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Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/6605)

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6957 · Antwort · Original ↗

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Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/6605) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6957 21. Wahlperiode 07.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6605 – Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bereits im Jahr 2009 wurde auf dem Klimagipfel in Kopenhagen beschlossen, ab 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar für internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Auf der Pariser Klimakonferenz im Jahr 2015 wurde dieses Ziel bis 2025 verlängert. Bei der Klimakonferenz in Baku im Jahr 2024 wurde als neues Ziel beschlossen, bis 2035 jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar bereitzustellen (vgl. www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/kli mafinanzierung). Auf der Klimakonferenz in Belém im Jahr 2025 wurde vereinbart, die jährliche Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel bis 2035 zu verdreifachen (vgl. www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/202 5/12/cop30-ergebnisse-klimafinanzierung/). Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung belief sich im Jahr 2024 auf 11,8 Mrd. Euro (vgl. www.bundesumweltministerium.de/presse mitteilung/internationale-klimafinanzierung-2024-deutschland-bleibt-verlaessl icher-partner-in-der-globalen-klimapolitik). 6,11 Mrd. Euro davon sind Mittel aus dem Bundeshaushalt. 79 Prozent davon kamen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die übrigen Mittel kamen überwiegend aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). 1. Wie setzt sich der deutsche Beitrag zu internationalen Klimafinanzierung seit 2022 im Einzelnen zusammen (bitte nach Jahr, Haushaltsmitteln mit jeweiligem Einzelplan, Mitteln aus der IKI, KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Krediten und privaten Investitionen aufschlüsseln)? 2. Welche privaten Investitionen trugen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret zur deutschen Klimafinanzierung seit 2022 bei (bitte nach Jahr aufschlüsseln und jeweilige private Investitionen auflisten)? 3. In welche Projekte, Organisationen, Initiativen und Strukturen flossen die deutschen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022 konkret (bitte nach Jahr, Land und Projekt bzw. Organisation, Initiative oder Struktur aufschlüsseln)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 4. Anhand welcher konkreten Kriterien werden die Gelder aus dem deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung an einzelne Projekte, Organisationen, Initiativen oder Strukturen in den Empfängerländern verausgabt? 5. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung konkret mit dem deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung im Hinblick auf die Entwicklung von Deutschlands Partnerländern im Globalen Süden? 6. Anhand welcher Kriterien bemisst die Bundesregierung, inwieweit durch den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung weltweit nachhaltiger Wohlstand entsteht? 7. Anhand welcher Kriterien kann die Bundesregierung belegen, dass der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung der deutschen Wirtschaft hilft (bitte konkrete Beispiele aufführen)? 8. In welcher Höhe ist der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung für das Jahr 2026 geplant (bitte nach Haushaltsmitteln mit jeweiligem Einzelplan, Mitteln aus der IKI, KfW-Krediten und der Bundesregierung bekannten geplanten privaten Investitionen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 8 werden zusammen beantwortet. Die Zusammensetzung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022 im Einzelnen ergibt sich aus der Berichterstattung an die Europäische Union unter Verordnung (EU) 2018/1999 und kann unter folgendem Link unter der Bezeichnung „support to developing countries“ abgerufen werden: reportnet.europa.eu/public/country/DE. Die privaten Investitionen sind dort in der unter „Files“ abrufbaren Excel-Datei im Tabellenblatt „III_Table3“ dargestellt. Zu Kriterien und Zielen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die BMZ-Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“ (www.bmz.de/de/aktuelles/publikationen/93596-93596, Seite 13), das Leistungsprofil Umwelt- und Klimaprüfung (www.bmz.de/de/aktuelles/pub likationen/publikation-leistungsprofil-umwelt-und-klimapruefung-258402, Seiten 6 und 14) sowie den Reform- und Strategieplan „Zukunft zusammen global gestalten“ (www.bmz.de/resource/blob/282486/reformplan-zukunft-zusa mmen-global-gestalten.pdf, Seiten 14 und 17) verwiesen. Für die Ziele der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bezüglich der Entwicklung von Deutschlands Partnerländern wird auf die IKI-Strategie bis 2030 verwiesen (www.international-climate-initiative.com/iki-medien/publikation/ik i-strategie-2030). Für die Auswahlkriterien und -verfahren für Förderinstrumente der IKI wird auf die IKI-Webseite verwiesen (www.international-climat e-initiative.com/foerderung-finden). Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2026 getroffen werden können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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