Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative (Antwort zu Drs. 21/2496)
Text
Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative (Antwort zu Drs. 21/2496)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2836
21. Wahlperiode 17.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan
Brandner, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2496 –
Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung fördert mit der „Internationalen Klimaschutzinitiative“
(IKI) seit 2008 Projekte in den Bereichen Klimaschutz,
Klimawandelanpassung sowie Biodiversität in Entwicklungs- und Schwellenländern (www.intern
ational-climate-initiative.com/ueber-die-iki/). Damit erfüllt die
Bundesregierung einen Teil der von den Vorgängerregierungen für Deutschland
eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Die Haushaltsmittel waren bis zur
Verabschiedung des neuen Haushalts 2025 in Kapitel 09 03 im Titel 896 41
„Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“
veranschlagt.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Klimarahmenkonvention
(UN = United Nations) 1994 (UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris
(ÜvP) 2016 dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer beim
Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziell
zu unterstützen. Die damalige Bundesregierung hatte im Jahr 2021 beim G7-
Gipfel angekündigt, ihren jährlichen Beitrag zur internationalen
Klimafinanzierung von damals etwa 4 Mrd. Euro bis spätestens 2025 auf mindesten
6 Mrd. Euro zu erhöhen. Sie hat dieses Ziel im Juli 2022 beim Petersberger
Klimadialog bekräftigt. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) hat sich
Deutschland 1993 außerdem dazu verpflichtet, Entwicklungs- und
Schwellenländer beim Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Die
Bundesregierung erfüllt diese Verpflichtungen auf verschiedene Weise und mit
unterschiedlichen Instrumenten. Die IKI deckt seit dem Jahr 2008 einen Teil dieser
Maßnahmen und der dafür benötigten Haushaltsmittel (2023 etwa 15 Prozent)
ab. Damit stellt die IKI das „zweite Standbein“ der deutschen internationalen
Klimafinanzierung dar. Für den Großteil der Maßnahmen und der dafür
benötigten Haushaltsmittel (2023 etwa 85 Prozent) ist das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zuständig.
Seit dem Jahr 2008 wurden für die IKI 5 Mrd. Euro veranschlagt, 4,8 Mrd.
Euro verausgabt und bis April 2023 mehr als 1 100 Projekte in über 150
Ländern bewilligt. Im Dezember 2021 hat das damalige Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Federführung für die IKI vom
damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 14. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verbraucherschutz (BMUV) übernommen. Es war von 2021 bis 2025 für die
Steuerung und Erfolgskontrolle auf Programmebene zuständig. Für die
Umsetzung der IKI waren in diesem Zeitraum neben dem BMWK auch das
BMUV und das Auswärtige Amt (AA) zuständig. Innerhalb des
Bundeshaushaltsentwurfs für 2026 ist die IKI im Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds (6092) bzw. in Anlage 3 zum Einzelplan 60 im Kapitel 02
verankert und wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bewirtschaftet. In Abstimmung mit
dem BMUKN werden aber auch einzelne Projekte vom Auswärtigen Amt
beauftragt und umgesetzt. Die IKI-Aktivitäten werden mit dem BMZ
abgestimmt und sind an die „Klimaaußenpolitikstrategie“ (www.bmuv.de/downloa
d/klimaaussenpolitik-strategie-der-bundesregierung-kap) der Bundesregierung
Deutschlands angebunden. Die Ressorts werden von der Zukunft – Umwelt –
Gesellschaft gGmbH (ZUG) als Projektträger und zum Teil von der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH)
unterstützt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die IKI geprüft und zum
27. September 2023 seine Abschließende Mitteilung veröffentlicht (Gz.: III 1 -
000572, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2
023/internationale-klimaschutzinitiative-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=2#:~:text=Bis%20April%202023 Prozent20wurden%20 ProzentC3 Proze
ntBCber,5).
