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Schriftliche Frage 17 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügten Bewilligungseinschränkung…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 17 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügten Bewilligungseinschränkung… Frage 17 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügten Bewilligungseinschränkung für Integrationskurse, die nach öffentlichen Warnungen der Integrationskursträger zu Kursabbrüchen sowie zu Wartezeiten für alle Integrationskursteilnehmenden führt (www.fr.de/pol itik/traeger-warnen-vor-kollaps-der-integrationsk urse-durch-dobrindts-sparpolitik-94160288.html), auf die Attraktivität Deutschlands für die Fachkräfteeinwanderung ein, und inwieweit fand im Vorfeld der Entscheidung über die Zulassungsaussetzung durch das Bundesministerium des Innern eine Abstimmung mit den für die Fachkräfteeinwanderung zuständigen Referaten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Auswärtigen Amt statt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Februar 2026: Das Bundesministerium des Innern hat in originärer Zuständigkeit entschieden, im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mehr zu erteilen. Daher können bis auf Weiteres Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine und Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Ukrainerinnen und Ukrainer können jedoch von Jobcentern und Trägern der Grundsicherung zur Teilnahme verpflichtet werden. Zur Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Attraktivität Deutschlands für die Fachkräfteeinwanderung hat, weist die Bundesregierung darauf hin, dass Personen, die zu Erwerbszwecken nach Deutschland einreisen, weiterhin Anspruch auf einen Integrationskurs haben, soweit die Voraussetzungen des § 44 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG vorliegen.

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