Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Welche Integrationsvoraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, gegeben sein, um die von ihr Medienberichten zufolge geforderte Bleibeperspektive für als Flüchtlinge eingereiste Migranten nach der Ausbildung zu bieten (vergleiche www.welt.de/regionales/berlin/article6970e56a568b91954b0ea497/bas-fuer-bleiberecht-fuer-gefluechtete-nach-der-ausbildung.html, abgerufen am 22. Januar 2026)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Viele Geflüchtete integrieren sich erfolgreich in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hiervon profitieren sie selbst, ihre Arbeitgeber sowie Wirtschaft und Gesellschaft.
Eine Ausbildungsaufnahme setzt bereits erhebliche Integrationserfolge voraus, insbesondere den Erwerb von Deutschkenntnissen, die in aller Regel durch die Eingliederung in den Betrieb noch weiter ausgebaut werden.
Bereits jetzt gibt es Bleiberechte für Geflüchtete in Ausbildung, auch mit der Perspektive, im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in Deutschland bleiben zu können.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales muss grundsätzlich gelten: Wer sich in Deutschland bereits erfolgreich integriert hat und eine Ausbildung aufgenommen hat, der soll grundsätzlich aufenthaltsrechtlich abgesichert sein, sowohl für die Zeit der Ausbildung als auch im Anschluss daran. Eine solche Planungssicherheit ist vor allem auch aus Sicht der Ausbildungsbetriebe wichtig, die in die Ausbildung investieren und die auf klare Perspektiven für eine Weiterbeschäftigung ihrer Auszubildenden angewiesen sind.
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