Der BRH hat in seiner Prüfungsmitteilung im September 2023 bei der IKI
(sowie bei den Projektträgern GIZ GmbH und ZUG) erhebliche Mängel
festgestellt. Insbesondere habe die IKI seit über 15 Jahren weder eine
Gesamtstrategie festgelegt noch konkrete Ziele auf Programmebene benannt. Die für die
IKI zum jeweiligen Zeitpunkt zuständigen Ressorts haben weder in der
Planungsphase noch als Instrument der Erfolgskontrolle eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO) durchgeführt. Von
besonderer Brisanz sind sog. Fondsprojekte (beispielsweise über die Weltbank
usw.), bei denen keinerlei Steuerung bzw. Prüfung nach der Bewilligung mehr
erfolgt. Fraglich ist ferner, weshalb die 2019 gegründete ZUG bis heute noch
nicht voll handlungsfähig ist und die GIZ GmbH zusätzlich zur Prüfung von
Verwendungsnachweisen beauftragt werden musste. Erschwerend kommt
hinzu, dass die Prüfung einzelner Projekte nach über zehn Jahren immer noch
nicht abgeschlossen ist, was die Durchsetzung von Rückforderungen bzw.
Schadenersatzansprüchen erheblich erschwert.
Bereits 2013 empfahl eine externe Evaluierung, für die IKI Ziele für einen
Zeitraum von fünf bis acht Jahren zu definieren und diese mit Indikatoren zur
Messung der Zielerreichung zu unterlegen (www.umweltbundesamt.de/sites/d
efault/files/medien/378/publikationen/cc_16_2013_evaluierung_der_internati
onalen_klimaschutzinitiative_iki_des_bmu.pdf).
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei
Jahren seit Herausgabe der Mitteilungen des Bundesrechnungshofs vom
27. September 2023 zur Internationalen Klimaschutzinitiative (Gz.:
III 1 - 000572, im Folgenden: BRH-Mitteilung) ergriffen, um die
Empfehlungen des BRH umzusetzen (bitte chronologisch auflisten)?
Die IKI hat Maßnahmen umgesetzt, die die wesentlichen Empfehlungen des
BRH umsetzen. Details zu diesen werden u. a. in der Beantwortung der
restlichen Fragen erläutert.
Zentrale Maßnahmen in chronologischer Reihenfolge sind:
– Veröffentlichung der IKI-Strategie und damit Festlegung von messbaren
Zielen für das Gesamtprogramm.
– Erarbeitung einer ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
(inklusive umfassender Instrumentenkritik und Anpassungen in der
Förderinstrumentenstruktur sowie Festlegung von Kriterien für die
Erfolgskontrolle).
– Weiterentwicklung der Instrumente der Erfolgskontrolle.
– Beauftragung von Evaluationen auf Förderinstrumentenebene nach
Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
2. Gibt es inzwischen eine umfassende Strategie der IKI gemäß
Empfehlung des Bundesrechnungshofs (siehe Nummer 3.4 der BRH-Mitteilung),
die die nachstehenden Punkte umfasst,
a) Festlegung messbarer Ziele auf Programmebene,
b) Thematische Fokussierung der IKI,
c) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Anforderungen der
Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO entspricht,
d) Gesamtstrategie,
e) Erfolgskontrolle?
Wenn ja, wo kann diese eingesehen werden (wenn nein, bitte erläutern,
in welcher Phase sich die Erarbeitung der Strategie befindet und wann
mit der Fertigstellung zu rechnen ist)?
3. Wurde die ressortübergreifende Gesamtstrategie zwischen den
zuständigen Ressorts, die seitens des BMWK gegenüber dem BRH zugesichert
wurde, siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023,
inzwischen erarbeitet (wenn ja, bitte den Ort der Veröffentlichung
angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase der Erarbeitung
sich diese Gesamtstrategie befindet und wann mit dem Abschluss zu
rechnen ist)?
