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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Bedrohungslage durch Cybercrime, und welche Anpassungen im Strafrecht hält sie für erforderlich? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität ist in Deutschland anhaltend hoch. Ein Indikator dafür ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie weist für das Jahr 2024, auf das sich die letzte vorliegende Statistik bezieht, 131 391 in Deutschland verübte Cybercrime-Fälle aus. Bei weiteren 201 877 Straftaten handelt es sich um sogenannte Auslandstaten, die vom Ausland oder einem unbekannten Ort aus verübt wurden. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung zu schaffen, dabei aber auch Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, wie die Vorgaben am besten umgesetzt werden können. Unabhängig davon beobachtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Entwicklung im Bereich der Computerkriminalität fortlaufend und prüft in diesem Zusammenhang auch etwaigen Anpassungsbedarf im Strafrecht.

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