Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln
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Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5219
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit
Huy, Carsten Becker, Jan Feser, Achim Köhler, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm,
Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen
verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln
In einer u. a. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten
und auf der Internetseite der von Staatsministerin Natalie Pawlik
verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) heißt es: „In Deutschland sind Gewerkschaften
Organisationen, die von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden. Die
Gewerkschaften sind unabhängig von politischen Parteien und arbeiten
unabhängig vom Staat“ (www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/181774
6/1813358/6ca68e5b95efff1d2bc3b55cdf449746/flyer-werden-sie-mitglied-ein
er-gewerkschaft-data.pdf?download=1, abgerufen am 17. Februar 2026, S. 2).
Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Fraktion der AfD belegen
jedoch, dass der DGB sowie DGB-Gewerkschaften und mit ihnen verbundene
Stiftungen, Vereine und Kapitalgesellschaften jährlich mit Bundesmitteln
gefördert werden – konkret benannt wurden das Gemeinnützige Bildungswerk des
Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesvorstand des Deutschen
Gewerkschaftsbundes, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di), der DGB, die ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, die
ver.di-Forum Nord gGmbH, das Bildungswerk ver.di Niedersachsen e. V., die
ver.di GewerkschaftsPolitischeBildung gGmbH, der vom DGB mitgetragene
Arbeit und Leben Thüringen e. V. und die DGB-Jugend (Antwort auf die
Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/15078, S. 29, 44; Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/8838, S. 20, 30, 31, 32, 64, 67, 92, 94, 96, 102; Antwort auf die
Schriftliche Fragen 21 (Anlage 1) auf Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 96,
103, 127; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10952, S. 12, 14, 20, 100, 115, 131, 133, 244, 263; Antwort
auf die Schriftliche Frage 137 auf Bundestagsdrucksache 21/3236, S. 95 f.;
Antwort auf die Schriftliche Frage 74 (Anlage) auf
Bundestagsdrucksache 21/2486, S. 74; Antwort auf die Schriftliche Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/3928, S. 8).
Die Auskünfte erfolgten jedoch teils unter Vorbehalt und sind möglicherweise
bereits für die dort erfragten Zeiträume nicht vollständig. So hieß es wiederholt
seitens der Bundesregierung, die Angaben entsprächen den mit zumutbarem
Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen bzw. seien die
„bestmöglichen Näherungswerte, die in der Bearbeitungsfrist ermittelt werden
konnten“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 21 auf
Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 15; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/8838, S. 2; Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10952, S. 5; Antwort auf die
Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3928, S. 8).
Den Fragestellern geht es im Folgenden somit um eine Erweiterung,
Aktualisierung und etwaige Vervollständigung der Angaben zur Förderung von
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen
Organisationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände,
Arbeitnehmerdachverbände oder mit ihnen verbundene Organisationen (insbesondere Stiftungen,
Vereine, GmbHs, gGmbHs, sonstige Kapitalgesellschaften und
Projektträger) haben seit 1. Januar 2010 im Wege von Zuwendungen (Projekt- oder
institutionelle Förderung) oder im Wege von Aufträgen, Vergaben oder
Leistungsvereinbarungen Bundesmittel erhalten (bitte für alle Empfänger
nach: Empfänger (Name, Rechtsform, ggf. Zugehörigkeit bzw. Verbindung
zum Verband oder Dachverband), Zuwendungs- bzw. Auftragsart, Ressort
und bewilligende bzw. vergebende Stelle einschließlich nachgeordneter
Behörden bzw. Projektträger, Förderprogramm bzw. Projektbezeichnung,
Haushaltsstelle, also Einzelplan, Kapitel, Titel soweit vorhanden,
Rechtsgrundlage bzw. Fördergrundlage, Laufzeit sowie Höhe pro Jahr, also
Bewilligung und, soweit abweichend, Auszahlung, im Zeitraum aufschlüsseln)?
2. Haben Arbeitgeberverbände, Arbeitgeberdachverbände oder mit ihnen
verbundene Organisationen (insbesondere Stiftungen, Vereine, GmbHs,
gGmbHs, sonstige Kapitalgesellschaften und Projektträger) seit 1.
