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Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614)

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6823 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6823 21. Wahlperiode 02.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer und der Fraktion der AfD Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614) In ihrer Antwort zu den Fragen 1 bis 2b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614 erklärte die Bundesregierung, es könne nicht erfasst und zugeordnet werden, ob es sich bei einem Empfänger von Zuwendungen des Bundes um eine Gewerkschaft oder um eine entsprechende Dachorganisation handele, da diese Begriffe nicht eindeutig definiert seien. In ihrer Antwort zu den Fragen 1 bis 3 und 13 bis 18b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6569 erklärte die Bundesregierung jedoch, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sei „als größter und repräsentativster Dachverband von Gewerkschaften in Deutschland“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfangen worden und im DGB seien „acht Gewerkschaften organisiert, die die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts für eine tariffähige Gewerkschaft erfüllen“. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614 die Fragen 1 bis 2b der Fragesteller mit der Begründung nicht beantwortet, dass nicht erfasst und zugeordnet werden könne, ob es sich bei einem Empfänger von Zuwendungen des Bundes um eine Gewerkschaft oder um eine entsprechende Dachorganisation handele, da diese Begriffe nicht eindeutig definiert seien, obwohl die Bundesregierung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6569 zufolge in der Lage ist, Gewerkschaftsdachverbände zu identifizieren und nach Größe und Repräsentativität einzuteilen, und sie ferner anhand der Kriterien des Bundesarbeitsgerichts für eine tariffähige Gewerkschaft durchaus bestimmen zu können angibt, was eine Gewerkschaft ist? 2. Kann die Bundesregierung anhand der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6569 zur Bestimmung von Gewerkschaften und Gewerkschaftsdachverbänden zugrunde gelegten Kriterien eine ergänzende Antwort insbesondere zu den Fragen 1 bis 2b sowie auf die unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 beantwortete Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/5614 bzw. ursprünglich auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5219 geben? a) Wenn ja, wie lautet die ergänzende Antwort? b) Wenn nein, warum kann sie dies nicht? Berlin, den 30. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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