Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur Cybersicherheit (Antwort zu Drs. 21/5183)
Text
Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur Cybersicherheit (Antwort zu Drs. 21/5183)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5456
21. Wahlperiode 16.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5183 –
Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur
Cybersicherheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die fortschreitende Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche und
schafft neben Chancen auch neue Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten. Sie
ist von großer Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen,
staatliche Behörden sowie Forschungseinrichtungen. Die Gefahren reichen von
Datenmissbrauch und digitaler Erpressung über die Verbreitung von
Desinformation und Spionage bis hin zu Sabotage von kritischer Infrastruktur. Im Jahr
2024 verursachten Datendiebstahl und Industriespionage einen
wirtschaftlichen Schaden von rund 267 Milliarden Euro (https://de.statista.com/themen/23
71/internetkriminalitaet-in-deutschland/#topicOverview). Da sich
Angriffsmethoden stetig weiterentwickeln und neue Technologien wie Künstliche
Intelligenz zusätzliche Risiken bringen, wächst der Handlungsdruck weiter. Dies
erfordert eine unabhängige, gut ausgestattete IT-Sicherheitsforschung, die nur
durch eine solide und langfristige Finanzierung gesichert werden kann. Das
vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) geförderte Forschungsrahmenprogramm „Digital. Sicher.
Souverän.“ läuft im Jahr 2026 aus. Die Bundesregierung hat ein erstes
Eckpunktepapier (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse) für ein
Nachfolgeprogramm vorgelegt; die Veröffentlichung des Nachfolgeprogramms ist
jedoch erst für das erste Quartal 2027 geplant. Nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller könnte die Entwicklung elementarer
Forschungsergebnisse zu neuen IT-Sicherheitstechnologien gefährdet werden, sollte das
Nachfolgeprogramm nicht rechtzeitig und mit klarer Zielsetzung auf- bzw. umgesetzt
werden.
1. Mit welchem Fördervolumen plant die Bundesregierung für das
Fortsetzungsprogramm zur Cybersicherheit in den kommenden Jahren (bitte
jährliches Fördervolumen für den gesamten Förderzeitraum
aufgeschlüsselt angeben) – auch vor dem Hintergrund, dass die IT-Sicherheit explizit
mit in das 500-Mrd.-Euro-Sondervermögen aufgenommen wurde?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt vom 16. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie stellt die Bundesregierung die finanzielle Verstetigung der IT-
Sicherheitsforschung über das Jahr 2026 hinaus sicher, und welche Rolle
spielen dabei Mittel aus dem Kernhaushalt im Vergleich zu Mitteln aus
etwaigen Sondervermögen oder zweckgebundenen Fonds (z. B. Klima-
und Transformationsfonds)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die IT-Sicherheitsforschung ist bereits seit langem fest im Haushalt des
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, Epl. 30
des Bundeshaushalts) verankert und konnte insbesondere durch das letzte
Konjunkturpaket verstärkt werden. Aktuell ist für das Fortsetzungsprogramm eine
Laufzeit von 2027 bis 2032 vorgesehen, und darin unter der Annahme einer
Fortschreibung der bestehenden Finanzplanung ein Bewilligungsvolumen für
Forschungsvorhaben von voraussichtlich ca. 700 Mio. Euro aus dem Epl. 30
und ca. 200 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Investitionen und
Klimaschutz (SVIK). Damit leistet die IT-Sicherheitsforschung einen wesentlichen
Beitrag zur Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland.
Zusätzlich fördert die Bundesregierung die Cybersicherheitsforschung über die
institutionelle Förderung des CISPA Helmholtz-Zentrums für Cybersicherheit,
des ATHENE Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit
sowie der dort beteiligten und weiterer Institute der Fraunhofer-Gesellschaft,
des KASTEL – Institut für Informationssicherheit und Verlässlichkeit des
Karlsruher Instituts für Technologie und der Max-Planck-Gesellschaft,
insbesondere am Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre Bochum.
