Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614)
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Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6823
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer und der Fraktion der AfD
Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten
zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen
verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5614)
In ihrer Antwort zu den Fragen 1 bis 2b der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5614 erklärte die Bundesregierung, es könne nicht erfasst und
zugeordnet werden, ob es sich bei einem Empfänger von Zuwendungen des
Bundes um eine Gewerkschaft oder um eine entsprechende Dachorganisation
handele, da diese Begriffe nicht eindeutig definiert seien. In ihrer Antwort zu
den Fragen 1 bis 3 und 13 bis 18b der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6569 erklärte die Bundesregierung jedoch, der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) sei „als größter und repräsentativster Dachverband von
Gewerkschaften in Deutschland“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) empfangen worden und im DGB seien „acht Gewerkschaften
organisiert, die die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts für eine tariffähige
Gewerkschaft erfüllen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/5614 die Fragen 1 bis 2b der Fragesteller mit
der Begründung nicht beantwortet, dass nicht erfasst und zugeordnet
werden könne, ob es sich bei einem Empfänger von Zuwendungen des Bundes
um eine Gewerkschaft oder um eine entsprechende Dachorganisation
handele, da diese Begriffe nicht eindeutig definiert seien, obwohl die
Bundesregierung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/6569 zufolge in der Lage ist, Gewerkschaftsdachverbände zu
identifizieren und nach Größe und Repräsentativität einzuteilen, und sie ferner anhand
der Kriterien des Bundesarbeitsgerichts für eine tariffähige Gewerkschaft
durchaus bestimmen zu können angibt, was eine Gewerkschaft ist?
2. Kann die Bundesregierung anhand der für die Beantwortung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6569 zur Bestimmung von
Gewerkschaften und Gewerkschaftsdachverbänden zugrunde gelegten Kriterien
eine ergänzende Antwort insbesondere zu den Fragen 1 bis 2b sowie auf die
unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 beantwortete Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 21/5614 bzw. ursprünglich auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5219 geben?
a) Wenn ja, wie lautet die ergänzende Antwort?
b) Wenn nein, warum kann sie dies nicht?
Berlin, den 30. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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