den Ländern die Entscheidung
darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die von ProPK bereitgestellten
Materialien eingesetzt werden.
4. Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Erfassung valider Taten zur Tatörtlichkeit
Schule und dem Wert „schulische Veranstaltung“ ggf. mittlerweile vor,
bzw. was sind die Gründe dafür, dass diese Ergebnisse noch nicht
vorliegen?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) werden seit dem
Berichtsjahr 2024 die Tatörtlichkeit „Schule“ sowie das Ereignis „schulische
Veranstaltung“ bundesweit verpflichtend erfasst.
Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasst öffentliche und private Schulen bis zur
Abiturstufe, Berufsschulen und Gebäude bzw. Flächen, die schulisch genutzt
werden. Der Schulweg gehört nicht dazu.
Das Ereignis „schulische Veranstaltung“ ist in allen Fällen mit unmittelbarem
schulischem Bezug zu erfassen. Hierzu zählen neben den klassischen
Unterrichtsveranstaltungen unter anderem Klassenfahrten und Schulsport außerhalb
des Schulgeländes. Ebenfalls umfasst werden solche Veranstaltungen, die im
Rahmen des Schulbetriebes organisiert werden, aber auch „externe“
Besucherinnen und Besucher haben, z. B. Musik- oder Theateraufführungen,
Ausstellungen von Schulexponaten. Hiervon abzugrenzen sind Veranstaltungen, die
zwar Räumlichkeiten der Schule nutzen, aber keinen Schulbezug aufweisen.
In Fällen, in denen das Ereignis „schulische Veranstaltung“ im Zusammenhang
mit anderen Veranstaltungen (z. B. sportlich, musikalisch) steht, ist der Wert
„schulische Veranstaltung“ „vorrangig“ zu erfassen.
Die nachstehende Tabelle enthält die Fallzahlen für das Berichtsjahr 2024 für
die Tatörtlichkeit „Schule“ und das Ereignis „Schulische Veranstaltung“
differenziert nach „Straftaten insgesamt“ und „Gewaltkriminalität“. Unter
Bezugnahme auf die Vorbemerkung der Fragesteller werden zudem Informationen
zum Phänomen „Messerangriff“ mit ausgewiesen.
Straftaten
insgesamt
892000
Gewaltkriminalität*
Anzahl alle Fälle 5.837.445 217.277
Anzahl alle Fälle mit Phänomen
„Messerangriff“
29.014 15.741
Anteil Fälle mit Phänomen
„Messerangriff“ an allen Fällen (in Prozent)
0,5 7,2
Anzahl Fälle mit Tatörtlichkeit (TÖ)
Schule
94.318 7.243
Anteil Fälle mit TÖ Schule an allen
Fällen (in Prozent)
1,6 3,3
Anzahl Fälle mit TÖ Schule mit
Phänomen „Messerangriff“
743 208
* Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel:
010000 Mord § 211 StGB
020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren
Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252,
255, 316a StGB
221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231 StGB
233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
234000 Geiselnahme § 239b StGB
235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
Straftaten
insgesamt
892000
Gewaltkriminalität*
Anteil Fälle mit TÖ Schule mit
Phänomen „Messerangriff“ an allen Fällen mit
TÖ Schule (in Prozent)
0,8 2,9
Anzahl Fälle mit Ereignis „Schulische
Veranstaltung“
24.292 2.606
Anteil Fälle mit Ereignis „Schulische
Veranstaltung“ an allen Fällen (in
Prozent)
0,4 1,2
Anzahl Fälle mit Ereignis „Schulische
Veranstaltung“ mit Phänomen
„Messerangriff“
284 69
Anteil Fälle mit Ereignis „Schulische
Veranstaltung“ mit Phänomen
„Messerangriff“ an allen Fällen mit Ereignis
„Schulische Veranstaltung“ (in Prozent)
1,2 2,6
5. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Deutschland für die Sanktionierung gewaltbereiter
Schüler, und wie wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung je Jahr
und Bundesland seit 2020 eingesetzt?
Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder
zuständig. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
6. Welche rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung für Eltern von
gewalttätigen Schülern ggf. umgesetzt, um ihre Verantwortung für das
Verhalten ihrer Kinder zu stärken (sollten bereits Maßnahmen in den
vergangenen fünf Jahren vorgenommen worden sein, wird um die
Erläuterung dieser Maßnahmen gebeten)?
7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung ggf. geplant, um
die Eltern von Kindern, die in Schulen gewalttätig oder störend auftreten,
stärker in die Verantwortung zu nehmen?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Kinder- und Jugendgewaltprävention ist der Bundesregierung ein sehr
wichtiges Anliegen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend prüft derzeit die aktuellen Zahlen und Entwicklungen zum Thema
„Kinder- und Jugendgewalt“ sorgfältig, gerade auch im Hinblick auf die
Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich; dies gilt auch in Bezug
auf die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe, Eltern bei Schwierigkeiten bei der
Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu unterstützen.
* Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel:
010000 Mord § 211 StGB
020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren
Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252,
255, 316a StGB
221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231 StGB
233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
234000 Geiselnahme § 239b StGB
235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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