3. Wie plant die Bundesregierung, einen „nahtlos[en]“ (Cybersicherheit –
Forschungspolitische Impulse, S. 2) Anschluss zwischen dem Ende des
aktuellen Forschungsrahmenprogramms und dem Beginn des geplanten
Nachfolgeprogramms sicherzustellen?
4. Zu welchem Datum plant die Bundesregierung den Förderbeginn des
Nachfolgeprogramms?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-
Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ läuft Ende des Jahres 2026 aus. In der
Nachfolge ist ein neues Forschungsprogramm der Bundesregierung zur
Cybersicherheit ab dem Jahr 2027 gegenwärtig in Vorbereitung (Initiativ- und
Entwicklungsphase). Die Kabinettbefassung ist im ersten Quartal des Jahres 2027
vorgesehen. Parallel werden bereits die ersten Fördermaßnahmen konzipiert. Der
Förderbeginn ist im Laufe des Jahres 2027 vorgesehen. Die „Agenda
Cybersicherheitsforschung“ ergänzt bereits seit Ende des Jahres 2022 das auslaufende
Forschungsrahmenprogramm. Durch diese Elemente ist ein nahtloser Übergang
zwischen den Programmen sichergestellt.
5. Welche alternativen Maßnahmen evaluiert die Bundesregierung zur
Unterstützung der Forschung im Bereich IT-Sicherheit, und mit welchem
Gesamtfördervolumen werden diese umgesetzt?
Im Rahmen der in der Initiativphase durchzuführenden ex-ante Evaluation
erfolgt eine vorausschauende Bewertung des neuen Forschungsprogramms. Ein
Bestandteil dieser Evaluation ist eine Alternativenprüfung, bei der untersucht
wird, ob das angestrebte Ziel durch alternative Maßnahmen erreicht werden
kann. Die ex-ante Evaluation befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Die seit dem Jahr 2020 etablierte Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
GmbH (Cyberagentur) vergibt Forschungsprojekte mit Fokus auf
Cybersicherheit. Sie reagiert auf die Bedarfe der Sicherheitsbehörden. Dies kann als
ergänzendes Instrument gesehen werden. Es erfolgt jedoch keine
Forschungsförderung, sondern eine Beauftragung im Vergabeverfahren. Für weitere
Informationen zur Cyberagentur wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/3729 verwiesen.
6. Welche Expertinnen und Experten, Forschungseinrichtungen und
Forschungsgesellschaften und welche Vertreterinnen und Vertreter von
Unternehmen, Verbänden oder Beratungsgesellschaften hat die
Bundesregierung bereits in den Prozess der Entwicklung des
Nachfolgeprogramms zur Cybersicherheit einbezogen, und welche weiteren Akteure
wird sie in Zukunft involvieren?
In der aktuellen Initiativphase zur Erarbeitung des künftigen
Forschungsprogramms zur Cybersicherheit sind rund 400 Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft eingebunden. In der
darauffolgenden Entwicklungsphase wird ein Beirat die inhaltliche Erarbeitung des
Programms begleiten. Die Zusammensetzung des Beirats befindet sich derzeit
in Abstimmung. Zudem sind Abstimmungen mit den Ressorts, betroffenen
nachgeordneten Behörden und den Ländern vorgesehen.
7. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Schwerpunkte der neuen
Forschungsförderung am aktuellen Programm „strategisch und nachhaltig
neu“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 2)
auszurichten, insbesondere im Hinblick darauf, dass Künstliche Intelligenz und
Quantentechnologien, wie etwa die Post‑Quanten‑Kryptografie, im
bestehenden Forschungsrahmenprogramm bereits schwerpunktmäßig
gefördert wurden?
