Evaluation und Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung
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Evaluation und Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8029
21. Wahlperiode 16.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Krampe, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Evaluation und Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (buAVB) wurde zum 1.
Januar 2023 gesetzlich eingeführt. Sie soll Asylsuchende unabhängig,
ergebnisoffen und individuell beraten und sie während des Asylverfahrens unterstützen.
Die Beratung erfolgt in vertraulichen Einzelgesprächen.
Die Umsetzung der Asylverfahrensberatung startete Mitte 2023 mit einer
Finanzierung von zunächst 20 Mio. Euro. Im Gesetzentwurf
(Bundestagsdrucksache 20/4327) wurde mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von
80 Mio. Euro kalkuliert (S. 2), allerdings wurde diese Förderhöhe seither nicht
erreicht. Für das Jahr 2026 wurden 24,5 Mio. Euro für die unabhängige
Asylverfahrensberatung bereitgestellt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Fraktionen der CDU, CSU und SPD
vereinbart, die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung „ergebnisoffen“ zu
evaluieren (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf, S. 96). Das Bundesministerium des Innern (BMI)
kommunizierte im März 2026 gegenüber den Verbänden der Freien
Wohlfahrtspflege, dass es ab 2027 keine Förderung durch Haushaltsmittel für die buAVB
mehr geben solle. Dies wurde mit den Ergebnissen der Evaluation begründet,
die zu diesem Zeitpunkt allerdings nur dem BMI vorlagen. An dieser
Ankündigung gab es deutliche Kritik: So erklärte etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege, mit dem Mittelentzug drohe eine „gerade erst
aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen“. Dies geschehe, ohne dass
eine offene und faktenbasierte Diskussion hierzu stattgefunden habe (www.bag
fw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-as
ylverfahrensberatung).
Die Evaluation des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) wurde schließlich am 22. Juli 2026 veröffentlicht. Der
Bericht zeigt ein insgesamt positives Bild der buAVB. Das Programm funktioniere
„im Wesentlichen entlang der Vorgaben“; es sei ein bundesweites Angebot
etabliert worden, das „eine signifikante Zahl an Schutzsuchenden erreicht“. 2024
suchten knapp 71 000 Menschen eine der 189 Beratungsstellen auf (www.bam
f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb54-evaluation-i
mplementierung-avb.pdf?__blob=publicationFile&v=9).
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, erklärte zu
der Evaluation: „Es ist gut, dass sich die Beratungsstrukturen der AVB etabliert
haben und sich die mit der AVB verfolgten politischen Ziele in der Praxis nach
der ersten Analyse zu erfüllen scheinen.“ Er sprach sich dafür aus, die
auskömmliche Finanzierung der unabhängigen Beratung im parlamentarischen
Haushaltsverfahren sicherzustellen (www.nd-aktuell.de/artikel/1201296.forsch
ungsbericht-selbst-das-bamf-lobt-die-asylberatung-n-doch-dobrindt-saegt-dara
n.html). Im aktuellen Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sind
allerdings nur 5 Mio. Euro für die buAVB vorgesehen (www.migazin.de/2026/
07/09/bundesregierung-bestaetig-kahlschlag-bei-integratinskursen-und-asylbera
tung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieso hat es bis zum 22. Juli 2026 gedauert, bis der Forschungsbericht
zur Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung
veröffentlicht wurde (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/For
schungsberichte/fb54-evaluation-implementierung-avb.html?nn=233
6670), obwohl die Ergebnisse der Evaluation dem BMI bereits seit
(mindestens) dem 18. März 2026 vorlagen, wie aus einer Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger
hervorgeht (Plenarprotokoll 21/64, S. 7758), und der Evaluationsbericht
vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags für die kommende
Haushaltsplanung für die buAVB von entscheidender Bedeutung ist?
2. Seit wann lagen die Evaluationsergebnisse dem BMI vor?
3. Ist es zutreffend, dass das BMI einem Wohlfahrtsverband, der Träger von
Beratungsstellen im Rahmen der buAVB ist, am 9. März 2026 mitgeteilt
hat, dass es aufgrund notwendiger Haushaltseinsparungen im Jahr 2027
keine Förderung mit Bundesmitteln für die unabhängige AVB mehr geben
werde, weil die Evaluation erbracht habe, dass die Wirksamkeit dieser
Beratung nicht eindeutig belegt sei, und wenn nein, was wurde dem Verband
am 9. März 2026 genau mitgeteilt?
4. Auf welche Aussagen im nunmehr veröffentlichten Evaluationsbericht
stützte sich das BMI bei seiner (mutmaßlichen) Einschätzung, dass die
Evaluation die Wirksamkeit der buAVB nicht eindeutig belegt habe?
a) Wie ist diese (mutmaßliche) Einschätzung des BMI insbesondere
damit vereinbar, dass es im Kapitel 7 „Fazit und
Handlungsempfehlungen“ der Evaluation (a. a. O.) heißt, dass die buAVB „von allen
Befragten […] grundsätzlich positiv bewertet wird“, dass die individuelle
Fallbegleitung „als zentraler Mehrwert“ gesehen werde (S. 98), dass
es zwar bei diesem im Aufbau befindlichen Programm noch
„Weiterentwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten“ gebe, die für
solche Anfangsphasen typischen Schwierigkeiten könnten aber in
einer „gemeinsamen praxisorientierten Weiterentwicklung
überwunden werden“?
b) Wie ist diese (mutmaßliche) Einschätzung ferner damit vereinbar, dass
es im Evaluationsbericht weiter heißt, dass „administrative Daten
belegen, dass sich die Beratungsstrukturen erfolgreich etabliert haben“
(S. 98), dass es einen „deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme“
gegeben habe und dass „das Programm zunehmend von der Zielgruppe
angenommen“ werde (ebd.)?