4. Wurde die Zusicherung des BMWK gegenüber dem BRH, alle Ziele der
IKI auf allen Handlungsebenen (Projekt- und Programmebene) mit
überprüfbaren, geeigneten quantitativen und qualitativen Zielwerten und
Indikatoren zu unterlegen, umgesetzt (siehe Nummer 0.1 der BRH-
Mitteilung vom 27. September 2023; wenn ja, bitte den Ort der
Veröffentlichung angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase sich
die Bearbeitung befindet und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist)?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurden sowohl die „Strategie der Internationalen Klimaschutzinitiative
2030“ (IKI-Strategie) als auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die
Weiterentwicklung der Erfolgskontrolle verabschiedet.
Die IKI-Strategie wurde fertiggestellt und im Oktober 2023 veröffentlicht und
kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.international-climate-initi
ative.com/iki-medien/publikation/die-strategie-der-internationalen-klimaschutzi
nitiative-bis-2030-1811/. Die IKI-Strategie legt vier Ziele auf Programmebene
fest:
1. Ambitionssteigerung (Beiträge zu ehrgeizigeren National festgelegten
Beiträgen (NDCs), Anpassungsplänen (NAPs) und/oder Strategien und
Aktionsplänen (NBSAPs)).
2. Verbesserte Rahmenbedingungen (Beiträge zu verbesserten regulatorischen
und/oder gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Klimaschutz,
Biodiversitätserhalt und/oder Klimaanpassung).
3. Umsetzung (Beiträge zur Umsetzung von Klimaschutz-,
Biodiversitätsund/oder Klimaanpassungsmaßnahmen durch Pilotierung und Skalierung).
4. Hebelung privater Finanzierung (Mobilisierung von mind. 1,5 Mrd. Euro an
privatem Kapital sowie Katalysieren von privaten Mitteln).
Weitere Detailinformationen zur Indikatorik für die Messung der
Zielerreichung auf Projekt- und Programmebene finden sich in der Handreichung zu
Projektplanung und Monitoring („Project Planning and Monitoring
Guidelines“) unter folgendem Link: www.international-climate-initiative.com/PUBLI
CATION1898
Die ressortübergreifende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ebenfalls
erstellt. Sie ist als ressortinternes Dokument nicht Teil der veröffentlichten
Strategie und wurde in der aktuellen Fassung im Nachgang zur Strategie im
September 2024 fertiggestellt. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung enthält auch
Angaben zu Kriterien und Verfahren der Erfolgskontrolle.
5. Wurde die vom BRH als erhebliche Schwachstelle bewertete
Konzentration der IKI auf 14 Schwerpunktländer, die weniger aus einer Bedarfs-,
Potenzial- und Risikoanalyse hervorgegangen und eher historisch
gewachsen sein soll, überprüft und die seitens des BMWK zugesicherten
klaren Kriterien für die Auswahl von Schwerpunktländern inzwischen
definiert (siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September
2023)?
Wurde eine länderspezifische Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse
durchgeführt seit der Veröffentlichung der BRH-Mitteilung vom 27.
September 2023, wenn ja, für welche Länder und wo sind die Ergebnisse
einsehbar, und wenn nein, in welcher Phase befindet sich diese Analyse
und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?
Es wurden im Rahmen der IKI-Strategie folgende Kriterien für die Auswahl
von IKI-Schwerpunktländern festgelegt:
1. hoher und/oder stark steigender THG-Ausstoß;
2. große Bedeutung für den globalen Biodiversitätsschutz;
3. regionale Vorreiter, die sich durch starkes politisches Engagement für den
Klima- und Biodiversitätsschutz auszeichnen.
Alle 14 Schwerpunktländer entsprechen nach Prüfung im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung diesen drei Kriterien.
Eine länderspezifische Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse wird
insbesondere zur Prüfung möglicher neuer IKI-Schwerpunktländer herangezogen.