Geopolitische Veränderungen, verschärfte Sicherheitslagen und neue
technologische Entwicklungen erfordern eine kontinuierliche Überprüfung und
Anpassung der forschungspolitischen Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im
Bereich der Cybersicherheitsforschung. Die hochdynamische Entwicklung von
künstlicher Intelligenz und Quantentechnologien bietet gleichzeitig neue
Sicherheitslösungen, aber auch neue Angriffsflächen und -vektoren. Von
besonderer Bedeutung für die Cybersicherheit im Quantenzeitalter wird die
abhörsichere Quantenkommunikation sein. Ohne strategische und langfristige
Förderung würde die Forschung hinter die globale Entwicklung von Abwehr- und
Angriffstechnologien zurückfallen. Mit dem künftigen
Forschungsrahmenprogramm sollen zudem Maßnahmen für gesellschaftliche Cyberresilienz sowie
der effiziente und wirkungsvolle Transfer von neuen Sicherheitslösungen aus
der Forschung in die Anwendung verstärkt und strukturell verankert werden.
8. Plant die Bundesregierung im künftigen Forschungsrahmenprogramm
auch einen Schwerpunkt zur Abwehr hybrider Bedrohungen und
Desinformationen?
Hybride Angriffe und Bedrohungslagen verbinden Cyberoperationen,
Informationsmanipulation und Sabotage und gefährden damit sowohl staatliche
Handlungsfähigkeit als auch demokratisches Vertrauen. Die Abwehr hybrider
Bedrohungen und von Desinformationen wird daher ein wichtiger Schwerpunkt im
künftigen Forschungsprogramm sein.
9. Wie plant die Bundesregierung, das Nachfolgeprogramm zur
Cybersicherheit mit der nationalen Cybersicherheitsstrategie sowie der
„Agenda Cybersicherheitsforschung“ zu verzahnen, und wie werden
Doppelstrukturen beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt und bei anderen Bundesministerien vermieden?
Die Cybersicherheitsstrategie bildet den Rahmen für das strategische Handeln
der Bundesregierung im Bereich Cybersicherheit für die kommenden Jahre. Die
derzeitige Strategie wird aktuell weiterentwickelt. Sie wird einen
Maßnahmenkatalog enthalten, der verschiedene Bereiche der Cybersicherheit breit abdeckt.
Sowohl in der derzeit gültigen als auch in der kommenden Strategie wird
Cybersicherheitsforschung thematisiert. Insbesondere vor dem Hintergrund der
Anforderungen der NIS2-Richtlinie an Nationale Cybersicherheitsstrategien,
unter anderem die Förderung und Integration fortgeschrittener Technologien
und die Unterstützung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen, wird
Cybersicherheitsforschung ein verpflichtender Bestandteil der neuen Strategie
werden. In die Erarbeitung der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung
sind alle Ressorts involviert, sodass Doppelstrukturen vermieden werden.
10. Inwieweit sieht die Bundesregierung inhaltliche Schnittmengen zwischen
den im Eckpunktepapier des Forschungsprogramms für Cybersicherheit
gesetzten Schwerpunkten und den Forschungsprogrammen der „Agentur
für Innovation in der Cybersicherheit“?
11. Inwiefern werden das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen
Verwaltung (ZenDiS), die Bundesagentur für Sprunginnovationen, die
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit oder auch die Zentrale
Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) in die
Entwicklung der im Rahmen des Forschungsprogramms Cybersicherheit
vorgesehenen Transfermaßnahmen und Forschungsprojekte
eingebunden, und wie erfolgt die Abstimmung mit diesen Behörden und
Organisationen?
Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Erarbeitung des künftigen Forschungsrahmenprogramms erfolgt in enger
Abstimmung mit den Ressorts sowie den nachgeordneten Behörden. Während
der Laufzeit des Programms werden die Ressorts sowie die nachgeordneten
Behörden themenbezogen und bedarfsgerecht eingebunden z. B. über
Ressortabstimmungen, die Beteiligung an Fachgesprächen und ‑beiräten,
Begutachtungen und Evaluationen sowie als Partner in Transfer- und Forschungsprojekten.
