Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften (Antwort zu Drs. 21/418)
Text
Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften (Antwort zu Drs. 21/418)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/617
21. Wahlperiode 23.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer,
Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/418 –
Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für
Gewerkschaften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es, die
Bundesregierung werde „die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize
für Mitglieder attraktiver“ machen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.
koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, abgerufen am 21. Mai 2025,
S. 19).
Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften sind in der Regel bereits jetzt nach § 9
Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Beitrag
zu einem Berufsverband und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit steuerlich abziehbar (www.gesetze-im-internet.de/es
tg/__9.html, abgerufen am 21. Mai 2025). Es stellt sich nach Ansicht der
Fragesteller daher die Frage, welche zusätzlichen steuerlichen Anreize im Sinne
des Koalitionsvertrags darüber hinaus geplant sind und welcher tatsächliche
Förderzweck damit verfolgt wird.
Die von der dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
zugeordneten Staatsministerin Natalie Pawlik verantwortete EU-
Gleichbehandlungsstelle (EU = Europäische Union) definiert Gewerkschaften wie folgt:
„Gewerkschaften sind solidarische Gemeinschaften, die sich für die Rechte
von Arbeitnehmenden einsetzen. Auf politischer Ebene fordern
Gewerkschaften gerechte Arbeitsbedingungen und Einkommen sowie den Schutz von
Schwächeren ein“ (www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/in
fothek/gewerkschaften, abgerufen am 21. Mai 2025).
Nach Ansicht der Fragesteller lässt eine solche Definition offen, ob seitens der
Bundesregierung auch Personenvereinigungen wie beispielsweise ein
eingetragener oder nichteingetragener Verein bei entsprechender Betätigung als
Gewerkschaft im Sinne der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten
steuerlichen Anreize anzusehen wären.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Juni 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In einer durch das BMAS sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWE) geförderten und auf der Internetseite der von der
Staatsministerin Natalie Pawlik verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle
veröffentlichten Publikation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) heißt es
zudem: „In Deutschland sind Gewerkschaften Organisationen, die von ihren
Mitgliedern finanziert und getragen werden. Die Gewerkschaften sind
unabhängig von politischen Parteien und arbeiten unabhängig vom Staat“
(www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1817746/1813358/6ca68e
5b95efff1d2bc3b55cdf449746/flyer-werden-sie-mitglied-einer-gewerkschaft-d
ata.pdf?download=1, abgerufen am 21. Mai 2025, S. 2).
Dies erscheint nach Ansicht der Fragesteller bereits vor dem Hintergrund
fragwürdig, dass Anfragen der Fraktion der AfD ergeben haben, dass große
Gewerkschaften, mit großen Gewerkschaften verbundene Bildungsträger sowie
große Zusammenschlüsse von Gewerkschaften in den letzten Jahren
insgesamt mit Bundesmitteln in Millionenhöhe gefördert wurden, zumal nun
besagte steuerliche Anreize in Aussicht gestellt werden (Bundestagsdrucksache
20/8838, S. 20, 30, 31, 32, 64, 67, 92, 94, 96, 102; Bundestagsdrucksache
20/10233, S. 20, 21, 102, 109, 133; Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu),
S. 18, 20, 26, 106, 121, 137, 139, 250, 269; Bundestagsdrucksache 20/15078,
S. 29 f., 44).
Zudem handelt es sich u. a. bei Yasmin Fahimi, der Vorsitzenden des DGB
und damit der größten Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in
Deutschland, selbst um eine langjährige Parteipolitikerin – seit 1986 Mitglied
der SPD, u. a. von 2017 bis 2022 Mitglied des Deutschen Bundestages und
von 2014 bis 2015 Generalsekretärin der SPD (de.statista.com/themen/3099/g
ewerkschaften-in-deutschland/; abgerufen am 21. Mai 2025; www.dgb.de/
derdgb/geschaeftsfuehrender-bundesvorstand/yasmin-fahimi/, abgerufen am
21. Mai 2025).
Auch Christiane Benner, erste Vorsitzende der IG Metall, der größten
Gewerkschaft im DGB, und Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di, der zweitgrößten
Gewerkschaft im DGB, sind Mitglieder der SPD (www.gewerkschaftsgeschic
hte.de/biografien-55540-christiane-benner.htm, abgerufen am 21. Mai 2025;
www.verdi.de/presse/downloads/personen/++co++228f7a4e-8aee-11e2-a98e-
52540059119e, abgerufen am 21. Mai 2025).
1. Was versteht die Bundesregierung im Sinne ihrer Ankündigung aus dem
Koalitionsvertrag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die Mitgliedschaft
in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver zu
machen, unter einer Gewerkschaft, und sind auch Personenvereinigungen
wie beispielsweise eingetragene oder nichteingetragene Vereine bei
entsprechender Betätigung hiervon umfasst?
