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Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5219 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln Deutscher Bundestag Drucksache 21/5219 21. Wahlperiode 08.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Carsten Becker, Jan Feser, Achim Köhler, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln In einer u. a. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten und auf der Internetseite der von Staatsministerin Natalie Pawlik verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) heißt es: „In Deutschland sind Gewerkschaften Organisationen, die von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden. Die Gewerkschaften sind unabhängig von politischen Parteien und arbeiten unabhängig vom Staat“ (www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/181774 6/1813358/6ca68e5b95efff1d2bc3b55cdf449746/flyer-werden-sie-mitglied-ein er-gewerkschaft-data.pdf?download=1, abgerufen am 17. Februar 2026, S. 2). Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Fraktion der AfD belegen jedoch, dass der DGB sowie DGB-Gewerkschaften und mit ihnen verbundene Stiftungen, Vereine und Kapitalgesellschaften jährlich mit Bundesmitteln gefördert werden – konkret benannt wurden das Gemeinnützige Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der DGB, die ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, die ver.di-Forum Nord gGmbH, das Bildungswerk ver.di Niedersachsen e. V., die ver.di GewerkschaftsPolitischeBildung gGmbH, der vom DGB mitgetragene Arbeit und Leben Thüringen e. V. und die DGB-Jugend (Antwort auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/15078, S. 29, 44; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8838, S. 20, 30, 31, 32, 64, 67, 92, 94, 96, 102; Antwort auf die Schriftliche Fragen 21 (Anlage 1) auf Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 96, 103, 127; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10952, S. 12, 14, 20, 100, 115, 131, 133, 244, 263; Antwort auf die Schriftliche Frage 137 auf Bundestagsdrucksache 21/3236, S. 95 f.; Antwort auf die Schriftliche Frage 74 (Anlage) auf Bundestagsdrucksache 21/2486, S. 74; Antwort auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3928, S. 8). Die Auskünfte erfolgten jedoch teils unter Vorbehalt und sind möglicherweise bereits für die dort erfragten Zeiträume nicht vollständig. So hieß es wiederholt seitens der Bundesregierung, die Angaben entsprächen den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen bzw. seien die „bestmöglichen Näherungswerte, die in der Bearbeitungsfrist ermittelt werden konnten“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 15; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8838, S. 2; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10952, S. 5; Antwort auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3928, S. 8). Den Fragestellern geht es im Folgenden somit um eine Erweiterung, Aktualisierung und etwaige Vervollständigung der Angaben zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände, Arbeitnehmerdachverbände oder mit ihnen verbundene Organisationen (insbesondere Stiftungen, Vereine, GmbHs, gGmbHs, sonstige Kapitalgesellschaften und Projektträger) haben seit 1. Januar 2010 im Wege von Zuwendungen (Projekt- oder institutionelle Förderung) oder im Wege von Aufträgen, Vergaben oder Leistungsvereinbarungen Bundesmittel erhalten (bitte für alle Empfänger nach: Empfänger (Name, Rechtsform, ggf. Zugehörigkeit bzw. Verbindung zum Verband oder Dachverband), Zuwendungs- bzw. Auftragsart, Ressort und bewilligende bzw. vergebende Stelle einschließlich nachgeordneter Behörden bzw. Projektträger, Förderprogramm bzw. Projektbezeichnung, Haushaltsstelle, also Einzelplan, Kapitel, Titel soweit vorhanden, Rechtsgrundlage bzw. Fördergrundlage, Laufzeit sowie Höhe pro Jahr, also Bewilligung und, soweit abweichend, Auszahlung, im Zeitraum aufschlüsseln)? 