Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5836
21. Wahlperiode 07.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, David Schliesing, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron
Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch
den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Laut Medienberichten hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM), Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, drei nominierten
Buchhandlungen die Auszeichnung mit dem Deutschen Buchhandlungspreis
verweigert. Dies geschah nach einer zuvor durchgeführten Prüfung durch den
Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), weil angeblich
„verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen. Die Entscheidung erfolgte
unter Berufung auf das rechtlich umstrittene Haber-Verfahren, das ursprünglich
aus dem Jahr 2017 stammt. Die betroffenen Buchhandlungen, die zuvor bereits
durch den bzw. die BKM ausgezeichnet worden waren, gehören überwiegend
dem linken politischen Spektrum an und sind aktiv im kulturellen Leben ihrer
jeweiligen Städte verankert. Keine der Buchhandlungen fand bisher in den
Berichten der Landesämter oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine
Erwähnung (www.zeit.de/news/2026-03/05/kritik-am-ausschluss-dreier-buchlaed
en-von-preisvergabe). Die Entscheidung des Kulturstaatsministers hat in der
Literaturszene und der Öffentlichkeit eine Debatte über die Rolle des
Verfassungsschutzes in der Kulturförderung sowie über Grundfragen der Kunst- und
Meinungsfreiheit ausgelöst (vgl. www.sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weime
r-deutscher-buchhandlungspreis-verfassungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerd
erung-extremismus-li.3396299?reduced=true). Der Börsenverein des deutschen
Buchhandels hat den Ausschluss der drei Buchhandlungen in einer
Stellungnahme ebenfalls als „äußerst fragwürdig“ kritisiert (www.boersenblatt.net/new
s/boersenverein/boersenvereinsvorsteher-aeusserst-fragwuerdig-413927). Am
10. März 2026 sagte der Kulturstaatsminister die Verleihung des Deutschen
Buchhandlungspreises im Rahmen der Leipziger Buchmesse am 19. März 2026
ab, weil die Debatte um die Streichung von drei Juryvorschlägen den Sinn der
Veranstaltung „zunehmend zu überlagern“ drohe und eine „angemessene
Würdigung“ der Preisträgerinnen und Preisträger „kaum noch möglich“ scheine
(vgl. www.tagesspiegel.de/kultur/nach-kritik-kulturstaatsminister-weimer-sagt-
verleihung-von-buchhandlungspreis-ab-15337244.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der BKM Vorschläge aus der von der
Jury des Deutschen Buchhandlungspreises erstellten Liste zur Prüfung an
das BfV weitergeleitet?
2. Wie viele Buchhandlungen aus der Preisträgerliste der Jury des Deutschen
Buchhandlungspreises sind zur Prüfung dem BfV vorgelegt worden?
3. Zu welchem Zeitpunkt hat der BKM welche Namen von
auszuzeichnenden Buchhandlungen an das BfV zur Überprüfung weitergeleitet (bitte
unter Angabe des kalendarischen Datums beantworten)?
4. Wurden neben den Namen der Buchhandlungen noch weitere Daten an
das BfV weitergeleitet, beispielsweise Namen von Mitarbeitenden oder
Angestellten der Buchhandlungen, und wenn ja, welche Daten?
5. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Mitglieder der Jury vom BKM über die
Überprüfung welcher Buchhandlungen durch das BfV informiert (bitte
unter Angabe des kalendarischen Datums nennen)?
6. Erfolgte die Weiterleitung der Vorschläge aus der Liste der Jury auf
Betreiben des BKM oder auf Anforderung und Wunsch des BfV oder gar
weiterer Behörden (wenn zutreffend, bitte entsprechend mit Datum und
Name der anfordernden Institution aufführen)?
7. Mit welcher Begründung hat der BKM die drei Buchhandlungen von der
Liste der Preisträgerinnen und Preisträger gestrichen?
8. Welcher Schaden entstand durch die vorherigen Auszeichnungen der
Buchläden durch den BKM in der Vergangenheit bzw. welche Gefahren
waren mit diesen Auszeichnungen verbunden?
9. Welche in Medienberichten erwähnten „verfassungsschutzrelevanten
Erkenntnisse“ liegen dem BKM über die genannten Buchläden vor?
10. Sind diese Erkenntnisse nachrichtendienstlichen Ursprungs, wenn ja,
beruhen sie auf Datenerhebungen, die unmittelbar auf den jeweils
betroffenen Buchladen gerichtet waren, und wenn nein, worauf beruhten sie?
11. Wann hat Staatsminister Dr. Wolfram Weimer erstmals persönlich von der
Antwort des BfV im Rahmen des Haber-Verfahrens für wie viele
Nominierte des Buchhandlungspreises erfahren (bitte nach Datum und Anzahl
der Bewerberinnen und Bewerber sowie Nominierten für den
Buchhandlungspreis pro Bundesland auflisten)?
12. Lagen dem BKM die erwähnten Erkenntnisse vor, oder verhält es sich
vielmehr so, dass dem BKM lediglich eine Mitteilung des
Verfassungsschutzes über dort vorliegende Erkenntnisse vorliegt?
13. Wenn dem BKM diese Erkenntnisse nicht selbst vorliegen, plant er, dies
gegenüber der Presse klarzustellen (bitte begründen)?
