polradar

Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund (Antwort zu Drs. 21/7312)

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · 21/7622 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund (Antwort zu Drs. 21/7312) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7622 21. Wahlperiode 13.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Jeanne Dillschneider, Rebecca Lenhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7312 – Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat mit der Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund) im Oktober 2025 einen ersten Umsetzungsplan für einen handlungsfähigeren Staat vorgelegt. Sie verbindet damit weitreichende Ziele: Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand sollen sinken, Verwaltungsleistungen nutzerfreundlicher und digitaler werden, Rechtsetzung soll praxistauglicher ausgestaltet und die Bundesverwaltung effizienter organisiert werden. Aus Sicht der Fragestellenden ist entscheidend, ob diese Ziele mit einer kohärenten Strategie, klaren Zuständigkeiten und messbaren Wirkungsindikatoren unterlegt sind. Auch der Normenkontrollrat warnt, dass die Modernisierungsagenda ohne klare ressortübergreifende Steuerung und Transparenz über den Umsetzungsstand ein Stückwerk bleiben könnte (vgl. www.normenkontrollrat. bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026-03-moder nisierungsagenda-bund.html). Beim Bürokratieabbau kommt es aus Sicht der Fragestellenden nicht allein auf die Zahl gestrichener Regelungen oder auf einzelne Maßnahmen an. Maßgeblich ist vielmehr, ob Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung tatsächlich spürbar entlastet werden. Dafür braucht es nachvollziehbare Wirksamkeitskriterien, etwa zur Dauer von Verwaltungsverfahren, zur erhöhten Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen oder zur Praxistauglichkeit neuer Gesetze. Ein Bürokratieabbau nach Stückzahl darf zudem nicht dazu führen, dass notwendige Transparenz-, Beteiligungs-, Verbraucher- oder Umweltschutzstandards geschwächt werden. Vertrauen in den Staat entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch verlässliche, transparente und adressatenfreundliche Staatsmodernisierung. Die Kleine Anfrage dient daher der Klärung, wie weit die Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund fortgeschritten ist, wie einzelne Maßnahmen konkret ausgestaltet und umgesetzt werden und wie die Bundesregierung sicherstellt, dass die angekündigten Maßnahmen zum gerechteren und einfacheren Zugang zum Staat für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung führen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit einer geplanten Zielerreichung von drei, sechs beziehungsweise neun Monaten ab Maßnahmenbeginn wurden bereits umgesetzt, und wie ist der Status der noch nicht umgesetzten Maßnahmen (bitte jeweils den Umsetzungsstand, das zuständige Ressort und das Zieldatum angeben)? Eine Übersicht ist Anlage 1 zu entnehmen.*  2. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit längerer Umsetzungsdauer sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Verzögerungen betroffen oder verzögerungsgefährdet (bitte jeweils den Umsetzungsstand, das zuständige Ressort und das ursprüngliche und aktuelle Zieldatum sowie die Verzögerungsgründe angeben)? Aktuell liegen keine Informationen zu Verzögerungen bei Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit längerer Umsetzungsdauer vor.  3. Nach welchem Schlüssel wird der Anteil des jeweiligen Ressorts an der beabsichtigten Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro berechnet? Grundsätzlich bemisst sich der Anteil eines Ressorts auf der Grundlage seiner Verursachungsbeiträge aus den Datenbanken des Statistischen Bundesamtes gemäß § 8 NKRG.  4. Wie operationalisiert die Bundesregierung eine als „deutlich“ wahrgenommene bürokratische Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung? Die Bundesregierung ermittelt für jedes Vorhaben die mit dem Vorhaben voraussichtlich eintretende Veränderung des Erfüllungsaufwands für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Eine deutlich wahrgenommene bürokratische Entlastung für die Normadressaten kann vorliegen, wenn besonders belastende Vorgaben aufgehoben werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um besonders belastende Vorgaben für einzelne Gruppen handeln. Neben dem Rückbau solch quantifizierbarer Belastungen kann eine deutlich wahrgenommene bürokratische Entlastung auch dann vorliegen, wenn Verwaltungsverfahren beschleunigt oder digitalisiert werden und beispielsweise ein persönliches Erscheinen in einer Behörde nicht mehr erforderlich ist.  5. Welche konkreten Schritte sind in Bezug auf die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als Ziel formuliert ist, geplant, und welche wurden umgesetzt? Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Datenschutzaufsicht im Interesse der Wirtschaft zu bündeln. In der Föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dieses Vorhaben bis spätestens 31. Dezember 2027 umzusetzen. Im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 haben die Regierungsparteien ihren Willen zur Reform der Datenschutzaufsicht noch einmal bekräftigt und angekündigt, die Aufsichtsstrukturen zu vereinfachen und zu bündeln, u. a. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7622 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. durch Zuständigkeitskonzentration beim BfDI. Im BMI laufen derzeit die internen Vorarbeiten hierzu. Es ist vorgesehen, zeitnah einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.  6. Welche Fortschritte wurden bereits bei der Weiterentwicklung der Methodik erreicht, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen? Auf Einladung des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ hat eine Anhörung mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stattgefunden. Zudem wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. Aktuell wird im Rahmen der neuen Frühphase (Auftrag aus der Modernisierungsagenda Bund) geprüft, inwieweit der Nutzen systematisch berücksichtigt und sichtbar gemacht werden kann. Ziel ist eine ganzheitliche und transparente Alternativenprüfung. Das BMDS steht hierzu in einem intensiven Austausch mit den übrigen Ressorts.  7. Inwieweit wurden die Ausnahmen von der One-in-one-out-Regel modifiziert, und welche Ausnahmen bestehen weiterhin? Bei der „One in, one out“ – Regel hat der Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eine grundlegende Erweiterung des personellen Anwendungsbereichs beschlossen, der nunmehr den Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung erfasst (zuvor nur Erfassung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft). Darüber hinaus wurde der sachliche Anwendungsbereich auf einen Teil des einmaligen Erfüllungsaufwands erweitert. Nunmehr erfasst die Regel neben dem laufenden nun auch anteilig zu 10 Prozent den einmaligen Erfüllungsaufwand; bei insgesamt entlastenden Vorhaben bleibt der einmalige Erfüllungsaufwand unberücksichtigt. Die bisher vorgesehenen Ausnahmen für Vorhaben, die EU-Vorgaben sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jeweils 1:1 umsetzen, wurden aufgehoben. Vorhaben zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie Vorhaben mit zeitlich begrenzter Wirkung von höchstens einem Jahr bleiben weiterhin ausgenommen. Ausgenommen sind weiterhin auch Vorhaben, die internationale Verträge sowie die Rechtsprechung des BVerfG 1:1 umsetzen.  