2. Haben Arbeitgeberverbände, Arbeitgeberdachverbände oder mit ihnen verbundene Organisationen (insbesondere Stiftungen, Vereine, GmbHs, gGmbHs, sonstige Kapitalgesellschaften und Projektträger) seit 1. Januar 2010 im Wege von Zuwendungen (Projekt- oder institutionelle Förderung) oder im Wege von Aufträgen, Vergaben oder Leistungsvereinbarungen Bundesmittel erhalten? a) Wenn ja, wie lauteten jeweils Empfänger (Name, Rechtsform, ggf. Zugehörigkeit bzw. Verbindung zum Verband bzw. Dachverband, Zuwendungs- bzw. Auftragsart, Ressort und bewilligende bzw. vergebende Stelle einschließlich nachgeordneter Behörden bzw. Projektträger, Förderprogramm bzw. Projektbezeichnung, Haushaltsstelle, also Einzelplan, Kapitel, Titel soweit vorhanden, Rechtsgrundlage bzw. Fördergrundlage, Laufzeit sowie Höhe pro Jahr, also Bewilligung und, soweit abweichend, Auszahlung)? b) Wenn nein, haben sich Arbeitgeberverbände, Arbeitgeberdachverbände oder mit ihnen verbundene Organisationen (insbesondere Stiftungen, Vereine, GmbHs, gGmbHs, sonstige Kapitalgesellschaften und Projektträger) seit 1. Januar 2010 um Bundesmittel beworben oder sind von der Bundesregierung für eine Vergabe von Bundesmitteln in Betracht gezogen worden (bitte gegebenenfalls nach Bewerber um Bundesmittel bzw. für Vergabe von Bundesmitteln in Betracht gezogenem Verband oder in Betracht gezogener Organisation, Jahr, Ressort bzw. zuständiger Stelle, beantragtem Zweck bzw. Programm, beantragter Summe sowie ggf. Ablehnungs- bzw. Nichtberücksichtigungsgrund aufschlüsseln; soweit Ablehnungsgründe schutzwürdige Informationen enthalten, bitte in generalisierter Form darstellen)? 3. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung in Zuwendungsbescheiden, Verträgen oder Leistungsvereinbarungen gegenüber Empfängern im Sinne der Fragen 1 und 2, um sicherzustellen, dass Bundesmittel nicht zur Finanzierung von Lobbyarbeit, parteipolitischer Betätigung oder sonstiger politischer Einflussnahme verwendet werden (bitte maßgebliche Standardklauseln, Nebenbestimmungen und Vorgaben zur Verwendungsnachweisführung angeben)? 4. Welche Prüf- und Kontrollmechanismen wurden im Zeitraum seit 1. Januar 2010 bei Empfängern im Sinne der Fragen 1 und 2 angewandt (z. B. Verwendungsnachweise, Prüfungen durch Zuwendungsgeber bzw. Projektträger, Evaluationen), und in wie vielen Fällen kam es zu Beanstandungen, Auflagen, Rückforderungen oder Rückzahlungen (bitte nach Ressort, Jahr, Art der Maßnahme und Rückforderungs- oder Rückzahlungssumme aufschlüsseln)? 5. Erachtet es die Bundesregierung angesichts des in der von ihr geförderten DGB-Publikation formulierten Anspruchs, wonach Gewerkschaften in Deutschland von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden, unabhängig von politischen Parteien sind und unabhängig vom Staat arbeiten, als potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in tatsächlichem Widerspruch dazu stehend, dass große Gewerkschaften wie die ver.di, mit großen Gewerkschaften verbundene Bildungsträger wie die ver.di-Forum Nord gGmbH und Zusammenschlüsse wie die größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in Deutschland DGB seit Jahren in Millionenhöhe mit Bundesmitteln gefördert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), a) wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung für sich daraus ab, insbesondere im Hinblick auf Transparenz- bzw. Kennzeichnungspflichten in mit Bundesmitteln finanzierten Publikationen sowie auf die Ausgestaltung künftiger Förder- bzw. Vergabebedingungen, b) und wenn nein, warum erachtet die Bundesregierung dies nicht als potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in tatsächlichem Widerspruch dazu stehend? Berlin, den 16. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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