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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle strafrechtliche Handhabe gegen koordinierte Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen, insbesondere im Hinblick auf die §§ 202a fortfolgende, 129 des Strafgesetzbuches (StGB), und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Erweiterung der Strafnormen, um staatlich gesteuerte oder hybride Angriffe besser erfassen zu können? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob das geltende Strafrecht angesichts aktueller Entwicklungen angepasst werden muss, und setzt sich hiermit insbesondere auch im Rahmen des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Gesetzgebungsvorhabens zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Computerstrafrecht auseinander. Grundsätzlich erfasst das Strafgesetzbuch strafwürdiges Verhalten der in der Fragestellung genannten Art, auch über die Ihrerseits angesprochenen Straftatbestände hinaus.

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