8. Inwieweit existiert bereits eine ressortübergreifende Definition von Praxis, Digital- und Bürgerchecks, und wenn nicht, wie werden diese durch einzelne Ressorts definiert? Die Instrumente und Methoden der besseren Rechtsetzung werden vom Zentrum für Legistik (BMDS) als zentrale ressortübergreifende Stelle der Bundesregierung auf www.zfl.bund.de gebündelt verfügbar gestellt; dazu zählen auch Digital-, Bürger- und Praxischeck. Zu den Checks im Einzelnen: • Der Digitalcheck unterstützt die Bundesministerien dabei, bereits in der frühen Phase eines Regelungsvorhabens den Digitalbezug zu identifizieren und anschließend die Digitaltauglichkeit sicherzustellen. Er folgt dabei einer festen ressortübergreifenden Methodik und ist verpflichtend. Näheres zum Digitalcheck unter digitalcheck.bund.de. • Der Bürgercheck hat die Perspektive und Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger im Fokus und wird als einheitliche ressortübergreifende Methodik vom BMDS weiterentwickelt und bereitgestellt. Die Informationen zum Bürgercheck werden auf zfl.bund.de zeitnah online gestellt. • Der Praxischeck bezieht die Perspektive der Praxis ein, um Lösungsansätze auf deren Praxistauglichkeit zu überprüfen. Dabei können verschiedene Formen der Einbeziehung zu verschiedenen Stadien des Vorhabens sinnvoll sein. Das Zentrum für Legistik im BMDS prüft derzeit ressortübergreifende Rahmenbedingungen und Methodenvorschläge. Näheres hierzu unter: zfl.bu nd.de/werkzeuge/praxistauglichkeit  9. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Praxischecks durchgeführt (bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Praxischecks nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)? Praxischecks sind nicht nur auf den Normadressaten Wirtschaft, sondern auch auf die weiteren Normadressaten Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung ausgerichtet. Die Auswahl des Untersuchungsgegenstandes für Praxischecks liegt in der Verantwortung der einzelnen Ressorts. Die Initiative für die Durchführung eines Praxischecks erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise und durch verschiedene Akteure, beispielsweise auch auf Initiative von einzelnen Bundesländern. Ausgangspunkt sind in der Regel wahrgenommene bürokratische Hemmnisse. Eine übergeordnete Priorisierung für bestimmte Themen erfolgt nicht. Die Auswahl erfolgt anhand des Sinns und Zwecks von Praxischecks. In dieser Legislaturperiode wurden bisher insgesamt 39 Praxischecks durchgeführt. Eine entsprechende Übersicht ist Anlage 2 zu entnehmen.* 10. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Bürgerchecks durchgeführt (bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Bürgerchecks nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)? Im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund wird derzeit der Bürgercheck in den standardisierten Frühphasen‑Gesetzgebungsprozess integriert. In der 21. Legislaturperiode hat die Bundesregierung noch keinen Bürgercheck durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger wurden jedoch in Praxischecks einbezogen (siehe Antwort zu Frage 9). In der aktuellen Legislaturperiode unterstützen Methoden des Bürgerchecks die Gesetzgebungsprozesse der Kommission für Sozialstaatsreform. Ein Ergebnis liegt bislang nicht vor. 11. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Digitalchecks durchgeführt (bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Digitalchecks nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)? Die Durchführung des Digitalchecks ist verpflichtend und erfolgt dementsprechend bei jedem Regelungsvorhaben der Bundesregierung. Die Ergebnisse des Digitalchecks fließen seit April 2023 in die Stellungnahmen des NKR (§ 4 Absatz 3 NKRG) ein, der entsprechende Statistiken führt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7622 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. Wie sieht der Zeitplan zur Auswertung der Meldungen im Einfach Machen-Portal beziehungsweise auf der Webseite der Initiative „Deutschland, was geht?“ aus, und welche Stelle ist für die Prüfung der Vorschläge auf Innovationspotenzial, Relevanz und Umsetzbarkeit zuständig? Derzeit befinden sich Formate zur Kommunikation von Erkenntnissen aus den im EinfachMachen-Portal eingereichten Meldungen in Abstimmung. Über deren konkrete Ausgestaltung und mögliche Veröffentlichungen wird im weiteren Projektverlauf entschieden und kommuniziert. Die im EinfachMachen-Portal eingehenden Meldungen werden fortlaufend ausgewertet und den Ressorts über ein Dashboard sowie auf Anfrage in themenspezifischen Auswertungen zur Verfügung gestellt. Für die Initiative „Deutschland, was geht?“ wurden die bis zum 14. Juni 2026 eingegangenen Meldungen zu Themenfeldern gebündelt. In Abstimmung mit den Ressorts wurden daraus 13 zentrale Thesen abgeleitet und einem Bürger- Voting unterzogen, das am 20. Juli 2026 abgeschlossen wurde. Die 13 priorisierten Thesen bilden gemeinsam mit einer zusätzlichen, offenen These zur Verwaltungsdigitalisierung die Grundlage für den vom 27. Juli bis 20. August 2026 laufenden Solution Call. In diesem Zeitraum können Civic-Tech-Teams Lösungsvorschläge zu den priorisierten Thesen einreichen. Aus den eingereichten Vorschlägen werden bis zu 20 Ansätze ausgewählt und im Zeitraum von September bis November in einer Prototyping-Phase weiterentwickelt. Im Dezember 2026 sollen daraus bis zu fünf Prototypen für eine Umsetzung ab dem Jahr 2027 ausgewählt werden. Die Entwicklung und Bewertung von Lösungsansätzen erfolgen dabei in Abstimmung mit den Ressorts. 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, regelmäßige ressortbezogene Umsetzungsberichte zu Meldungen im EinfachMachen-Portal einzuführen, und wenn nein, warum nicht? Derzeit befinden sich Formate zur Kommunikation von Erkenntnissen aus den im EinfachMachen-Portal eingereichten Meldungen in Abstimmung. Über deren konkrete Ausgestaltung und mögliche Veröffentlichungen wird im weiteren Projektverlauf entschieden und kommuniziert. 14. In welcher Form soll die öffentliche Abstimmung über Umsetzungsprioritäten stattfinden, und was passiert mit Vorschlägen, die in der ersten Phase als sinnvoll bewertet wurden, aber keinen ausreichenden Zuspruch in der Abstimmung erhalten? Das Bürger-Voting im Rahmen der „Deutschland, was geht?“-Challenge fand vom 6. Juli bis 20. Juli 2026 als Onlineabstimmung über die Website "Deutschl and, was geht?" statt. Die Auswahl der Vorschläge für die weiteren Umsetzungsphasen erfolgt auf Basis der Abstimmungsergebnisse sowie der ab dem 27. Juli 2026 durch Civic-Tech-Teams eingereichten Lösungsvorschläge. Vorschläge, die nicht für die weiteren Umsetzungsphasen ausgewählt werden, sollen den fachlich zuständigen Ressorts zur Verfügung gestellt werden, damit die gewonnenen Erkenntnisse für die weitere Bearbeitung und Umsetzung relevanter Themen genutzt werden können. 15. Wer ist für die Entwicklung der Lösungen in der dritten Phase zuständig, und nach welchen Kriterien sowie in welcher Höhe werden externe Expertinnen und Experten für ihren Einsatz vergütet? Im Rahmen der „Deutschland, was geht?“-Challenge können sich Civic-Tech- Teams vom 27. Juli bis 20. August 2026 mit Lösungsvorschlägen zu den im Bürger-Voting priorisierten Thesen bewerben. