Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung"
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Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6094
21. Wahlperiode 21.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Raimond Scheirich, Lukas Rehm,
Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Rainer
Galla und der Fraktion der AfD
Finanzierung und Wirksamkeit der „behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung“
Die Fraktion der AfD hat sich bereits mit der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/864 nach Trägern, Nutzerzahlen und Strukturen der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erkundigt. Die bisherige Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076 lässt
aus Sicht der Fragesteller jedoch weiterhin erhebliche Fragen hinsichtlich
Mittelverwendung, Zielerreichung, Wirksamkeit, Trägerauswahl sowie Kontrolle
der eingesetzten Haushaltsmittel offen.
Im Rahmen der Umsetzung migrations- und asylpolitischer Maßnahmen fördert
die Bundesregierung seit mehreren Jahren Projekte zur Unterstützung von
Asylsuchenden im Verfahren. Hierzu zählt insbesondere die
behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB).
Nach Angaben der Bundesregierung wurden für den AWO (Arbeiterwohlfahrt)
Bundesverband e. V. im Zeitraum von 2023 bis 2025 Haushaltsmittel in Höhe
von insgesamt 5 643 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076, Anlage 1, S. 3/41) bereitgestellt.
Darüber hinaus ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076 weitere erhebliche
Förderungen für vergleichbare Projekte und Träger. So erhielt unter anderem der
Deutsche Caritasverband e. V. Fördermittel in Höhe von 14 183 000 Euro
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 6–7/41) sowie das Evangelische Werk für
Diakonie und Entwicklung e. V. Fördermittel in Höhe von 16 332 000 Euro (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 10–11/41). Zudem sind auch für das Haushaltsjahr
2026 weitere erhebliche Mittelansätze vorgesehen (www.bundeshaushalt.de/sta
tic/daten/2026/soll/epl06.pdf, S. 43).
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sowie der politischen
und gesellschaftlichen Bedeutung migrationspolitischer Maßnahmen besteht
nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes öffentliches und
parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung, der
Zielerreichung, der Trägerauswahl sowie der Effizienz des Mitteleinsatzes.
Berichten zufolge wurde innerhalb der Bundesregierung zuletzt zudem über
Kürzungen oder eine mögliche Neuausrichtung der Finanzierung
entsprechender Beratungsangebote diskutiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung
der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung?
2. Welche Organisationen, Verbände oder sonstigen Träger haben seit 2020
Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
erhalten (bitte nach Jahren, Organisation, Förderhöhe, Haushaltstitel, Kapitel,
Einzelplan und bewilligender Behörde aufschlüsseln)?
3. Welche Fördermittel wurden dem AWO Bundesverband e. V. im Rahmen
der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Zeitraum von
2023 bis 2025 jeweils jährlich bewilligt und ausgezahlt?
4. Welche Fördermittel wurden dem Deutschen Caritasverband e. V. sowie
dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. jeweils seit
2020 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung
bewilligt und ausgezahlt?
5. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 für Projekte der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgesehen (bitte nach Trägern,
Haushaltstiteln und Fördersummen aufschlüsseln)?
6. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten
Träger?
7. Inwieweit erfolgt die Vergabe der Fördermittel im Rahmen
wettbewerblicher Verfahren, Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren?
8. Welche Anforderungen bestehen an die politische Neutralität der
geförderten Organisationen?
9. Welche konkreten Nachweise oder Erklärungen zur parteipolitischen
Neutralität müssen Antragsteller vor Bewilligung der Fördermittel vorlegen?
10. Welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden im Rahmen der
Förderungen jeweils umgesetzt (bitte mit Projekttitel, Laufzeit, Zielsetzung
und Fördersumme angeben)?
11. Wie viele Asylverfahren wurden im Rahmen der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung seit 2020 insgesamt begleitet bzw. beraten?
12. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro beratenem
Asylverfahren?
13. Welche Kostenbestandteile (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Sach- oder
Mietkosten) flossen in die Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro
beratenem Asylverfahren ein?
14. Welche Evaluierungen, Gutachten oder Wirkungsanalysen liegen der
Bundesregierung zur Wirksamkeit der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung vor bzw. wurden angekündigt oder erstellt, jedoch bislang nicht
veröffentlicht (bitte Titel, Auftragnehmer, Kosten, Fertigstellungsdatum
und Ergebnisse angeben)?
15. Welche konkreten Erfolgskriterien oder Zielvorgaben bestehen für die
geförderten Projekte?
16. Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Mittelverwendung bestehen bei
den geförderten Organisationen?
17. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Rückforderungen, Beanstandungen
oder Kürzungen von Fördermitteln im Zusammenhang mit Projekten der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgenommen?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Fördermittel ganz oder teilweise an Drittorganisationen weitergeleitet wurden,
und wenn ja, an welche?
19. Welche Prüfungen hinsichtlich möglicher Doppelfinanzierungen mit EU-,
Länder- oder kommunalen Fördermitteln erfolgen durch die
Bundesregierung?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Vertreter
geförderter Organisationen an Gesetzgebungsverfahren, Anhörungen,
Beiräten oder sonstigen Beratungsformaten der Bundesregierung beteiligt
waren?
21. Auf welcher rechtlichen Grundlage nach § 12a des Asylgesetzes sowie
§§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung erfolgt die Finanzierung der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung aus Bundesmitteln, und
welche konkreten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gelten hierbei für
die Bewilligung der Fördermittel?
22. Gibt es nach Erkenntnis und Analyse der Bundesregierung Unterschiede
zwischen Inhalt, Ausrichtung und Ergebnis der Beratung, je nachdem, ob
diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch eine
behördenunabhängige Asylverfahrensberatung durchgeführt wird, und
wenn ja, welche?
23. Gibt es Vorgaben dahin gehend, dass Asylbewerber im Rahmen der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung auf die Möglichkeit der
Rücknahme des Asylantrages in Verbindung mit einer geförderten freiwilligen
Ausreise hingewiesen werden?
24. Wie hoch ist jeweils der Prozentsatz der Rücknahme von Asylanträgen
nach Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw.
nach Beratung durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung?
25. Führen Beratungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
bzw. durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen vor der
Anhörung des Asylbewerbers im Durchschnitt zu einer Beschleunigung des
Asylverfahrens, und wenn ja, in welchem Umfang?
26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte darüber
vor, dass im Rahmen behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen
Beratungen dahingehend erfolgt sind, welche Angaben für einen
erfolgreichen Asylantrag oder die Herbeiführung der Zuständigkeit Deutschlands
im Dublin-Verfahren hilfreich sind, unabhängig davon, ob diese Angaben
auf den konkret beratenen Asylbewerber tatsächlich zutrafen?
27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Beratungen durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen Einfluss auf
die Zahl gerichtlicher Klageverfahren gegen ablehnende Asylbescheide
haben?
28. Plant die Bundesregierung eine Fortführung, Kürzung, Verstetigung oder
Neuausrichtung der Finanzierung behördenunabhängiger
Asylverfahrensberatungen über das Jahr 2026 hinaus, und wenn ja, in welcher Form?
Berlin, den 20. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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