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Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben - Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausbremsen

dip / drucksache 08.09.2026 · WP 21 · 21/7906 · Antrag · Original ↗

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Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben - Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausbremsen Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Desiree Becker, Violetta Bock, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben – Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausbremsen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des sogenannten Netzpakets plant die Bundesregierung bis zum Sommer 2026 entscheidende Weichenstellungen für die Energiewende. Der Gesetzesvorschlag zum Redispatch-Vorbehalt sieht vor, in neu definierten „Netzengpassgebieten“ den Vorrang für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen aufzuheben und den Entschädigungsanspruch von Betreibern bei Abregelungen für bis zu zehn Jahre auszusetzen. Die Bundesregierung begründet dies damit, den Erneuerbaren-Zubau besser an den langsameren Netzausbau anzupassen und steigende Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen. Doch dieser Ansatz verwechselt Ursache und Wirkung: Das eigentliche Problem ist nicht zu viel erneuerbare Energie, sondern ein Netzausbau, der dem Zubau nicht Schritt hält, bzw. ein Netzausbau, der nicht intelligent genug ist, um ambitionierten Ausbau von erneuerbaren Energien mit einem flexiblen Netzausbau etwa in der Kombination mit Stromspeichern zu realisieren. Eine von Green Planet Energy in Auftrag gegebene Studie kommt auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2025 zu dem Schluss, dass 90 von insgesamt 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland als „kapazitätslimitierte Netzgebiete“ gelten würden. Insbesondere bei der Windenergie an Land hätte der von der Bundesregierung geplante Netzregelhammer eine verheerende Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte: Knapp die Hälfte der Projekte, die zur Zielerreichung bis 2030 benötigt werden, wären bedroht (Quellen in der Begründung). Diese Investitionsunsicherheit für erneuerbare Energien (EE) hätte erhebliche negative Folgen für Beschäftigung, Ausbaudynamik, Strompreise und die Erreichbarkeit der Klimaziele. Die Bundesregierung muss die vielfältigen und weniger invasiven Maßnahmen für Netzengpassgebiete prüfen und insbesondere die Netzbetreiber in die Pflicht nehmen, um Überbauung und Flexibilisierung von Netzanschlüssen für EE-Anlagen zu ermöglichen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7906 21. Wahlperiode 08.09.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom geplanten Redispatch-Vorbehalt für erneuerbare Energien in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten abzusehen; 2. alternative Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um Netzengpässe aufzulösen, wie etwa a) die Überbauung von Netzanschlüssen, b) die Ermöglichung der Abregelung am Einspeisepunkt statt an der Erzeugungsanlage, c) bundesweit standardisierte, flexible Netzanschlussvereinbarungen, d) temporär, verpflichtende Höherauslastung der Netze, e) Batteriespeicherturbo insbesondere in Netzengpassgebieten, f) Beschleunigung von Flexibilisierung und Digitalisierung des Energiesystems und der Elektrifizierung der Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie sowie g) die Förderung dezentraler, innovativer Lösungen wie z. B. erneuerbare Energieparks, sodass sowohl netzdienliches Verhalten der Erzeuger als auch die Versorgungssicherheit durch Vollversorgung durch das Koppeln verschiedener erneuerbarer Technologien vor Ort zu einem Verbund (Wind-, Solaranlagen, Speicher, Elektrolyseure und Rückverstromung) angereizt wird und so der Netzausbaubedarf und -kosten reduziert werden; 3. einen Gesetzentwurf für die Aufteilung der einheitlichen Stromgebotszone vorzulegen, a) um den Ausbau von Speichern, erneuerbaren Energien netzdienlich anzureizen, b) um entsprechenden Forderungen der EU-Energieregulierungsbehörde ACER, weiten Teilen der Wissenschaft sowie der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring der Bundesregierung nachzukommen. Berlin, den 7. