Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen
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Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 151/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurücknehmen
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 151/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurücknehmen
1. Der Bundesrat stellt fest, dass verlässliche Strukturen und eine auskömmliche
Finanzierung von konkreten integrationspolitischen Maßnahmen für die kluge
Ausgestaltung erfolgreicher, zukunfts- und wirtschaftsorientierter
Integrationspolitik unerlässlich sind. Insbesondere Sprachkenntnisse sind für ein
erfolgreiches Zusammenleben in Deutschland und damit für die Integration aller in
Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – auch bei temporärem
Aufenthalt – unerlässlich. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass
der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sowohl eine Absicherung des
Gesamtprogramms Sprache, als auch einen Ausbau im Bereich der Berufssprachkurse
vorsieht.
2. Der Bundesrat betont, dass Integrationskurse eine zentrale Investition in die
Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Der zügige
Spracherwerb öffnet die Tür zu Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch zu
gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Mitwirkung. Die gelungene
Integration von zugewanderten Menschen ist maßgeblich für Stabilität, Resilienz
und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Eine schnelle
Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen Erlernen der
deutschen Sprache möglich.
3. Die Bedeutung von Integrationskursen gilt nicht nur für Menschen, die
aufgrund eines absehbar dauerhaften Aufenthaltes einen Anspruch auf den
Besuch eines Integrationskurses besitzen. Es gilt auch und gerade für
Menschen, die genau diesen dauerhaften Aufenthalt anstreben und dazu auf den
Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse angewiesen sind. Daher ist der
pauschale Ausschluss der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die damit verbundene Einschränkung zur
Teilnahme an Integrationskursen, die mit einem Trägerrundschreiben vom
9. Februar 2026 für 2026 verhängt wurde, kontraproduktiv für die zügige
Aufnahme qualifikationsadäquater Erwerbstätigkeit, für gesellschaftliche
Teilhabe und demokratische Mitwirkung. Folgen können sinkende Motivation,
verzögerte Arbeitsbemühungen, erschwerte Zugänge in Ausbildung und
Beschäftigung – verbunden mit anhaltender Abhängigkeit von staatlichen
Transferleistungen und einer weiter steigenden Kostenbelastung für die
Kommunen.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Zulassungsstopp für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurückzunehmen.
Begründung:
Mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 hat das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge allen Trägereinrichtungen von Integrationskursen in
Deutschland mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an
Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG mehr erteilt werden. In der
Praxis hat das Bundesministerium des Innern die Erteilung der Zulassungen
bereits Ende 2025 angehalten, wodurch eine Vielzahl zuvor eingereichter Anträge
aufgrund dieser Regelung abgelehnt werden.
Dies betrifft rund 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen,
insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber, geduldete Menschen,
schutzsuchende Menschen aus der Ukraine und EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Integrationskursträger sind ebenfalls stark vom Zulassungstopp betroffen,
insbesondere aufgrund der rapide sinkenden Nachfrage und damit verbundenen
Einnahmeverlusten sowie einem steigendem Beratungsaufwand für die oben
genannten Personengruppen. Die tatsächlichen Auswirkungen für die
Integrationskursträger werden als gravierend eingeschätzt. Gerade Angebote im
ländlichen Raum und in unmittelbarer Wohnortnähe geraten durch die neue
Regelung unter erheblichen Druck.
In der Folge treffen die Einschnitte zugleich anspruchsberechtigte
Kursteilnehmende, die sich infolge der Kürzungen auf längere Wartezeiten bis zu
einem Kursbeginn einstellen müssen. Die Folgen sind sinkende Motivation,
verzögerte Arbeitsbemühungen sowie erschwerte Zugänge in Ausbildung und
Beschäftigung – verbunden mit einer anhaltenden Abhängigkeit von staatlichen
Transferleistungen und einer weiter steigenden Kostenbelastung für
Kommunen. Angesichts des zentralen Beitrags der Kommunen für die Integration von
Zugewanderten sind Bund und Länder in der Pflicht, verlässliche
Rahmenbedingungen für die Integration und Teilhabe zugewanderter Menschen zu
schaffen.
Die zentrale Bedeutung der Sprachförderung für gesellschaftliche und
wirtschaftliche Integration und Teilhabe, für die Sicherung von benötigten
Fachkräften in vielen Bereichen des sozialen Lebens, für die Bildung, Gesundheit
und Wirtschaft, für Betriebe, Unternehmen und auch Verwaltungen der Länder
und Kommunen, ist vielfach belegt. Studien, wie der OECD-Bericht „Stand der
Integration von Eingewanderten“ von 2024, belegen, dass Deutschland im
Vergleich zu anderen Staaten mit den Integrationskursen über ein bewährtes
und erfolgreiches Instrument für Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration
verfügt. Dies muss dauerhaft verstetigt und auskömmlich sowie verlässlich
finanziert werden, anstatt den frühzeitigen Spracherwerb zugewanderter
Menschen durch Kürzungen und Zulassungsstopps zu gefährden. Eine schnelle
Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen Erlernen der
deutschen Sprache möglich. Diese Arbeitsmarktintegration muss gerade auch
Personen offenstehen, die darüber überhaupt erst eine Bleibeperspektive erhalten
können. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung angekündigt hat,
asylsuchenden Menschen künftig früher den Zugang zum Arbeitsmarkt zu
ermöglichen.
Die vom Bundesrat geforderte Rücknahme des verhängten Zulassungsstopps
für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen verfolgt das Ziel einer
schnelleren Arbeitsmarktintegration, gesellschaftlichen Integration und
Teilhabe von betroffenen Menschen sowie Planungssicherheit und Verlässlichkeit für
Trägereinrichtungen.
Relationen
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