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Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative (Antwort zu Drs. 21/2496)

dip / drucksache 17.11.2025 · WP 21 · 21/2836 · Antwort · Original ↗

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Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative (Antwort zu Drs. 21/2496) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2836 21. Wahlperiode 17.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2496 – Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung fördert mit der „Internationalen Klimaschutzinitiative“ (IKI) seit 2008 Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie Biodiversität in Entwicklungs- und Schwellenländern (www.intern ational-climate-initiative.com/ueber-die-iki/). Damit erfüllt die Bundesregierung einen Teil der von den Vorgängerregierungen für Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Die Haushaltsmittel waren bis zur Verabschiedung des neuen Haushalts 2025 in Kapitel 09 03 im Titel 896 41 „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ veranschlagt. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Klimarahmenkonvention (UN = United Nations) 1994 (UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris (ÜvP) 2016 dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziell zu unterstützen. Die damalige Bundesregierung hatte im Jahr 2021 beim G7- Gipfel angekündigt, ihren jährlichen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung von damals etwa 4 Mrd. Euro bis spätestens 2025 auf mindesten 6 Mrd. Euro zu erhöhen. Sie hat dieses Ziel im Juli 2022 beim Petersberger Klimadialog bekräftigt. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) hat sich Deutschland 1993 außerdem dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer beim Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Die Bundesregierung erfüllt diese Verpflichtungen auf verschiedene Weise und mit unterschiedlichen Instrumenten. Die IKI deckt seit dem Jahr 2008 einen Teil dieser Maßnahmen und der dafür benötigten Haushaltsmittel (2023 etwa 15 Prozent) ab. Damit stellt die IKI das „zweite Standbein“ der deutschen internationalen Klimafinanzierung dar. Für den Großteil der Maßnahmen und der dafür benötigten Haushaltsmittel (2023 etwa 85 Prozent) ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zuständig. Seit dem Jahr 2008 wurden für die IKI 5 Mrd. Euro veranschlagt, 4,8 Mrd. Euro verausgabt und bis April 2023 mehr als 1 100 Projekte in über 150 Ländern bewilligt. Im Dezember 2021 hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Federführung für die IKI vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 14. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Verbraucherschutz (BMUV) übernommen. Es war von 2021 bis 2025 für die Steuerung und Erfolgskontrolle auf Programmebene zuständig. Für die Umsetzung der IKI waren in diesem Zeitraum neben dem BMWK auch das BMUV und das Auswärtige Amt (AA) zuständig. Innerhalb des Bundeshaushaltsentwurfs für 2026 ist die IKI im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) bzw. in Anlage 3 zum Einzelplan 60 im Kapitel 02 verankert und wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bewirtschaftet. In Abstimmung mit dem BMUKN werden aber auch einzelne Projekte vom Auswärtigen Amt beauftragt und umgesetzt. Die IKI-Aktivitäten werden mit dem BMZ abgestimmt und sind an die „Klimaaußenpolitikstrategie“ (www.bmuv.de/downloa d/klimaaussenpolitik-strategie-der-bundesregierung-kap) der Bundesregierung Deutschlands angebunden. Die Ressorts werden von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) als Projektträger und zum Teil von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) unterstützt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die IKI geprüft und zum 27. September 2023 seine Abschließende Mitteilung veröffentlicht (Gz.: III 1 - 000572, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2 023/internationale-klimaschutzinitiative-volltext.pdf?