Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teilt die Bundesregierung die Zweifel von Experten zur Verfassungskonformität einer Arbeitspflicht für Menschen im Sozialleistungsbezug, wie der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt sie vorgeschlagen hat, insbesondere in Hinblick auf Artikel 12 des Grundgesetzes (vergleiche www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/arbeitspflicht-buegergeldempfaenger-greiz-grundgesetz-102.html), falls nein, bitte ausführen und begründen, und, falls ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen (bitte aufschlüsseln, welche), um die Verfassungsrechtlichkeit zu prüfen und gegebenenfalls einem möglicherweise drohenden Verfassungsbruch in Sachsen-Anhalt durch die Einführung einer Arbeitspflicht für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, entgegenzuwirken?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche konkreten Überlegungen der vorgeschlagenen Arbeitspflicht des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zugrunde liegen.
Der Gesetzgeber darf von denjenigen, die staatliche Leistungen der sozialen Sicherung in Anspruch nehmen, verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind, sind dagegen ausgeschlossen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 –, BVerfGE 152, 68, Rn. 123–127). Bereits nach geltender Rechtslage sind Leistungsbeziehende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verpflichtet, alle zumutbaren Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Für erwerbsfähige Leistungsbeziehende heißt das vor allem, dass sie ihre Arbeitskraft dafür einsetzen müssen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu bestreiten.
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