2. Welche steuerlichen Anreize plant die Bundesregierung konkret
umzusetzen, um die Mitgliedschaft in Gewerkschaften für Mitglieder attraktiver zu
machen, und wie sollen diese konkret ausgestaltet sein, gerade vor dem
Hintergrund, dass Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften in der Regel
bereits jetzt nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 EStG als Beitrag zu einem
Berufsverband und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit steuerlich abziehbar sind (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Soll es für die Gewährung oder für den jeweiligen Umfang steuerlicher
Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
darauf ankommen, bei welcher Gewerkschaft eine steuerlich zu
begünstigende Person Mitglied ist bzw. welcher Gewerkschaft sie beitritt, und ob
und ggf. in welchem Umfang diese Gewerkschaft bereits aus
Bundesmitteln gefördert wird?
a) Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang
steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen
aus Bundesmitteln davon abhängen, ob und ggf. in welchem Umfang
die Gewerkschaft, deren Mitgliedern diese Anreize gewährt werden,
bereits aus Bundesmitteln gefördert wird?
b) Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize oder künftige
Förderungen aus Bundesmitteln unabhängig von bereits bestehender Förderung
aus Bundesmitteln gewährt werden?
4. Soll es vor dem Hintergrund, dass beispielsweise der DGB die AfD als
den „Feind der Beschäftigten“ bezeichnet, die ver.di zusammen mit dem
DGB und weiteren Bündnispartnern, anlässlich der mit Stimmen der
Fraktion der AfD zustande gekommenen Mehrheit für den
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU „zu der Abgabe einer
Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zu aktuellen innenpolitischen Themen“ auf
Bundestagsdrucksache 20/14698, zum sogenannten Widerstand gegen die
AfD und rechte Kräfte aufgerufen hat, die Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits 2019 einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der
AfD gefasst hat, der ver.di-Bundesvorstand 2024 einem Vertrauensmann,
nachdem dieser bei einer Personalratswahl das beste Ergebnis aller
Kandidaten erhalten hatte, die Wählbarkeit in gewerkschaftliche Funktionen bis
2027 entzogen und diese Sanktion mit dessen AfD-Engagement begründet
hat oder angesichts weiterer ähnlich gelagerter Fälle für die Gewährung
oder für den jeweiligen Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige
Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln darauf ankommen, ob die
Gewerkschaft, in welcher eine steuerlich zu begünstigende Person
Mitglied ist bzw. in welche diese eintritt, gegen legale politische
Vereinigungen wie Parteien, Bürgerinitiativen oder Wählergemeinschaften agitiert,
indem sie beispielsweise diese verunglimpft, Demonstrationen gegen
diese organisiert oder zu diesen aufruft oder den Beitritt zur Gewerkschaft
oder die Ausübung von gewerkschaftlichen Mitgliedsrechten bei
gleichzeitiger Mitgliedschaft in oder Unterstützung von einer solchen legalen
politischen Vereinigung aus politischen Gründen ausschließt oder
einschränkt (www.dgb.de/gerechtigkeit/demokratie/afd-der-feind-der-bescha
eftigten/, abgerufen am 21. Mai 2025; www.verdi.de/themen/politik-wirts
chaft/++co++d4797bf2-b570-11ee-be97-b9c9a39c4013, abgerufen am
21. Mai 2025; www.evg-online.org/meldungen/details/news/evg-bundesv
orstand-beschliesst-resolution-gegen-rechte-hetze-12695/, abgerufen am
21. Mai 2025; jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/verdi-rebell-
vonder-afd-tritt-jetzt-doch-aus-der-gewerkschaft-aus/, abgerufen am 21. Mai
2025)?
a) Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang
steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen
aus Bundesmitteln davon abhängen, ob eine Gewerkschaft in besagter
Weise gegen eine legale politische Vereinigung agitiert?
b) Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize unabhängig von
etwaigen Agitationen einer Gewerkschaft gegen eine legale politische
Vereinigung gewährt werden?
