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Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6358)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7011 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6358) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7011 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn König, Lars Schieske, Thomas Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6358 – Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken A. Problem Zum Ende der Schulzeit stehen Leistungs- und Nachwuchsleistungssportler vor der Frage, wie sich Spitzensport mit Ausbildung oder Studium vereinbaren lässt. Die den Antrag einbringende Fraktion der AfD sieht trotz des DOSB-Programms zur Dualen Karriere und vorhandener Fördermöglichkeiten in der Praxis zahlreiche Hürden, etwa unterschiedliche Zulassungsregelungen zu Universitäten, mangelnde Studienflexibilität und Schwierigkeiten bei der Ausbildungsplatzsuche. Eine erfolgreiche Verbindung von Sport und Ausbildung gelinge nur mit spitzensportgerechten Rahmenbedingungen an Hochschulen und Betrieben. Daher seien aus Sicht der antragstellenden Fraktion der AfD weitere Maßnahmen erforderlich. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6358 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt Aydan Özoğuz Vorsitzende Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Tina Winklmann Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk, Tina Winklmann und Christian Görke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6358 in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 in erster Lesung beraten und zur Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion der AfD fordert zur Lösung des Problems konkrete Maßnahmen des Bundes und der Länder. Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemeinsam mit den Ländern für die Vergabe von Studienplätzen, explizit auch für die Studienfächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin, Vorabquoten Leistungssport bereitzustellen. Unbürokratische Regelungen beim Wechsel des Studienganges und/oder des Studienorts sowie flächendeckende Kooperationen mit Hochschulen als Partnerhochschulen des Spitzensports müssten eingeführt werden. Gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) müsse ein Gesamtkonzept entwickelt werden, um Anreize für Firmen einzuführen, damit diese Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Leistungssportler schaffen und diese auch gezielt rekrutierten. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat den Antrag auf Drucksache 21/6358 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 24. Juni 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG, Drucksache 21/5921) und in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass der Antrag bereits deshalb abzulehnen sei, weil er das föderale Gefüge Deutschlands verkenne, das den Ländern grundsätzlich die Zuständigkeit für das Hochschulwesen zuweise. Eine verbesserte Kooperation zwischen dem Spitzensport und dem Hochschulwesen allgemein sei daher an die Länder, nicht an die Bundesregierung zu adressieren. Eingriffe in die freien wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen, nicht „Firmen“, seien zudem abzulehnen. Hier seien eher marktwirtschaftliche Modelle anzuwenden. Die Fraktion der AfD betonte, die Vereinbarkeit von Spitzensport mit Studium oder Ausbildung scheitere häufig an uneinheitlichen Länderregelungen zur Vorabquote, der (teilweisen) Ausnahme von NC-Fächern wie Medizin, unzureichender Unterstützung an Partnerhochschulen, mangelnder Flexibilität im Studium sowie Schwierigkeiten bei der Suche nach ausbildungs- bzw. arbeitgeberseitig sportfreundlichen Lösungen. Daher fordert die Fraktion der AfD länderweite Vorabquoten Leistungssport für die Vergabe von Studienplätze festzuschreiben, Vorabquoten auch für die Numerus Clausus Fächer in Abstimmung mit der Stiftung für Hochschulzulassung vorzuhalten, einen Wechsel von Studiengängen und -orten zu erleichtern, flächendeckende Kooperationen mit Partnerhochschulen des Spitzensports auszubauen, ein Gesamtkonzept mit dem DOSB mit klaren Regeln und standardisierten Abläufen zu entwickeln sowie Anreize für Unternehmen zu schaffen, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Leistungssportler bereitzustellen. Eine bessere Vernetzung von Sport, Hochschulen und Wirtschaft liege im öffentlichen Interesse und stärke den Standort Deutschland. Dem Antrag sei daher zuzustimmen. Die Fraktion der SPD erklärte, dass die bessere Vereinbarkeit von Spitzensport, Ausbildung und Beruf ein wichtiges Anliegen der Sportpolitik sei. Die im Antrag der AfD geforderten Maßnahmen würden jedoch weitgehend bereits durch bestehende Strukturen, Programme der Sportförderung sowie die vorgesehenen Regelungen des Sportfördergesetzes berücksichtigt. Nach Auffassung der SPD-Fraktion bedürfe es keiner zusätzlichen Vorgaben, sondern der konsequenten Weiterentwicklung und Umsetzung der vorhandenen Instrumente. Vor diesem Hintergrund lehne die SPD-Fraktion den Antrag ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete die Ablehnung zum vorgelegten Antrag mit der fehlenden sportpolitischen und -fachlichen Zielsetzung des Antrages. Man sei dort über Allgemeinplätze nicht hinausgekommen. Letztlich zeige der Antrag, dass die sportpolitischen Grundsätze eines demokratischen Spitzensports mit Teilhabe von Athletinnen und Athleten und Mitbestimmung im Verbandssystem nicht geteilt würden. Mit Ausgrenzungsverhalten und leeren Versprechungen könne man in der Sportpolitik nicht vorankommen. Die Fraktion Die Linke stellte fest, dass die mangelnde Vereinbarkeit einer Karriere im Spitzensport einerseits und einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums andererseits tatsächlich ein Problem darstelle. Anders als der Antrag es darstelle, bestehe das Problem jedoch nicht primär im Zugang zu Ausbildung oder Studium, sondern darin, dass die Förderung, die Athletinnen und Athleten erhielten, in den wenigsten Fällen zum Leben reiche. Daher sei auch der Antrag nicht dazu geeignet, das beschriebene Problem zu lösen. Folglich lehne die Fraktion Die Linke den Antrag ab. Berlin, den 8. Juli 2026 Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Tina Winklmann Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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