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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um Syrerinnen und Syrer mit humanitären Aufenthaltstiteln eine langfristige und planbare Perspektive in Deutschland zu bieten, und wie vielen Syrerinnen und Syrern mit humanitären Aufenthaltstiteln wurde zusätzlich zu diesem Aufenthaltstitel eine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt (bitte nach jeweiligem Aufenthaltstitel auflisten)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Erteilung von Aufenthaltstiteln im Rahmen des Flüchtlingsschutzes verfolgt das Ziel, einen Aufenthalt für die Dauer eines Schutzbedarfes zu ermöglichen. Entfällt der Schutzbedarf, zum Beispiel aufgrund von Veränderungen der Situation im Herkunftsstaat, entfällt auch die Voraussetzung für den Aufenthaltstitel. Nach der aktuellen Rechtslage können syrische Staatsangehörige mit einer aufgrund eines Schutzstatus erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Aufenthaltsgesetz bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen aber in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln (zum Beispiel Erwerbs- und Ausbildungstitel). Diese Aufenthaltstitel ermöglichen einen Aufenthalt unabhängig von einem Schutzbedarf. Weitere Maßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Der zweite Teil der Frage wird dahingehend verstanden, dass nach der Zahl der in Deutschland aktuell aufhältigen syrischen Staatsangehörigen, die nach ihrer Einreise einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten haben und später zu einem Aufenthaltstitel aus anderen Gründen gewechselt sind, gefragt wird. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 hielten sich 666 982 syrische Staatsangehörige in Deutschland auf, denen nach ihrer letzten Einreise ein Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wurde. Von diesen erhielten 43 626 Personen zu einem späteren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel aus anderen Gründen. Die erfragte Verteilung nach Grund des ersten Titels nach dem Wechsel wird in tabellarischer Form zu Protokoll gegeben. Die große Mehrheit (41 931 Personen) erhielten eine Niederlassungserlaubnis. Grund des Aufenthalts Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis – Altfall 2 Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung 13 Aufenthaltserlaubnis – besondere Aufenthaltsrechte 32 Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit 198 Aufenthaltserlaubnis – familiäre Gründe 1 428 EU-Aufenthaltsrechte 22 Niederlassungserlaubnis 41 931 Gesamt 43 626

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