5. Soll es vor dem Hintergrund, dass u. a. laut Bericht des Bundesamtes für
Verfassungsschutz Sozialisten, Kommunisten und Anarchisten bestrebt
sind, gewerkschaftliche Demonstrationen zu instrumentalisieren, sich in
der Gewerkschaftsbewegung engagieren und sich in Gewerkschaften
organisieren, für die Gewährung oder für den jeweiligen Umfang steuerlicher
Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
darauf ankommen, ob die Gewerkschaft, in welcher eine steuerlich zu
begünstigende Person Mitglied ist bzw. in welche diese eintritt,
Verflechtungen beispielsweise personeller Art mit einer Gruppierung oder
Organisation aufweist, die vom Bundesamt oder einem Landesamt für
Verfassungsschutz beobachtet wird (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/pu
blikationen/themen/sicherheit/vsb2023-BMI24018.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=10, abgerufen am 21. Mai 2025, S. 173, 182 bis 184)?
a) Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang
steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen
aus Bundesmitteln davon abhängen, ob eine Gewerkschaft
Verflechtungen mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, die vom
Bundesamt oder einem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet
wird?
b) Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize oder künftige
Förderungen aus Bundesmitteln unabhängig davon gewährt werden, ob eine
Gewerkschaft Verflechtungen mit einer Gruppierung oder
Organisation aufweist, die vom Bundesamt oder einem Landesamt für
Verfassungsschutz beobachtet wird?
6. Soll es vor dem Hintergrund, dass sich beispielsweise die Gruppierung
„Letzte Generation“ nach Aussage eines Mitglieds mit Gewerkschaften
vernetzt, während bereits mehrere Mitglieder der Gruppierung aufgrund
ihrer Aktivitäten zu Haftstrafen verurteilt wurden, aktuell mehrere
Gerichte mit der Frage befasst sind, ob es sich bei der „Letzten Generation“ um
eine kriminelle Vereinigung handelt und die Begehung von Straftaten im
Sinne von § 129 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) nach Meinung von
Rechtswissenschaftlern jedenfalls einen nicht unwesentlichen Teil der
Tätigkeit von Aktivisten der Gruppierung darstellt und deren
Erscheinungsbild und die Organisationsstruktur prägt, für die Gewährung oder für den
jeweiligen Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von
Förderungen aus Bundesmitteln darauf ankommen, ob die Gewerkschaft,
in welcher eine steuerlich zu begünstigende Person Mitglied ist bzw. in
welche diese eintritt, Verflechtungen beispielsweise personeller Art mit
einer Gruppierung oder Organisation aufweist, deren Zweck oder
Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist (www.t-online.de/regio
n/berlin/id_100196628/letzte-generation-polizistin-ist-mitglied-bei-klimaa
ktivisten-widerspruch-.html, abgerufen am 21. Mai 2025; www.rbb24.de/p
anorama/beitrag/2024/08/berlin-haftstrafe-letzte-generation-sitzblockade-k
limakleber.html, abgerufen am 21. Mai 2025; www.lto.de/recht/nachrichte
n/n/ag-niebuell-haftstrafe-klimakleber-letzte-generation-jet-flughafen,
abgerufen am 21. Mai 2025; www.lto.de/recht/nachrichten/n/anklage-gene
ralstaatsanwaltschaft-muenchen-letzte-generation-bildung-kriminelle-verei
nigung, abgerufen am 21. Mai 2025; www.lto.de/recht/meinung/m/krimin
elle-vereinigung-thomas-fischer-letzte-generation, abgerufen am 21. Mai
2025; verfassungsblog.de/organisierte-klimakleber-als-kriminelle-vereinig
ung/, abgerufen am 21. Mai 2025)?
a) Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang
steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen
aus Bundesmitteln davon abhängen, ob eine Gewerkschaft
Verflechtungen mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, deren
Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist?
b) Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize oder künftige
Förderungen aus Bundesmitteln unabhängig davon gewährt werden, ob eine
Gewerkschaft Verflechtungen mit einer Gruppierung oder
Organisation aufweist, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von
Straftaten gerichtet ist?
7. Erachtet es die Bundesregierung angesichts des in der von ihr geförderten
Publikation des DGB formulierten Anspruchs, wonach Gewerkschaften in
Deutschland von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden,
unabhängig von politischen Parteien sind und unabhängig vom Staat arbeiten,
als potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in
tatsächlichem Widerspruch dazu stehend, dass große Gewerkschaften wie
die ver.di, mit großen Gewerkschaften verbundene Bildungsträger wie die
ver.di-Forum Nord gGmbH und Zusammenschlüsse wie die größte
Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in Deutschland DGB seit Jahren in
Millionenhöhe mit Bundesmitteln gefördert werden, u. a. im DGB und
seinen größten Mitgliedern IG Metall und ver.di langjährige und teils
hochrangige Parteipolitiker die Vorsitzenden stellen und die Bundesregierung
nun zusätzlich steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitglieder in
Aussicht stellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung für sich
daraus ab?
b) Wenn nein, warum erachtet die Bundesregierung dies nicht als
potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in
tatsächlichem Widerspruch dazu stehend?
Die Fragen 1 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbarten steuerlichen Anreize für Mitgliedschaften in
Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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