Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
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Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5618
21. Wahlperiode 28.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Leon Eckert, Nyke Slawik, Marcel Emmerich, Lukas
Benner, Marlene Schönberger, Jamila Schäfer, Schahina Gambir, Lamya Kaddor,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte in der
letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Rahmen des Gesetzes
zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, das am
1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, eine behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung eingeführt.
Ziel der behördenunabhängigen Beratung (§ 12a des Asylgesetzes (AsylG)) ist
es, Asylsuchende bereits vor der Antragstellung zu informieren, Verfahren zu
beschleunigen und besonders schutzbedürftige Personen besser zu unterstützen.
Dieser Form der Unterstützung und Beratung wird im Rahmen des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Artikel 19 der Asylverfahrens-
Verordnung und Artikel 21 der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung
Rechnung getragen.
Ebenso gelten besondere Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige
Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder
queere Personen –, die frühzeitig identifiziert werden sollen, um ihre
Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigen zu können.
Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien
Wohlfahrtspflege im März 2026 mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im
Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable
Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen (siehe www.rnd.de/p
olitik/asyl-streit-ministerium-will-beratungs-foerderung-streichen-verbaende-fa
ssungslos-DNH32QTXHRGNLED72JQCWATKYE.html), und begründete die
Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Letztere ist Teil der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, wurde aber bislang weder
veröffentlicht noch dem Parlament oder den Trägern zugänglich gemacht.
Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni 2026 anstehenden Änderungen im
Asylrecht durch die GEAS-Reform – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit,
verschärfte Mitwirkungspflichten und beschleunigte Verfahren mit verkürzten
Rechtsmittelfristen – bedarf es aus Sicht der Fragestellenden einer
qualifizierten, unabhängigen Beratung, die für effiziente und rechtsstaatliche
Asylverfahren unverzichtbar und rechtlich zwingend vorzusehen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, die unabhängige, individuelle
Asylverfahrensberatung zukünftig abzuschaffen oder anzupassen, und wenn ja, in
welcher Form sollen Änderungen erfolgen?
2. Warum wurde das Ergebnis der Evaluierung der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung durch die Forschungsstelle des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge bislang weder veröffentlicht noch den Trägern
der Beratung zugänglich gemacht?
3. Kann das Bundesministerium des Innern bestätigen, dass den
Projektträgern mitgeteilt wurde, dass das Bundesministerium des Innern die
unabhängige Beratung ab 2027 nicht mehr finanzieren möchte?
4. Hat das Bundesministerium des Innern darüber hinaus den Projektträgern
mitgeteilt, dass dies aufgrund der Ergebnisse der Evaluation erfolgt sei?
5. Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG vor, die laut
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ergebnisoffen
durchzuführen war, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Evaluation,
insbesondere mit Blick auf die Wirksamkeit der spezialisierten Beratung für
besonders schutzbedürftige Gruppen, und warum wurden diese Ergebnisse
bislang nicht veröffentlicht?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Wirkungsanalyse der
unabhängigen Asylverfahrensberatung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (verfügbar unter www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/
2026/2026-03-06_BAGFW-Expertise_AVB.pdf), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Wirkungsanalyse?
7. In welcher Form werden die Vorgaben aus Artikel 19 Asylverfahrens-
Verordnung und Artikel 21 Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung
umgesetzt (bitte jeweils nach Artikel 19 Absatz 1 bis 5)?
8. Wie will die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, insbesondere nach Maßgabe
von Artikel 19 der Asylverfahrens-Verordnung, sicherstellen, dass die
unentgeltliche Rechtsauskunft sowie Rechtsberatung und Rechtsvertretung
zukünftig umgesetzt werden?
9. Plant die Bundesregierung eine Änderung des § 12a AsylG, und wenn ja,
in welcher Form?
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in Bezug auf die
Empfehlungen der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) (Practical
Guide), dass Rechtsauskunft- und Rechtsberatung unabhängig, frei von
Interessenkonflikten und vertraulich stattfinden müssen (siehe S. 39,
www.euaa.europa.eu/publications/practical-guide-free-legal-counselling)?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Auffassung des Council of
Bars and Law Societies of Europe (CCBE), dass Rechtsberatung und
Rechtsauskunft von unabhängigen Personen und nicht von staatlichen
Behörden erbracht werden sollte (siehe CCBE Guide for Bars & Lawyers on
the New Pact on Migration and Asylum, S. 25; abrufbar unter www.ordev
anvlaamsebalies.be/nl/fetch-asset?path=ovb/20251127_CCBE-Guide-for-l
awyers-on-the-New-Pact-on-Migration-and-Asylum.pdf), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser?