6. Wurde die Zusage des BMWK in Bezug auf die Konkretisierung der
Förderinstrumente und ihren jeweiligen Beitrag zu den Programmzielen
sowie die Zuordnung der Projekttypen zu trennscharfen Kategorien (siehe
Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023) inzwischen
umgesetzt, und wenn ja, inwieweit?
Wurde die Wirtschaftlichkeit insbesondere der sog. Schnittstellen- und
Unterstützungsvorhaben überprüft, ist der konkrete Beitrag der
Schnittstellenvorhaben – in Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten – zu
den Zielen der IKI inzwischen erbracht, und ist eine klare Abgrenzung
der sog. Unterstützungsvorhaben zu administrativen Aufgaben erfolgt
(bitte erläutern; wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten,
wann mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen ist)?
Die Förderinstrumente wurden im Rahmen der ressortübergreifenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung konkretisiert. Über ein Wirkmodell wurden die
jeweiligen Beiträge zu den Programmzielen verdeutlicht und die einzelnen
Förderinstrumente wurden hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihrer jeweiligen
Charakteristika in trennscharfen Kategorien beschrieben, die eine Zuordnung der
Projekttypen ermöglichen.
Derzeit läuft ein externer Evaluationsauftrag, in welchem u. a. sowohl die
Zielerreichung der Schnittstellenvorhaben hinsichtlich der gesetzten Ziele als auch
ihre Beiträge zu den IKI-Strategiezielen und zur Umsetzung der IKI-Strategie
insgesamt untersucht werden. Weitere Fragestellungen der Evaluierung
betreffen die Effizienz der Schnittstellenvorhaben, mögliche Verbesserungen von
Planung und Steuerung sowie die Kohärenz zu anderen Maßnahmen/
Aktivitäten in den Partnerländern. Der Abschluss dieser Evaluation ist für April 2026
geplant.
Eine Evaluierung des Förderinstruments Strategic Action (inklusive der
Unterstützungsvorhaben) ist derzeit noch in Planung.
7. Kennen die zuständigen Ressorts bzw. kennt die Bundesregierung
inzwischen den Erfolg der IKI auf Programmebene (vgl. Nummer 0.2 der
BRH-Mitteilung vom 27. September 2023; bitte den Erfolg oder
Misserfolg erläutern)?
8. Ist die vom BRH geforderte Durchführung einer Erfolgskontrolle auf
Programmebene inzwischen erfolgt (wenn ja, wird um Mitteilung der
Ergebnisse gebeten, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit
der Durchführung zu rechnen ist)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Finalisierung der ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
wurden Monitoring- und Evaluierungsinstrumente der IKI entsprechend
überarbeitet. Eine Auswertung der jeweils vorliegenden Daten zu den
Standardindikatoren wird jährlich durchgeführt und veröffentlicht (www.international-clima
te-initiative.com/ueber-die-iki/wirkung-und-lernen/ausgewaehlte-iki-wirkunge
n-von-2015-2023/).
Neben den standardisierten Zwischenevaluierungen auf Projektebene sind
derzeit verschiedene, aufeinander abgestimmte externe Evaluierungen zu
einzelnen IKI-Förderinstrumenten in der Durchführung (siehe auch die Antwort zu
den Fragen 6 und 20). Für das Jahr 2026 ist die Vergabe eines externen
Evaluierungsauftrags auf IKI-Gesamtprogrammebene geplant, welche auf Basis der
genannten Evaluierungen und unter Durchführung zusätzlich notwendiger
Datenerhebungen und -analysen eine umfassende Bewertung der IKI vornehmen
soll mit Blick auf die in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegten
Erfolgskontrollkriterien.
9. Wurde die Zusicherung des BMWK dahin gehend, dass zukünftig alle
Projekte zu den jeweils relevanten Standardindikatoren berichten,
inzwischen umgesetzt (siehe Nummer 0.2 der BRH-Mitteilung vom 27.
September 2023; bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um
Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen
ist)?