14. Soll künftig eine Regelanfrage beim BfV zum Standardverfahren bei
Förderungen und Auszeichnungen von Institutionen, Einzelpersonen oder
Unternehmen seitens des BKM werden?
15. In welchem Verhältnis steht aus Sicht der Bundesregierung eine solche
Überprüfung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Kunst- und
Wissenschaftsfreiheit (bitte begründen)?
16. Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste
(WD) des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2020, dem zufolge
„verfassungsrechtliche Bedenken“ bezüglich der – nun auch vom BKM
angewandten – Überprüfung durch den Geheimdienst bestehen (vgl. www.bun
destag.de/resource/blob/817544/WD-3-253-20-pdf.pdf), bekannt, welche
Auffassung vertritt sie selbst zu den dort aufgeworfenen Rechtsfragen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung des damaligen Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung
Prof. Ulrich Kelber, der 2019 in seinem Tätigkeitsbericht feststellte, dass
es dem vom BKM angewandten Überprüfungsverfahren durch den
Geheimdienst an einer gesetzlichen Grundlage fehle (vgl. www.bfdi.bund.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/28TB_19.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=8)?
18. Auf welcher Rechtsgrundlage hat das BfV im Fall der drei in Rede
stehenden Buchhandlungen die personen- und bzw. oder
unternehmensbezogenen Daten jeweils erhoben, gespeichert, verarbeitet und im Rahmen des
Haber-Verfahrens an den BKM übermittelt (bitte jeweils unter Nennung
der einschlägigen Norm erläutern und im Einzelnen rechtlich begründen)?
19. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der BKM im Fall der drei in Rede
stehenden Buchhandlungen die personen- und bzw. oder
unternehmensbezogenen Daten im Rahmen des Haber-Verfahrens beim BfV angefordert und
im Anschluss gespeichert, verarbeitet und ggf. an Dritte (beispielsweise
die Jury) übermittelt (bitte jeweils unter Nennung der einschlägigen Norm
erläutern und im Einzelnen rechtlich begründen)?
20. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen dem BKM hinsichtlich der drei
in Rede stehenden Buchhandlungen vor, die eine Anforderung der Daten
beim BfV rechtfertigten (bitte im Einzelnen nennen und erläutern)?
21. Hat der BKM im Fall der drei in Rede stehenden Buchhandlungen
personen- und bzw. oder unternehmensbezogene Daten an Dritte
übermittelt, und wenn ja, an wen (bitte im Einzelnen unter Aufführung der Art der
übermittelten Daten und des Übermittlungszwecks nennen)?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom BKM angewandte
Überprüfung durch den Geheimdienst vor dem Hintergrund der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2020 (1 BvR 2354/13),
der zufolge für eine Übermittlung nachrichtendienstlicher Informationen
eine Gefährdung eines besonders gewichtigen Rechtsguts vorliegen muss?
23. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Nichtdementierung
entsprechender Presseberichte (www.sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weimer-deutsch
er-buchhandlungspreis-verfassungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerderu
ng-extremismus-li.3396299?reduced=true) und damit Bestätigung der
Namen der betroffenen Buchhandlungen, die dazu geeignet ist, das
Ansehen der Buchhandlungen erheblich zu beschädigen, insbesondere mit
Blick auf die Erforderlichkeit dieser Handlungen zur Erreichung des mit
der Abfrage beim BfV verfolgten Ziels?
24. Worauf stützt der BKM seine Einschätzung, wonach das BfV die
grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achte, und wo
sieht er diese Pflicht gesetzlich verankert?
25. Welche Schlussfolgerungen zieht der BKM aus der dem BfV
zugewiesenen Zuständigkeit für die eigene Beachtung der Kunstfreiheit, und wenn
er sich aufgrund der Zuständigkeit des BfV selbst hiervon befreit sieht,
aus welchen Gründen?
26. Beabsichtigt der BKM, das Haber-Verfahren auch auf die anderen
Bereiche der in seiner Zuständigkeit befindlichen Kulturförderung anzuwenden,
beispielsweise bei der Vergabe von Fördermitteln für Filmproduktionen,
und wenn ja, welche Förderprogramme und Fördermittel sind davon
konkret betroffen (bitte einzeln unter amtlicher Bezeichnung aufführen)?
27. Welche Auswirkungen hat die Absage der Preisverleihung nach Ansicht
der Bundesregierung auf den Deutschen Buchhandlungspreis, die künftige
Arbeit und Besetzung der Jury sowie das Ansehen des Preises in der
Buchbranche und der Gesellschaft (bitte begründen)?
28. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Streichung von drei
Juryvorschlägen durch den Kulturstaatsminister Bestand haben oder revidiert
werden wird?
29. Handelte es sich bei der vom BKM öffentlich angeführten Überprüfung
eines rechtsextremen Verlags durch seine Amtsvorgängerin um eine
Überprüfung im Haber-Verfahren oder wurde damals ein davon abweichender
Modus des Informationsaustauschs gewählt, und wenn ja, auf welcher
Rechtsgrundlage, in welchen Verfahrensschritten und aufgrund welcher
vorangegangenen Ereignisse wurden der Verlag und bzw. oder dessen
Publikationen überprüft (bitte im Einzelnen unter Nennung der beteiligten
Behörden in chronologischer Reihenfolge erläutern)?
Berlin, den 8. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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