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Startups, KMU, Großunternehmen), Selbstständige, Verbände, Vereine und sonstige Non-Profit-Organisationen. Bis zu 20 ausgewählte Teams entwickeln ihre Vorschläge zwischen September und November in einer Prototyping-Phase weiter. Das BMDS und die SPRIND GmbH stellen für die Entwicklung Fördermittel bereit: 25 000 Euro je Team für die Prototyping-Phase sowie 100 000 Euro je Team für eine anschließende Umsetzungsphase. Für die Umsetzungsphase wählt eine fachkundige Jury in Abstimmung mit den Ressorts bis zu fünf Prototypen aus. 16. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, sich bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess auf EU-Ebene für die Vermeidung bürokratischer Mehrbelastungen einzusetzen, und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „unnötige“ Belastungen? Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für einen konsequenten Rückbau unnötiger Bürokratie und eine aufwandsarme Implementierung unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards und für gute Rechtsetzung ein. Die Bundesregierung nimmt dazu in allen relevanten EU-Gremien (z. B. Ratsarbeitsgruppen, Antici Group Simplification, Komitologieausschüsse, Expertengruppen) eine proaktive Rolle ein, um unnötigen bürokratischen Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden und sich unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie in allen EU-Dossiers einzusetzen. 17. Bei welchen laufenden oder absehbaren EU-Rechtsetzungsvorhaben sieht die Bundesregierung ein besonderes Risiko zusätzlicher Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung, und welche konkreten Entlastungsvorschläge bringt sie dazu auf EU- Ebene ein? Im Bereich Finanzdienstleistungen fordert die Bundesregierung konkret eine umfassende Überprüfung des bestehenden Regulierungsrahmens zur Vorlage eines umfassenden Vereinfachungspakets. Zudem fordert sie, dass die Europäische Kommission eine Vereinfachungsinitiative zur weiteren Beschleunigung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorlegt. Auch fordert sie u. a. konkrete Vereinfachungsmaßnahmen, wie u. a. Omnibusse in Bereichen Verkehr, Ernährungssicherheit/Lebensmittelkette und Energieeffizienz, aber auch andere Vereinfachungsmaßahmen z. B. in den Bereichen sozialer und bezahlbarer Wohnungsbau, Vergaberecht und Unternehmensrecht. 18. Inwieweit stellt die Bundesregierung Finanzmittel, insbesondere für Länder und Kommunen, zur Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda bereit, und strebt sie – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – eine Anpassung des Verfassungsrechts zu Gemeinschaftsaufgaben an? Im Rahmen der Modernisierungsagenden stellt die Bundesregierung gegenwärtig keine Finanzmittel für die vollständige Umsetzung der dort verankerten Maßnahmen bereit; vielmehr erfolgen einzelne Projektförderungen, die im Einzelfall durch Bundesmittel unterstützt werden. Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung des Verfassungsrechts zur Etablierung von Gemeinschaftsaufgaben ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar. Stattdessen wird die Bündelung von Verwaltungsleistungen gemäß Maßnahme 167 als vorrangiges Reformziel verfolgt. Es wird auf die Beschlussfassung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (BK MPK) verwiesen: www.rlp.de/file admin/02/MPK_Vorsitz/Beschluesse_MPK_25Juni_Berlin/Neue_Dokumente_ 03072026/Beschluss_TOP_3.2_BK-MPK_final.pdf 19. Nach welchen Indikatoren plant die Bundesregierung, die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen zu messen? Im Rahmen der neuen Frühphase sollen die Einzelperspektiven der betroffenen Stakeholder bereits frühzeitig im Erarbeitungsprozess einer möglichen Regelung mehr in den Fokus des Problemverständnisses rücken. Hierzu bietet das Zentrum für Legistik entsprechende Methoden und Werkzeuge an und entwickelt diese weiter. Ziel ist eine wirkungsorientierte Gesetzgebung, die von den Adressatinnen und Adressanten auch als solche wahrgenommen wird. Die konkrete Wirkungsmessung ist Gegenstand der Begleitforschung zur Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund sowie der föderalen Modernisierungsagenda. Näheres dazu unter https://bmds.bund.de/service/bekanntmachun gen/foerderrichtlinie-staatsmodernisierung. 20. Liegen der Bundesregierung Daten zur Zufriedenheit von Legistinnen und Legisten mit dem aktuellen Arbeitsprozess vor, und wenn nein, plant die Bundesregierung eine solche Erhebung, um Verbesserungspotenziale zu bestimmen? Das Zentrum für Legistik erhebt über die Kontaktadresse und im Rahmen der angebotenen Regelungsbegleitungen Informationen über die Zufriedenheit der Legistinnen und Legisten mit ihrem Arbeitsprozess und sammelt die zugetragenen Verbesserungsvorschläge. 21. Wie viele Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) sind dem Zentrum für Legistik zugeordnet (bitte nach Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, DigitalService GmbH des Bundes (Digital Service) und externer Beratung aufschlüsseln), und inwiefern ist angesichts des gestiegenen Aufgabenpensums ein Stellenzuwachs geplant? Für das ZfL werden derzeit 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingesetzt. Die DigitalService des Bundes GmbH unterstützt das ZfL 2026 voraussichtlich mit 1 878 Personentagen. Einen Stellenzuwachs ist nicht geplant. 22. Auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem DigitalService, dem Nationalen Normenkontrollrat und dem Zentrum für Legistik? Die Zusammenarbeit mit dem Nationalen Normenkontrollrat erfolgt auf Grundlage seiner Unterstützungsfunktion für die Bundesregierung (§ 1 Absatz 2 NKRG). Für die Zusammenarbeit zwischen Zentrum für Legistik und dem DigitalService wurde ein Kooperationsrahmenvertrag geschlossen. 23. Inwieweit plant die Bundesregierung neben Schulungsangeboten für bessere Rechtsetzung auch Schulungsangebote für bessere Rechtsanwendung in Ländern und Kommunen? Die Angebote des Zentrums für Legistik sollen perspektivisch für Länder und Kommunen nachnutzbar sein. 24. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Angebote des Zentrums für Legistik auch den Fraktionen des Deutschen Bundestages, einschließlich der Opposition, zur Verfügung zu stellen? Im Sinne eines ganzheitlichen Policy Cycles sollen die Angebote des Zentrums für Legistik perspektivisch auch für den parlamentarischen Raum nachnutzbar sein. 25. Steht für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung bereits ein Open-Source-Editor für die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung, und wenn nein, warum nicht? Seit April 2025 steht unter https://rulemapping.org/de der Rulemap Builder zur freien Nutzung zur Verfügung, insbesondere zur Erprobung der Methode. 26. Wurden bereits Kriterien für eine gute Servicequalität unter Beteiligung relevanter Stakeholder entwickelt? a) Wenn ja, welche Kriterien wurden identifiziert, und inwiefern sind sie bereits in die laufende Operationalisierung des Servicestandards und des Reifegradmodells eingeflossen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet. Die Kriterien für gute Servicequalität befinden sich aktuell in der Entwicklung. Eine intensive Stakeholderbeteiligungsphase mit Bürgerinnen und Bürgern sowie 42 Fachexpertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen wurde im ersten Quartal 2026 abgeschlossen. Aktuell findet eine fachliche Abstimmung der Kriterien statt. 