Das BMFTR beteiligt insbesondere das Bundesministerium des Innern (BMI)
über den üblichen Weg der Ressortabstimmung. Das BMI bindet dabei die
relevanten Behörden (BSI, Zitis) ein.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Eckpunktepapier des
Forschungsprogramms für Cybersicherheit wie auch dem Forschungsprogramm der
Cyberagentur das gemeinsame Ziel der Sicherung der technologischen Souveränität
und Cyberresilienz Deutschlands im digitalen Raum. Die
Forschungsprogramme der Cyberagentur weisen daher thematische Schnittmengen mit den
Schwerpunkten des Programms der Bundesregierung zur
Cybersicherheitsforschung auf. Dabei decken die von der Cyberagentur unterhaltenen
Forschungsprogramme Bedarfe der Sicherheitsbehörden im Kontext der Cybersicherheit
zur Sicherung der Äußeren und Inneren Sicherheit. Zur Verzahnung dieser
Maßnahmen und zur Vermeidung von Redundanzen erfolgt eine Abstimmung
zwischen dem BMFTR und der Cyberagentur über deren Beteiligungsführung
im BMI und Bundesministerium der Verteidigung.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des
auslaufenden Programms „Digital. Sicher. Souverän.“ gewonnen, und
wie fließen diese konkret in künftige Planungen ein?
Nach Abschluss des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur
IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ ist eine ex-post-Evaluation
vorgesehen, die die erzielten Ergebnisse, die Wirkung (Impact) und die Effizienz des
Mitteleinsatzes bewertet. Die Ergebnisse werden in die kontinuierliche
Optimierung und Adaption des künftigen Programms sowie der konkreten
Ausgestaltung von Fördermaßnahmen während der Programmlaufzeit einfließen.
Einfließen werden ebenfalls die Erkenntnisse aus dem externen ex-post-
Evaluationsbericht des Vorgängerprogramms „Selbstbestimmt und sicher in der
digitalen Welt 2015 – 2020“ aus dem Juli 2024. Darin wurde der Aufbau der
nationalen Cybersicherheits-Forschungszentren CISPA, ATHENE und KASTEL aus
der Projektförderung hervorgehoben; die Rolle der institutionellen Förderung
der Cybersicherheitsforschung wird in künftigen Planungen berücksichtigt.
Auch die Ausgründungsförderung wurde positiv evaluiert, ebenso die hohe
Vernetzungs- und Konzentrationswirkung der Förderung, die Auswirkungen
auf den gesellschaftlichen Dialog und die Qualifizierung von
wissenschaftlichen Nachwuchskräften.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
der im Förderzeitraum von 2021 bis 2026 durch das Programm „Digital.
Sicher. Souverän.“ geförderten Projekte bereits in die Anwendung
überführt wurden (bitte nach Anwendungsbereichen aufschlüsseln)?
Das BMFTR fördert im genannten Programm weit überwiegend
vorwettbewerbliche Verbundvorhaben mit einer durchschnittlichen Laufzeit von drei bis
vier Jahren. Für einen Transfer in konkrete Anwendungen ist üblicherweise
eine darauffolgende Entwicklungsphase hin zur Marktreife nötig, die erneut
mehrere Jahre dauern kann. Insbesondere aus der Fördermaßnahme StartUp
Secure lassen sich bereits einige Beispiele für einen erfolgreiche 1:1 Überführung
von Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte nennen:
– Der Consenter ist der bundesweit erste offiziell anerkannte Dienst für
Einwilligungsmanagement, der Cookie-Banner im Browser nach den
Entscheidungen der Nutzer automatisch und rechtsverbindlich beantwortet. Aus
staatlich geförderter Spitzenforschung wurde eine regulatorische
Innovation, die Bürgerinnen und Bürger direkt entlastet.
– Die technologischen Grundlagen für das sogenannte Confidential
Computing wurden in marktfähigen Produkten verankert und unterstützen den
öffentlichen Sektor und privatwirtschaftliche Unternehmen bei der sicheren
Cloud-Nutzung.
