Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative
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Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2496
21. Wahlperiode 31.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi,
Thomas Fetsch, Rainer Galla, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller, Ulrich von
Zons, Martina Kempf, Andreas Paul, Peter Bohnhof, Christoph Grimm, Rocco
Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Arne Raue, Martina Uhr,
Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative
Die Bundesregierung fördert mit der „Internationalen Klimaschutzinitiative“
(IKI) seit 2008 Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung
sowie Biodiversität in Entwicklungs- und Schwellenländern (www.internationa
l-climate-initiative.com/ueber-die-iki/). Damit erfüllt die Bundesregierung
einen Teil der von den Vorgängerregierungen für Deutschland eingegangenen
internationalen Verpflichtungen. Die Haushaltsmittel waren bis zur
Verabschiedung des neuen Haushalts 2025 in Kapitel 09 03 im Titel 896 41 „Investitionen
zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ veranschlagt.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Klimarahmenkonvention
(UN = United Nations) 1994 (UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris
(ÜvP) 2016 dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer beim
Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziell zu
unterstützen. Die damalige Bundesregierung hatte im Jahr 2021 beim G7-
Gipfel angekündigt, ihren jährlichen Beitrag zur internationalen
Klimafinanzierung von damals etwa 4 Mrd. Euro bis spätestens 2025 auf mindesten 6 Mrd.
Euro zu erhöhen. Sie hat dieses Ziel im Juli 2022 beim Petersberger
Klimadialog bekräftigt. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) hat sich Deutschland
1993 außerdem dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer beim
Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Die Bundesregierung erfüllt diese
Verpflichtungen auf verschiedene Weise und mit unterschiedlichen
Instrumenten. Die IKI deckt seit dem Jahr 2008 einen Teil dieser Maßnahmen und der
dafür benötigten Haushaltsmittel (2023 etwa 15 Prozent) ab. Damit stellt die
IKI das „zweite Standbein“ der deutschen internationalen Klimafinanzierung
dar. Für den Großteil der Maßnahmen und der dafür benötigten Haushaltsmittel
(2023 etwa 85 Prozent) ist das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zuständig.
Seit dem Jahr 2008 wurden für die IKI 5 Mrd. Euro veranschlagt, 4,8 Mrd.
Euro verausgabt und bis April 2023 mehr als 1 100 Projekte in über 150
Ländern bewilligt. Im Dezember 2021 hat das damalige Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Federführung für die IKI vom
damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) übernommen. Es war von 2021 bis 2025 für die
Steuerung und Erfolgskontrolle auf Programmebene zuständig. Für die
Umsetzung der IKI waren in diesem Zeitraum neben dem BMWK auch das BMUV
und das Auswärtige Amt (AA) zuständig. Innerhalb des
Bundeshaushaltsentwurfs für 2026 ist die IKI im Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds (6092) bzw. in Anlage 3 zum Einzelplan 60 im Kapitel 02 verankert und
wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN) bewirtschaftet. In Abstimmung mit dem BMUKN
werden aber auch einzelne Projekte vom Auswärtigen Amt beauftragt und
umgesetzt. Die IKI-Aktivitäten werden mit dem BMZ abgestimmt und sind an die
„Klimaaußenpolitikstrategie“ (www.bmuv.de/download/klimaaussenpolitik-str
ategie-der-bundesregierung-kap) der Bundesregierung Deutschlands
angebunden. Die Ressorts werden von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH
(ZUG) als Projektträger und zum Teil von der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) unterstützt. Der
Bundesrechnungshof (BRH) hat die IKI geprüft und zum 27. September 2023 seine
Abschließende Mitteilung veröffentlicht (Gz.: III 1 - 000572, www.bundesrech
nungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/internationale-klimasc
hutzinitiative-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2#:~:text=Bis%20April
%202023 Prozent20wurden%20 ProzentC3 ProzentBCber,5).
Der BRH hat in seiner Prüfungsmitteilung im September 2023 bei der IKI
(sowie bei den Projektträgern GIZ GmbH und ZUG) erhebliche Mängel
festgestellt. Insbesondere habe die IKI seit über 15 Jahren weder eine
Gesamtstrategie festgelegt noch konkrete Ziele auf Programmebene benannt. Die für die IKI
zum jeweiligen Zeitpunkt zuständigen Ressorts haben weder in der
Planungsphase noch als Instrument der Erfolgskontrolle eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO) durchgeführt. Von besonderer
Brisanz sind sog. Fondsprojekte (beispielsweise über die Weltbank usw.), bei
denen keinerlei Steuerung bzw. Prüfung nach der Bewilligung mehr erfolgt.
