Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Räumung und dem Abriss von Gebäuden der Zentrale des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten in Ost-Jerusalem durch israelische Sicherheitskräfte (www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-unrwa-hauptquartier-100.html), und, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf das Völkerrecht wie die Unverletzlichkeit von Liegenschaften der Vereinten Nationen (VN) sowie die völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels, und beabsichtigt die Bundesregierung hierzu diplomatische Schritte gegenüber der israelischen Regierung sowie auf EU- und VN-Ebene zu ergreifen, um die Unverletzlichkeit von VN-Einrichtungen und die Fortführung humanitärer Arbeit für die palästinensische Bevölkerung sicherzustellen, und, wenn ja, welche konkret (bitte unter Angabe von Regierungskontakten, beteiligten Bundesministerien, Regierungs- bzw. EU-/VN-Vertretenden, Datum und Ergebnis auflisten)?
Antwort des Staatsministers Florian Hahn:
Der Vorfall ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat sich mit den Gebern und Gaststaaten der UNRWA in Form einer gemeinsamen Erklärung klar dazu geäußert.
Der Abriss verletzt die Konvention über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, weshalb die Bundesregierung dieses Vorgehen verurteilt. Die Bundesregierung unterstreicht die Relevanz der völkerrechtlichen Verpflichtungen nachdrücklich in Gesprächen mit der israelischen Regierung auf verschiedenen Ebenen.
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