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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der US-Regierung, Einreise- und Visasperren gegen mehrere europäische Akteurinnen und Akteure im Umfeld der Durchsetzung des Digital Services Acts (DSA) zu verhängen (www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-einreiseverbote-hateaid-100.html), darunter auch gegen Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen wie HateAid, die als „Trusted Flagger“ fungieren, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese Personen und Organisationen vor Einschüchterung, praktischen Nachteilen und möglichen abschreckenden Effekten für ihre weitere Mitwirkung an der DSA-Durchsetzung zu schützen, und, wenn ja, welche konkret? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung hat sich in öffentlichen Äußerungen zu den Einreisesperren gegen fünf Europäerinnen und Europäer, die Geschäftsführerinnen von HateAid eingeschlossen, klar positioniert. Aus Sicht der Bundesregierung ist es nicht akzeptabel, dass Personen, die sich gegen rechtswidrige Inhalte im Internet oder für die Einhaltung geltenden Rechts in der EU einsetzen, mit Einreisesperren belegt werden. Dies unterstreicht das Auswärtige Amt in Gesprächen mit der US-Regierung. Der Digital Services Act folgt dem Prinzip, dass alles, was offline illegal ist, auch online illegal ist. Es handelt sich um ein europäisches Instrument. Die Bundesregierung steht deshalb hierzu auch im engen Austausch mit den europäischen Partnern, der EU-Kommission sowie den betroffenen deutschen Staatsangehörigen.

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