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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Welche Fortschritte macht die Bundesregierung mit Blick auf die Empfehlungen in Abschnitt A („Maßnahmen zur Förderung des Übergangs hin zu einem anderen Rechtsstatus bereits vor Ende des vorübergehenden Schutzes“) der „Empfehlung des Rats für einen koordinierten Ansatz beim Übergang hin zu neuen Optionen nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine“ (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12015-2025-INIT/de/pdf), und wie viele Menschen mit vorübergehendem Schutz konnten bereits in eine andere Aufenthaltserlaubnis wechseln (bitte nach jeweiligem Aufenthaltstitel auflisten)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Allen Personen aus der Ukraine, die in Deutschland vorübergehenden Schutz genießen, steht bereits jetzt die Möglichkeit offen, einen anderen nationalen Rechtsstatus zu beantragen, sofern sie die dafür jeweils erforderlichen Bedingungen erfüllen. Das Bundesministerium des Innern hat die zuständigen Behörden bereits in der Vergangenheit dazu aufgefordert, die Schutzsuchenden entsprechend zu informieren und zu beraten. Es hat außerdem klargestellt, dass auch die Möglichkeit besteht, Aufenthaltstitel nach den Richtlinien (EU) 2016/801, (EU) 2021/1883 und (EU) 2024/1233 zu beantragen. Es können nur Aussagen zu denjenigen Personen gemacht werden, die sich zum Stichtag in Deutschland aufhielten. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 hielten sich laut Ausländerzentralregister 1 084 658 Personen in Deutschland auf, denen nach ihrer letzten Einreise ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde. Von diesen erhielten 18 874 Personen zu einem späteren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel aus anderen Gründen.

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