Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4292)
Text
Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4292)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7013
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge
Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4292 –
Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten
A. Problem
Die den Antrag einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest,
dass sich die öffentliche Förderung des Spitzensports zwischen 2010 und 2023
nahezu verdoppelt und im letzten Jahr bei über 300 Mio. Euro gelegen habe.
Dennoch stagnierten die Erfolge bei Olympischen und Paralympischen Spielen und
Weltmeisterschaften. Mehr Mittel allein führten also nicht zu besseren
Ergebnissen. Nötig sei ein transparentes und glaubwürdiges Fördersystem, in dem die
Beteiligung der Athletinnen und Athleten und eine wirksame Mittelvergabe im
Zentrum stehen müssten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4292 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt
Aydan Özoğuz
Vorsitzende
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Tina Winklmann
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk, Tina
Winklmann und Christian Görke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 in seiner 80. Sitzung am 21. Mai 2026 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt und zur Mitberatung
an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Transparenz zu einem Leitprinzip der
Spitzensportförderung zu machen. Dazu solle ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zur Dokumentation von
Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnissen geschaffen werden.
Förderkriterien, Bewertungsverfahren und PotAS-Ergebnisse müssten veröffentlicht werden. Die Rolle der Athletinnen
und Athleten und deren Vertretungen in den Entscheidungsgremien müsse verbindlich und mit Stimmrechten
gestärkt werden, außerdem müssten deren Rechte und Interessen in Zielvereinbarungen und
Förderentscheidungen berücksichtigt werden. Die im Entwurf des Sportfördergesetzes der früheren Ampelregierung vorgesehenen
Elemente einer unabhängigen sportfachlichen Steuerung und Evaluation müssten umgesetzt werden. Dazu solle
die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Zwischenbericht vorlegen und eine unabhängige
wissenschaftliche Begleitung gewährleisten. Förderung müsse an Integritäts- und Wertezielen, vor allem in Bezug
auf Doping- und Manipulationsfreiheit, Gleichstellung und Diversität, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, geknüpft
sein. Die parlamentarische Begleitung der Spitzensportreform müsse Kontrolle und gegebenenfalls
Nachsteuerung durch den Deutschen Bundestag sicherstellen. Schließlich solle die seit 2001 nicht mehr erhobene
Sportstättenstatistik von Bund und Ländern mit weiterführenden Angaben wieder eingerichtet und veröffentlicht werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten.
Als Ergebnis empfiehlt der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke,
den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 in
seiner 27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat den Antrag auf Drucksache 21/4292 im Rahmen der öffentlichen
Anhörung am 24. Juni 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und
weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
(Sportfördergesetz – SpoFöG, Drucksache 21/5921) und in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als
Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Sport und Ehrenamt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die
Linke, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, der Antrag sei abzulehnen, da er zum einen Forderungen erhebe, die bereits
im Gesetzentwurf zum Sportfördergesetz berücksichtigt worden seien, wie die Bindung der Sportförderung an
gewisse Ziele der Integrität und Werte (§ 2 Abs. 3 des Gesetzentwurfs), und zum anderen Petita enthalte, die nach
jetzigem Stand der Beratungen Aufnahme in den Gesetzentwurf finden würden, wie die Beteiligung von Athleten
in den Gremien der Spitzensportagentur. Der Antrag unterlasse es zudem, darzulegen, welchen inhaltlichen
Mehrwert die Einführung eines Transparenzportals haben solle.
Die Fraktion der AfD kritisiert, der vorliegende Antrag solle nahelegen, dass der deutsche Spitzensport vor allem
unter mangelnder Transparenz leide. Das sei unzutreffend und sei ein typisches Beispiel für symbolische Politik.
Statt den Fokus auf die sportliche Leistung und effizienten Mitteleinsatz zu legen, solle der Spitzensport nach
Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiter bürokratisiert werden. Ein neues Transparenzportal,
jährliche Berichte sowie unabhängige wissenschaftliche Begleitung schafften vor allem neue
Verwaltungsstrukturen. Die eigentlichen Probleme seien gerade zu hohe Verwaltungskosten, ineffiziente Strukturen und fehlende
Konzentration auf die wirklich erfolgversprechenden Sportarten. Spitzensportförderung diene der sportlichen
Höchstleistung und dem internationalen Ansehen Deutschlands. Wer Förderungen von der Erfüllung grüner
Klima- oder Diversitätsvorgaben abhängig mache, schade den Athleten und dem Sport. Daher sei der Antrag
abzulehnen.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass Transparenz, Evaluation und die Stärkung der Athletinnen und Athleten
wichtige Bestandteile einer modernen Spitzensportförderung seien. Der Antrag greife diese Ziele zwar auf,
berücksichtige jedoch nicht ausreichend die bereits eingeleiteten Reformschritte. Nach Auffassung der Fraktion der
SPD würden mehrere Forderungen zusätzliche Strukturen schaffen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die
Förderpraxis zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund lehnte die Fraktion der SPD den Antrag ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete den vorliegenden Antrag mit dem Grundanliegen der
weiter fehlenden Transparenz in der Sportförderung auf Bundesebene. Dies habe der Bundesrechnungshof bereits
2014 erstmals festgestellt und die seitdem vollzogenen kleinen Schritte durch das für die Sportpolitik zuständige
Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt seien nicht ausreichend gewesen. Bis heute könne man in
der Öffentlichkeit nicht nachvollziehen, in welcher Höhe die Sportdisziplinen innerhalb der Verbände gefördert
werden. Da auch das neue Sportfördergesetz keine ausreichende Klarheit bei Transparenz schaffe, habe man sich
daher für einen eigenständigen Antrag entschieden. Im parlamentarischen Beratungsverfahren zum
Sportfördergesetz habe man die Notwendigkeit von mehr Transparenz ebenfalls durch Einbringung von Änderungsanträgen
dokumentiert. Letztlich stehe man auch weiter auf dem Standpunkt, dass ein Transparenzportal eine wichtige
Säule im Sportfördersystem Deutschlands wäre, um die milliardenschwere Förderung im Olympiazyklus für den
Spitzensport zusätzlich zu legitimieren.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass die im Antrag erwähnten Ziele, wie etwa Transparenz und die Beteiligung
von Sportlerinnen und Sportlern an Entscheidungen, durchaus in die richtige Richtung gingen. Der Antrag
ignoriere jedoch das zentrale Problem der Spitzensportförderung, nämlich dass weder Athletinnen und Athleten noch
das Leistungssportpersonal in einer Art und Weise sozial und ökonomisch abgesichert seien, die eine volle
Konzentration auf die sportliche Karriere ermöglichen würde. Daher enthielt die Fraktion Die Linke sich.
Berlin, den 8. Juli 2026
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Tina Winklmann
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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