__blob=publicationFile &v=2#:~:text=Bis%20April%202023 Prozent20wurden%20 ProzentC3 Proze ntBCber,5). Der BRH hat in seiner Prüfungsmitteilung im September 2023 bei der IKI (sowie bei den Projektträgern GIZ GmbH und ZUG) erhebliche Mängel festgestellt. Insbesondere habe die IKI seit über 15 Jahren weder eine Gesamtstrategie festgelegt noch konkrete Ziele auf Programmebene benannt. Die für die IKI zum jeweiligen Zeitpunkt zuständigen Ressorts haben weder in der Planungsphase noch als Instrument der Erfolgskontrolle eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO) durchgeführt. Von besonderer Brisanz sind sog. Fondsprojekte (beispielsweise über die Weltbank usw.), bei denen keinerlei Steuerung bzw. Prüfung nach der Bewilligung mehr erfolgt. Fraglich ist ferner, weshalb die 2019 gegründete ZUG bis heute noch nicht voll handlungsfähig ist und die GIZ GmbH zusätzlich zur Prüfung von Verwendungsnachweisen beauftragt werden musste. Erschwerend kommt hinzu, dass die Prüfung einzelner Projekte nach über zehn Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist, was die Durchsetzung von Rückforderungen bzw. Schadenersatzansprüchen erheblich erschwert. Bereits 2013 empfahl eine externe Evaluierung, für die IKI Ziele für einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren zu definieren und diese mit Indikatoren zur Messung der Zielerreichung zu unterlegen (www.umweltbundesamt.de/sites/d efault/files/medien/378/publikationen/cc_16_2013_evaluierung_der_internati onalen_klimaschutzinitiative_iki_des_bmu.pdf).  1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren seit Herausgabe der Mitteilungen des Bundesrechnungshofs vom 27. September 2023 zur Internationalen Klimaschutzinitiative (Gz.: III 1 - 000572, im Folgenden: BRH-Mitteilung) ergriffen, um die Empfehlungen des BRH umzusetzen (bitte chronologisch auflisten)? Die IKI hat Maßnahmen umgesetzt, die die wesentlichen Empfehlungen des BRH umsetzen. Details zu diesen werden u. a. in der Beantwortung der restlichen Fragen erläutert. Zentrale Maßnahmen in chronologischer Reihenfolge sind: – Veröffentlichung der IKI-Strategie und damit Festlegung von messbaren Zielen für das Gesamtprogramm. – Erarbeitung einer ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (inklusive umfassender Instrumentenkritik und Anpassungen in der Förderinstrumentenstruktur sowie Festlegung von Kriterien für die Erfolgskontrolle). – Weiterentwicklung der Instrumente der Erfolgskontrolle. – Beauftragung von Evaluationen auf Förderinstrumentenebene nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.  2. Gibt es inzwischen eine umfassende Strategie der IKI gemäß Empfehlung des Bundesrechnungshofs (siehe Nummer 3.4 der BRH-Mitteilung), die die nachstehenden Punkte umfasst, a) Festlegung messbarer Ziele auf Programmebene, b) Thematische Fokussierung der IKI, c) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Anforderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO entspricht, d) Gesamtstrategie, e) Erfolgskontrolle? Wenn ja, wo kann diese eingesehen werden (wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase sich die Erarbeitung der Strategie befindet und wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist)?  3. Wurde die ressortübergreifende Gesamtstrategie zwischen den zuständigen Ressorts, die seitens des BMWK gegenüber dem BRH zugesichert wurde, siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023, inzwischen erarbeitet (wenn ja, bitte den Ort der Veröffentlichung angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase der Erarbeitung sich diese Gesamtstrategie befindet und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist)?  4. Wurde die Zusicherung des BMWK gegenüber dem BRH, alle Ziele der IKI auf allen Handlungsebenen (Projekt- und Programmebene) mit überprüfbaren, geeigneten quantitativen und qualitativen Zielwerten und Indikatoren zu unterlegen, umgesetzt (siehe Nummer 0.1 der BRH- Mitteilung vom 27. September 2023; wenn ja, bitte den Ort der Veröffentlichung angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase sich die Bearbeitung befindet und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist)? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurden sowohl die „Strategie der Internationalen Klimaschutzinitiative 2030“ (IKI-Strategie) als auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die Weiterentwicklung der Erfolgskontrolle verabschiedet. Die IKI-Strategie wurde fertiggestellt und im Oktober 2023 veröffentlicht und kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.international-climate-initi ative.com/iki-medien/publikation/die-strategie-der-internationalen-klimaschutzi nitiative-bis-2030-1811/. Die IKI-Strategie legt vier Ziele auf Programmebene fest: 1. Ambitionssteigerung (Beiträge zu ehrgeizigeren National festgelegten Beiträgen (NDCs), Anpassungsplänen (NAPs) und/oder Strategien und Aktionsplänen (NBSAPs)). 2. Verbesserte Rahmenbedingungen (Beiträge zu verbesserten regulatorischen und/oder gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Klimaschutz, Biodiversitätserhalt und/oder Klimaanpassung). 3. Umsetzung (Beiträge zur Umsetzung von Klimaschutz-, Biodiversitätsund/oder Klimaanpassungsmaßnahmen durch Pilotierung und Skalierung). 4. Hebelung privater Finanzierung (Mobilisierung von mind. 1,5 Mrd. Euro an privatem Kapital sowie Katalysieren von privaten Mitteln). Weitere Detailinformationen zur Indikatorik für die Messung der Zielerreichung auf Projekt- und Programmebene finden sich in der Handreichung zu Projektplanung und Monitoring („Project Planning and Monitoring Guidelines“) unter folgendem Link: www.international-climate-initiative.com/PUBLI CATION1898 Die ressortübergreifende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ebenfalls erstellt. Sie ist als ressortinternes Dokument nicht Teil der veröffentlichten Strategie und wurde in der aktuellen Fassung im Nachgang zur Strategie im September 2024 fertiggestellt. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung enthält auch Angaben zu Kriterien und Verfahren der Erfolgskontrolle.  5. Wurde die vom BRH als erhebliche Schwachstelle bewertete Konzentration der IKI auf 14 Schwerpunktländer, die weniger aus einer Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse hervorgegangen und eher historisch gewachsen sein soll, überprüft und die seitens des BMWK zugesicherten klaren Kriterien für die Auswahl von Schwerpunktländern inzwischen definiert (siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023)? Wurde eine länderspezifische Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse durchgeführt seit der Veröffentlichung der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023, wenn ja, für welche Länder und wo sind die Ergebnisse einsehbar, und wenn nein, in welcher Phase befindet sich diese Analyse und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen? Es wurden im Rahmen der IKI-Strategie folgende Kriterien für die Auswahl von IKI-Schwerpunktländern festgelegt: 1. hoher und/oder stark steigender THG-Ausstoß; 2. große Bedeutung für den globalen Biodiversitätsschutz; 3. regionale Vorreiter, die sich durch starkes politisches Engagement für den Klima- und Biodiversitätsschutz auszeichnen. Alle 14 Schwerpunktländer entsprechen nach Prüfung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung diesen drei Kriterien. Eine länderspezifische Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse wird insbesondere zur Prüfung möglicher neuer IKI-Schwerpunktländer herangezogen.  6. Wurde die Zusage des BMWK in Bezug auf die Konkretisierung der Förderinstrumente und ihren jeweiligen Beitrag zu den Programmzielen sowie die Zuordnung der Projekttypen zu trennscharfen Kategorien (siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023) inzwischen umgesetzt, und wenn ja, inwieweit? Wurde die Wirtschaftlichkeit insbesondere der sog. Schnittstellen- und Unterstützungsvorhaben überprüft, ist der konkrete Beitrag der Schnittstellenvorhaben – in Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten – zu den Zielen der IKI inzwischen erbracht, und ist eine klare Abgrenzung der sog. Unterstützungsvorhaben zu administrativen Aufgaben erfolgt (bitte erläutern; wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen ist)? Die Förderinstrumente wurden im Rahmen der ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung konkretisiert. Über ein Wirkmodell wurden die jeweiligen Beiträge zu den Programmzielen verdeutlicht und die einzelnen Förderinstrumente wurden hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihrer jeweiligen Charakteristika in trennscharfen Kategorien beschrieben, die eine Zuordnung der Projekttypen ermöglichen. Derzeit läuft ein externer