27. Welche konkreten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für Service-Audits legt die Bundesregierung zugrunde, und inwiefern orientieren sich diese an bestehenden Best-Practice-Ansätzen? Die methodische Referenz für Service Audits ist die NSW Government Sludge Audit Method aus New South Wales, Australien. Sie erfasst jeden relevanten Handlungsschritt eines Services und bewertet Zeitaufwand, Nutzungserfahrung und Inklusion. Für typische Interaktionen – etwa Formulare, Webseiten oder Schreiben – verwendet sie evidenzbasierte fünfstufige Skalen von „leicht“ bis „sehr schwierig“. Die OECD hat den Ansatz gemeinsam mit New South Wales international erprobt und daraus Grundsätze guter Praxis für Sludge Audits abgeleitet. (Vgl. www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2024/0 6/fixing-frictions-sludge-audits-around-the-world_1b4bbf1a/5e9bb35c-en.pdf) Für die Service-Audits des Bundes sollen diese Skalen an den deutschen Verwaltungskontext und die aktuell in der Entwicklung befindlichen Servicekriterien angepasst werden. Die Servicekriterien bestimmen damit, was einen guten Service ausmacht. Die daraus entwickelten Skalen sollen messbar machen, wie gut ein konkreter Service diese Anforderungen erfüllt und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht. 28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Erprobung eines Erfassungs- und Auswertungswerkzeugs zur Aufgaben- und Strukturinventur in Behörden vor, und welche Behörden haben an der Pilotierung teilgenommen? Der Prototyp des Erfassungs- und Auswertungs-Werkzeugs (Behördeninventur) befindet sich aktuell in der Erprobung. Die Entwicklungsphase des Prototyps soll Ende des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Der Übergang in einen Regelbetrieb in einer Betriebsumgebung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Erste Erkenntnisse sind mit dem Übergang in den Regelbetrieb zu erwarten. An der Erprobung haben sich BMUKN und BMAS jeweils mit anonymisierten Aufgaben- und Strukturdaten sowie BMDS mit Dummy-Daten beteiligt. 29. Welche zentralen Modernisierungs- und Digitalisierungshemmnisse wurden im Rahmen der Entwicklung eines abgestimmten Umsetzungsplans identifiziert, und welche dieser Herausforderungen wurden bereits überwunden? Der Abbau von Herausforderungen ist neben weiteren Maßnahmen Gegenstand der Effizienzinitiative der Bundesregierung, die das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 beschlossen hat. Ein Umsetzungsplan für diese Effizienzinitiative, die u. a. auch Modernisierungs- und Digitalisierungshemmnisse identifizieren soll, befindet sich derzeit zwischen den beteiligten Ressorts in der Erarbeitung. 30. Inwieweit wurde bereits ein Effizienzfonds eingerichtet, und welche Projekte wurden aus Fondsmitteln bereits gefördert? Der Effizienzfonds wurde eingerichtet. Elf Projekte erhielten eine Förderzusage und davon wurden bereits zwei mit Projektmitteln gefördert Förderzusage Förderzusage und bereits gefördert Verstetigung agiler Arbeitsweisen (BMAS) Justiz-Termin-Service (BMJV) Verankerung der ModA Bund durch ressortweite Formate (BMBFSFJ) Digitalisierung der Staatsangehörigkeitsbehörden (BMI) App für Arbeitsplatzbewertungen (BMI) BImSchG-Connect (BMUKN) Flächendeckende Einführung von OKR (BASE, BMUKN) Mehrsprachige barrierefreie Anzeige von Filmen (BKM) KI-gestützte Wirkungsabschätzung Straßeninfrastruktur (BMV) KI-Erweiterung des NewsCenters (BPA) BAM.DigitalKultur (BAM, BMWE) 31. Inwieweit wurden Abrufkriterien für Abrufberechtigte des Effizienzfonds nachvollziehbar und klar formuliert, und wenn nicht, weshalb wurden sie nicht fristgerecht formuliert? Die Funktionsweise des Effizienzfonds und die Abrufkriterien wurden der Bundesverwaltung in Beratungsgesprächen und Ressortrunden vorgestellt. Im Mittelpunkt der Bewertung standen insbesondere die erwartete Wirkung, ihre Skalierbarkeit und ihre Nachnutzbarkeit. 32. Welche ersten Erkenntnisse aus der ressortübergreifenden Nutzung des digitalen Tools für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung, PMflexO- NE, liegen der Bundesregierung bereits vor? Das Tool ermöglicht auf der Steuerungsebene einen nahezu tagesaktuellen und transparenten Überblick über den Umsetzungsstand von Portfolios, Programmen und Projekten. Auf der Berichtsebene wird der Dokumentationsaufwand reduziert. Der Aufbau von umfassenden KI-Komponenten (Verfügbarkeit ab Januar 2027) wird den Aufwand nochmals signifikant reduzieren und die Qualität erhöhen. 33. Inwieweit entspricht die Auslagerung strategischer Aufgaben durch die Ressorts den Zielsetzungen der Modernisierungsagenda, insbesondere dem Vorhaben, den Beratereinsatz nachhaltig und messbar binnen 36 Monaten zu reduzieren, und welchen Zweck erfüllt die Auslagerung vor dem Hintergrund einer effizienten Bundesverwaltung? Es ist im Rahmen der Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund nicht beabsichtigt, strategische Aufgaben der Ressorts auszulagern. 34. Wann wurde eine Low-Code-Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt, und in welchen Fallkonstellationen sowie durch welche Ressorts kam sie bereits zum Einsatz? • Die Plattform Appian steht seit dem ersten Quartal 2026 für den vorläufigen Probebetrieb zur Verfügung. Das ITZBund betreibt auf dieser Plattform seit Januar 2026 die Leistung „EU-Meldedienst für die Verbringung von Waffen und Munition“ des BVA. • Die Plattform Mendix steht seit Mitte Mai 2026 bei der Bundesdruckerei (BDr) zur Nutzung bereit. Der Pilotkunde wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit der Leistung „Datenraum Wärmeplanung“ sein. Beide Plattformen werden für die Verwaltungsdigitalisierung gemäß § 6 EGovG im Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprogramm des Bundes eingesetzt. Bis Oktober 2026 sollen darüber hinaus mind. zehn wesentliche Verwaltungsleistungen umgesetzt sein (vgl. Handlungsfeld 5 in der Modernisierungsagenda Bund). 35. In welche Formate wurden bei der Umsetzung der ersten Maßnahmen aus der Modernisierungsagenda Bund folgende Stakeholder einbezogen: a) Zivilgesellschaft, b) Bürgerinnen und Bürger, c) Unternehmen, d) Wissenschaft, e) Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen? • Die Bundesregierung hat mit dem EinfachMachen-Portal eine zentrale Plattform eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Beschäftigte der Verwaltung Bürokratieprobleme melden und Verbesserungsvorschläge einbringen können. Die eingegangenen Hinweise werden ausgewertet und fließen in den weiteren Modernisierungsprozess ein. Mit der „Deutschland, was geht?