Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Welche Regelungen in „befristeten Engpassgebieten“ sind aus Sicht des Bundesumweltministeriums sinnvoll, um die Synchronisation von Windkraft und Netzausbau zu verbessern (wie auf Seite 24 des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vorgesehen), angesichts der Aussage des Bundesumweltministers Carsten Schneider auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Klimaschutzprogramms, dass die Pläne zu einem Redispatchvorbehalt in Engpassgebieten bei Netzen „kein Konsens in der Bundesregierung sind“ (www.ardmediathek.de/video/phoenix-vor-ort/vorstellung-klimaschutzprogramm-2026/phoenix/Y3JpZDov L3Bob2VuaXguZGUvNTE4NjYxMg ab 24:35), und wie soll bei der Ausgestaltung der „befristeten Engpassgebiete“ sichergestellt werden, dass die Ausbauziele der Windkraft nicht gefährdet werden?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Mit dem Klimaschutzprogramm bekräftigen wir die Notwendigkeit des zielgerechten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Beschlossen sind zusätzliche Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land. Um einen systemdienlichen und kosteneffizienten Zubau zu gewährleisten und die Synchronisierung von Windkraft und Netzausbau zu verbessern, wird mit dem Netzanschlusspaket eine wirksame regionale Steuerung, zum Beispiel durch Ausweisung von befristeten Engpassgebieten, implementiert. Die Maßnahmen dürfen die Ausbauziele der Windenergie nicht gefährden. Details werden in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren geregelt.
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