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Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

dip / drucksache 07.05.2026 · WP 21 · 21/5836 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Deutscher Bundestag Drucksache 21/5836 21. Wahlperiode 07.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, David Schliesing, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Laut Medienberichten hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, drei nominierten Buchhandlungen die Auszeichnung mit dem Deutschen Buchhandlungspreis verweigert. Dies geschah nach einer zuvor durchgeführten Prüfung durch den Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), weil angeblich „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen. Die Entscheidung erfolgte unter Berufung auf das rechtlich umstrittene Haber-Verfahren, das ursprünglich aus dem Jahr 2017 stammt. Die betroffenen Buchhandlungen, die zuvor bereits durch den bzw. die BKM ausgezeichnet worden waren, gehören überwiegend dem linken politischen Spektrum an und sind aktiv im kulturellen Leben ihrer jeweiligen Städte verankert. Keine der Buchhandlungen fand bisher in den Berichten der Landesämter oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine Erwähnung (www.zeit.de/news/2026-03/05/kritik-am-ausschluss-dreier-buchlaed en-von-preisvergabe). Die Entscheidung des Kulturstaatsministers hat in der Literaturszene und der Öffentlichkeit eine Debatte über die Rolle des Verfassungsschutzes in der Kulturförderung sowie über Grundfragen der Kunst- und Meinungsfreiheit ausgelöst (vgl. www.sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weime r-deutscher-buchhandlungspreis-verfassungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerd erung-extremismus-li.3396299?reduced=true). Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat den Ausschluss der drei Buchhandlungen in einer Stellungnahme ebenfalls als „äußerst fragwürdig“ kritisiert (www.boersenblatt.net/new s/boersenverein/boersenvereinsvorsteher-aeusserst-fragwuerdig-413927). Am 10. März 2026 sagte der Kulturstaatsminister die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises im Rahmen der Leipziger Buchmesse am 19. März 2026 ab, weil die Debatte um die Streichung von drei Juryvorschlägen den Sinn der Veranstaltung „zunehmend zu überlagern“ drohe und eine „angemessene Würdigung“ der Preisträgerinnen und Preisträger „kaum noch möglich“ scheine (vgl. www.tagesspiegel.de/kultur/nach-kritik-kulturstaatsminister-weimer-sagt- verleihung-von-buchhandlungspreis-ab-15337244.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der BKM Vorschläge aus der von der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises erstellten Liste zur Prüfung an das BfV weitergeleitet?  2. Wie viele Buchhandlungen aus der Preisträgerliste der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises sind zur Prüfung dem BfV vorgelegt worden?  3. Zu welchem Zeitpunkt hat der BKM welche Namen von auszuzeichnenden Buchhandlungen an das BfV zur Überprüfung weitergeleitet (bitte unter Angabe des kalendarischen Datums beantworten)?  4. Wurden neben den Namen der Buchhandlungen noch weitere Daten an das BfV weitergeleitet, beispielsweise Namen von Mitarbeitenden oder Angestellten der Buchhandlungen, und wenn ja, welche Daten?  5. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Jury vom BKM über die Überprüfung welcher Buchhandlungen durch das BfV informiert (bitte unter Angabe des kalendarischen Datums nennen)?  6. Erfolgte die Weiterleitung der Vorschläge aus der Liste der Jury auf Betreiben des BKM oder auf Anforderung und Wunsch des BfV oder gar weiterer Behörden (wenn zutreffend, bitte entsprechend mit Datum und Name der anfordernden Institution aufführen)?  7. Mit welcher Begründung hat der BKM die drei Buchhandlungen von der Liste der Preisträgerinnen und Preisträger gestrichen?  8. Welcher Schaden entstand durch die vorherigen Auszeichnungen der Buchläden durch den BKM in der Vergangenheit bzw. welche Gefahren waren mit diesen Auszeichnungen verbunden?  9. Welche in Medienberichten erwähnten „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ liegen dem BKM über die genannten Buchläden vor? 10. Sind diese Erkenntnisse nachrichtendienstlichen Ursprungs, wenn ja, beruhen sie auf Datenerhebungen, die unmittelbar auf den jeweils betroffenen Buchladen gerichtet waren, und wenn nein, worauf beruhten sie? 11. Wann hat Staatsminister Dr. Wolfram Weimer erstmals persönlich von der Antwort des BfV im Rahmen des Haber-Verfahrens für wie viele Nominierte des Buchhandlungspreises erfahren (bitte nach Datum und Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie Nominierten für den Buchhandlungspreis pro Bundesland auflisten)? 12. Lagen dem BKM die erwähnten Erkenntnisse vor, oder verhält es sich vielmehr so, dass dem BKM lediglich eine Mitteilung des Verfassungsschutzes über dort vorliegende Erkenntnisse vorliegt? 13. Wenn dem BKM diese Erkenntnisse nicht selbst vorliegen, plant er, dies gegenüber der Presse klarzustellen (bitte begründen)? 