Alle IKI-Vorhaben sind dazu verpflichtet, zu allen relevanten IKI-
Standardindikatoren zu berichten und dabei die methodischen Vorgaben aus der
Handreichung zu Projektplanung und Monitoring einzuhalten („Project Planning and
Monitoring Guidelines“; abrufbar unter folgendem Link: www.international-cli
mate-initiative.com/PUBLICATION1898).
Die Einhaltung der Vorgaben und Plausibilität der Zahlen werden sowohl in der
Projektantragsprüfung als auch in der begleitenden und abschließenden
Erfolgskontrolle überprüft.
Bei Multi-Geber-Initiativen, an denen neben der IKI weitere bilaterale und
multilaterale Geldgeber beteiligt sind, kann aus Effizienzgründen anstelle der
IKI-Standardindikatoren zu spezifischen Indikatoren der Initiativen berichtet
werden.
10. Sind die unter IKI-Hilfsdokumente (Guidelines) hinterlegten
„Richtlinien“ verbindliche Förderrichtlinien?
Werden diese durch Bezugnahme in den Bewilligungsbescheiden für die
jeweiligen Projekte inländischer Zuwendungsempfänger für verbindlich
erklärt (siehe Abschnitt Hilfsdokumente bzw. Guidelines auf www.intern
ational-climate-initiative.com/iki-dokumente-download/)?
11. Wenn die in Frage 10 genannten Guidelines nicht als verbindliche
Förderrichtlinien zu verstehen sind, wo werden die verbindlichen IKI-
Förderrichtlinien für die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger
veröffentlicht?
12. Wurden die in Frage 10 genannten Guidelines für ausländische
Zuwendungsempfänger durch Inbezugnahme in den Verträgen für verbindlich
erklärt, und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung gewährt die Projektförderung gemäß einer für jeden
Ideenwettbewerb der IKI eigens veröffentlichten Förderbekanntmachung, den
§§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den dazu erlassenen
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV). Die jeweiligen
Förderbekanntmachungen werden auf der IKI-Website veröffentlicht (www.international-climat
e-initiative.com/foerderung-finden/).
Erläuternde Leitfäden (Guidelines) sind keine verbindlichen Förderrichtlinien
und insofern keine verbindlichen Bestandteile des Zuwendungsbescheides bzw.
-vertrages für in- und ausländische Zuwendungsempfänger. Ziel der Leitfäden
ist es, antragstellende Projektdurchführungsorganisationen bei der
erfolgreichen Planung und Umsetzung ihres Projekts zu unterstützen und sie über die
notwendigen Vorgehensweisen zu informieren.
13. Wurde die Empfehlung des BRH dahin gehend, dass die Sicherstellung
der Aussagekraft der IKI-Standardindikatoren durch möglichst
vollständige und methodisch solide Erfassung aller IKI-Projekte herzustellen ist,
inzwischen umgesetzt?
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen (wenn diese
Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde, bitte erläutern, warum, und
darlegen, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
14. Wurde der Aufforderung des BRH zur Sicherstellung, dass alle
Instrumente und Projekte der IKI zu den Indikatoren berichten, inzwischen
nachgekommen (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird
um Mitteilung gebeten, wann dieser Aufforderung nachgekommen
wird)?
Nach Finalisierung der ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
wurden die Vorgaben zur Berichterstattung zu der in der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegten Indikatorik auf Projekt- und Programmebene
überarbeitet. Diese werden in der Handreichung zu Projektplanung und Monitoring
dargestellt („Project Planning and Monitoring Guidelines“; abrufbar unter
folgendem Link: www.international-climate-initiative.com/PUBLICATION1898).
Die Umsetzung dieser Vorgaben wird jeweils im Rahmen der Prüfung der
Berichterstattung durch Projektträgerin bzw. Ministerium nachgehalten. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
15. Wurde eine jährliche Auswertung der Standardindikatoren und
Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht, sowie deren
Veröffentlichung zur Gewährleistung von Transparenz der IKI, inzwischen
eingeführt (bitte erläutern)?
