Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Sind Medienberichte zutreffend, laut denen der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) den drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen wahrheitswidrig hat mitteilen lassen, dass sie von der Jury nicht als Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises ausgewählt wurden, und, wenn ja, inwiefern hinderte der Geheimschutz den BKM, das Absageschreiben unter Auslassung des Hinweises auf eine unabhängige Juryentscheidung und ohne Nennung besonderer Ablehnungsgründe zu verfassen und zu versenden (bitte unter Nennung der Rechtsgrundlagen und etwaiger Abwägungskriterien rechtlich und tatsächlich erläutern)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer:
Von den 483 Bewerbungen für den Deutschen Buchhandlungspreis 2025 hat BKM auf Arbeitsebene an insgesamt 368 Buchhandlungen, die keinen Preis erhalten, Absageschreiben versandt. Bei diesen Schreiben handelte es sich – wie auch bei den Preisvergaben in den Vorjahren – um standardisierte Absageschreiben mit einer einheitlichen Textvorlage. Auch in der Vergangenheit wurden keine besonderen Ablehnungsgründe in den Absageschreiben genannt. Aus Gründen des im Rahmen des Haber-Verfahrens zu beachtenden Geheimschutzes können wir zu den konkreten Fällen keine Auskunft geben.
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