Evaluationsauftrag, in welchem u. a. sowohl die Zielerreichung der Schnittstellenvorhaben hinsichtlich der gesetzten Ziele als auch ihre Beiträge zu den IKI-Strategiezielen und zur Umsetzung der IKI-Strategie insgesamt untersucht werden. Weitere Fragestellungen der Evaluierung betreffen die Effizienz der Schnittstellenvorhaben, mögliche Verbesserungen von Planung und Steuerung sowie die Kohärenz zu anderen Maßnahmen/ Aktivitäten in den Partnerländern. Der Abschluss dieser Evaluation ist für April 2026 geplant. Eine Evaluierung des Förderinstruments Strategic Action (inklusive der Unterstützungsvorhaben) ist derzeit noch in Planung.  7. Kennen die zuständigen Ressorts bzw. kennt die Bundesregierung inzwischen den Erfolg der IKI auf Programmebene (vgl. Nummer 0.2 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023; bitte den Erfolg oder Misserfolg erläutern)?  8. Ist die vom BRH geforderte Durchführung einer Erfolgskontrolle auf Programmebene inzwischen erfolgt (wenn ja, wird um Mitteilung der Ergebnisse gebeten, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Durchführung zu rechnen ist)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Finalisierung der ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden Monitoring- und Evaluierungsinstrumente der IKI entsprechend überarbeitet. Eine Auswertung der jeweils vorliegenden Daten zu den Standardindikatoren wird jährlich durchgeführt und veröffentlicht (www.international-clima te-initiative.com/ueber-die-iki/wirkung-und-lernen/ausgewaehlte-iki-wirkunge n-von-2015-2023/). Neben den standardisierten Zwischenevaluierungen auf Projektebene sind derzeit verschiedene, aufeinander abgestimmte externe Evaluierungen zu einzelnen IKI-Förderinstrumenten in der Durchführung (siehe auch die Antwort zu den Fragen 6 und 20). Für das Jahr 2026 ist die Vergabe eines externen Evaluierungsauftrags auf IKI-Gesamtprogrammebene geplant, welche auf Basis der genannten Evaluierungen und unter Durchführung zusätzlich notwendiger Datenerhebungen und -analysen eine umfassende Bewertung der IKI vornehmen soll mit Blick auf die in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegten Erfolgskontrollkriterien.  9. Wurde die Zusicherung des BMWK dahin gehend, dass zukünftig alle Projekte zu den jeweils relevanten Standardindikatoren berichten, inzwischen umgesetzt (siehe Nummer 0.2 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023; bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen ist)? Alle IKI-Vorhaben sind dazu verpflichtet, zu allen relevanten IKI- Standardindikatoren zu berichten und dabei die methodischen Vorgaben aus der Handreichung zu Projektplanung und Monitoring einzuhalten („Project Planning and Monitoring Guidelines“; abrufbar unter folgendem Link: www.international-cli mate-initiative.com/PUBLICATION1898). Die Einhaltung der Vorgaben und Plausibilität der Zahlen werden sowohl in der Projektantragsprüfung als auch in der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle überprüft. Bei Multi-Geber-Initiativen, an denen neben der IKI weitere bilaterale und multilaterale Geldgeber beteiligt sind, kann aus Effizienzgründen anstelle der IKI-Standardindikatoren zu spezifischen Indikatoren der Initiativen berichtet werden. 10. Sind die unter IKI-Hilfsdokumente (Guidelines) hinterlegten „Richtlinien“ verbindliche Förderrichtlinien? Werden diese durch Bezugnahme in den Bewilligungsbescheiden für die jeweiligen Projekte inländischer Zuwendungsempfänger für verbindlich erklärt (siehe Abschnitt Hilfsdokumente bzw. Guidelines auf www.intern ational-climate-initiative.com/iki-dokumente-download/)? 11. Wenn die in Frage 10 genannten Guidelines nicht als verbindliche Förderrichtlinien zu verstehen sind, wo werden die verbindlichen IKI- Förderrichtlinien für die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger veröffentlicht? 12. Wurden die in Frage 10 genannten Guidelines für ausländische Zuwendungsempfänger durch Inbezugnahme in den Verträgen für verbindlich erklärt, und wenn ja, inwiefern? Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung gewährt die Projektförderung gemäß einer für jeden Ideenwettbewerb der IKI eigens veröffentlichten Förderbekanntmachung, den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV). Die jeweiligen Förderbekanntmachungen werden auf der IKI-Website veröffentlicht (www.international-climat e-initiative.com/foerderung-finden/). Erläuternde Leitfäden (Guidelines) sind keine verbindlichen Förderrichtlinien und insofern keine verbindlichen Bestandteile des Zuwendungsbescheides bzw. -vertrages für in- und ausländische Zuwendungsempfänger. Ziel der Leitfäden ist es, antragstellende Projektdurchführungsorganisationen bei der erfolgreichen Planung und Umsetzung ihres Projekts zu unterstützen und sie über die notwendigen Vorgehensweisen zu informieren. 13. Wurde die Empfehlung des BRH dahin gehend, dass die Sicherstellung der Aussagekraft der IKI-Standardindikatoren durch möglichst vollständige und methodisch solide Erfassung aller IKI-Projekte herzustellen ist, inzwischen umgesetzt? Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen (wenn diese Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde, bitte erläutern, warum, und darlegen, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 14. Wurde der Aufforderung des BRH zur Sicherstellung, dass alle Instrumente und Projekte der IKI zu den Indikatoren berichten, inzwischen nachgekommen (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann dieser Aufforderung nachgekommen wird)? Nach Finalisierung der ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Vorgaben zur Berichterstattung zu der in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegten Indikatorik auf Projekt- und Programmebene überarbeitet. Diese werden in der Handreichung zu Projektplanung und Monitoring dargestellt („Project Planning and Monitoring Guidelines“; abrufbar unter folgendem Link: www.international-climate-initiative.com/PUBLICATION1898). Die Umsetzung dieser Vorgaben wird jeweils im Rahmen der Prüfung der Berichterstattung durch Projektträgerin bzw. Ministerium nachgehalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 15. Wurde eine jährliche Auswertung der Standardindikatoren und Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht, sowie deren Veröffentlichung zur Gewährleistung von Transparenz der IKI, inzwischen eingeführt (bitte erläutern)? Wenn geschehen, wo kann diese Auswertung bzw. der Bericht eingesehen werden (und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen ist)? Eine Auswertung der jeweils vorliegenden Daten zu den Standardindikatoren wird jährlich durchgeführt und veröffentlicht (www.international-climate-initiat ive.com/ueber-die-iki/wirkung-und-lernen/ausgewaehlte-iki-wirkungen-von-20 15-2023/). 16. Wurde inzwischen eine Erfolgskontrolle für die IKI insgesamt mittels eines Konzepts, das sicherstellt, dass die Bestandteile (Programmdaten, Standardindikatoren, Evaluierungsergebnisse) aufeinander abgestimmt sind und derselben Zielhierarchie folgen, durchgeführt (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieses Konzepts zu rechnen ist)? Nach Finalisierung der ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden Monitoring- und Evaluierungsinstrumente der IKI entsprechend überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auf die Kohärenz des Monitoring- und Evaluierungssystems insgesamt geachtet. Die Monitoring- und Evaluierungsinstrumente dienen alle der Erfolgskontrolle der IKI entsprechend der in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegten Kriterien und Verfahren. Die angepassten Monitoring- und Evaluierungsinstrumente befinden sich mehrheitlich bereits in der Umsetzung bzw. in Planung (vgl. die Antwort zu den Fragen 6, 7, 8, 9, 13, 15, 20). 17. Haben die zuständigen Ressorts gemeinsam als Grundlage für eine Programmevaluierung überprüfbare Ziele für die IKI als Ganzes konkretisiert? a) Gelten diese Ziele fortan auch als Grundlage für die von nun an auch auf Programmebene regelmäßig durchzuführenden Erfolgskontrollen? b) Wurden dazu die für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß den Verwaltungsvorschriften Nummer 2.2 zu § 7 BHO notwendigen Kriterien und Verfahren festgelegt (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 18. Gibt es bei Fondsprojekten inzwischen eine einheitliche haushaltsrechtliche Einordnung der Fondseinzahlung, insbesondere im Fall von Beteiligung an privatrechtlich organisierten Fonds? Wird diesbezüglich bei der rechtlichen Einordnung der Fondseinzahlungen inzwischen einheitlich vorgegangen (bitte erläutern, und wenn dies noch nicht der Fall ist, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieses Aspekts zu rechnen ist)? 19. Wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zwischenzeitlich geklärt, welche haushaltsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere beim Eingehen und bei der Führung von Beteiligungen an privatrechtlich organisierten Fonds zu erfüllen sind und ob es sich dabei um Bundesbeteiligungen nach § 65 BHO handelt, und wurde diese Klärung zeitnah vorgenommen und die Stellungnahme dem BRH, wie in der BRH-Mitteilung erbeten, vorgelegt (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Abstimmung zu rechnen ist)? Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Fondseinzahlungen bzw. die Übertragungen der treuhänderischen Mittelverwaltung erfolgen in der IKI grundsätzlich gemäß § 44 Absatz 3 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 BHO. § 65 BHO regelt die Voraussetzungen, unter denen sich der Bund an privatrechtlichen Unternehmen beteiligt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen ist im Rahmen der Prüfung von Anträgen nach § 65 BHO im Einzelfall zu differenzieren, ob es sich um eine Fondsgesellschaft handelt oder um eine reine Geldanlage bzw. ein reines Finanzierungsinstrument. Die Zahlung an reine Finanzierungsfonds stellt dabei keine Unternehmensbeteiligung im Sinne des § 65 BHO dar. 20. Hat das BMWK auf Programmebene und bzw. oder auf Ebene der ausgewählten Fonds die Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments der Fondseinzahlung belegen können, wie dies gemäß BRH-Mitteilung im September 2023 noch nicht der Fall war (bitte erläutern und angeben, wo dieser Beleg eingesehen werden kann, und wenn noch nicht geschehen, bitte angeben, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)? Die Wirtschaftlichkeit von Fonds im IKI-Gesamtprogramm wurde im Rahmen der IKI-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überprüft. Im Zuge dessen wurden Anpassungen an dem Instrument der Fonds vorgenommen, um die Wirtschaftlichkeit und Zielorientierung weiter zu stärken. Derzeit läuft ein externer Evaluationsauftrag, um u. a. die bisher erzielten Wirkungen des Förderinstruments der Fondseinzahlungen, den Beitrag des Förderinstruments zu den IKI- Strategiezielen sowie die Effizienz/Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments vertieft zu untersuchen. Weitere Fragestellungen der Evaluierung betreffen mögliche Verbesserungen von Planung und Steuerung dieses Förderinstruments sowie Strategien der Fondsvorhaben zur Verstetigung ihrer Ergebnisse. Der Abschluss dieser Evaluation ist für September 2026 geplant. 21. Verfügen die zuständigen Ressorts inzwischen über Einflussmöglichkeiten sowie Informationen über die Umsetzung der Fondsprojekte, um einen wirksamen Mitteleinsatz zu gewährleisten (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieses Aspekts zu rechnen ist)? 22. Erfüllen die Fonds inzwischen die Berichtsformate der IKI bzw. werden anderenfalls hinreichende Informationen regelmäßig vorgelegt, um sicherzustellen, dass der Bund Einfluss auf den Einsatz seiner Haushaltsmittel hat (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Berichterstattung zu rechnen ist)? 23. Wurde der Aufforderung des BRH, künftig nur Fonds auszuwählen, bei denen neben der Frage der Wirtschaftlichkeit die Informationen über den Mitteleinsatz sowie Berichte vorgelegt werden können, die für eine Erfolgskontrolle erforderlich sind, nachgekommen (bitte erläutern, inwiefern das federführende Ressort darauf hingewirkt hat, dass diese Anforderungen für die IKI-Fonds auch in Zuständigkeit des BMUV und AA erfüllt werden, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann beabsichtigt ist, dieser Aufforderung nachzukommen)? Die Fragen 21 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die zuständigen Ressorts haben in der Vergangenheit bereits über umfassende Einflussmöglichkeiten und Informationen über die Umsetzung der Fonds verfügt. Einflussmöglichkeiten auf die Fonds bestehen insbesondere über die Zweckbindung der Mittel bei Einzahlung durch Konzept und