Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung
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Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1484
21. Wahlperiode 04.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Dr. Fabian Fahl, Desiree Becker,
Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Dr. Dietmar
Bartsch, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Jan Köstering,
Pascal Meiser, Stella Merendino, Cansu Özdemir, Luigi Pantisano, Lea Reisner,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Sarah Vollath, Donata Vogtschmidt, Sascha
Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das
Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung
In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten gemachter
Finanzierungsversprechen ein durchaus verlässlicher Akteur bei der finanziellen
Unterstützung von einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens für
Energiewende und Anpassung an die Folgen der sich verschärfenden Klimakrise,
auch wenn dieser Beitrag nach einer von den Fragestellenden geteilten
Auffassung gemessen an seiner historischen Verantwortung und Wirtschaftskraft viel
zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-02/Germanwatc
h_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20mehr%20internationale%20Klima
finanzierung_2025.pdf). Beim G7-Gipfel 2021 versprach die damalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass Deutschland als eines der
einkommensstärksten Länder der Welt und historisch einer der größten Verursacher des
klimazerstörenden CO2 jedes Jahr 6 Mrd. Euro an internationaler
Klimafinanzierung aus Haushaltmitteln bereitstellt. Beim G7-Gipfel 2022 bestätigte der
damalige Bundeskanzler Olaf Scholz diese Zusage. Die letzte UN-
Weltklimakonferenz COP29 hat für Industrieländer eine Verdreifachung des
bisherigen 100-Milliarden-Versprechens beschlossen, die Unterstützung soll bis
2035 auf jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar angehoben werden (www.de
utscheklimafinanzierung.de/blog/2025/05/klimafinanzierung-im-bundeshaushal
t-2025-kommt-wortbruch/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie die deutsche Sechs-
Milliarden-Zusage der Klimafinanzierung in diesem Jahr erfüllen würde,
wenn ihr Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und 2026 unverändert wie
vorgelegt beschlossen würde, und wie begründet sich diese Zuversicht
angesichts der vorgesehenen Kürzungen in den für die Klimafinanzierung
relevanten Etats bzw. Haushaltstiteln?
2. Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts
wurden laut Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2022
bis 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung
zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen
Haushaltstiteln für 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem
Kenntnisstand auflisten)?
3. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 2 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
4. Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von
2022 bis 2024 für den deutschen Beitrag zum internationalen Arten- und
Biodiversitätsschutz zur Verfügung gestellt, und Mittel in welcher Höhe
wurden davon jeweils auch der Klimafinanzierung zugerechnet (bitte
tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025,
2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)?
5. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 4 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
6. Für welche Einzelmaßnahmen zur Bewältigung von Folgen, Verlusten und
Schäden durch klimatische Extremwetterlagen und
Extremwetterereignisse in den Ländern des Globalen Südens hat die Bundesregierung jeweils
in den Jahren von 2022 bis 2024 Mittel in welcher Höhe bereitgestellt
(bitte Einzelmaßnahmen tabellarisch mit Maßnahmentitel,
Empfängerland, Sektor, Jahr, Betrag etc., für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach
derzeitigem Kenntnisstand aufführen)?
7. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 6 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisherige finanzielle
Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimaschutzfinanzierung (bitte
jeweils für die Jahre von 2019 bis 2025 nach geplanten Beiträgen und
erfolgten Beiträgen aufschlüsseln)?
9. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 8 erfragten
Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre
2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand
auflisten)?
10. In welcher Höhe konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2019 bereits privatwirtschaftliches Kapital in Deutschland für die
internationale Klimaschutzfinanzierung mobilisiert werden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
11. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 10 erfragten
Mittel (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
12. Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge werden doppelt
für Klima und Biodiversität gezählt (tabellarisch die doppelt gezählten
Haushaltstitel nach Jahren und prozentualem Anteil der doppelt gezählten
Mittel an den Gesamtmitteln darstellen), und wie werden
Doppelzählungen verhindert?
13. Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge der
internationalen Klimafinanzierung werden auf die deutsche ODA-Quote (ODA =
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) angerechnet (tabellarisch die
auf die ODA-Quote angerechneten Haushaltstitel nach Jahren und
prozentualem Anteil der auf die ODA-Quote angerechneten Mittel an den
Gesamtmitteln für internationale Klimafinanzierung darstellen), und warum
sind die Mittel der internationalen Klimafinanzierung nicht zusätzlich zu
den bestehenden ODA-Mitteln?
14. Nach welcher Methodik werden Beträge zur internationalen
Klimafinanzierung ausgewiesen, und wie werden Overhead-, Zins- und
Verwaltungskosten behandelt?
15. Wie hoch ist der Anteil von Mitigation, Adaptation und Loss and Damage
bei der internationalen Klimafinanzierung von 2019 bis 2025 (tabellarisch
nach Jahren, Haushaltstiteln, prozentualem Anteil darstellen), und wie
begründet die Bundesregierung diese Verteilung konkret?
16. Hat die Bundesregierung für den Anteil von Mitigation, Adaption und
Loss and Damage in der deutschen internationalen Klimafinanzierung
bestimmte Ziele, wenn ja, welche, wie ist der erreichte Zielpfad, und wie
sollen diese Ziele künftig erreicht werden?
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die seit Bestehen der
Just Energy Transition Partnerships (JETP) von 2021 bis 2025
ausgegebenen KfW-Kredite (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau; bitte
tabellarisch nach Haushaltsjahr, Höhe, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland
aufschlüsseln)?
18. An welche konkreten Auflagen sind etwaige „Policy-Based Loans“ im
Rahmen der KfW-Kredite des Just Energy Transition Partnerships nach
Kenntnis der Bundesregierung gebunden, wie zuletzt, sofern hier „Policy-
Based Loans“ vergeben worden sind, in der von der Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan
bei ihrer Reise zum G20-Entwicklungsministertreffen bekanntgegebenen
Vereinbarung vom 25. Juli 2025 über einen KfW-Kredit der JETP in Höhe
von 500 Mio. Euro an Südafrika (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meld
ungen/kfw-kredit-hilft-deutschen-und-suedafrikanischen-unternehmen-25
8516; bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen KfW-Kredits,
Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage wie
Gesetzesvorhaben, Kohleausstieg, Erneuerbare-Energien-Ausbauzielen usw.
aufschlüsseln)?
19. Anhand welcher Kriterien überprüft die Bundesregierung die Erfüllung
der Bedingungen bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der
KfW-Kredite der Just Energy Transition Partnerships, und wie wird die
Erfüllung der Bedingungen konkret und evidenzbasiert überprüft?
20. Ist es bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite
der Just Energy Transition Partnerships nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher zu einer Nichterfüllung der Bedingungen durch die
Kreditnehmer gekommen, und wenn ja, welche?
21. Welche „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW-Krediten gibt es seit
2015 bis 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen KfW-
Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage
aufschlüsseln)?
22. Wie hoch ist der Anteil von „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW-
Krediten an der deutschen ODA-Quote seit 2015 bis 2025 (bitte nach
Haushaltsjahr, Anteil KfW-Kredit an deutscher ODA, Höhe des
vergebenen KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter
Auflage aufschlüsseln)?
Berlin, den 27. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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