Januar 2010 im Wege von Zuwendungen (Projekt- oder institutionelle
Förderung) oder im Wege von Aufträgen, Vergaben oder
Leistungsvereinbarungen Bundesmittel erhalten?
a) Wenn ja, wie lauteten jeweils Empfänger (Name, Rechtsform, ggf.
Zugehörigkeit bzw. Verbindung zum Verband bzw. Dachverband,
Zuwendungs- bzw. Auftragsart, Ressort und bewilligende bzw.
vergebende Stelle einschließlich nachgeordneter Behörden bzw.
Projektträger, Förderprogramm bzw. Projektbezeichnung, Haushaltsstelle, also
Einzelplan, Kapitel, Titel soweit vorhanden, Rechtsgrundlage bzw.
Fördergrundlage, Laufzeit sowie Höhe pro Jahr, also Bewilligung und,
soweit abweichend, Auszahlung)?
b) Wenn nein, haben sich Arbeitgeberverbände, Arbeitgeberdachverbände
oder mit ihnen verbundene Organisationen (insbesondere Stiftungen,
Vereine, GmbHs, gGmbHs, sonstige Kapitalgesellschaften und
Projektträger) seit 1. Januar 2010 um Bundesmittel beworben oder sind von der
Bundesregierung für eine Vergabe von Bundesmitteln in Betracht
gezogen worden (bitte gegebenenfalls nach Bewerber um Bundesmittel bzw.
für Vergabe von Bundesmitteln in Betracht gezogenem Verband oder in
Betracht gezogener Organisation, Jahr, Ressort bzw. zuständiger Stelle,
beantragtem Zweck bzw. Programm, beantragter Summe sowie ggf.
Ablehnungs- bzw. Nichtberücksichtigungsgrund aufschlüsseln; soweit
Ablehnungsgründe schutzwürdige Informationen enthalten, bitte in
generalisierter Form darstellen)?
3. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung in Zuwendungsbescheiden,
Verträgen oder Leistungsvereinbarungen gegenüber Empfängern im Sinne
der Fragen 1 und 2, um sicherzustellen, dass Bundesmittel nicht zur
Finanzierung von Lobbyarbeit, parteipolitischer Betätigung oder sonstiger
politischer Einflussnahme verwendet werden (bitte maßgebliche
Standardklauseln, Nebenbestimmungen und Vorgaben zur
Verwendungsnachweisführung angeben)?
4. Welche Prüf- und Kontrollmechanismen wurden im Zeitraum seit 1.
Januar 2010 bei Empfängern im Sinne der Fragen 1 und 2 angewandt (z. B.
Verwendungsnachweise, Prüfungen durch Zuwendungsgeber bzw.
Projektträger, Evaluationen), und in wie vielen Fällen kam es zu Beanstandungen,
Auflagen, Rückforderungen oder Rückzahlungen (bitte nach Ressort, Jahr,
Art der Maßnahme und Rückforderungs- oder Rückzahlungssumme
aufschlüsseln)?
5. Erachtet es die Bundesregierung angesichts des in der von ihr geförderten
DGB-Publikation formulierten Anspruchs, wonach Gewerkschaften in
Deutschland von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden,
unabhängig von politischen Parteien sind und unabhängig vom Staat arbeiten,
als potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in
tatsächlichem Widerspruch dazu stehend, dass große Gewerkschaften wie
die ver.di, mit großen Gewerkschaften verbundene Bildungsträger wie die
ver.di-Forum Nord gGmbH und Zusammenschlüsse wie die größte
Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in Deutschland DGB seit Jahren in
Millionenhöhe mit Bundesmitteln gefördert werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller),
a) wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung für sich
daraus ab, insbesondere im Hinblick auf Transparenz- bzw.
Kennzeichnungspflichten in mit Bundesmitteln finanzierten Publikationen sowie
auf die Ausgestaltung künftiger Förder- bzw. Vergabebedingungen,
b) und wenn nein, warum erachtet die Bundesregierung dies nicht als
potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in
tatsächlichem Widerspruch dazu stehend?
Berlin, den 16. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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