Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Sieht der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, eine internationale Konkurrenzfähigkeit von KI-Systemen, die seiner in den Medien wiedergegebenen Ansicht nach „nach europäischen Regeln und Werten“ funktionieren sollen, als gegeben an (Antwort bitte begründen, vergleiche Deutschlandfunk –www.deutschlandfunk.de/digitalminister-wildberger-ki-bilder-ohne-bezug-zur-realitaet-bedrohen-die-demokratie-100.html, abgerufen am 22. Januar 2026)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek:
Die Aussage bezieht sich nicht auf europäische KI-Systeme, sondern auf KI-Systeme, die europäischen Regeln und Werten entsprechen. Dies können auch KI-Systeme aus Drittstaaten sein. Sämtliche in Europa eingesetzten Systeme müssen sich an die hier geltenden Regeln halten, etwa an die KI-Verordnung (AI Act) oder den Digital Services Act. Damit werden einheitliche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt und Hindernisse für KMU und Start-ups zum Markteintritt reduziert.
Die Aussage unterstreicht somit, dass es nicht allein um die Etablierung eines rechtssicheren und vorhersehbaren rechtlichen Rahmens für den Betrieb und die Entwicklung von KI-Systemen geht, sondern auch darum, dass die Bundesregierung plant, die Entwicklung und wirtschaftliche Nutzung von KI in Deutschland erheblich zu fördern.
Es ist darüber hinaus erforderlich, dass für KI-Systeme im Binnenmarkt einheitliche Wettbewerbsbedingungen gelten und diese an den Grundrechten sowie dem geltenden europäischen und nationalen Rechtsrahmen ausgerichtet sein müssen.
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