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des sogenannten Netzpakets (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens) plant die Bundesregierung entscheidende Weichenstellungen für die Energiewende. Das Netzpaket sieht die Einführung eines sogenannten Redispatch- Vorbehalts vor. In neu definierten „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ soll der Vorrang für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen aufgehoben und der Entschädigungsanspruch von Betreibern bei Abregelungen für bis zu zehn Jahre ausgesetzt werden. Die Bundesregierung begründet dies damit, den Erneuerbaren-Zubau besser an den langsameren Netzausbau anzupassen und steigende Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen. Doch dieser Ansatz verwechselt Ursache und Wirkung: Das eigentliche Problem ist nicht zu viel erneuerbare Energie (EE), sondern ein Netzausbau, der dem Zubau nicht Schritt hält, bzw. ein Netzausbau, der nicht intelligent genug ist, um ambitionierten Ausbau von EE mit einem flexiblen Netzausbau etwa in der Kombination mit Stromspeichern zu realisieren. In den Jahren 2024 und 2025 lagen die Kosten des Engpassmanagements im Stromnetz (das Abschalten von Erzeugungsanlagen vor dem Netzengpass und das Zuschalten von Leistung meist konventioneller Kraftwerke hinter dem Netzengpass sowie gegenläufige Stromgeschäfte zur Netzentlastung durch Übertragungsnetzbetreiber) bei rund 3 Milliarden Euro. Der Großteil, etwa 2,5 Milliarden Euro, entfiel dabei auf finanziellen Ausgleich für konventionelle Kraftwerke, lediglich 554 Millionen Euro (2024) bzw. 434 Millionen Euro (2025) wurden für die Entschädigung abgeschalteter Erneuerbarer Energien ausgezahlt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 21/4848; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 21/6244). Die von der Bundesregierung geplante Regel, in Netzengpassgebieten für zehn Jahre keine Vergütung bei Abschaltung von Erneuerbaren Energieanlagen zu zahlen, ist dabei viel zu pauschal sowie zu langfristig angelegt und steht dadurch in keinem angemessenen Verhältnis zur Herausforderung der Netzengpässe. Expertinnen und Experten aus Umwelt- und Branchenverbänden sowie Forschungsinstituten warnen übereinstimmend, dass in „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ die entstehenden Ausfallzeiten der Vergütung für Ökostromanlagen eine solide Kalkulation der Refinanzierung und damit die Bankfähigkeit von Investitionen in Erneuerbaren Energieanlagen stark gefährden würden. Diese Investitionsunsicherheit könnte demnach in diesen Gebieten eine Finanzierung von neuen erneuerbaren Energieanlagen verunmöglichen (vgl. WirtschaftsWoche vom 10.04.2026, „Vestas-Technikchef warnt vor Katherina Reiches Netzpaket“). Eine von Green Planet Energy in Auftrag gegebene Studie kommt auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2025 zu dem Schluss, dass 90 von insgesamt 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland als „kapazitätslimitierte Netzgebiete“ gelten würden. Dieser massive Angriff auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte, etwa für Windenergie an Land, könne daher bedeuten, dass rund 23 Gigawatt (GW) an bereits genehmigten oder im Verfahren befindlichen Anlagen vor dem Aus stünden. Die geplante Netzregel würde danach also knapp die Hälfte der gesamten Ausbaumenge in der Höhe von 50 GW bedrohen, die zur Zielerreichung des EEG-Ausbaus für Windenergie an Land bis zum Jahr 2030 nötig ist. Auch bei der Photovoltaik wären die Folgen erheblich: Etwa 9,2 GW kurzfristig realisierbarer Freiflächenphotovoltaikprojekte und damit fast das Ausbauziel eines gesamten Jahres (11 GW) drohten durch diese neue Netzregel nicht realisiert zu werden (https://green-planet- energy.de/presse/artikel/studie-wo-das-netzpaket-wind-und-solarprojekte-ausbremst). Zu Forderung 2: Die von der Bundesregierung mit dem Redispatch-Vorbehalt geplante Regelung ist viel zu pauschal und zeitlich zu ausgreifend. Sie nimmt zudem die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber aus der Pflicht in Netzengpassgebieten mit Standardisierungen, Digitalisierung, intelligenten Netzen und Speichern den wachsenden EE-Anteil effizient zu steuern, Kosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Am 13.02.2026 forderte ein breites Verbändebündnis aus Bündnis Bürgerenergie, BUND, Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), Campact, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, Germanwatch, NABU, Umweltinstitut