Wenn geschehen, wo kann diese Auswertung bzw. der Bericht
eingesehen werden (und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung
gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen ist)?
Eine Auswertung der jeweils vorliegenden Daten zu den Standardindikatoren
wird jährlich durchgeführt und veröffentlicht (www.international-climate-initiat
ive.com/ueber-die-iki/wirkung-und-lernen/ausgewaehlte-iki-wirkungen-von-20
15-2023/).
16. Wurde inzwischen eine Erfolgskontrolle für die IKI insgesamt mittels
eines Konzepts, das sicherstellt, dass die Bestandteile (Programmdaten,
Standardindikatoren, Evaluierungsergebnisse) aufeinander abgestimmt
sind und derselben Zielhierarchie folgen, durchgeführt (bitte erläutern,
und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit
der Umsetzung dieses Konzepts zu rechnen ist)?
Nach Finalisierung der ressortübergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
wurden Monitoring- und Evaluierungsinstrumente der IKI entsprechend
überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auf die Kohärenz des Monitoring- und
Evaluierungssystems insgesamt geachtet. Die Monitoring- und
Evaluierungsinstrumente dienen alle der Erfolgskontrolle der IKI entsprechend der in der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegten Kriterien und Verfahren. Die
angepassten Monitoring- und Evaluierungsinstrumente befinden sich mehrheitlich
bereits in der Umsetzung bzw. in Planung (vgl. die Antwort zu den Fragen 6, 7,
8, 9, 13, 15, 20).
17. Haben die zuständigen Ressorts gemeinsam als Grundlage für eine
Programmevaluierung überprüfbare Ziele für die IKI als Ganzes
konkretisiert?
a) Gelten diese Ziele fortan auch als Grundlage für die von nun an auch
auf Programmebene regelmäßig durchzuführenden
Erfolgskontrollen?
b) Wurden dazu die für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß den
Verwaltungsvorschriften Nummer 2.2 zu § 7 BHO notwendigen
Kriterien und Verfahren festgelegt (bitte erläutern, und wenn noch
nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung zu rechnen ist)?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
18. Gibt es bei Fondsprojekten inzwischen eine einheitliche
haushaltsrechtliche Einordnung der Fondseinzahlung, insbesondere im Fall von
Beteiligung an privatrechtlich organisierten Fonds?
Wird diesbezüglich bei der rechtlichen Einordnung der
Fondseinzahlungen inzwischen einheitlich vorgegangen (bitte erläutern, und wenn dies
noch nicht der Fall ist, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieses Aspekts zu rechnen ist)?
19. Wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen
zwischenzeitlich geklärt, welche haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
insbesondere beim Eingehen und bei der Führung von Beteiligungen an
privatrechtlich organisierten Fonds zu erfüllen sind und ob es sich dabei um
Bundesbeteiligungen nach § 65 BHO handelt, und wurde diese Klärung
zeitnah vorgenommen und die Stellungnahme dem BRH, wie in der
BRH-Mitteilung erbeten, vorgelegt (bitte erläutern, und wenn noch nicht
geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser
Abstimmung zu rechnen ist)?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fondseinzahlungen bzw. die Übertragungen der treuhänderischen
Mittelverwaltung erfolgen in der IKI grundsätzlich gemäß § 44 Absatz 3 in
Verbindung mit § 44 Absatz 1 BHO. § 65 BHO regelt die Voraussetzungen, unter
denen sich der Bund an privatrechtlichen Unternehmen beteiligt. In
Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen ist im Rahmen der Prüfung
von Anträgen nach § 65 BHO im Einzelfall zu differenzieren, ob es sich um
eine Fondsgesellschaft handelt oder um eine reine Geldanlage bzw. ein reines
Finanzierungsinstrument. Die Zahlung an reine Finanzierungsfonds stellt dabei
keine Unternehmensbeteiligung im Sinne des § 65 BHO dar.