Wirkungslogik, die Anwendung von Safeguards-Standards sowie durch Steuerungsgremien während der Umsetzung des Fonds. Zudem ist eine regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung der Fonds vereinbart. Für die Umsetzung von Fondseinzahlungen gelten spezifische Anforderungen analog zur Projektförderung der IKI. Diese Anforderungen umfassen u. a. die Festlegung effektiver Einflussmöglichkeiten des Bundes im Rahmen von Steuerungsgremien. Diese sind ein wichtiges Element zur Überprüfung des Fortschritts mit Blick auf die vertraglich vereinbarten Ziele des Fonds und dienen darüber hinaus der strategischen Steuerung und Weiterentwicklung. Einen weiteren wesentlichen Bestandteil der IKI-Anforderungen für Fonds bildet die Vorgabe zur regelmäßigen Berichterstattung. Eine jährliche Berichterstattung ist für alle Fonds der IKI verpflichtend und bildet die Grundlage für die detaillierte Nachverfolgung der Aktivitäten des Fonds. Die Berichterstattung umfasst eine Auskunft über die Mittelverwendung sowie eine Übersicht über die Fortschritte der in den Verträgen vereinbarten Ziele. Die dargestellten Einflussmöglichkeiten sind ein etablierter Bestandteil in der Umsetzung von Fondseinzahlungen durch die IKI. 24. Wurden die Empfehlungen des BRH dahingehend, künftig alle für die IKI eingesetzten Förderinstrumente in den jeweiligen Haushaltstiteln aufzuführen und diese unter Angabe ihres jeweiligen Anteils am Titelansatz auszuweisen, um den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit Rechnung zu tragen, inzwischen umgesetzt, und werden in dem jährlichen Bericht zur IKI die tatsächliche Entwicklung der Finanzierungsanteile der Förderinstrumente der IKI sowie der Einzahlungen in Fonds ausgewiesen und den Bericht veröffentlicht (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen sowie mit der Berichterstattung zu rechnen ist)? Die Erläuterungen wurden für den Haushalt 2025 angepasst. Es wird in den Erläuterungen nunmehr differenziert zwischen wettbewerblichen Verfahren, außerwettbewerblichen Verfahren, programmbegleitenden Maßnahmen und Projektträgerkosten. (https://bmfiiportal.zivit.iv.bfinv.de/doku/hh2025/pdf/einzelpl an_60.pdf, S. 109). Hierzu wird im Jahresbericht 2025 berichtet, der voraussichtlich 2026 veröffentlicht wird. 25. Wurde die vom Bundesrechnungshof aufgrund von Interessenkonflikten monierte Übergangslösung, wonach die GIZ GmbH und die ZUG gGmbH sich seit 2020 die Projektträgerschaft teilen, inzwischen beendet (bitte erläutern, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)? 26. Wurde der Empfehlung des Bundesrates dahin gehend, dass die GIZ GmbH Anfang 2025 nur noch die Fälle abschließt, mit deren Prüfung sie bereits begonnen hat, gefolgt, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)? 27. Hat die ZUG gGmbH Anfang 2025 die Verwendungsnachweise übernommen, die der GIZ GmbH bis dahin zwar bereits vorlagen, mit deren Bearbeitung sie jedoch noch nicht begonnen hatte, weil zu diesen Fällen noch Unterlagen fehlen (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)? 28. Wurden diese Verwendungsnachweise und Sachberichte zum 1. Januar 2025 zur Bearbeitung an die ZUG gGmbH übergeben (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)? Die Fragen 25 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die ZUG gGmbH hat zum 1. Januar 2025 die Prüfung der Verwendungsnachweise (VN) wieder aufgenommen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise inkludiert jeweils die zahlenmäßigen Nachweise und Sachberichte. Die ZUG gGmbH hat die Prüfung aller VN übernommen, die seit dem 1. Januar 2025 eingehen (Frage 25). Des Weiteren hat die GIZ GmbH der ZUG gGmbH zum 31. Dezember 2024 alle folgenden VN übergeben: – Sofern die GIZ GmbH mit der Prüfung der VN noch nicht begonnen hat (Antwort zu den Fragen 26 und 28). – Sofern die GIZ GmbH keine vollständigen Unterlagen vorliegen hatte, wurden diese ebenfalls an die ZUG gGmbH übergeben (Antwort zu den Fragen 27 und 28). Die ZUG gGmbH hat damit die VN-Prüfung zum 1. Januar 2025 in Hauptverantwortung übernommen. Die GIZ GmbH führt ihrerseits nur noch bereits begonnene Prüfungen zu Ende. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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