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Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen (Siegstrecke) (Antwort zu Drs. 21/7483)

dip / drucksache 03.09.2026 · WP 21 · 21/7838 · Antwort · Original ↗

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Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen (Siegstrecke) (Antwort zu Drs. 21/7483) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7838 21. Wahlperiode 03.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Sandra Stein, Tarek Al‑Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7483 – Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln–Siegen (Siegstrecke) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Januar 2026 wurde eine Kleine Anfrage zum Zustand und Ausbau der Bahnstrecke Köln–Siegen (Siegstrecke) auf Bundestagsdrucksache 21/3578 geHstellt. Die Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/4098 enthält u. a. Antworten zum Umfang der Bauarbeiten, die während der Sperrung des Abschnitts Hennef (Sieg)–Siegen ab Dezember 2026 ausgeführt werden sollen. In den sieben Monaten der Sperrung sollen unter anderem Eisenbahnbrücken mit einer Gesamtfläche von 636 m2 erneuert werden. Der Zustand von Eisenbahnbrücken der DB InfraGO kann auf der Webseite https://bruecken.deutschebahn.com eingesehen werden. Die Durchsicht der Brücken auf den betroffenen Streckenabschnitten – Strecke 2651, Abschnitt Köln Messe/Deutz–Betzdorf – Strecke 2880, Abschnitt Siegen Hbf–Betzdorf zeigt, dass insbesondere zwischen Hennef (Sieg) und Siegen Hbf viele Brücken in die schlechteste Zustandsklasse 4 fallen. Für diese Brücken sind gemäß den Angaben auf der Webseite „(…) (Teil) Erneuerungsmaßnahmen (…) zu planen“ (https://bruecken.deutschebahn.com/br%C3%BCckenkarte). Allein die Flächen der acht betroffenen Brücken über die Sieg erreichen eine Gesamtfläche von 7 418 Quadratmetern. Darüber hinaus sind noch weitere Brücken über Straßen, Wirtschaftswege und kleinere Wasserläufe in die Zustandsklasse 4 eingeordnet. Es ist nach Ansicht der Fragestellenden zumindest verwunderlich, dass in der kommenden Sperrpause lediglich 8,6 Prozent der betroffenen Brückenfläche erneuert werden sollen (636 m2/7 418 m2). Um die zukünftigen Auswirkungen für die Reisenden zwischen Siegen und Köln einschätzen zu können, bittet die fragestellende Fraktion im Rahmen der unten stehenden Fragen um Auskunft zum Stand der Planungen für die Brücken über die Sieg in Zustandsklasse 4: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 2. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m²) – Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m²), zurzeit nur ein Gleis – Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m²) – Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m²) – Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m²) – Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m²) – Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m²) – Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m²).  1. Seit wann sind die Brücken, die in die Zustandsklasse 4 eingeordnet sind, in dieser Zustandsklasse (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?  2. Wie hoch sind die erwarteten Restnutzungszeiten der Brücken (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der o. g. Fragen nicht öffentlich erfolgen kann. Die Verkehrsinfrastruktur stellt einen wichtigen Baustein der Resilienzfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland im Krisen- und Katastrophenfall dar. In Anbetracht der sich in den letzten Jahren sowohl global als auch in Deutschland zunehmend verschärfenden Sicherheitslage würde durch die Veröffentlichung der Daten ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte Sabotagen und Angriffe auf diese die Brücken der Hauptbahnstrecke zwischen Köln und Siegen (Streckennummer 2651 und 2880) ermöglicht würden. Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2026 in einem Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 21/3906 verschärfte Transparenzregeln zum Schutz Kritischer Infrastrukturen von der Bundesregierung eingefordert. Der Beschluss fordert einen zeitgemäßen Umgang mit bestehenden Transparenz- und Informationspflichten. Infolge einer Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages mit den Belangen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland sind die erbetenen Informationen als „VS-Vertraulich“* geheimhaltungsbedürftig eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden die erbetenen Informationen daher in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht hinterlegt.  3. In welcher Bauausführung sollen die Brücken erneuert werden (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m²), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2): Die konkrete Bauausführung wird Ergebnis des Variantenentscheides der Vor- * Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. planung sein. Dieser richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den konstruktiven und betrieblichen Anforderungen an das neue Bauwerk. Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Die konkrete Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; vorgesehen ist eine grundhafte Erneuerung bzw. ein Ersatzneubau unter Berücksichtigung des Bestandsquerschnitts und der betrieblichen Anforderungen. Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Die konkrete Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; vorgesehen ist eine grundhafte Erneuerung bzw. ein Ersatzneubau unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen. Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Die konkrete Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; aufgrund der Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels sind die bautechnischen und logistischen Randbedingungen gesondert zu bewerten. Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Die konkrete Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; vorgesehen ist eine Erneuerung des Bauwerks unter Berücksichtigung der Lage im Abschnitt Siegen Hbf– Betzdorf.  4. Sind förmliche Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2): Ob ein förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich ist, wird im Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Eingriffsumfang, Änderungen gegenüber dem Bestand sowie umweltrechtliche Betroffenheiten. Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Ob ein förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Eingriffsumfang, Änderungen gegenüber dem Bestand sowie umwelt- und wasserrechtliche Betroffenheiten. Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Ob ein förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Nach derzeitigem Stand hängt dies insbesondere davon ab, ob die Erneuerung bestandsnah erfolgt oder planrechtsrelevante Änderungen erforderlich werden. Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Ob ein förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Aufgrund der Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels sind die technischen, betrieblichen und umweltfachlichen Randbedingungen gesondert zu bewerten. Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Ob ein förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Dabei sind insbesondere die Lage im Abschnitt Siegen Hbf–Betzdorf sowie mögliche wasser-, umwelt- und eisenbahnrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.  5. Sofern förmliche Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich sind, wann wird oder werden diese durchgeführt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2), Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2) Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Die Durchführung richtet sich nach dem Ergebnis der weiteren Vorplanung sowie der rechtlichen Bewertung des erforderlichen Genehmigungsumfangs. Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2) Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Sollte ein förmliches Verfahren erforderlich werden, erfolgt dessen Durchführung im Anschluss an die vertiefte Planung und Abstimmung der Genehmigungsunterlagen. Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2) Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Aufgrund der besonderen Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels ist zunächst die planerische und genehmigungsrechtliche Einordnung der Maßnahme abzuschließen. Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2) Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Die zeitliche Einordnung erfolgt nach Abschluss der weiteren Planungsschritte und der Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.  6. Werden in den Planungsverfahren die Möglichkeiten zur Verkürzung der Genehmigungsfristen nach dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ bzw. zur Beschleunigung nach Abschnitt 1.3 des aktuellen Koalitionsvertrags der Bundesregierung genutzt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2), Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2), Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2), Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2) Die Möglichkeiten zur Beschleunigung und zur Verkürzung von Genehmigungsfristen werden im weiteren Planungsverlauf geprüft und, soweit rechtlich zulässig und fachlich zweckmäßig, genutzt. Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2) Die Möglichkeiten zur Beschleunigung und zur Verkürzung von Genehmigungsfristen werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Aufgrund der besonderen Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung der technischen und genehmigungsrechtlichen Randbedingungen.  7. Sind Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2): Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Umfang und Art des Eingriffs sowie mögliche Auswirkungen auf Gewässer, Natur- und Artenschutz. Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Umfang und Art des Eingriffs, mögliche Auswirkungen auf Gewässer, Natur- und Artenschutz sowie sonstige Schutzgüter (in diesem Fall sind hiermit der Wasser- und Waldschutz gemeint). Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Umfang und Art des Eingriffs sowie mögliche Auswirkungen auf Gewässer, Natur- und Artenschutz. Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Aufgrund der Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels sind mögliche Auswirkungen auf Schutzgüter und baulogistische Eingriffe gesondert zu bewerten (in diesem Fall müssen z. B. aufgrund der örtlichen Situation in Verbindung mit dem Fluss Sieg, für die Baustraßen Grünflächen versiegelt werden). Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere die Eingriffsintensität, wasser- und naturschutzfachliche Betroffenheiten sowie die Lage im Abschnitt Siegen Hbf– Betzdorf.  8. Sofern Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind, wann werden oder wurden sie durchgeführt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2): Ein konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit noch nicht fest. Die zeitliche Einordnung erfolgt während der Planung und der Prüfung, ob eine UVP-Pflicht besteht. Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Ein konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit noch nicht fest. Die zeitliche Einordnung erfolgt nach Abschluss der weiteren Planung und der Prüfung, ob eine UVP-Pflicht besteht. Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Ein konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit noch nicht fest. Sollte eine UVP erforderlich werden, erfolgt sie im Zuge der Erstellung und Abstimmung der Genehmigungsunterlagen. Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Ein konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit noch nicht fest. Aufgrund der besonderen Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels ist zunächst die planerische und umweltfachliche Einordnung abzuschließen. Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Ein konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit noch nicht fest. Die Durchführung würde – sofern erforderlich – im Rahmen der weiteren Genehmigungsplanung erfolgen.  9. Sofern bereits Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden, mit welchem Ergebnis wurden sie durchgeführt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Eine bereits abgeschlossene Umweltverträglichkeitsprüfung liegt nach derzeitigem Stand nicht vor; ein Ergebnis kann daher derzeit nicht benannt werden. 10. Wann, und für wie lange und auf welchem Abschnitt wird die Strecke für die Erneuerung der jeweiligen Brücken gesperrt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)? Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2), Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Konkrete Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Bauablauf- und Sperrpausenplanung unter Berücksichtigung der Gesamtkoordination auf der Siegstrecke. Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Konkrete Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Die Sperrpausenplanung erfolgt im weiteren Planungsverlauf und wird mit weiteren Maßnahmen im Korridor Hennef (Sieg)–Siegen koordiniert. Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Konkrete Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Aufgrund der Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels sind die bauzeitlichen und betrieblichen Randbedingungen im weiteren Planungsverlauf besonders zu berücksichtigen. Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Konkrete Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der weiteren Bauablaufplanung unter Berücksichtigung des Abschnitts Siegen Hbf–Betzdorf und der Gesamtkoordination der Siegstrecke. 11. Ist im Zuge der Erneuerung der an zweiter Stelle genannten Brücke östlich vom Bahnhof Schladern die Wiederherstellung oder zumindest die Vorbereitung des Bauwerks für das zweite Gleis vorgesehen? Die Frage bezieht sich auf die „an zweiter Stelle genannte Brücke“ bei Schladern. Daher ist nur für die Strecke 2651, (km 58,65, Bf. Schladern eine Aussage zur Wiederherstellung oder Vorbereitung eines zweiten Gleises erforderlich. Ob das neue Bauwerk für einen zweigleisigen Ausbau geplant wird, wird die Variantenentscheidung in der Vorplanung ergeben. Derzeit kann dazu keine Aussage getroffen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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