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Rede von Kerstin Griese (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Kerstin Griese (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem Parlament zur Beratung vorliegt. Weder will ich dem vorgreifen, noch will ich mich einmischen. Sie werden im Ausschuss für Arbeit und Soziales noch eine Anhörung dazu durchführen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die ukrainischen Geflüchteten, die nach April 2025 gekommen sind, nicht mehr unter das SGB II bzw. SGB XII fallen sollen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Das wird eine Finanzverlagerung hin zu den Kommunen und nicht zur BA zur Folge haben. Das wird für die Kommunen Kosten und auch Verwaltungsaufwand bedeuten, weil die kommunalen Behörden, die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig sind, das machen müssen. Der Bund debattiert zurzeit mit den Ländern über die im Gesetz vorgesehene finanzielle Erstattung, damit das funktioniert. Es handelt sich nicht um eine Belastung der BA. In der Tat kann man, wenn man unter das Asylbewerberleistungsgesetz fällt, auch Maßnahmen der BA zur Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Kommunen zum Beispiel Arbeitsgelegenheiten vorhalten. Alles das befindet sich jetzt in der Beratung. Aber die Hauptkostenverlagerung betrifft die Kommunen.

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