Frage von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Welche Schlussfolgerungen für sein eigenes Handeln zieht das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung aus den Vorschlägen, die EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) als Infrastruktur für eine Altersverifikation im Netz einzusetzen, auch mit Blick auf die europäische Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Novellierung, 2024) und den darin ausgeschlossenen Zwang zur Nutzung der digitalen Brieftasche, und plant die Bundesregierung hierzu Pilotprojekte oder gesetzliche Anpassungen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek:
Mit der Umsetzung der EUDI-Wallet schafft das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine Möglichkeit, digitale Nachweise datensparsam und in der Souveränität der Nutzer präsentieren zu können. Das schließt die Möglichkeit ein, insbesondere die Überschreitung von Altersgrenzen (zum Beispiel „über 18 Jahre“) rechtssicher nachzuweisen, ohne dabei weitere persönliche Daten wie das genaue Geburtsdatum preisgeben zu müssen.
Die in der eIDAS-Verordnung vorgesehene Freiwilligkeit wird durch die Bereitstellung der EUDI-Wallet einschließlich dieser Funktion zur Altersverifikation nicht aufgehoben. Auch das geplante Einführungsgesetz für die EUDI-Wallet soll keine entsprechende Verpflichtung vorsehen.
Die Funktion zur Altersverifikation ist Teil der Identifizierungsfunktion der EUDI-Wallet und kann daher in der seit Dezember 2025 bereitstehenden Testumgebung („Sandbox“) erprobt werden.
Relationen
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