12. In welcher Höhe wurden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 die
vorgesehenen Haushaltsmittel (Titel 684 62 – 219 im Einzelplan 06) für die
behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a des Asylgesetzes
verausgabt und umgesetzt (bitte differenziert nach Projektträger, Verband,
Projektstandort, Bundesland, Projektzeitraum und Anzahl der beratenden
Personen angeben)?
13. In welcher Höhe wurden im Haushaltstitel 684 62 – 219 des
Einzelplans 06 für das Jahr 2026 Verpflichtungsermächtigungen für die
Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 in Anspruch genommen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
14. Welche finanziellen Folgen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine
Beendigung der Finanzierung der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung für die Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 vor dem
Hintergrund bereits eingegangener rechtlicher Verpflichtungen?
15. Wie hoch ist der Anteil der Bundesförderung an der Gesamtfinanzierung
je Träger bzw. Standort der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung, und in welchem Umfang bestehen ergänzende Finanzierungen durch
die Bundesländer, die geeignet sind, einen Wegfall der Bundesförderung
ganz oder teilweise zu kompensieren (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
16. Welche Beratungsangebote, die spezifisch auf die Bedarfe besonders
schutzbedürftiger Personengruppen im Sinne von Artikel 24 der EU-
Aufnahmerichtlinie 2024/1346/EU ausgerichtet sind (insbesondere
LSBTIQ*-Personen, Betroffene geschlechtsspezifischer und sexualisierter
Gewalt, unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel sowie
Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen), werden
aktuell durch Bundesmittel gefördert, und welche Träger erhalten diese
Förderung in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Träger, Zielgruppe
und Fördersumme angeben)?
17. Wann erhielten die geförderten Projektträger der Asylverfahrensberatung
ihren Bewilligungsbescheid (bitte differenziert für die Jahre 2023 bis 2025
und ggf. für das erste Quartal 2026 angeben)?
18. Konnte – nach Einschätzung der Bundesregierung – allen Asylsuchenden
ein Angebot für eine unabhängige, individuelle Beratung vor Stellung
eines Asylantrages gemacht werden, und wenn nein, in welchen
Standorten konnte ein solches Angebot bisher nicht gefördert werden (bitte nach
Standort der Aufnahmeeinrichtung und Bundesland differenzieren)?
19. Wie viele Asylsuchende haben im Jahr 2025 und 2026 (erstes Quartal)
einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Bundesland,
Erstaufnahmestandort, Herkunftsland und Geschlecht differenzieren)?
20. Wie viele Asylsuchende konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
davon im Jahr 2025 und im ersten Quartal 2026 über die
behördenunabhängige Asylverfahren beraten werden (bitte in absoluten Zahlen und im
Verhältnis zur Zahl der gestellten Asylerstanträge differenzieren und jeweils
differenziert nach Bundesländern, Standort der Aufnahmeeinrichtung oder
Projektstandort und Verband darstellen)?
21. Wie viele Schutzsuchende konnten durch spezialisierte
Beratungsgespräche nach Kenntnis der Bundesregierung durch die besondere
Rechtsberatung für vulnerable Gruppen in den Jahren 2023 bis 2026 (erstes Quartal)
beraten werden (bitte differenziert nach Projektträger, Verband,
Projektstandort, Bundesland, Projektzeitraum, Anzahl der Beratungsgespräche
und Anzahl der beratenden Personen angeben)?
22. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie sich die
Inanspruchnahme spezialisierter behördenunabhängiger Beratung auf die
Anerkennungsquoten von LSBTIQ*-Geflüchteten und Betroffenen
geschlechtsspezifischer Gewalt ausgewirkt hat, und wenn ja, wie bewertet
sie vor diesem Hintergrund die These, dass das Wegfallen dieser Beratung
dazu führen kann, dass schutzrelevante Belange mangels hinreichenden
Vortrags nicht anerkannt werden?
23. Wie viele Mittel plant das Bundesministerium des Innern für die
behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a des Asylgesetzes für
das Haushaltsjahr 2027 bereitzustellen, um die unabhängige und
individuelle Beratung nach § 12a AsylG bzw. die in Artikel 19 der
Asylverfahrensverordnung normierte unentgeltliche Rechtsauskunft oder
unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung umzusetzen?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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