c) Wie ist diese (mutmaßliche) Einschätzung des BMI weiter damit
vereinbar, dass im Rahmen der Evaluation entsprechend dem
Koalitionsvertrag „Wirkzusammenhänge“ stärker in den Fokus gerückt wurden
und diesbezüglich das Fazit lautet, dass „direkte Wirkungen
individueller Beratung bislang mangels verknüpfbarer Daten quantitativ nicht
gemessen werden können“, aber „qualitative Befunde darauf [
hindeuten], dass eine individuelle persönliche Beratung – insbesondere im
Vergleich zu Gruppen-Informationsveranstaltungen – „ein größeres
Wirkpotenzial entfaltet“, sowohl in Bezug auf das
Verfahrensverständnis, die Vorbereitung der Anhörung und das Vertrauen in die
behördlichen Prozesse (S. 99)?
d) Wie ist die genannte (mutmaßliche) Einschätzung des BMI schließlich
damit vereinbar, dass sich laut dem Fazit des Evaluationsberichts
insgesamt festhalten lässt, „dass das Programm der buAVB im
Wesentlichen entlang der Vorgaben funktioniert und damit ein bundesweites
Angebot der buAVB etabliert wurde, das eine signifikante Zahl an
Schutzsuchenden erreicht“?
5. Hat das BMI seine Interpretation des Evaluierungsberichts zur buAVB
mittlerweile geändert oder ist es immer noch der (mutmaßlichen)
Auffassung, dass die Evaluation die Wirksamkeit der buAVB nicht eindeutig
belegt habe (bitte begründen)?
6. Was sind nach Auffassung des BMI die Kernergebnisse der Evaluation der
buAVB, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht es
hieraus (bitte so genau wie möglich ausführen)?
7. Worauf stützt das BMI seinen Entwurf eines Haushaltsplans für 2027 in
Höhe von nur 5 Mio. Euro für die buAVB, gegenüber zuvor noch
24,5 Mio. Euro, insbesondere in Auseinandersetzung mit dem
Evaluationsbericht, dem keine Empfehlung für eine solch drastische Kürzung der
Mittel zu entnehmen ist (bitte begründen)?
a) Ist das BMI der Auffassung, dass sich ein bundesweites Angebot der
buAVB mit 5 Mio. Euro überhaupt realisieren lässt, und wenn ja,
weshalb sind dann im Jahr zuvor 25 Mio. Euro hierfür bewilligt worden,
während im Gesetzentwurf, mit dem die unabhängige
Asylverfahrensberatung eingeführt wurde (Bundestagsdrucksache 20/4327), sogar
mit einem jährlichen Finanzierungsbedarf von 80 Mio. Euro kalkuliert
wurde (S. 2)?
b) Stimmt das BMI zu, dass es zwar einen Rückgang der Zahl der zu
beratenden Personen infolge des Rückgangs der Antragszahlen geben
könnte, dass dem jedoch ein erhöhter Beratungsbedarf infolge der
komplexen Neuregelungen infolge der GEAS-Reform (GEAS =
Gemeinsames Europäisches Asylsystem) gibt (bitte erläutern)?
8. Wird das BMI die Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts
(a. a. O., S. 99 f.) umsetzen, wenn ja, welche, und inwiefern?
a) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass die Entwicklung
eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur empirischen
Ermittlung des Beratungsbedarfs konsequent weiterverfolgt werden sollte,
und wenn nein, warum nicht?
b) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass „ein klares
politisches Bekenntnis für oder gegen den längerfristigen Fortbestand des
Programms bedeutsam“ sei, um Verlässlichkeit und
Handlungsspielräume für die Beteiligten zu schaffen, wenn ja, wie wird dieses klare
politische Signal lauten, und wenn nein, warum nicht?
c) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass bei Fortbestand
der buAVB diese mit der mit Inkrafttreten der GEAS-Reform
vorgesehenen unentgeltlichen Rechtsauskunft (auRA) verzahnt werden
sollte, um Betroffene früher auf die Angebote der buAVB hinweisen zu
können, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wurde dies zum
12. Juni 2026 bereits umgesetzt, wenn nein, warum nicht?
d) Wird es insbesondere die Empfehlung umsetzen, dass Ziele und
Qualitätsmaßstäbe der buAVB im Dialog mit den Trägern transparent
festgelegt werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
e) Wird es schließlich die Empfehlung umsetzen, dass eine geeignete
individualisierte Datengrundlage geschaffen werden sollte, um künftig
bessere Wirkungsanalysen in Bezug auf die Beratung vornehmen zu
können, und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Kosten werden nach Einschätzung des BMI aus der Umsetzung
der Empfehlungen des Evaluationsberichts ungefähr resultieren, inwiefern
sind diese Kosten in dem Haushaltsansatz des BMI für 2027 bereits
enthalten, und wenn keine Kosten hierfür vorgesehen sind, warum nicht?
10. Wie hat das BMI insbesondere im Detail seinen Haushaltsansatz von
5 Mio. Euro für die buAVB errechnet (bitte so detailliert wie möglich
angeben), und von welcher Zahl von zu Beratenden und welcher Zahl von
Beratungsstellen bzw. Personal und weiteren Kosten ging das BMI dabei
aus?
11. Welche Kosten sind nach Kalkulation des BMI mindestens für die
Aufrechterhaltung eines bundesweiten behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatungsangebots zu veranschlagen (bitte Berechnung darstellen),
wie es nach § 12a Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) gesetzlich
vorgesehen ist?
Berlin, den 8. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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