München und WWF die geplanten Einschränkungen beim Netzanschluss für neue Erzeugungsanlagen zurückzunehmen. Es sei stattdessen deutlich mehr Flexibilisierung im Energiesystem notwendig. Angeführt werden dynamische Stromtarife und Netzentgelte, Batteriespeicher und industrielle Flexibilität, die gezielt zu fördern seien, um Ökostrom effizienter zu nutzen und Netze zu entlasten (www.dnr.de/presse/pressemitteilungen/eeg-novelle-und-netzpaket-drohen-energiewende-auszubremsen). Zu Forderung 2 a) Mehrere Branchenverbände, darunter der Bundesverband WindEnergie e. V. und der Bundesverband Solarwirtschaft, fordern eine Ermöglichung der Überbauung von Netzanschlüssen. Die Grundidee ist, dass viele EE-Anlagen ihre Nennleistung nur selten und/oder nicht gleichzeitig erreichen. Beispielsweise weht der Wind an sonnigen Tagen häufig weniger kräftig und an windigen Tag ist die Sonneneinstrahlung häufig weniger stark. Werden die Anschlüsse von Wind- und Solaranagen oder gar auch Stromspeicher und Elektrolyseur an einem Netzverknüpfungspunkt kombiniert, würde in Summe die Leistungsanforderung an das Netz niedriger ausfallen als bei der Summe von Einzelanschlüssen. Zudem würden die Netzkapazitäten besser ausgenutzt. Daher sollte im Energiewirtschaftsrecht die Überbauung von Netzanschlüssen ausdrücklich zugelassen werden (vgl. www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche/RV0010354/- 167330). Zu Forderung 2 c) Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) brachte in einem Positionspapier den Vorschlag von bundesweit standardisierten, flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements, kurz FCAs) in die Diskussion. Auf Verteilernetzebene herrsche fehlende Standardisierung und „Kleinstaaterei“. Ein effizienter Prozess ließe sich nicht durch hunderte individuelle Vertragsvarianten von über 800 verschiedenen Netzbetreibern abbilden, weswegen auch kaum flexible Netzanschlussvereinbarungen zustande kämen. Der unterbreitete Lösungsvorschlag würde das EEG entsprechend ergänzen und den Anlagenbetreibern das Recht zur Überbauung explizit festschreiben und direkt mit verbindlichen Regelungen zur Netznutzung verbinden (www.bne-online.de/wp-content/uploads/26-04-bne-Positionspapier-fNAV-im-EEG.pdf). Zu Forderung 2 g) Dezentrale, innovative Lösungen zur Entlastung von Netzen sollten ermöglicht werden, sodass etwa das Koppeln verschiedener Technologien vor Ort zu einem Verbund (Wind-, Solaranlagen, Speicher, Elektrolyseure und Rückverstromung) an einem Netzanschlusspunkt nicht nur ermöglicht, sondern auch regulativ gefördert wird. Breit rezipiert wurde beispielsweise eine gemeinsame Stellungnahme von Unternehmen aus der Energiebranche sowie aus Industrie und Gewerbe (u. a. von Salzgitter AG, Copenhagen Infrastructure Partners, ECO STOR GmbH) vom 13.05.2026. Die Unternehmen fordern eine Flexibilitätsstrategie, die bei der Struktur und Verschaltung der Netze ansetzt. In Engpassgebieten sollten Erzeugung, flexible Lasten (Industrie, Wasserstoff, Wärme), Speicher und Power-to-Heat gezielt zu sogenannten „Netzflex-Clustern“ verbunden und regulatorisch privilegiert werden (www.eco-stor.de/Publikationen/2605_Stellungnahme_Netzpaket_zum_ Flexibilita%CC%88tsbooster_machen.pdf). Zu Forderung 3: Deutschland verfügt bislang nur über eine einheitliche Strompreiszone, obwohl die Erzeugungskapazitäten und die Netzinfrastruktur regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Eine Gebotszonentrennung würde regionale Preissignale erzeugen, die widerspiegeln, wo Strom tatsächlich kosteneffizient erzeugt und transportiert werden kann. Investoren und Projektierer erhielten damit den Anreiz, neue erneuerbare Anlagen bevorzugt dort zu errichten, wo die Netzkapazitäten vorhanden sind, und Engpässe vermieden werden, anstatt wie bisher unabhängig von der Netzsituation zu bauen. Zudem würden Handelsgeschäfte erschwert, die durch Netzengpassgebiete führen. Beides würde den Bedarf an kostspieligem Redispatch und an überdimensioniertem Netzausbau erheblich reduzieren, da Erzeugung und Netzkapazität besser aufeinander abgestimmt würden. Eine Gebotszonentrennung ersetzt zwar nicht den Netzausbau, schafft aber die marktseitigen Voraussetzungen dafür, dass Erneuerbaren-Zubau und Netzplanung endlich integriert stattfinden können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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