– Aus der Forschung im Bereich der Quantenkommunikation sind erste
kommerzielle Lösungen für eine abhörsichere Kommunikation entstanden.
14. Welche Erkenntnis liegt der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
bilateralen Forschungsmaßnahmen und Forschungsinitiativen durch das
Programm „Digital. Sicher. Souverän.“ ausgebaut und etabliert werden
konnten, insbesondere hinsichtlich beteiligter Partnerländer und
Institutionen?
Im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-
Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ wurden bilaterale Forschungsvorhaben
mit Institutionen aus Wissenschaft und Wirtschaft aus Frankreich im Bereich
der privatheitsfördernden Technologien gefördert. Für innereuropäische
Kooperationsvorhaben bestehen zudem EU-Programme, insbesondere das EU-
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa, an denen sich
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Deutschland
beteiligen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Stellung des Forschungsstandorts
Deutschland bei Cybersicherheitsforschung und
Cybersicherheitsinnovationen, und welche Merkmale müssen noch erfüllt werden, damit
Deutschland zum „Nukleus der Cybersicherheitsinnovationen“
(Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 9) wird?
Deutschland ist ein exzellenter Forschungsstandort mit einer weltweit
führenden Wissenschaftslandschaft mit Spitzeninstituten wie CISPA, ATHENE, Max-
Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre und dem Exzellenzcluster CA-
SA. Die Bundesregierung setzt sich intensiv dafür ein, dass auch der Transfer
in die Anwendung am Standort Deutschland weiter befördert und beschleunigt
wird. Die Ausgründungsförderung StartUpSecure des BMFTR trägt
unmittelbar zum Transfer in die Anwendungen bei, ebenso die
Anwendungsorientierung von ATHENE. Diese Transferorientierung wird auch im zukünftigen
Forschungsprogramm für Cybersicherheit noch stärker fokussiert.
16. Wann wird die Bundesregierung das IT-Recht modernisieren und den seit
Jahren in der Kritik befindlichen „Hackerparagrafen“, der IT-
Sicherheitsforschung unverhältnismäßig kriminalisiert, reformieren bzw.
abschaffen, was plant die Bundesregierung, planen einzelne Bundesministerien,
und bis wann konkret?
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für
die IT-Sicherheitsforschung zu schaffen, wobei insbesondere
Missbrauchsmöglichkeiten verhindert werden sollen. Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz prüft derzeit, wie dieses Vorhaben am besten umgesetzt
werden kann. Dabei werden auch die Rückmeldungen berücksichtigt, die zu dem in
der vergangenen Legislaturperiode veröffentlichten, aber nicht vom Deutschen
Bundestag verabschiedeten, Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Computerstrafrechts eingegangen sind.
17. Inwieweit plant die Bundesregierung, den Transfer von
Forschungsergebnissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen
künftiger Förderrichtlinien stärker zu priorisieren, um die digitale Resilienz
der breiten Wirtschaft gegenüber Ransomware und Spionage zu
erhöhen?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die digitale Resilienz des deutschen
Mittelstands als Teil einer souveränen europäischen Wirtschaftsregion in
erheblichem Maße zu stärken. Im künftigen Forschungsprogramm wird der Transfer
wissenschaftlicher Exzellenz in die breite Praxis von KMU konsequent
ausgebaut und strukturell verankert. Ausgewählte themenbezogene und
themenoffene Förderrichtlinien sollen auf die spezifischen Bedarfe des Mittelstands
zugeschnitten werden.
18. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des
Dual-Use Charakters von Cybersicherheitsforschung die
Forschungssicherheit der geförderten Projekte durch geeignete Maßnahmen
gewährleistet werden muss, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung misst der Forschungssicherheit eine zentrale Bedeutung
bei und betrachtet sie als unverzichtbare Voraussetzung für den Schutz der
technologischen Souveränität Deutschlands. Um die Risiken von
unerwünschtem Wissens- und Technologieabfluss, unzulässiger Einflussnahme und der
missbräuchlichen Zweckentfremdung von Forschungsergebnissen zu
reduzieren, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus verstärkter
Eigenverantwortung der Forschungsinstitutionen und verbesserter
Beratungsinfrastruktur. Bis Anfang des Jahres 2027 wird dazu vom BMFTR gemeinsam mit den
Wissenschaftsministerien der Länder und der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen die „Nationale Plattform für Forschungssicherheit“ aufgebaut.
19. Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die „relevanten Akteure in
Deutschland“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 8),
mit denen sie den Dialog zur Cybersicherheitsforschung vorantreiben
möchte, und welche Maßnahmen sieht sie dafür vor?
Die Bundesregierung sieht als relevante Akteure unter anderem Universitäten,
Forschungsinstitute sowie angewandte Forschungsorganisationen, Hardware-
und Softwarehersteller, die Anwender, insbesondere Betreiber kritischer
Infrastrukturen, die Industrie sowie staatliche Anwender, Versicherungen und
Standardisierungsgremien sowie deren vertretende Institutionen wie Verbände und
Vereine, staatliche Akteure und Regulierungsbehörden sowie Institutionen der
Zivilgesellschaft.
Um die verschiedenen Akteure entlang der Wertschöpfungskette effektiv
einzubinden, ist der Aufbau einer vertrauensbasierten Kooperationskultur
entscheidend. Die konkreten Maßnahmen werden in der Entwicklungsphase des
künftigen Forschungsprogramms ausgestaltet.
20. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
des Cybersicherheit-Nachfolgeprogramms, um dem akuten
Fachkräftemangel in der IT-Sicherheitsforschung entgegenzuwirken, und wie soll
die Ausbildung sowie die langfristige Bindung von wissenschaftlichem
Nachwuchs in diesem Bereich am Standort Deutschland sichergestellt
werden?
Um dem akuten Fachkräftemangel in der IT-Sicherheitsforschung zu begegnen,
setzt die Bundesregierung im Rahmen des künftigen
Forschungsrahmenprogramms auf eine umfassende Strategie aus Qualifizierung, Standortattraktivität
und modernisierten Rahmenbedingungen. Die akademische Ausbildung wird
durch eine engere Verzahnung von Theorie und Praxis sowie interdisziplinäre
Projekte an der Schnittstelle von Schlüsseltechnologien gestärkt. Zur Bindung
des wissenschaftlichen Nachwuchses fördert das BMFTR den Auf- und Ausbau
spezialisierter Forschungszentren und Innovationhubs, die modernste
Infrastrukturen bieten und den Technologietransfer beschleunigen. Auch die
Ausgründungsförderung StartUpSecure des BMFTR trägt zur Gewinnung
qualifizierten Nachwuchses bei. Ein übergreifendes Element ist das vom BMFTR
aufgelegte „1000-Köpfe-Plus-Programm“, das gezielt zur Gewinnung
internationaler Spitzenforscher sowie herausragender Forschertalente für den Standort
Deutschland beiträgt.
21. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine verstärkte europäische
Zusammenarbeit und Koordinierung bei der IT-Sicherheitsforschung ein,
und welche konkreten Initiativen, Rahmenwerke oder
Finanzierungsinstrumente werden auf EU-Ebene unterstützt oder initiiert?
Die Bundesregierung forciert eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in
der IT-Sicherheitsforschung, um die technologische Souveränität Europas zu
festigen und Abhängigkeiten von Drittstaaten zu minimieren. Ein zentrales
Element dieser Strategie ist die aktive Mitgestaltung des Europäischen
Kompetenzzentrums für Cybersicherheit (ECCC) sowie die Einbindung in dessen
Netzwerk nationaler Koordinierungszentren. Die Bundesregierung bringt sich
entsprechend in die Verhandlungen zum nächsten EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation und verwandter EU-Programme ein. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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