Fraglich ist ferner, weshalb die 2019 gegründete ZUG bis heute noch nicht voll
handlungsfähig ist und die GIZ GmbH zusätzlich zur Prüfung von
Verwendungsnachweisen beauftragt werden musste. Erschwerend kommt hinzu, dass
die Prüfung einzelner Projekte nach über zehn Jahren immer noch nicht
abgeschlossen ist, was die Durchsetzung von Rückforderungen bzw.
Schadenersatzansprüchen erheblich erschwert.
Bereits 2013 empfahl eine externe Evaluierung, für die IKI Ziele für einen
Zeitraum von fünf bis acht Jahren zu definieren und diese mit Indikatoren zur
Messung der Zielerreichung zu unterlegen (www.umweltbundesamt.de/sites/defaul
t/files/medien/378/publikationen/cc_16_2013_evaluierung_der_internationale
n_klimaschutzinitiative_iki_des_bmu.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei
Jahren seit Herausgabe der Mitteilungen des Bundesrechnungshofs vom
27. September 2023 zur Internationalen Klimaschutzinitiative (Gz.: III 1 -
000572, im Folgenden: BRH-Mitteilung) ergriffen, um die Empfehlungen
des BRH umzusetzen (bitte chronologisch auflisten)?
2. Gibt es inzwischen eine umfassende Strategie der IKI gemäß Empfehlung
des Bundesrechnungshofs (siehe Nummer 3.4 der BRH-Mitteilung), die
die nachstehenden Punkte umfasst,
a) Festlegung messbarer Ziele auf Programmebene,
b) Thematische Fokussierung der IKI,
c) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Anforderungen der
Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO entspricht,
d) Gesamtstrategie,
e) Erfolgskontrolle?
Wenn ja, wo kann diese eingesehen werden (wenn nein, bitte erläutern, in
welcher Phase sich die Erarbeitung der Strategie befindet und wann mit
der Fertigstellung zu rechnen ist)?
3. Wurde die ressortübergreifende Gesamtstrategie zwischen den
zuständigen Ressorts, die seitens des BMWK gegenüber dem BRH zugesichert
wurde, siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023,
inzwischen erarbeitet (wenn ja, bitte den Ort der Veröffentlichung
angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase der Erarbeitung sich
diese Gesamtstrategie befindet und wann mit dem Abschluss zu rechnen
ist)?
4. Wurde die Zusicherung des BMWK gegenüber dem BRH, alle Ziele der
IKI auf allen Handlungsebenen (Projekt- und Programmebene) mit
überprüfbaren, geeigneten quantitativen und qualitativen Zielwerten und
Indikatoren zu unterlegen, umgesetzt (siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung
vom 27. September 2023; wenn ja, bitte den Ort der Veröffentlichung
angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase sich die
Bearbeitung befindet und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist)?
5. Wurde die vom BRH als erhebliche Schwachstelle bewertete
Konzentration der IKI auf 14 Schwerpunktländer, die weniger aus einer Bedarfs-,
Potenzial- und Risikoanalyse hervorgegangen und eher historisch
gewachsen sein soll, überprüft und die seitens des BMWK zugesicherten klaren
Kriterien für die Auswahl von Schwerpunktländern inzwischen definiert
(siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023)?
Wurde eine länderspezifische Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse
durchgeführt seit der Veröffentlichung der BRH-Mitteilung vom 27.
September 2023, wenn ja, für welche Länder und wo sind die Ergebnisse
einsehbar, und wenn nein, in welcher Phase befindet sich diese Analyse und
wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?
6. Wurde die Zusage des BMWK in Bezug auf die Konkretisierung der
Förderinstrumente und ihren jeweiligen Beitrag zu den Programmzielen
sowie die Zuordnung der Projekttypen zu trennscharfen Kategorien (siehe
Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023) inzwischen
umgesetzt, und wenn ja, inwieweit?
