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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Wie viele syrische Staatsangehörige mit humanitärem Aufenthaltstitel in Deutschland erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzungen, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln, und in wie vielen Fällen sind syrische Staatsangehörige seit Januar 2025 in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt (bitte die jeweiligen Aufenthaltstitel angeben)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Zu der Frage liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, hat die zuständige Ausländerbehörde anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass gemäß Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 31. März 2026 521 053 aufhältige Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit einen humanitären Aufenthaltstitel hatten. Zum Stichtag 31. März 2026 waren im AZR insgesamt 29 631 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit erfasst, die im Zeitraum seit Januar 2025 aus einem humanitären Aufenthaltstitel in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt sind. Die große Mehrheit dieser Personen (27 632 Personen) hat eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Die gewünschten weiteren Differenzierungen nach neuen Aufenthaltstiteln eignen sich nicht für eine mündliche Beantwortung im Rahmen der Fragestunde, da die erfragten Daten sinnvoll nur in Form einer statistischen Tabelle dargestellt werden können, die sich als Fließtext naturgemäß nicht allgemeinverständlich kommunizieren lässt. Daher werden diese Daten in Form einer Tabelle als Anlage zum Protokoll dieser Fragestunde gegeben: Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit, die seit Januar 2025 aus einem humanitären Aufenthaltstitel in einen anderen Aufenthaltstitel gewechselt sind (Stand 31.03.2026). Grund des Aufenthalts Anzahl Personen Quelle: Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.03.2026 Aufenthaltserlaubnis ‒ Ausbildung 37 Aufenthaltserlaubnis ‒ Besondere Aufenthaltsrechte 42 Aufenthaltserlaubnis ‒ Erwerbstätigkeit 273 Aufenthaltserlaubnis ‒ familiäre Gründe 1 630 EU-Aufenthaltsrechte 17 Niederlassungserlaubnis 27 632 Gesamt ‒ Summe 29 631

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