“-Challenge werden darüber hinaus Civic- Tech-Teams aus Technologie, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft aktiv in die Umsetzung möglicher Maßnahmen eingebunden. • Das BMDS führte Sounding-Gespräche mit unterschiedlichen zentralen Verwaltungsexpertinnen und -Experten (Behörden (Bund, Land), NGOs und Gewerkschaften durch). Kontext war die Modernisierungsagenda (Bund) für Staat und Verwaltung. • Zum Hebelprojekt „Innovation durch Experimentierklauseln“ hat auf Einladung des BMDS sowie des BMWE eine Beratung über Experimentierklauseln, Reallabore sowie Abweichungsrechte mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. • Zur Umsetzung der Maßnahme „Methodik wird weiterentwickelt, um – unter Entlastung von Legistinnen und Legisten – Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen“ hat auf Einladung des BMDS eine Expertenanhörung mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stattgefunden. Darüber hinaus beziehen die Bundesministerien bei Maßnahmen zum Bürokratierückbau Stakeholder je nach Betroffenheit eigenverantwortlich ein; beispielsweise im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung zu Regelungsvorhaben, die zur Erreichung der Bürokratierückbauziele der Modernisierungsagenda Bund beitragen. • Das BMDS hat bislang zum aktuellen Sachstand des Auf- und Ausbaus des ZfL und zum Umsetzungsstand der Maßnahme 1.1 HF 2 (Konzeptionierung einer neuen Frühphase) bisher in folgenden Formaten informiert: individuelle Formate mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, im neu geschaffenen Format „ZfL meets Wissenschaft“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft. Auf Fachebene der Kommunalen Spitzenverbände gab es in Form einer Gesprächsrunde intensiven Austausch zum Einbezug der kommunalen Perspektiven in der Frühphase. Ferner wurde auf öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Creative Bureaucracy Festival) die Konzeption der Frühphase vorgestellt. • Die Sonderaufgabe Law as Code, legistische Konzepte steht in ständigem Austausch mit allen Akteuren, die am Konzept „Law as Code“ und an dessen praktischer Umsetzung interessiert sind, insbesondere mit Unternehmen, die Werkzeuge und Methoden zur Umsetzung anbieten, mit Behörden, die die Methode insbesondere für den Vollzug nutzen wollen, und mit der Wissenschaft, die sich mit diesem Konzept beschäftigt. • Bei der Entwicklung der Servicekriterien wurden folgende Stakeholder einbezogen: o Bürgerinnen, Bürger: 90 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger wirkten in drei Bürgerwerkstätten an der Entwicklung der Servicekriterien mit. Ergänzend wurde eine quantitative Telefonbefragung mit 1 500 Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. o Unternehmen: Für Verwaltungsleistungen gegenüber Unternehmen sollen die allgemeinen Servicekriterien in einem gesonderten Entwicklungsprozess auf den Unternehmenskontext übertragen werden. Hierzu ist eine Unternehmensbeteiligung geplant. o Wissenschaft: Die Hertie School führt auf Grundlage der Förderrichtlinie Staatsmodernisierung Begleitforschung zu den Modernisierungsagenden durch. Sie wird für das Handlungsfeld 3 – Bürger und Unternehmenszentrierter Service, u. a. international vergleichend herausarbeiten, unter welchen Bedingungen und Governance-Strukturen die Qualität staatlicher Services wirksam verbessert werden kann. o Kommunen: Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen wurden sowohl in die Erarbeitung der Servicekriterien als auch in die praktische Erprobung der Service-Audits einbezogen. Die Audit-Pilotierungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen und beziehen ihre Erfahrungen, Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten ein. 36. In welchem Umfang griff die Bundesregierung bei der Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund auf externe Beratungsleistungen zurück (bitte jeweils nach Ressort, Projekt, Auftragnehmer, Leistungsgegenstand, Mittelhöhe und, soweit möglich, Vollzeitäquivalenten oder Personentagen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung des Programms der Modernisierungsagenda Bund auf keine externen Beratungsleitungen zurückgegriffen. 37. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein öffentlich einsehbares Monitoring oder Dashboard zur Modernisierungsagenda Bund einzuführen, aus dem Maßnahmenstatus, Ressortzuständigkeit, Zieltermine, Verzögerungsgründe und Wirkungsindikatoren hervorgehen, und wenn nein, warum nicht? Ein internes Monitoring zur Kontrolle der Zielerreichung der Modernisierungsagenda Bund wird momentan aufgebaut. 38. Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung trägt die Gesamtverantwortung für die ressortübergreifende Steuerung der Modernisierungsagenda Bund, und welche Koordinierungs-, Eskalations- oder Weisungsbefugnisse bestehen gegenüber den beteiligten Ressorts? Die Bundesregierung hat zur operativen Umsetzung der vereinbarten Ziele im Koalitionsvertrag den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eingesetzt, der als ressortübergreifendes Steuerungsgremium u. a. die Steuerung und Unterstützung der Umsetzung der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) übernimmt. Als fachliche Koordinierungs- und Eskalationsinstanzen bereiten die Ressort- und Abteilungsleitungsrunden Beschlussvorlagen vor und sichern die Entscheidungsfindung für den Staatssekretärsausschuss ab. Die Ressorts handeln dabei jeweils in eigener Ressortverantwortung. 39. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund haben nach Einschätzung der Bundesregierung bislang zu messbaren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung (hier bitte Kommunalverwaltungen gesondert ausweisen) geführt, und anhand welcher Daten, Indikatoren oder Erhebungen belegt die Bundesregierung diese Wirkung? Seit dem ersten Entlastungskabinett hat die Bundesregierung eine Vielzahl an konkreten Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die zu einer jährlichen Entlastung in Höhe von ca. 9,8 Mrd. Euro führen. U. a. werden mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der Reform der Fahrschulausbildung und dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Entlastungen in Höhe von ca. 1,5 Mrd. Euro erzielt. Weitere erhebliche Entlastungen werden zum Beispiel durch das antragslose Kindergeld und das Gebäudemodernisierungsgesetz erzielt. Außerdem hat die Bundesregierung mit dem EinfachMachen-Portal eine zentrale Plattform eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Beschäftigte der Verwaltung von ihnen wahrgenommenen konkrete Bürokratieprobleme melden und Verbesserungsvorschläge einbringen können. So sollen unnötige bürokratische Hürden erkannt und gezielt abgebaut werden. Die bislang rund 25 000 eingegangenen Hinweise werden ausgewertet und fließen in den weiteren Modernisierungsprozess ein. 40. Inwiefern ist der Prozess der Erarbeitung des Zukunftspakts für die Kommunen an die Föderale Modernisierungsagenda gekoppelt, und wie greifen die Ergebnisse beider Prozesse ineinander? Beide Programme verlaufen eigenständig und informieren sich gegenseitig über Fortschritte. 41. In welchem Rahmen wurden Zuständigkeitsveränderungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Modernisierungsagenda bereits diskutiert, und zu welchem Abschluss sind diese gegebenenfalls jeweils gekommen? a) Welche Aufgaben werden hier im Konkreten (mit welcher Neuaufteilung) diskutiert, und welche davon haben aus Sicht der Bundesregierung Priorität für eine zeitnahe Umsetzung? b) Liegen Berechnungen zu möglichen finanziellen Einsparungen durch die einzelnen Aufgabenverschiebungen vor, und wenn ja, welche? Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich werden Zuständigkeitsveränderungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen durch die Föderale Modernisierungsagenda adressiert. Hierbei ist das Ziel, dass der Föderalstaat leistungsfähig und effizient ist, damit alle staatlichen Ebenen ihre Stärken zum Einsatz bringen können. Die Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda sehen in diesem Kontext vor, dass Bund und Länder bestehende Prozesse hinterfragen und den Gesetzesvollzug sowie die Zusammenarbeit optimieren. Neben der unter der Antwort auf die Frage 18 bereits genannten Stärkung des verfassungsrechtlichen Handlungsrahmens für die Digitalisierung (Maßnahme 201) sind insbesondere Maßnahmen zur Bündelung von Verwaltungsleistungen (Maßnahme 167), zur "Work-and-Stay-Agentur", zur Bündelung der Zuständigkeit für Abschiebungen beim Bund und im Bereich des Datenschutzes relevant. Zur Work-and-Stay-Agentur (Maßnahmen 171 und 172) ist vorgesehen, eine optimierte, durchgehend digitalisierte Prozesskette für Erwerbsmigration sowie für die Einwanderung in Ausbildung, Studium und Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen. Die Federführung für die beiden genannten Maßnahmen liegt im BMAS, BMI und AA. Bezüglich der Bündelung der Zuständigkeiten für Abschiebungen beim Bund (Maßnahme 175) ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Durchführung von Dublin-Überstellungen beim Bund zu zentralisieren. Die Reduktion von Schnittstellen zwischen Behörden von Bund und Ländern sowie die Vereinheitlichung von Abläufen soll zu effektiveren Überstellungsverfahren beitragen. Die Federführung für die Maßnahme liegt im BMI. Im Bereich des Datenschutzes ist einerseits eine Neuordnung der datenschutzrechtlichen Aufsichtsstruktur zwischen Bund und Ländern (Maßnahme 176) vorgesehen. Ggf. soll auch bei der Datenschutzaufsicht für den nicht- öffentlichen Bereich die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern neu justiert werden (Maßnahme 158). Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung sowie die Erhöhung der Effizienz im Zusammenhang mit den Aufsichtsbehörden. Die Federführung für die beiden genannten Maßnahmen liegt im BMI. Ergebnisse zu möglichen finanziellen Einsparungen durch eine Aufgabenverschiebung liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Jedoch sind Einsparpotentiale durch die Bündelung von Verwaltungsleistungen aktuell in Prüfung. Anlage 1 KA 21/7312 Maßnahme Dauer ab Maßnahmenbeginn — Umsetzungsstand Modifizierung der Onein-one-out Regel 3 M — Umgesetzt Kick-off und Aktivierung der Multiplikatoren (TransformationsHUB) 3 M — Umgesetzt Ressortscharfe Analyse von Ausgaben und Aufgaben 3 M — In Umsetzung: Der Prototyp des Erfassungs- und Auswertungs-Werkzeugs (Behördeninventur) befindet sich aktuell in der Erprobung. Die Entwicklungsphase soll Ende des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Der Übergang in einer Betriebsumgebung ist für 1. Quartal 2027 vorgesehen. Im Anschluss sollen erste Auswertungen und Analysen erfolgen. Die Federführung liegt beim BMDS. Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung etablieren 3 M — In Umsetzung: Die Vereinbarung zwischen BKAmt, BMF und BMDS zur näheren Ausgestaltung des IT- Zustimmungsvorbehalts des BMDS wurde geschlossen und im Dezember 2025 im Bundeskabinett bekanntgegeben. Der IT- Zustimmungsvorbehalt wird unter Federführung des BMDS bis zum 31. Dezember 2026 als Regelaufgabe etabliert. Das BMDS übt sein Vetorecht bei wesentlichen IT-Ausgaben der Ressorts, das in alle Phasen des Haushaltes hineinreicht, bereits seit dem Beginn des Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend aus. Einführung eines bedarfsorientierten Trainingsprogramms für Projekt-, Digital und Management-Skills 3 / 6 / 9 M — Umgesetzt Entwicklung und Verankerung von Kriterien guter Servicequalität unter Beteiligung von Stakeholdern (insbesondere Adressatinnen und Adressaten von Verwaltungsleistungen), #WirHörenZu 3 / 6 M — In Umsetzung: Prozess #wirhörenzu zur Stakeholderbeteiligung (Bürgerinnen und Bürger, sowie Länder und Kommunen) wurde in Q1 2026 abgeschlossen. Integration in die laufende Operationalisierung des Servicestandards und des Reifegradmodells ausstehend. Abschluss ist für das Q3 2026 avisiert. Ausweitung auf Unternehmen für Q3/4 2026 geplant. Die Federführung liegt beim BMDS. Anlage 1 KA 21/7312 Herausforderungen einer effektiven Modernisierung und Digitalisierung in der Bundesverwaltung abbauen 3 / 6 M — In Umsetzung: Der Abbau von Herausforderungen ist neben weiteren Maßnahmen Gegenstand der Effizienzinitiative der Bundesregierung, die das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 beschlossen hat. Der Prozess ist andauernd. Die Effizienzinitiative ist bis mind. 2029 angelegt. Die Federführung liegt beim BMDS. Effizienzfonds einrichten und Effizienzprojekte fördern 4 M — Umgesetzt Konsolidierung und Anwendung von Managementstandards 4 M — In Umsetzung: PMflexONE für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung steht seit 02/26 im produktiven Pilotbetrieb ressortweit zur Verfügung. Das Organisationshandbuch wurde modernisiert, die Fortschreibung ist als laufender Prozess etabliert. Prozessanalyse und -optimierung werden bis Ende des Jahres im Organisationshandbuch ergänzt. Wirkungsorientiertes Controlling ist Teil des strategischen Managements und wird im Organisationshandbuch bis Ende 2026 bereitgestellt. Federführung liegt beim BMDS. Prioritäre Bürokratierückbauvorhaben werden umgesetzt und Service- und Unterstützungsangebote zum Bürokratierückbau entwickelt 6 M — In Umsetzung: Alle Ressorts setzen in ihrem Zuständigkeitsbereich bis zum Ende der LP um. Maßnahmen zur Erreichung der Zielwerte werden fortlaufend auf den Weg gebracht. Zuletzt hat die Bundesregierung zum 2. Entlastungskabinett über die Maßnahmen berichtet, vgl. https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung /buerokratierueckbau/2-entlastungskabinett Tools zur Unterstützung der Gesetzgebungstätigkeit schaffen und schulen 6 M — In Umsetzung: Europaweite Ausschreibung zur Beschaffung von Software einschließlich Schulung erfolgt. Vorbereitung des Hostings der Software durch ITZ-Bund. Zieldatum der ersten Bereitstellung ist der Herbst 2026. Die Federführung liegt beim BMDS. Novelle der Bundeslaufbahnverordnung 6 M — Umgesetzt Entwicklung eines Lernpfades „Moderner Staat“ der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als Trainingsprogramm für die Bundesverwaltung 6 M — Der Lernpfad „Moderner Staat“ wird im Rahmen des zweiten Umsetzungszyklus der Modernisierungsagenda Bund bis zum 30.09.2026 vollständig umgesetzt. Erste Bestandteile des Lernpfades, darunter die Online-Vortragsreihe „Moderner Staat“, wurden bereits zum 15.04.2026 umgesetzt und stehen seitdem zur Verfügung. Die Federführung liegt bei der BAKöV bzw. dem BMI. Anlage 1 KA 21/7312 Weiterentwicklung und Implementierung eines ressortübergreifenden Programms für Führungskräfte 6 M — In Umsetzung: Derzeit laufende Ressortabstimmung zu Führung 5.0 in Umsetzung. Zudem findet eine Pilotierung statt, die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen wird. Zieldatum 31.01.2028. Die Federführung liegt bei der BAKöV bzw. dem BMI. Etablierung eines Sounding-Boards (TransformationsHUB) 6 M — Umgesetzt Digitalisierungsplattform bereitstellen 6 M — In Umsetzung: Die Low-Code Plattform ist bereitgestellt und die KI-Anwendungen wurden eingesetzt. Das Prozess-Repository befindet sich in Umsetzung. Federführung liegt beim BMDS. Marktplatz der KI- Möglichkeiten (MaKI) etablieren 6 M — Umgesetzt DevOps-Plattform 6 M — In Umsetzung: Die DevOps-Plattform des Deutschland-Stacks soll auf bestehende Produkte (openCode, PLAIN) aufbauen. Aktuell werden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer DevSecOps-Plattform mit der ZenDiS GmbH ausgearbeitet. Hierbei soll u. a. auch der Ansatz des Secure Software Development Lifecycles (SSDLC) umgesetzt und anhand zweier Referenzprojekte (noch zu erarbeiten) validiert werden. Die Federführung liegt beim BMDS. Erarbeitung eines Zielbilds und eines Umsetzungsplans künftiger Personalverwaltung (Technical Support Instrument (TSI) Projekt mit der EU) 6 / 8 M — In Umsetzung: Behördenumfrage ist abgeschlossen, darauf basierend werden Zielbild und Umsetzungsplan erarbeitet und kommuniziert. Zieldatum 30.09.2026. Die Federführung liegt beim BMDS. Bereitstellung eines Best-Practice-Tools zur sowie begleitende Unterstützung bei systematischer Evaluierung und Verbesserung der Servicequalität von Verwaltungsleistungen (analog und digital, hier: „Service-Audits“) 9 M — In Umsetzung: Pilotierung des Best-Practice-Tools an Hand verschiedener Verwaltungsleistungen ist erfolgt, aktuell läuft Klärung rechtlicher und technischer Umsetzung sowie Aufbau der Governance für eine Bereitstellung des Tools im Regelbetrieb. Der Abschluss erfolgt im Q2/2027. Die Federführung liegt beim BMDS. Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis 1 CSDD-RL/ LkSG im Rahmen der Fortsetzung der Dialogreihe #FaireLieferketten BMAS Januar 2026 Veröffentlichung der Ergebnisse auf CSR- Website der BReg (https://www.csr-in- deutschland.de/DE/Umsetzung/Dialogreih e-Faire-Lieferketten/dialogreihe-faire- lieferketten.html), sowie fortlaufend durch Einbindung der Stakeholder der AG Wirtschaft und Menschenrechte des CSR- Forums der BReg; die Formate liefern wichtige Impulse für eine praxisnahe und unternehmensfreundliche Umsetzung der CSDD-RL. 2 Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 SGB III) BMAS Oktober 2025 Hinweise zum Verwaltungsverfahren, welche in die Umsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit eingeflossen sind bzw. einfließen. 3 Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II BMAS September 2026 Kenntnisgewinn darüber, vor welchen Herausforderungen die Jobcenter, die Träger der Sozialhilfe und die Rentenversicherung bei dem Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II stehen und welche Optimierungsbedarfe gesehen werden. 4 Neue Wohngemeinnützigkeit, gesetzliche Grundlage ist die Abgabenordnung. BMWSB 21. LP Mittels Praxischecks wurde in einer ersten Schwerpunktphase mit Praktikerinnen und Praktikern der Wohnungswirtschaft eruiert, wie die NWG Eingang finden kann in die vorhandene Praxis bei Neubau und Vermietung des Bestands. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Durchführung erfolgte mit kommunalen Wohnungsunternehmen, Stiftungen und Genossenschaften. 5 Umsetzungslabor Bau-Turbo, betroffenes Gesetz ist das BauGB BMWSB 21. LP Das Umsetzungslabor Bau-Turbo begleitet die Einführung der neuen Regelungen zum beschleunigten Wohnungsbau als praxisorientierter Austausch- und Lernprozess. In Zusammenarbeit mit Kommunen, Ländern und weiteren Akteuren wurden Anwendungsfragen aufgegriffen, Praxiserfahrungen ausgewertet sowie Arbeitshilfen und Leitfäden entwickelt, um eine rechtssichere und einheitliche Umsetzung zu unterstützen. Beteiligt sind kommunale Vertreterinnen und Vertreter sowie die interessierte Fachöffentlichkeit. Die Ergebnisse sind zugänglich unter: https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/ baurecht/ bauturbo/praxiswissen/praxiswissen-bau- Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis turbo/praxiswissen-bau- turbo.html?nn=42910 6 Planspiel zur BauGB- Novelle 2025/2026, betroffenes Gesetz ist das BauGB BMWSB 21. LP Regelungsvorschläge des Referenten- bzw. Regierungsentwurfs zur BauGB-Novelle werden von mehreren Gemeinden unterschiedlicher Größe auf reale Fälle angewendet und auf Praxistauglichkeit hin überprüft. Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. 7 Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich BMV Januar – Februar 2026 Praxistauglichkeit und Erforderlichkeit der betroffenen Norm bestätigt. 8 Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (MDWG) BMI seit September 2023 Seit September 2023 hat die Unterarbeitsgruppe 1 – Recht der von der MPK eingesetzten Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Migrationsverwaltung“ in einem mehrstufigen Prozess eine Reihe von auflösbaren Defiziten in der Kommunikation der Behörden der Migrationsverwaltung identifiziert. Die daraufhin ausgearbeiteten Regelungsvorschläge wurden mit diesem Gesetz umgesetzt. 9 Praxischeck „Elektronische Dokumentation von PSM-Anwendungen“: Betroffene Gesetze: PflanzenschutzG zur nationalen Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Durchführungsverordn ung (EU) 2023/64 der Kommission vom 10. März 2023 betreffend den Inhalt und das Format der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. BMLEH März – April 2026 Die Durchführung des Praxischecks hat ein besseres Verständnis dafür geschaffen, welche Herausforderungen die Praxis in diesem Bereich konkret hat und wie diesen Herausforderungen ggf. technisch oder gesetzgeberisch begegnet werden kann. Als Ergebnis des Praxischecks wurde eine Anwendung zur praxistauglichen Dokumentation von PSM-Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln durch JKI auf der Basis der von der Praxis formulierten Erwartungen weiterentwickelt (Abschluss steht bevor). Außerdem wurde ein Datenstandard entwickelt, der alsbald veröffentlicht werden soll. 10 Praxischeck „Überprüfung des § 4b LMIDV“ BMLEH Mai 2026 Überprüfung der Umsetzung der neuen Regelung in der Verordnung, eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten. Ergebnisse werden derzeit aufbereitet. Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis 11 Praxischeck „Genehmigungsverfahren Stall(um)bau“: Betroffene Gesetze: Baurecht, Immissionsrecht, Tierschutz, Förderwesen. BMLEH Juni 2026 Unnötige bürokratische Belastungen sowie Vereinfachungspotentiale bei Genehmigungsverfahren im Stallbau bzw. - umbau identifizieren; die Akzeptanz der Verfahren unter Antragstellenden und Vollzug verbessern und mögliche Bestpractice-Beispiele ableiten. Ergebnisse werden derzeit aufbereitet. 12 Praxischeck „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb)“: Betroffene Gesetzesvorhaben: AVV RÜb, Verordnung (EU) 2017/625 (OCR), Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) BMLEH Juli 2026 Überprüfung und Generierung von Entlastungspotentialen bei der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV RÜb). Ergebnisse werden derzeit aufbereitet. 13 Praxischeck Novelle Kreislaufwirtschaftsge setz BMUKN noch in Arbeit noch in Arbeit 14 Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene (USchadG (Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie der EU)) BMUKN Februar 2026 Link: https://www.umweltbundesamt.de/publik ationen/evaluation-von- praktischeranwendung-wirksamkeit 15 Erfahrungsaustausch zu Themen des Vollzugs im Strahlenschutz (StrlSchG) BMUKN fortlaufend Erkenntnisse werden aufgearbeitet und den Aufsichtsbehörden über den Fachausschuss Strahlenschutz zur Verfügung gestellt. Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis 16 Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2026 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon- Leakage-Verordnung unter dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) BMUKN September 2026 Noch nicht veröffentlicht (Fertigstellung steht noch aus). 17 AGE Arbeitsgemeinschaft Emissionshandel (EU- Emissionshandel (EU- Emissionshandelsrichtl inie, TEHG), nationaler Brennstoffemissionsha ndel (BEHG)) BMUKN fortlaufend Austauschformat nach „Chatham House Rules“, daher werden zu den einzelnen Sitzungen keine publizierten Ergebnispapiere erstellt. 