Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6358)
Text
Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6358)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7011
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn König, Lars Schieske, Thomas Korell,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6358 –
Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken
A. Problem
Zum Ende der Schulzeit stehen Leistungs- und Nachwuchsleistungssportler vor
der Frage, wie sich Spitzensport mit Ausbildung oder Studium vereinbaren lässt.
Die den Antrag einbringende Fraktion der AfD sieht trotz des DOSB-Programms
zur Dualen Karriere und vorhandener Fördermöglichkeiten in der Praxis
zahlreiche Hürden, etwa unterschiedliche Zulassungsregelungen zu Universitäten,
mangelnde Studienflexibilität und Schwierigkeiten bei der Ausbildungsplatzsuche.
Eine erfolgreiche Verbindung von Sport und Ausbildung gelinge nur mit
spitzensportgerechten Rahmenbedingungen an Hochschulen und Betrieben. Daher seien
aus Sicht der antragstellenden Fraktion der AfD weitere Maßnahmen erforderlich.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6358 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt
Aydan Özoğuz
Vorsitzende
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Tina Winklmann
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk, Tina
Winklmann und Christian Görke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6358 in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 in erster
Lesung beraten und zur Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion der AfD fordert zur Lösung des Problems konkrete Maßnahmen des Bundes und der
Länder. Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel gemeinsam mit den Ländern für die Vergabe von Studienplätzen, explizit auch für die Studienfächer
Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin, Vorabquoten Leistungssport bereitzustellen.
Unbürokratische Regelungen beim Wechsel des Studienganges und/oder des Studienorts sowie flächendeckende
Kooperationen mit Hochschulen als Partnerhochschulen des Spitzensports müssten eingeführt werden. Gemeinsam mit dem
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) müsse ein Gesamtkonzept entwickelt werden, um Anreize für
Firmen einzuführen, damit diese Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Leistungssportler schaffen und diese auch
gezielt rekrutierten.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat den Antrag auf Drucksache 21/6358 im Rahmen einer öffentlichen
Anhörung am 24. Juni 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und
weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
(Sportfördergesetz – SpoFöG, Drucksache 21/5921) und in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als
Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass der Antrag bereits deshalb abzulehnen sei, weil er das föderale Gefüge
Deutschlands verkenne, das den Ländern grundsätzlich die Zuständigkeit für das Hochschulwesen zuweise. Eine
verbesserte Kooperation zwischen dem Spitzensport und dem Hochschulwesen allgemein sei daher an die Länder,
nicht an die Bundesregierung zu adressieren. Eingriffe in die freien wirtschaftlichen Aktivitäten von
Unternehmen, nicht „Firmen“, seien zudem abzulehnen. Hier seien eher marktwirtschaftliche Modelle anzuwenden.
Die Fraktion der AfD betonte, die Vereinbarkeit von Spitzensport mit Studium oder Ausbildung scheitere häufig
an uneinheitlichen Länderregelungen zur Vorabquote, der (teilweisen) Ausnahme von NC-Fächern wie Medizin,
unzureichender Unterstützung an Partnerhochschulen, mangelnder Flexibilität im Studium sowie Schwierigkeiten
bei der Suche nach ausbildungs- bzw. arbeitgeberseitig sportfreundlichen Lösungen. Daher fordert die Fraktion
der AfD länderweite Vorabquoten Leistungssport für die Vergabe von Studienplätze festzuschreiben,
Vorabquoten auch für die Numerus Clausus Fächer in Abstimmung mit der Stiftung für Hochschulzulassung vorzuhalten,
einen Wechsel von Studiengängen und -orten zu erleichtern, flächendeckende Kooperationen mit
Partnerhochschulen des Spitzensports auszubauen, ein Gesamtkonzept mit dem DOSB mit klaren Regeln und standardisierten
Abläufen zu entwickeln sowie Anreize für Unternehmen zu schaffen, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für
Leistungssportler bereitzustellen. Eine bessere Vernetzung von Sport, Hochschulen und Wirtschaft liege im
öffentlichen Interesse und stärke den Standort Deutschland. Dem Antrag sei daher zuzustimmen.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass die bessere Vereinbarkeit von Spitzensport, Ausbildung und Beruf ein
wichtiges Anliegen der Sportpolitik sei. Die im Antrag der AfD geforderten Maßnahmen würden jedoch weitgehend
bereits durch bestehende Strukturen, Programme der Sportförderung sowie die vorgesehenen Regelungen des
Sportfördergesetzes berücksichtigt. Nach Auffassung der SPD-Fraktion bedürfe es keiner zusätzlichen Vorgaben,
sondern der konsequenten Weiterentwicklung und Umsetzung der vorhandenen Instrumente. Vor diesem
Hintergrund lehne die SPD-Fraktion den Antrag ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete die Ablehnung zum vorgelegten Antrag mit der
fehlenden sportpolitischen und -fachlichen Zielsetzung des Antrages. Man sei dort über Allgemeinplätze nicht
hinausgekommen. Letztlich zeige der Antrag, dass die sportpolitischen Grundsätze eines demokratischen Spitzensports
mit Teilhabe von Athletinnen und Athleten und Mitbestimmung im Verbandssystem nicht geteilt würden. Mit
Ausgrenzungsverhalten und leeren Versprechungen könne man in der Sportpolitik nicht vorankommen.
Die Fraktion Die Linke stellte fest, dass die mangelnde Vereinbarkeit einer Karriere im Spitzensport einerseits
und einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums andererseits tatsächlich ein Problem darstelle. Anders als
der Antrag es darstelle, bestehe das Problem jedoch nicht primär im Zugang zu Ausbildung oder Studium, sondern
darin, dass die Förderung, die Athletinnen und Athleten erhielten, in den wenigsten Fällen zum Leben reiche.
Daher sei auch der Antrag nicht dazu geeignet, das beschriebene Problem zu lösen. Folglich lehne die Fraktion
Die Linke den Antrag ab.
Berlin, den 8. Juli 2026
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Tina Winklmann
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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