Gewalt an Schulen
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Gewalt an Schulen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/766
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Kerstin
Przygodda, Christian Zaum, Jan Feser, Tobias Ebenberger und der Fraktion
der AfD
Gewalt an Schulen
In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von gewalttätigen oder störenden
Schülern in Schulen gestiegen: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 18 886
Gewaltdelikte an Schulen registriert, während es 2023 bereits 27 470 waren, was
einem Anstieg von etwa 45 Prozent entspricht (www.n-tv.de/panorama/Starker-
Anstieg-bei-Gewaltdelikten-an-Schulen-article25207763.html).
Besonders alarmierend sind dabei Messerangriffe an Schulen. Insgesamt
wurden im Jahr 2024 über 29 000 Messerangriffe registriert, ein deutlicher Anstieg
im Vergleich zum Vorjahr (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publi
kationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile
&v=8). Auch an Schulen sind Messerangriffe keine Seltenheit mehr, vor allem
in städtischen Ballungsgebieten wie Berlin und Nordrhein-Westfalen (www.rbb
24.de/panorama/beitrag/2025/05/berlin-grundschule-angriff-polizei-vernimmt-t
atverdaechtigen-jungen.html).
Tausende von Vorfällen wurden in verschiedenen Bundesländern gemeldet,
wobei die Zahlen in größeren Städten besonders hoch sind. So musste
beispielsweise die Berliner Polizei im Jahr 2023 durchschnittlich fünfmal pro Schultag
wegen eines Zwischenfalls einen Polizeieinsatz auf einem Schulgelände
beziehungsweise in Räumlichkeiten von Schulen durchführen (www.bz-berlin.de/be
rlin/1076-polizeieinsatze-an-berliner-schulen). Die Gewalt betrifft nicht nur
Schüler untereinander, sondern auch Lehrer. Die Zahl der Angriffe auf
Lehrkräfte hat ebenfalls zugenommen, sowohl in Form von körperlicher Gewalt als
auch verbalen Bedrohungen, wobei die Lehrkräfte beschimpft, beleidigt,
bedroht, gemobbt, belästigt, gestoßen, mit Gegenständen geschlagen, getreten,
geschüttelt oder an den Haaren gezogen wurden (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5939).
Diese Entwicklung stellt eine wachsende Bedrohung für das Schulumfeld dar
und erschwert die Arbeit der Lehrkräfte erheblich. Die steigende Gewalt an
Schulen, insbesondere durch Messerangriffe und Übergriffe auf Lehrer, zeigt
nach Auffassung der Fragesteller den dringenden Bedarf nach verstärkten
Sicherheitsmaßnahmen und präventiven Programmen, um diese gefährliche
Entwicklung einzudämmen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5939) heißt es:
„Durch das Bund-Länder-finanzierte Programm Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) wurden verschiedene Konzepte,
Medien und Initiativen entwickelt, die u. a. auch Gewalt an Schulen thematisieren“.
All diese Maßnahmen haben in den Augen der Fragesteller nicht dazu
beigetragen, dass sich die Gewalt im Bildungssektor reduziert.
Zum Themenbereich „Forschung über Ausmaß, Muster und Gründe von
Gewalt an Schulen“ heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11410 auf S. 3: „Dementsprechend
werden im Jahr 2025 zum Berichtsjahr 2024 erstmals valide Daten zu den
Tatörtlichkeiten erwartet. Gleiches gilt für den Ereigniskatalog. Hier existiert der
Wert ‚Schulische Veranstaltung‘ erst seit dem Berichtsjahr 2024“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schulformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am
intensivsten betroffen, und wie viele Brennpunktschulen sind seit welchem Jahr
je Bundesland bekannt, und welches sind die Brennpunktschulen je
Bundesland?
2. An welchen Schulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Sicherheitskräfte eingesetzt, und welche Kosten sind
diesbezüglich je Jahr je Bundesland aufgelaufen?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem nicht erfolgten
Rückgang der Kriminalität an Schulen nach der Einführung des in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten ProPK, und auf welche Weise, wann
und mit welchen Instrumenten wird die Bundesregierung in Rücksprache
mit den Ländern diesbezüglich ggf. wirksam nachsteuern?
4. Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung
der Fragesteller erwähnten Erfassung valider Taten zur Tatörtlichkeit
Schule und dem Wert „schulische Veranstaltung“ ggf. mittlerweile vor, bzw. was
sind die Gründe dafür, dass diese Ergebnisse noch nicht vorliegen?
5. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Deutschland für die Sanktionierung gewaltbereiter
Schüler, und wie wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung je Jahr
und Bundesland seit 2020 eingesetzt?
6. Welche rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung für Eltern von
gewalttätigen Schülern ggf. umgesetzt, um ihre Verantwortung für das
Verhalten ihrer Kinder zu stärken (sollten bereits Maßnahmen in den vergangenen
fünf Jahren vorgenommen worden sein, wird um die Erläuterung dieser
Maßnahmen gebeten)?
7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung ggf. geplant, um die
Eltern von Kindern, die in Schulen gewalttätig oder störend auftreten,
stärker in die Verantwortung zu nehmen?
Berlin, den 3. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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