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Schriftliche Frage 122 von Robin Jünger (AfD): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei IT- und Digitalvorhaben des Bundes, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 122 von Robin Jünger (AfD): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei IT- und Digitalvorhaben des Bundes, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und… Frage 122 (Robin Jünger, AfD): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei IT- und Digitalvorhaben des Bundes, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder aus dadurch frei werdenden Haushaltsmitteln finanziert werden, Doppelstrukturen, Parallelentwicklungen, unwirtschaftliche Einzellösungen und bloße Ausgabenverschiebungen zu vermeiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 5. Mai 2026: Gemäß dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 hat das BMDS die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Definitionshoheit über das, was wesentliche IT und damit Gegenstand des Vorbehaltes ist, obliegt – bis auf die im vorgenannten Organisationserlass vorgesehenen bereichsspezifischen Ausnahmen, beispielsweise im Fall von Verteidigungsaufgaben – allein dem BMDS. Für die Anwendung des Zustimmungsvorbehalts ist die Art der haushälterischen Deckung jedoch fachlich nicht entscheidend, so dass er auch im Fall wesentlicher IT-Ausgaben bezüglich IT- und Digitalvorhaben des Bundes, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder aus dadurch frei werdenden Haushaltsmitteln finanziert werden, effektiv zum Tragen kommen kann. Das BMDS wirkt mit dem Zustimmungsvorbehalt transparent und wirksam darauf hin, dass IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung effektiv und effizient eingesetzt, Redundanzen vermieden, Standards und Plattformansätze ressortübergreifend eingehalten werden. Das Bundesministerium hat mit dem Zustimmungsvorbehalt ein effektives, in alle Phasen des Haushaltes hineinreichendes Vetorecht bei wesentlichen IT‑Ausgaben der Ressorts, das bereits im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend ausgeübt wird. Es ist aus Sicht des Bundesministeriums dadurch bereits jetzt erkennbar, dass die Kommunikation von zentralen IT-Vorgaben durch das BMDS zu einer insgesamt qualitativ besseren Planung von IT-Vorhaben in den Ressorts führt.

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