Wurde die Wirtschaftlichkeit insbesondere der sog. Schnittstellen- und
Unterstützungsvorhaben überprüft, ist der konkrete Beitrag der
Schnittstellenvorhaben – in Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten – zu den
Zielen der IKI inzwischen erbracht, und ist eine klare Abgrenzung der
sog. Unterstützungsvorhaben zu administrativen Aufgaben erfolgt (bitte
erläutern; wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann
mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen ist)?
7. Kennen die zuständigen Ressorts bzw. kennt die Bundesregierung
inzwischen den Erfolg der IKI auf Programmebene (vgl. Nummer 0.2 der BRH-
Mitteilung vom 27. September 2023; bitte den Erfolg oder Misserfolg
erläutern)?
8. Ist die vom BRH geforderte Durchführung einer Erfolgskontrolle auf
Programmebene inzwischen erfolgt (wenn ja, wird um Mitteilung der
Ergebnisse gebeten, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Durchführung zu rechnen ist)?
9. Wurde die Zusicherung des BMWK dahin gehend, dass zukünftig alle
Projekte zu den jeweils relevanten Standardindikatoren berichten,
inzwischen umgesetzt (siehe Nummer 0.2 der BRH-Mitteilung vom 27.
September 2023; bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um
Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen
ist)?
10. Sind die unter IKI-Hilfsdokumente (Guidelines) hinterlegten „Richtlinien“
verbindliche Förderrichtlinien?
Werden diese durch Bezugnahme in den Bewilligungsbescheiden für die
jeweiligen Projekte inländischer Zuwendungsempfänger für verbindlich
erklärt (siehe Abschnitt Hilfsdokumente bzw. Guidelines auf www.interna
tional-climate-initiative.com/iki-dokumente-download/)?
11. Wenn die in Frage 10 genannten Guidelines nicht als verbindliche
Förderrichtlinien zu verstehen sind, wo werden die verbindlichen IKI-
Förderrichtlinien für die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger
veröffentlicht?
12. Wurden die in Frage 10 genannten Guidelines für ausländische
Zuwendungsempfänger durch Inbezugnahme in den Verträgen für verbindlich
erklärt, und wenn ja, inwiefern?
13. Wurde die Empfehlung des BRH dahin gehend, dass die Sicherstellung
der Aussagekraft der IKI-Standardindikatoren durch möglichst
vollständige und methodisch solide Erfassung aller IKI-Projekte herzustellen ist,
inzwischen umgesetzt?
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen (wenn diese
Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde, bitte erläutern, warum, und darlegen,
wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)?
14. Wurde der Aufforderung des BRH zur Sicherstellung, dass alle
Instrumente und Projekte der IKI zu den Indikatoren berichten, inzwischen
nachgekommen (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um
Mitteilung gebeten, wann dieser Aufforderung nachgekommen wird)?
15. Wurde eine jährliche Auswertung der Standardindikatoren und
Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht, sowie deren
Veröffentlichung zur Gewährleistung von Transparenz der IKI, inzwischen
eingeführt (bitte erläutern)?
Wenn geschehen, wo kann diese Auswertung bzw. der Bericht eingesehen
werden (und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten,
wann mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen ist)?
16. Wurde inzwischen eine Erfolgskontrolle für die IKI insgesamt mittels
eines Konzepts, das sicherstellt, dass die Bestandteile (Programmdaten,
Standardindikatoren, Evaluierungsergebnisse) aufeinander abgestimmt
sind und derselben Zielhierarchie folgen, durchgeführt (bitte erläutern,
und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit
der Umsetzung dieses Konzepts zu rechnen ist)?
17. Haben die zuständigen Ressorts gemeinsam als Grundlage für eine
Programmevaluierung überprüfbare Ziele für die IKI als Ganzes
konkretisiert?
a) Gelten diese Ziele fortan auch als Grundlage für die von nun an auch
auf Programmebene regelmäßig durchzuführenden Erfolgskontrollen?
b) Wurden dazu die für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß den
Verwaltungsvorschriften Nummer 2.2 zu § 7 BHO notwendigen
Kriterien und Verfahren festgelegt (bitte erläutern, und wenn noch nicht
geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung zu
rechnen ist)?
18. Gibt es bei Fondsprojekten inzwischen eine einheitliche
haushaltsrechtliche Einordnung der Fondseinzahlung, insbesondere im Fall von
Beteiligung an privatrechtlich organisierten Fonds?
Wird diesbezüglich bei der rechtlichen Einordnung der
Fondseinzahlungen inzwischen einheitlich vorgegangen (bitte erläutern, und wenn dies
noch nicht der Fall ist, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieses Aspekts zu rechnen ist)?
19. Wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen
zwischenzeitlich geklärt, welche haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
insbesondere beim Eingehen und bei der Führung von Beteiligungen an
privatrechtlich organisierten Fonds zu erfüllen sind und ob es sich dabei um
Bundesbeteiligungen nach § 65 BHO handelt, und wurde diese Klärung
zeitnah vorgenommen und die Stellungnahme dem BRH, wie in der BRH-
Mitteilung erbeten, vorgelegt (bitte erläutern, und wenn noch nicht
geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser
Abstimmung zu rechnen ist)?
20. Hat das BMWK auf Programmebene und bzw. oder auf Ebene der
ausgewählten Fonds die Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments der
Fondseinzahlung belegen können, wie dies gemäß BRH-Mitteilung im September
2023 noch nicht der Fall war (bitte erläutern und angeben, wo dieser
Beleg eingesehen werden kann, und wenn noch nicht geschehen, bitte
angeben, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)?
21. Verfügen die zuständigen Ressorts inzwischen über Einflussmöglichkeiten
sowie Informationen über die Umsetzung der Fondsprojekte, um einen
wirksamen Mitteleinsatz zu gewährleisten (bitte erläutern, und wenn noch
nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung
dieses Aspekts zu rechnen ist)?
22. Erfüllen die Fonds inzwischen die Berichtsformate der IKI bzw. werden
anderenfalls hinreichende Informationen regelmäßig vorgelegt, um
sicherzustellen, dass der Bund Einfluss auf den Einsatz seiner Haushaltsmittel
hat (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung
gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Berichterstattung zu rechnen
ist)?
23. Wurde der Aufforderung des BRH, künftig nur Fonds auszuwählen, bei
denen neben der Frage der Wirtschaftlichkeit die Informationen über den
Mitteleinsatz sowie Berichte vorgelegt werden können, die für eine
Erfolgskontrolle erforderlich sind, nachgekommen (bitte erläutern, inwiefern
das federführende Ressort darauf hingewirkt hat, dass diese
Anforderungen für die IKI-Fonds auch in Zuständigkeit des BMUV und AA erfüllt
werden, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten,
wann beabsichtigt ist, dieser Aufforderung nachzukommen)?
24. Wurden die Empfehlungen des BRH dahingehend, künftig alle für die IKI
eingesetzten Förderinstrumente in den jeweiligen Haushaltstiteln
aufzuführen und diese unter Angabe ihres jeweiligen Anteils am Titelansatz
auszuweisen, um den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und
Haushaltswahrheit Rechnung zu tragen, inzwischen umgesetzt, und werden in dem
jährlichen Bericht zur IKI die tatsächliche Entwicklung der
Finanzierungsanteile der Förderinstrumente der IKI sowie der Einzahlungen in
Fonds ausgewiesen und den Bericht veröffentlicht (bitte erläutern, und
wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieser Empfehlungen sowie mit der Berichterstattung zu
rechnen ist)?
25. Wurde die vom Bundesrechnungshof aufgrund von Interessenkonflikten
monierte Übergangslösung, wonach die GIZ GmbH und die ZUG gGmbH
sich seit 2020 die Projektträgerschaft teilen, inzwischen beendet (bitte
erläutern, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
26. Wurde der Empfehlung des Bundesrates dahin gehend, dass die GIZ
GmbH Anfang 2025 nur noch die Fälle abschließt, mit deren Prüfung sie
bereits begonnen hat, gefolgt, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern, und
wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
27. Hat die ZUG gGmbH Anfang 2025 die Verwendungsnachweise
übernommen, die der GIZ GmbH bis dahin zwar bereits vorlagen, mit deren
Bearbeitung sie jedoch noch nicht begonnen hatte, weil zu diesen Fällen
noch Unterlagen fehlen (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein lautet,
wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser
Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
28. Wurden diese Verwendungsnachweise und Sachberichte zum 1. Januar
2025 zur Bearbeitung an die ZUG gGmbH übergeben (bitte erläutern, und
wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
Berlin, den 27. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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