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Schriftliche Frage 72 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung dahingehend gesetzgeberischen Handlungsbedarf, dass Leistungen für volljährige Asylbewerber und anerkannte Flüchtl…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 72 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung dahingehend gesetzgeberischen Handlungsbedarf, dass Leistungen für volljährige Asylbewerber und anerkannte Flüchtl… Frage 72 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Sieht die Bundesregierung dahingehend gesetzgeberischen Handlungsbedarf, dass Leistungen für volljährige Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge sowie Nicht-EU-Ausländer zukünftig lediglich als Darlehen ausgestaltet werden sollen (Antwort bitte begründen; vgl. https://jungefreiheit.de/ politik/deutschland/2025/sozialleistungenkostenbereits-mehr-als-20-milliarden-euro, abgerufen am 18. August 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 25. August 2025: Existenzsichernde Leistungen werden vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips in der Regel als tilgungsfreier Zuschuss erbracht. Bei der Gewährung solcher existenzsichernden Leistungen für den in der Fragestellung genannten Personenkreis sind neben verfassungsrechtlichen auch europarechtliche Vorgaben zu beachten. Zudem würde die darlehensbasierte Gewährung existenzsichernder Leistungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, insbesondere im Hinblick auf die Rückforderung der ausgezahlten Darlehenssumme. Auch würde eine Verschuldung aufgrund der notwendigen Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mindern. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne der Fragestellung.

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