Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/6605)
Text
Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung (Antwort zu Drs. 21/6605)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6957
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6605 –
Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits im Jahr 2009 wurde auf dem Klimagipfel in Kopenhagen beschlossen,
ab 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar für internationale Klimafinanzierung
bereitzustellen. Auf der Pariser Klimakonferenz im Jahr 2015 wurde dieses Ziel
bis 2025 verlängert. Bei der Klimakonferenz in Baku im Jahr 2024 wurde als
neues Ziel beschlossen, bis 2035 jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar
bereitzustellen (vgl. www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/kli
mafinanzierung). Auf der Klimakonferenz in Belém im Jahr 2025 wurde
vereinbart, die jährliche Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel
bis 2035 zu verdreifachen (vgl. www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/202
5/12/cop30-ergebnisse-klimafinanzierung/).
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung belief sich im
Jahr 2024 auf 11,8 Mrd. Euro (vgl. www.bundesumweltministerium.de/presse
mitteilung/internationale-klimafinanzierung-2024-deutschland-bleibt-verlaessl
icher-partner-in-der-globalen-klimapolitik). 6,11 Mrd. Euro davon sind Mittel
aus dem Bundeshaushalt. 79 Prozent davon kamen aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ). Die übrigen Mittel kamen überwiegend aus der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI).
1. Wie setzt sich der deutsche Beitrag zu internationalen Klimafinanzierung
seit 2022 im Einzelnen zusammen (bitte nach Jahr, Haushaltsmitteln mit
jeweiligem Einzelplan, Mitteln aus der IKI, KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)-Krediten und privaten Investitionen aufschlüsseln)?
2. Welche privaten Investitionen trugen nach Kenntnis der Bundesregierung
konkret zur deutschen Klimafinanzierung seit 2022 bei (bitte nach Jahr
aufschlüsseln und jeweilige private Investitionen auflisten)?
3. In welche Projekte, Organisationen, Initiativen und Strukturen flossen die
deutschen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022
konkret (bitte nach Jahr, Land und Projekt bzw. Organisation, Initiative oder
Struktur aufschlüsseln)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Anhand welcher konkreten Kriterien werden die Gelder aus dem
deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung an einzelne Projekte,
Organisationen, Initiativen oder Strukturen in den Empfängerländern
verausgabt?
5. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung konkret mit dem deutschen
Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung im Hinblick auf die
Entwicklung von Deutschlands Partnerländern im Globalen Süden?
6. Anhand welcher Kriterien bemisst die Bundesregierung, inwieweit durch
den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung weltweit
nachhaltiger Wohlstand entsteht?
7. Anhand welcher Kriterien kann die Bundesregierung belegen, dass der
deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung der deutschen
Wirtschaft hilft (bitte konkrete Beispiele aufführen)?
8. In welcher Höhe ist der deutsche Beitrag zur internationalen
Klimafinanzierung für das Jahr 2026 geplant (bitte nach Haushaltsmitteln mit
jeweiligem Einzelplan, Mitteln aus der IKI, KfW-Krediten und der
Bundesregierung bekannten geplanten privaten Investitionen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Die Zusammensetzung des deutschen Beitrags zur internationalen
Klimafinanzierung seit 2022 im Einzelnen ergibt sich aus der Berichterstattung an die
Europäische Union unter Verordnung (EU) 2018/1999 und kann unter
folgendem Link unter der Bezeichnung „support to developing countries“ abgerufen
werden: reportnet.europa.eu/public/country/DE. Die privaten Investitionen sind
dort in der unter „Files“ abrufbaren Excel-Datei im Tabellenblatt „III_Table3“
dargestellt.
Zu Kriterien und Zielen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird auf
die BMZ-Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Klima
und Energie“ (www.bmz.de/de/aktuelles/publikationen/93596-93596, Seite 13),
das Leistungsprofil Umwelt- und Klimaprüfung (www.bmz.de/de/aktuelles/pub
likationen/publikation-leistungsprofil-umwelt-und-klimapruefung-258402,
Seiten 6 und 14) sowie den Reform- und Strategieplan „Zukunft zusammen
global gestalten“ (www.bmz.de/resource/blob/282486/reformplan-zukunft-zusa
mmen-global-gestalten.pdf, Seiten 14 und 17) verwiesen.
Für die Ziele der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bezüglich der
Entwicklung von Deutschlands Partnerländern wird auf die IKI-Strategie bis 2030
verwiesen (www.international-climate-initiative.com/iki-medien/publikation/ik
i-strategie-2030). Für die Auswahlkriterien und -verfahren für
Förderinstrumente der IKI wird auf die IKI-Webseite verwiesen (www.international-climat
e-initiative.com/foerderung-finden).
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird erst im
Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr
2026 getroffen werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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