Ausstehende Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/617) (Antwort zu Drs. 21/1045)
Text
Ausstehende Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/617) (Antwort zu Drs. 21/1045)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1189
21. Wahlperiode 11.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Thomas Stephan,
Jan Feser, Achim Köhler, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1045 –
Ausstehende Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für
Gewerkschaften
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/617)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/617 zum Anlass für Nachfragen. In ihrer
Antwort vom 20. Juni 2025 hat die Bundesregierung sämtliche Einzelfragen
(1 bis 7) nach Lesart der Fragesteller pauschal damit abgetan, dass man derzeit
prüfe, wie die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten steuerlichen Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich
umgesetzt werden könnten. Aus Sicht der Fragesteller ist diese pauschale
Auskunft dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages gemäß
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
(GG) nicht angemessen und lässt Zweifel aufkommen, ob der betreffenden
Passage des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD überhaupt eine
belastbare inhaltliche Konzeption zugrunde liegt. Gerade angesichts der in der
ursprünglichen Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/418
angesprochenen verfassungsrechtlichen und demokratietheoretischen Implikationen –
darunter Fragen zur Gleichbehandlung, politischen Neutralität und zur
Reichweite staatlicher Einflussnahme auf zivilgesellschaftliche Organisationen –
hätte es nach Auffassung der Fragesteller einer substanziellen Beantwortung
bedurft.
Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller nicht nur entscheidend, ob die
Bundesregierung inzwischen in der Lage ist, die in der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/418 formulierten Einzelfragen inhaltlich zu
beantworten. Vielmehr stellt sich ihnen auch die Frage, ob und in welcher Form bei
der laufenden Prüfung überhaupt Kriterienkataloge oder konzeptionelle
Überlegungen entwickelt wurden, etwa zur Abgrenzung des
Gewerkschaftsbegriffs, zur politischen Neutralität als Fördervoraussetzung oder zum Umgang
mit Organisationen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von
Straftaten gerichtet ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 11. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat die Bundesregierung ihre Prüfung, wie die im in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen
Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden
können, bereits abgeschlossen und ist im Zuge dessen nun in der Lage, die
Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf
Bundestagsdrucksache 21/617 inhaltlich zu beantworten?
2. Wenn ja, wie lauten die inhaltlichen Antworten der Bundesregierung zu
den Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf
Bundestagsdrucksache 21/617?
3. Wenn nein, kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wann sie
ihre Prüfung, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen
Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden
können, abzuschließen gedenkt und ob sie im Zuge dessen inhaltliche
Antworten zu den Fragen 1 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 21/418 bzw. auf
Bundestagsdrucksache 21/617 nachreichen wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich des Vorhabens, die
Mitgliedschaft in Gewerkschafen durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver zu
machen, ist noch nicht abgeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Ausstehende Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf (Antwort)