18 Verpackungsrecht- Durchführungsgesetz – VerpackDG BMUKN fortlaufend Die geplanten Anpassungen wurden in Gesprächen mit den verschiedenen Verwaltungsebenen (Länder, Zentrale Stelle ZSVR, UBA) in zahlreichen Terminen erörtert. Zudem wurden zu verschiedenen spezifischen Themen vertiefte Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftskreisen (Verbände) geführt. Bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes wurde auf eine einfache, digitale Umsetzung geachtet. 19 Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der 2. Verordnung zur Änderung der Brustkrebs- Früherkennungs-VO (verkündet am 4.3.2026, BGBl. 2026 I Nr. 53) BMUKN März 2026 Gespräche mit der das Mammographie- Screening durchführenden Kooperationsgemeinschaft Mammographie zu Zielen und Anforderungen einer auf Distanz ausgeübten ständigen Aufsicht bei der technischen Durchführung der Mammographie. 20 Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Erarbeitung eines Gesetzes zur Modernisierung, Digitalisierung und zum Bürokratierückbau im Strahlenschutzrecht BMUKN März 2026 Erörterungen in Bund-Länder- Arbeitsgruppen zur Identifizierung von Entlastungspotential bei gleichzeitiger Wahrung des bewährten hohen Strahlenschutzniveaus; Durchführung eines Nutzerworkshops zur Digitalisierung des Strahlenpasses. 21 Umweltschutz- Modernisierungspaket BMUKN Mai 2026 Expert*innen-Workshop Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Bürokratierückbau und Digitalisierung. Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis 22 Austausch mit Normadressaten (Mitglieder der Arbeitsgruppe BBNJ der Deutschen Forschungsgemeinschaft) zum Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse BMUKN April – Mai 2026 Ziel dieser Austausche war es, das Verständnis auf Seiten der Forschungsakteur*innen bzgl. der im HochseeSchG enthaltenen Regelungen und Pflichten zu verbessern sowie Hinweise aus der Forschungspraxis zu erhalten, um den zukünftigen Vollzug des Gesetzes (durch BfN) effektiv auszugestalten. 23 Praxischeck im Gastgewerbe (Verordnung (EU) 1169/2011, Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung, Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuc h, ArbSchG, ArbStättV, ArbMedVV, SPrüfV, DGUV Vorschrift 3) BMWE Juni 2025 Link: https://www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Downloads/P- R/praxischeck-buerokratieabbau-im- gastgewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v =1 24 Anforderungen an Rechenzentren (EnEfG) BMWE November 2025 Am 6. November 2025 fand ein Praxischeck zur praktischen Umsetzbarkeit der Anforderungen an Rechenzentren aus dem Energieeffizienzgesetz statt. Teilgenommen haben rund 45 Branchenvertreter, Experten und Stakeholder. 25 Wege zu kohärenteren Nachhaltigkeitsregeln BMWE Dezember 2025 Es wurden zwei Dokumente (Zusammenfassung Ergebnisse Praxischeck, Vorschläge zur Harmonisierung der EU- Nachhaltigkeitsgesetzgebung) erstellt und an die EU übermittelt. Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis 26 Marktüberwachung im Onlinehandel BMWE Oktober 2025 Link: https://www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Downloads/M- O/marktueberwachung-im- onlinehandel.pdf?__blob=publicationFile&v =4 27 Gründen im zulassungspflichtigen Handwerk (HwO) BMWE Juni 2026 Ergebnispapier wird derzeit noch erstellt. 28 Wagniskapital- Investitionen von Stiftungen BMWE Juni 2026 Link: https://www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Publikationen/Invest /ergebnispapier- praxischeckwagniskapital-investitionen-von- stiftungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 29 Fachverbändegespräc he zur Umsetzung der SOHO-Verordnung BMG März - Mai 2026 Frühzeitige Einbindung der betroffenen Stakeholder, Gewinnung von Input für Erarbeitung des RefE. 30 Verschiedene Austauschformate mit Politik, Wissenschaft, Leistungserbringern und Kassen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) BMG Fortlaufend Regelungen im neugefassten GDNG zur Durchführung der EHDS-Verordnung (u.a. domänenspezifischer Ansatz); Weiterentwicklung der Datennutzungsmöglichkeiten für Krankenkassen (§§ 15b und 284a SGB V) Weiterentwicklung FDZ. 31 Umsetzung Medizinregistergesetz BMG Juni 2026 Erörterung zur Passfähigkeit der geplanten Regelungen im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Medizinregistern. 32 Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege – Beteiligungsprozess (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) BMG Sommer – Herbst 2025 Ausgehend vom aktuellen Stand der Strategieumsetzung, legt die Weiterentwicklung den Fokus auf aktuelle Entwicklungen (insb. EHDS-Verordnung (EU) & Fortschritte im Bereich KI) sowie neue und fortlaufende Schwerpunktvorhaben (z.B. Primärversorgung) und aktualisiert die Strategie auf Ebene der kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits unmittelbar im Gesetz für digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) aufgegriffen. Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis 33 Weiterentwicklung der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen BMJV Dezember 2025 1. Es wurde die Abschaffung der gesetzlichen Vorgaben zur Bestätigung der Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen (Sicherungsschein) gem. Art. 252 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i.V.m. § 651r Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geprüft: Die Streichung der gesetzlichen Regelungen zum Sicherungsschein wurde überwiegend begrüßt. 2. Es wurde eine Erweiterung des gesetzlichen Forderungsüberganges in § 651r Absatz 4 BGB geprüft: Der Praxischeck ergab mangels inhaltlicher Rückmeldungen keinen Erkenntnisgewinn. 3. Es wurde geprüft, ob es gesetzliche Vorgaben zu Inhalt und Format der von Reiseveranstaltern an den jeweiligen Insolvenzabsicherer zu übermittelnden Daten geben sollte: Die Reisebranche lehnt gesetzliche Vorgaben ab. Sie hat sich für eine Branchenlösung ausgesprochen und zugesichert, hierzu in 2026 einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Vertreter der Versicherungswirtschaft haben die Einführung gesetzlicher Vorgaben begrüßt. Die von Versicherungsunternehmen bisher abgewickelten Fälle hätten gezeigt, dass die Datenlage nach einem Insolvenzfall häufig eine große Herausforderung darstelle. 34 Bürokratieentlastungsmaßnahmen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung BMJV Dezember 2025 Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in Prüfung. 35 Bürokratieentlastungsmaßnahmen im europäischen Recht der finanziellen Rechnungslegung BMJV Januar 2026 Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in Prüfung. 36 Gebäudetyp E (zu Eckpunkten) BMJV Fortlaufend Referentenentwurf wird erkenntnisgestützt erarbeitet. 37 Praxischeck zur Lizenzvergabe durch Verwertungsgesellschaften an ehrenamtliche Akteure BMJV Juni 2026 Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in Prüfung. Anlage 2 KA 21/7312 Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis 38 Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK- Netzausbau BMDS Juli 2025 Link: https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/D okumente/Gesetzesvorhaben/Anlage1_Eck punkte_TKG_Anpassung.pdf 39 Workshopreihe Telemedizin (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) BMG Juli 2025 – März 2026 Regelungen im GeDIG zum digitalen Versorgungseinstieg. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen