Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Menschen von der Einführung einer Arbeitspflicht für Menschen im Sozialleistungsbezug, wie der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, sie fordert (vergleiche www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/ministerpraesident-sven-schulze-buergergeld-forderung-106.html), potenziell bundesweit betroffen wären, und, wenn ja, wie lauten diese (bitte die Zahlen pro Bundesland sowie davon die Anzahl der Jugendlichen bis 21 Jahre angeben), und liegen der Bundesregierung Schätzungen dazu vor, wie hoch die Kosten, etwa durch bürokratischen Mehraufwand, Personal etc., die durch die Einführung der Arbeitspflicht entstehen, wären, und, wenn ja, wie lauten diese Zahlen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Die Bundesregierung hat keine Informationen dazu, wie eine solche geforderte Arbeitspflicht konkret ausgestaltet sein und für welche Personen im Grundsicherungsbezug sie gelten sollte. Daher liegen der Bundesregierung auch keine Zahlen darüber vor, wie viele Menschen von einer solchen Arbeitspflicht potenziell betroffen wären und mit welchen Kosten die Einführung einer solchen Arbeitspflicht verbunden wäre.
Ausgehend von der derzeitigen Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch würde eine Erhöhung der durchschnittlichen Teilnehmendenzahl im Bestand um je 10 000 Personen zu Mehrausgaben von rund 84 Millionen Euro pro Jahr führen.
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