Rückkehrbereitschaft syrischer Staatsbürger seit dem Sturz des Staatspräsidenten Baschar al-Assad (Antwort zu Drs. 21/1882)
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Rückkehrbereitschaft syrischer Staatsbürger seit dem Sturz des Staatspräsidenten Baschar al-Assad (Antwort zu Drs. 21/1882)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2204
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/1882 –
Rückkehrbereitschaft syrischer Staatsbürger seit dem Sturz des
Staatspräsidenten Baschar al-Assad
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Nacht zum 8. Dezember 2024 kollabierte die Syrische Arabische
Republik unter Staatspräsident Baschar al-Assad infolge von Offensiven der
syrischen Opposition im Rahmen des seit 2011 andauernden Bürgerkriegs (www.t
agesschau.de/syrien-sieg-rebellen-entwicklung-100.html). Medienberichten
zufolge sollen nach diesem Machtwechsel bislang nur wenige syrische
Staatsangehörige aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt sein. Die Zahl der
Rückkehrer soll sich dabei seit Dezember 2024 auf nur rund 4 000 Personen
belaufen. Aus diesem Personenkreis sollen 995 Personen das Bund-Länder-
Programm „REAG/GARP 2.0“, das unter anderem die Reisekosten
übernimmt und finanzielle Starthilfen gewährt, in Anspruch genommen haben.
Weitere 193 Ausreisen seien mit Unterstützung landeseigener Programme
einzelner Bundesländer erfolgt. Zudem verließen bis Ende Juni 2025 2 727 Syrer
Deutschland ohne jegliche Förderung. Nach Angaben des
Bundesministeriums des Innern wird jedoch nicht erfasst, ob diese Personen tatsächlich nach
Syrien oder in ein anderes Land ausgereist sind (www.ndr.de/der_ndr/presse/
mitteilungen/nach-sturz-assads-erst-wenige-syrer-aus-deutschland-zurueckgek
ehrt,pressemeldungndr-170.html). Mit dieser Kleinen Anfrage soll nun in
regelmäßigen Abständen die Rückkehrbereitschaft der syrischen Migranten in
Deutschland erfragt werden.
1. Wie viele syrische Staatsangehörige lebten nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 8. Dezember 2024 in Deutschland?
Angaben zum erfragten Stichtag liegen der Bundesregierung nicht vor. Zum
Stichtag 30. November 2024 waren ausweislich des Ausländerzentralregisters
(AZR) 974 395 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufhältig.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 13. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
In der Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) im
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum wurden zum Stichtag 30. November
2024 59 Syrer als Gefährder mit islamistisch terroristischem Hintergrund
bearbeitet.
3. Wie viele syrische Staatsangehörige lebten nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2025 in Deutschland?
Angaben zum erfragten Stichtag liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Zum Stichtag 31. August 2025 waren ausweislich des AZR 951 406 syrische
Staatsangehörige in Deutschland aufhältig.
4. Bei wie vielen von den in Frage 3 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
In der AG Status im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum wurden zum
Stichtag 31. August 2025 55 Syrer als Gefährder mit islamistisch
terroristischem Hintergrund bearbeitet.
5. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Stichtag 8. Dezember 2024 Deutschland freiwillig
verlassen (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 31. August 2025 waren im AZR 4 633 syrische Staatsangehörige
erfasst, bei denen seit 8. Dezember 2024 ein Fortzug ins Ausland vermerkt ist.
Die Verteilung nach Monat der letzten Ausreise kann der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Monat der letzten Ausreise Anzahl Personen
Dezember 24 181
Januar 25 340
Februar 25 513
März 25 511
April 25 609
Mai 25 597
Juni 25 508
Juli 25 619
August 25 755
Gesamt 4 633
6. Bei wie vielen von den in Frage 5 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
Seit dem 8. Dezember 2024 wurden im Rahmen der AG Status insgesamt neun
syrische Gefährder bei der freiwilligen Ausreise begleitet.
7. Wie viele von den in Frage 5 erfragten Personen haben ihre freiwillige
Ausreise bezuschussen lassen, und wie hoch waren die monatlichen
Kosten sowie die Gesamtkosten, die hierdurch bis zum 30. September
entstanden sind (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?
Der Bund unterstützt die freiwillige Rückkehr nach Syrien durch zwei
verschiedene Programme, zum einen über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP
(Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/
Government Assisted Repatriation Programme), zum anderen über das
sogenannte Refinanzierungsverfahren.
Im Rahmen der sogenannten Refinanzierung organisieren die Länder über
landeseigene Programme freiwillige Ausreisen. Nach erfolgter Ausreise kann ein
Antrag auf anteilige Refinanzierung der entstandenen Kosten an das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Der durch den
Bund erstattete Anteil der Kosten ist hierbei analog zu den Vorgaben des
REAG/GARP-Programms. Die Förderung der freiwilligen Rückkehr wird nicht
im AZR erfasst. Die nachfolgenden Zahlen geben die der Bundesregierung
bekannten Förderanträge wieder.
Die Anzahl der im Zeitraum Dezember 2024 bis August 2025 über REAG/
GARP geförderten freiwilligen Ausreisen syrischer Staatsangehöriger kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Das Gesamtfördervolumen beläuft
sich hierbei auf 2 713 660 Euro. Die monatlichen Förderbeträge beruhen auf
rechnerischen Durchschnittswerten und stellen keine exakten
Auszahlungsbeträge dar.
Monat Anzahl der geförderten Personen Fördermittel (in Euro)
Dezember 24 0 0
Januar 25 5 10 240
Februar 25 96 146 688
März 25 188 321 868
April 25 252 370 188
Mai 25 269 434 897
Juni 25 214 325 494
Juli 25 323 547 785
August 25 525 556 500
Gesamt 1 872 2 713 660
Quelle: BAMF, Stand: 31. August 2025, vorläufige Zahlen
Im Rahmen der Refinanzierung wird nur das Zielland, nicht aber die
Staatsangehörigkeit erfasst. Die Anzahl der nach Syrien ausgereisten Personen im
Zeitraum Dezember 2024 bis August 2025, für die von den Ländern ein Antrag
auf Refinanzierung an das BAMF übermittelt und von diesem genehmigt
wurde, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Das
Gesamtfördervolumen beläuft sich hierbei auf 339 132,24 Euro. Die monatlichen Förderbeträge
beruhen auf rechnerischen Durchschnittswerten und stellen keine exakten
Auszahlungsbeträge dar. Es handelt sich hierbei um den durch das BAMF an die
Länder erstatteten Betrag.
Monat Anzahl der ausgereisten Personen Fördermittel (in Euro)
Dezember 24 10 12 953,55
Januar 25 29 32 730,73
Februar 25 56 63 204,17
März 25 46 51 917,71
April 25 19 21 444,27
Mai 25 29 32 730,73
Monat Anzahl der ausgereisten Personen Fördermittel (in Euro)
Juni 25 27 30 473,44
Juli 25 49 55 303,65
August 25 34 38 373,96
Gesamt 289 339 132,24
Quelle: BAMF, Stand: 31. August 2025, vorläufige Zahlen
8. Bei wie vielen von den in Frage 7 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder, und wie hoch waren die monatlichen Kosten sowie die
Gesamtkosten, die durch die Bezuschussung ihrer freiwilligen Ausreise bis
zum 30. September entstanden sind (bitte nach Monatsscheiben
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Wie viele syrische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September
2025 monatlich nach Syrien abgeschoben (bitte nach Monatsscheiben
aufschlüsseln)?
10. Bei wie vielen von den in Frage 9 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgten im betreffenden Zeitraum keine
Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger in deren Heimatland.
11. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September
2025 monatlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (bitte nach
Monatsscheiben aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die monatlich erfolgten
Einbürgerungen (ehemals) syrischer Staatsangehöriger in diesem Zeitraum vor.
Gemäß § 36 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden über erfolgte
Einbürgerungen jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene
Kalenderjahr durchgeführt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 83 185 syrische
Staatsangehörige eingebürgert. Die Daten für das Erhebungsjahr 2025 werden im
kommenden Jahr durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.
12. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September
2025 monatlich einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt?
Die erfragten Angaben liegen nur für ganze Kalendermonate vor und sind
öffentlich verfügbar. Sie können der Asylgeschäftsstatistik des BAMF
entnommen werden, die unter dem folgenden Link abrufbar ist: www.bamf.de/DE/The
men/Statistik/Asylzahlen/asylzahlen-node.html.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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