20. Hat das BMWK auf Programmebene und bzw. oder auf Ebene der
ausgewählten Fonds die Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments der
Fondseinzahlung belegen können, wie dies gemäß BRH-Mitteilung im
September 2023 noch nicht der Fall war (bitte erläutern und angeben, wo
dieser Beleg eingesehen werden kann, und wenn noch nicht geschehen,
bitte angeben, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)?
Die Wirtschaftlichkeit von Fonds im IKI-Gesamtprogramm wurde im Rahmen
der IKI-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überprüft. Im Zuge dessen wurden
Anpassungen an dem Instrument der Fonds vorgenommen, um die
Wirtschaftlichkeit und Zielorientierung weiter zu stärken. Derzeit läuft ein externer
Evaluationsauftrag, um u. a. die bisher erzielten Wirkungen des Förderinstruments
der Fondseinzahlungen, den Beitrag des Förderinstruments zu den IKI-
Strategiezielen sowie die Effizienz/Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments vertieft
zu untersuchen. Weitere Fragestellungen der Evaluierung betreffen mögliche
Verbesserungen von Planung und Steuerung dieses Förderinstruments sowie
Strategien der Fondsvorhaben zur Verstetigung ihrer Ergebnisse. Der Abschluss
dieser Evaluation ist für September 2026 geplant.
21. Verfügen die zuständigen Ressorts inzwischen über
Einflussmöglichkeiten sowie Informationen über die Umsetzung der Fondsprojekte, um
einen wirksamen Mitteleinsatz zu gewährleisten (bitte erläutern, und
wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieses Aspekts zu rechnen ist)?
22. Erfüllen die Fonds inzwischen die Berichtsformate der IKI bzw. werden
anderenfalls hinreichende Informationen regelmäßig vorgelegt, um
sicherzustellen, dass der Bund Einfluss auf den Einsatz seiner
Haushaltsmittel hat (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um
Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Berichterstattung zu
rechnen ist)?
23. Wurde der Aufforderung des BRH, künftig nur Fonds auszuwählen, bei
denen neben der Frage der Wirtschaftlichkeit die Informationen über den
Mitteleinsatz sowie Berichte vorgelegt werden können, die für eine
Erfolgskontrolle erforderlich sind, nachgekommen (bitte erläutern,
inwiefern das federführende Ressort darauf hingewirkt hat, dass diese
Anforderungen für die IKI-Fonds auch in Zuständigkeit des BMUV und AA
erfüllt werden, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung
gebeten, wann beabsichtigt ist, dieser Aufforderung nachzukommen)?
Die Fragen 21 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zuständigen Ressorts haben in der Vergangenheit bereits über umfassende
Einflussmöglichkeiten und Informationen über die Umsetzung der Fonds
verfügt. Einflussmöglichkeiten auf die Fonds bestehen insbesondere über die
Zweckbindung der Mittel bei Einzahlung durch Konzept und Wirkungslogik,
die Anwendung von Safeguards-Standards sowie durch Steuerungsgremien
während der Umsetzung des Fonds. Zudem ist eine regelmäßige
Berichterstattung zur Umsetzung der Fonds vereinbart.
Für die Umsetzung von Fondseinzahlungen gelten spezifische Anforderungen
analog zur Projektförderung der IKI. Diese Anforderungen umfassen u. a. die
Festlegung effektiver Einflussmöglichkeiten des Bundes im Rahmen von
Steuerungsgremien. Diese sind ein wichtiges Element zur Überprüfung des
Fortschritts mit Blick auf die vertraglich vereinbarten Ziele des Fonds und dienen
darüber hinaus der strategischen Steuerung und Weiterentwicklung.
Einen weiteren wesentlichen Bestandteil der IKI-Anforderungen für Fonds
bildet die Vorgabe zur regelmäßigen Berichterstattung. Eine jährliche
Berichterstattung ist für alle Fonds der IKI verpflichtend und bildet die Grundlage für
die detaillierte Nachverfolgung der Aktivitäten des Fonds. Die
Berichterstattung umfasst eine Auskunft über die Mittelverwendung sowie eine Übersicht
über die Fortschritte der in den Verträgen vereinbarten Ziele.
