Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lea Reisner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die von Israel geforderte Übermittlung personenbezogener Daten von Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Gaza, Ostjerusalem und dem Westjordanland – nach meiner Auffassung -gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, da die EU-Angemessenheitsentscheidung für Israel (Beschluss der Kommission 2011/61/EU vom 31. Januar 2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011D0061) weder die besetzten palästinensischen Gebiete noch manuelle Datentransfers abdeckt, und was unternimmt sie, um EU-geförderte NGOs vor dieser demnach rechtswidrigen Forderung zu schützen?
Antwort des Staatsministers Florian Hahn:
Die Bundesregierung steht zum fragegegenständlichen Thema im Austausch mit den betroffenen Organisationen. Die Bundesregierung hat die israelischen Behörden auf diesen möglichen Rechtskonflikt hingewiesen und setzt sich für eine Lösung ein, die es den betroffenen Organisationen ermöglicht, im Einklang mit Rechtsvorschriften und humanitären Prinzipien ihre Arbeit fortzusetzen.
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