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Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4292)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7013 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4292) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7013 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4292 – Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten A. Problem Die den Antrag einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass sich die öffentliche Förderung des Spitzensports zwischen 2010 und 2023 nahezu verdoppelt und im letzten Jahr bei über 300 Mio. Euro gelegen habe. Dennoch stagnierten die Erfolge bei Olympischen und Paralympischen Spielen und Weltmeisterschaften. Mehr Mittel allein führten also nicht zu besseren Ergebnissen. Nötig sei ein transparentes und glaubwürdiges Fördersystem, in dem die Beteiligung der Athletinnen und Athleten und eine wirksame Mittelvergabe im Zentrum stehen müssten. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4292 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt Aydan Özoğuz Vorsitzende Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Tina Winklmann Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk, Tina Winklmann und Christian Görke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 in seiner 80. Sitzung am 21. Mai 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Transparenz zu einem Leitprinzip der Spitzensportförderung zu machen. Dazu solle ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zur Dokumentation von Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnissen geschaffen werden. Förderkriterien, Bewertungsverfahren und PotAS-Ergebnisse müssten veröffentlicht werden. Die Rolle der Athletinnen und Athleten und deren Vertretungen in den Entscheidungsgremien müsse verbindlich und mit Stimmrechten gestärkt werden, außerdem müssten deren Rechte und Interessen in Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen berücksichtigt werden. Die im Entwurf des Sportfördergesetzes der früheren Ampelregierung vorgesehenen Elemente einer unabhängigen sportfachlichen Steuerung und Evaluation müssten umgesetzt werden. Dazu solle die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Zwischenbericht vorlegen und eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung gewährleisten. Förderung müsse an Integritäts- und Wertezielen, vor allem in Bezug auf Doping- und Manipulationsfreiheit, Gleichstellung und Diversität, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, geknüpft sein. Die parlamentarische Begleitung der Spitzensportreform müsse Kontrolle und gegebenenfalls Nachsteuerung durch den Deutschen Bundestag sicherstellen. Schließlich solle die seit 2001 nicht mehr erhobene Sportstättenstatistik von Bund und Ländern mit weiterführenden Angaben wieder eingerichtet und veröffentlicht werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 in seiner 27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 24. Juni 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG, Drucksache 21/5921) und in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Sport und Ehrenamt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, der Antrag sei abzulehnen, da er zum einen Forderungen erhebe, die bereits im Gesetzentwurf zum Sportfördergesetz berücksichtigt worden seien, wie die Bindung der Sportförderung an gewisse Ziele der Integrität und Werte (§ 2 Abs. 3 des Gesetzentwurfs), und zum anderen Petita enthalte, die nach jetzigem Stand der Beratungen Aufnahme in den Gesetzentwurf finden würden, wie die Beteiligung von Athleten in den Gremien der Spitzensportagentur. Der Antrag unterlasse es zudem, darzulegen, welchen inhaltlichen Mehrwert die Einführung eines Transparenzportals haben solle. Die Fraktion der AfD kritisiert, der vorliegende Antrag solle nahelegen, dass der deutsche Spitzensport vor allem unter mangelnder Transparenz leide. Das sei unzutreffend und sei ein typisches Beispiel für symbolische Politik. Statt den Fokus auf die sportliche Leistung und effizienten Mitteleinsatz zu legen, solle der Spitzensport nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiter bürokratisiert werden. Ein neues Transparenzportal, jährliche Berichte sowie unabhängige wissenschaftliche Begleitung schafften vor allem neue Verwaltungsstrukturen. Die eigentlichen Probleme seien gerade zu hohe Verwaltungskosten, ineffiziente Strukturen und fehlende Konzentration auf die wirklich erfolgversprechenden Sportarten. Spitzensportförderung diene der sportlichen Höchstleistung und dem internationalen Ansehen Deutschlands. Wer Förderungen von der Erfüllung grüner Klima- oder Diversitätsvorgaben abhängig mache, schade den Athleten und dem Sport. Daher sei der Antrag abzulehnen. Die Fraktion der SPD führte aus, dass Transparenz, Evaluation und die Stärkung der Athletinnen und Athleten wichtige Bestandteile einer modernen Spitzensportförderung seien. Der Antrag greife diese Ziele zwar auf, berücksichtige jedoch nicht ausreichend die bereits eingeleiteten Reformschritte. Nach Auffassung der Fraktion der SPD würden mehrere Forderungen zusätzliche Strukturen schaffen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Förderpraxis zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund lehnte die Fraktion der SPD den Antrag ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete den vorliegenden Antrag mit dem Grundanliegen der weiter fehlenden Transparenz in der Sportförderung auf Bundesebene. Dies habe der Bundesrechnungshof bereits 2014 erstmals festgestellt und die seitdem vollzogenen kleinen Schritte durch das für die Sportpolitik zuständige Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt seien nicht ausreichend gewesen. Bis heute könne man in der Öffentlichkeit nicht nachvollziehen, in welcher Höhe die Sportdisziplinen innerhalb der Verbände gefördert werden. Da auch das neue Sportfördergesetz keine ausreichende Klarheit bei Transparenz schaffe, habe man sich daher für einen eigenständigen Antrag entschieden. Im parlamentarischen Beratungsverfahren zum Sportfördergesetz habe man die Notwendigkeit von mehr Transparenz ebenfalls durch Einbringung von Änderungsanträgen dokumentiert. Letztlich stehe man auch weiter auf dem Standpunkt, dass ein Transparenzportal eine wichtige Säule im Sportfördersystem Deutschlands wäre, um die milliardenschwere Förderung im Olympiazyklus für den Spitzensport zusätzlich zu legitimieren. Die Fraktion Die Linke erklärte, dass die im Antrag erwähnten Ziele, wie etwa Transparenz und die Beteiligung von Sportlerinnen und Sportlern an Entscheidungen, durchaus in die richtige Richtung gingen. Der Antrag ignoriere jedoch das zentrale Problem der Spitzensportförderung, nämlich dass weder Athletinnen und Athleten noch das Leistungssportpersonal in einer Art und Weise sozial und ökonomisch abgesichert seien, die eine volle Konzentration auf die sportliche Karriere ermöglichen würde. Daher enthielt die Fraktion Die Linke sich. Berlin, den 8. Juli 2026 Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Tina Winklmann Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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