Die dargestellten Einflussmöglichkeiten sind ein etablierter Bestandteil in der
Umsetzung von Fondseinzahlungen durch die IKI.
24. Wurden die Empfehlungen des BRH dahingehend, künftig alle für die
IKI eingesetzten Förderinstrumente in den jeweiligen Haushaltstiteln
aufzuführen und diese unter Angabe ihres jeweiligen Anteils am
Titelansatz auszuweisen, um den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und
Haushaltswahrheit Rechnung zu tragen, inzwischen umgesetzt, und werden in
dem jährlichen Bericht zur IKI die tatsächliche Entwicklung der
Finanzierungsanteile der Förderinstrumente der IKI sowie der Einzahlungen in
Fonds ausgewiesen und den Bericht veröffentlicht (bitte erläutern, und
wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der
Umsetzung dieser Empfehlungen sowie mit der Berichterstattung zu
rechnen ist)?
Die Erläuterungen wurden für den Haushalt 2025 angepasst. Es wird in den
Erläuterungen nunmehr differenziert zwischen wettbewerblichen Verfahren,
außerwettbewerblichen Verfahren, programmbegleitenden Maßnahmen und
Projektträgerkosten. (https://bmfiiportal.zivit.iv.bfinv.de/doku/hh2025/pdf/einzelpl
an_60.pdf, S. 109). Hierzu wird im Jahresbericht 2025 berichtet, der
voraussichtlich 2026 veröffentlicht wird.
25. Wurde die vom Bundesrechnungshof aufgrund von Interessenkonflikten
monierte Übergangslösung, wonach die GIZ GmbH und die ZUG
gGmbH sich seit 2020 die Projektträgerschaft teilen, inzwischen beendet
(bitte erläutern, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit
der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
26. Wurde der Empfehlung des Bundesrates dahin gehend, dass die GIZ
GmbH Anfang 2025 nur noch die Fälle abschließt, mit deren Prüfung sie
bereits begonnen hat, gefolgt, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern,
und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit
der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
27. Hat die ZUG gGmbH Anfang 2025 die Verwendungsnachweise
übernommen, die der GIZ GmbH bis dahin zwar bereits vorlagen, mit deren
Bearbeitung sie jedoch noch nicht begonnen hatte, weil zu diesen Fällen
noch Unterlagen fehlen (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein
lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser
Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
28. Wurden diese Verwendungsnachweise und Sachberichte zum 1. Januar
2025 zur Bearbeitung an die ZUG gGmbH übergeben (bitte erläutern,
und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit
der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
Die Fragen 25 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die ZUG gGmbH hat zum 1. Januar 2025 die Prüfung der
Verwendungsnachweise (VN) wieder aufgenommen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise
inkludiert jeweils die zahlenmäßigen Nachweise und Sachberichte.
Die ZUG gGmbH hat die Prüfung aller VN übernommen, die seit dem 1.
Januar 2025 eingehen (Frage 25). Des Weiteren hat die GIZ GmbH der ZUG
gGmbH zum 31. Dezember 2024 alle folgenden VN übergeben:
– Sofern die GIZ GmbH mit der Prüfung der VN noch nicht begonnen hat
(Antwort zu den Fragen 26 und 28).
– Sofern die GIZ GmbH keine vollständigen Unterlagen vorliegen hatte,
wurden diese ebenfalls an die ZUG gGmbH übergeben (Antwort zu den
Fragen 27 und 28).
Die ZUG gGmbH hat damit die VN-Prüfung zum 1. Januar 2025 in
Hauptverantwortung übernommen. Die GIZ GmbH führt ihrerseits nur noch bereits
begonnene Prüfungen zu Ende.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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- answered_by → Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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