14. Soll künftig eine Regelanfrage beim BfV zum Standardverfahren bei Förderungen und Auszeichnungen von Institutionen, Einzelpersonen oder Unternehmen seitens des BKM werden? 15. In welchem Verhältnis steht aus Sicht der Bundesregierung eine solche Überprüfung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (bitte begründen)? 16. Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2020, dem zufolge „verfassungsrechtliche Bedenken“ bezüglich der – nun auch vom BKM angewandten – Überprüfung durch den Geheimdienst bestehen (vgl. www.bun destag.de/resource/blob/817544/WD-3-253-20-pdf.pdf), bekannt, welche Auffassung vertritt sie selbst zu den dort aufgeworfenen Rechtsfragen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des damaligen Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung Prof. Ulrich Kelber, der 2019 in seinem Tätigkeitsbericht feststellte, dass es dem vom BKM angewandten Überprüfungsverfahren durch den Geheimdienst an einer gesetzlichen Grundlage fehle (vgl. www.bfdi.bund.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/28TB_19.pdf?__blob=pu blicationFile&v=8)? 18. Auf welcher Rechtsgrundlage hat das BfV im Fall der drei in Rede stehenden Buchhandlungen die personen- und bzw. oder unternehmensbezogenen Daten jeweils erhoben, gespeichert, verarbeitet und im Rahmen des Haber-Verfahrens an den BKM übermittelt (bitte jeweils unter Nennung der einschlägigen Norm erläutern und im Einzelnen rechtlich begründen)? 19. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der BKM im Fall der drei in Rede stehenden Buchhandlungen die personen- und bzw. oder unternehmensbezogenen Daten im Rahmen des Haber-Verfahrens beim BfV angefordert und im Anschluss gespeichert, verarbeitet und ggf. an Dritte (beispielsweise die Jury) übermittelt (bitte jeweils unter Nennung der einschlägigen Norm erläutern und im Einzelnen rechtlich begründen)? 20. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen dem BKM hinsichtlich der drei in Rede stehenden Buchhandlungen vor, die eine Anforderung der Daten beim BfV rechtfertigten (bitte im Einzelnen nennen und erläutern)? 21. Hat der BKM im Fall der drei in Rede stehenden Buchhandlungen personen- und bzw. oder unternehmensbezogene Daten an Dritte übermittelt, und wenn ja, an wen (bitte im Einzelnen unter Aufführung der Art der übermittelten Daten und des Übermittlungszwecks nennen)? 22. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom BKM angewandte Überprüfung durch den Geheimdienst vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2020 (1 BvR 2354/13), der zufolge für eine Übermittlung nachrichtendienstlicher Informationen eine Gefährdung eines besonders gewichtigen Rechtsguts vorliegen muss? 23. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Nichtdementierung entsprechender Presseberichte (www.sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weimer-deutsch er-buchhandlungspreis-verfassungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerderu ng-extremismus-li.3396299?reduced=true) und damit Bestätigung der Namen der betroffenen Buchhandlungen, die dazu geeignet ist, das Ansehen der Buchhandlungen erheblich zu beschädigen, insbesondere mit Blick auf die Erforderlichkeit dieser Handlungen zur Erreichung des mit der Abfrage beim BfV verfolgten Ziels? 24. Worauf stützt der BKM seine Einschätzung, wonach das BfV die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achte, und wo sieht er diese Pflicht gesetzlich verankert? 25. Welche Schlussfolgerungen zieht der BKM aus der dem BfV zugewiesenen Zuständigkeit für die eigene Beachtung der Kunstfreiheit, und wenn er sich aufgrund der Zuständigkeit des BfV selbst hiervon befreit sieht, aus welchen Gründen? 26. Beabsichtigt der BKM, das Haber-Verfahren auch auf die anderen Bereiche der in seiner Zuständigkeit befindlichen Kulturförderung anzuwenden, beispielsweise bei der Vergabe von Fördermitteln für Filmproduktionen, und wenn ja, welche Förderprogramme und Fördermittel sind davon konkret betroffen (bitte einzeln unter amtlicher Bezeichnung aufführen)? 27. Welche Auswirkungen hat die Absage der Preisverleihung nach Ansicht der Bundesregierung auf den Deutschen Buchhandlungspreis, die künftige Arbeit und Besetzung der Jury sowie das Ansehen des Preises in der Buchbranche und der Gesellschaft (bitte begründen)? 28. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Streichung von drei Juryvorschlägen durch den Kulturstaatsminister Bestand haben oder revidiert werden wird? 29. Handelte es sich bei der vom BKM öffentlich angeführten Überprüfung eines rechtsextremen Verlags durch seine Amtsvorgängerin um eine Überprüfung im Haber-Verfahren oder wurde damals ein davon abweichender Modus des Informationsaustauschs gewählt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, in welchen Verfahrensschritten und aufgrund welcher vorangegangenen Ereignisse wurden der Verlag und bzw. oder dessen Publikationen überprüft (bitte im Einzelnen unter Nennung der beteiligten Behörden in chronologischer Reihenfolge erläutern)? Berlin, den 8. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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