Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen (Siegstrecke) (Antwort zu Drs. 21/7483)
Text
Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen (Siegstrecke) (Antwort zu Drs. 21/7483)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7838
21. Wahlperiode 03.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Sandra Stein, Tarek Al‑Wazir, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7483 –
Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln–Siegen (Siegstrecke)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Januar 2026 wurde eine Kleine Anfrage zum Zustand und Ausbau der
Bahnstrecke Köln–Siegen (Siegstrecke) auf Bundestagsdrucksache 21/3578
geHstellt. Die Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/4098 enthält
u. a. Antworten zum Umfang der Bauarbeiten, die während der Sperrung des
Abschnitts Hennef (Sieg)–Siegen ab Dezember 2026 ausgeführt werden
sollen. In den sieben Monaten der Sperrung sollen unter anderem
Eisenbahnbrücken mit einer Gesamtfläche von 636 m2 erneuert werden.
Der Zustand von Eisenbahnbrücken der DB InfraGO kann auf der Webseite
https://bruecken.deutschebahn.com eingesehen werden. Die Durchsicht der
Brücken auf den betroffenen Streckenabschnitten
– Strecke 2651, Abschnitt Köln Messe/Deutz–Betzdorf
– Strecke 2880, Abschnitt Siegen Hbf–Betzdorf
zeigt, dass insbesondere zwischen Hennef (Sieg) und Siegen Hbf viele
Brücken in die schlechteste Zustandsklasse 4 fallen. Für diese Brücken sind
gemäß den Angaben auf der Webseite „(…) (Teil) Erneuerungsmaßnahmen (…)
zu planen“ (https://bruecken.deutschebahn.com/br%C3%BCckenkarte). Allein
die Flächen der acht betroffenen Brücken über die Sieg erreichen eine
Gesamtfläche von 7 418 Quadratmetern. Darüber hinaus sind noch weitere
Brücken über Straßen, Wirtschaftswege und kleinere Wasserläufe in die
Zustandsklasse 4 eingeordnet.
Es ist nach Ansicht der Fragestellenden zumindest verwunderlich, dass in der
kommenden Sperrpause lediglich 8,6 Prozent der betroffenen Brückenfläche
erneuert werden sollen (636 m2/7 418 m2). Um die zukünftigen Auswirkungen
für die Reisenden zwischen Siegen und Köln einschätzen zu können, bittet die
fragestellende Fraktion im Rahmen der unten stehenden Fragen um Auskunft
zum Stand der Planungen für die Brücken über die Sieg in Zustandsklasse 4:
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 2. September
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m²)
– Strecke 2651 km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche
1 028 m²), zurzeit nur ein Gleis
– Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche 1 269 m²)
– Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m²)
– Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m²)
– Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m²)
– Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m²)
– Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m²).
1. Seit wann sind die Brücken, die in die Zustandsklasse 4 eingeordnet sind,
in dieser Zustandsklasse (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
2. Wie hoch sind die erwarteten Restnutzungszeiten der Brücken (bitte für
jede Brücke getrennt angeben)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam
beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der o. g. Fragen nicht öffentlich erfolgen kann.
Die Verkehrsinfrastruktur stellt einen wichtigen Baustein der Resilienzfähigkeit
der Bundesrepublik Deutschland im Krisen- und Katastrophenfall dar. In
Anbetracht der sich in den letzten Jahren sowohl global als auch in Deutschland
zunehmend verschärfenden Sicherheitslage würde durch die Veröffentlichung der
Daten ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte Sabotagen und
Angriffe auf diese die Brücken der Hauptbahnstrecke zwischen Köln und Siegen
(Streckennummer 2651 und 2880) ermöglicht würden. Der Deutsche
Bundestag hat am 28. Januar 2026 in einem Entschließungsantrag auf
Bundestagsdrucksache 21/3906 verschärfte Transparenzregeln zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen von der Bundesregierung eingefordert. Der Beschluss fordert
einen zeitgemäßen Umgang mit bestehenden Transparenz- und
Informationspflichten.
Infolge einer Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages
mit den Belangen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland sind die
erbetenen Informationen als „VS-Vertraulich“* geheimhaltungsbedürftig
eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
werden die erbetenen Informationen daher in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages zur Einsicht hinterlegt.
3. In welcher Bauausführung sollen die Brücken erneuert werden (bitte für
jede Brücke getrennt angeben)?
Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651
km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur
ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m²), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2):
Die konkrete Bauausführung wird Ergebnis des Variantenentscheides der Vor-
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
planung sein. Dieser richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den
konstruktiven und betrieblichen Anforderungen an das neue Bauwerk.
Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Die
konkrete Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; vorgesehen ist eine
grundhafte Erneuerung bzw. ein Ersatzneubau unter Berücksichtigung des
Bestandsquerschnitts und der betrieblichen Anforderungen.
Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Die
konkrete Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; vorgesehen ist eine
grundhafte Erneuerung bzw. ein Ersatzneubau unter Berücksichtigung der örtlichen
Randbedingungen.
Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Die konkrete
Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; aufgrund der Lage im Umfeld
des Mühlbergtunnels sind die bautechnischen und logistischen
Randbedingungen gesondert zu bewerten.
Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Die konkrete
Bauausführung befindet sich noch in Prüfung; vorgesehen ist eine Erneuerung
des Bauwerks unter Berücksichtigung der Lage im Abschnitt Siegen Hbf–
Betzdorf.
4. Sind förmliche Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung
erforderlich (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651
km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur
ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2):
Ob ein förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung
erforderlich ist, wird im Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere
Eingriffsumfang, Änderungen gegenüber dem Bestand sowie umweltrechtliche
Betroffenheiten.
Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Ob ein
förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich
ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere
Eingriffsumfang, Änderungen gegenüber dem Bestand sowie umwelt- und
wasserrechtliche Betroffenheiten.
Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Ob ein
förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich
ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Nach derzeitigem Stand hängt
dies insbesondere davon ab, ob die Erneuerung bestandsnah erfolgt oder
planrechtsrelevante Änderungen erforderlich werden.
Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Ob ein
förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich
ist, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Aufgrund der Lage im Umfeld
des Mühlbergtunnels sind die technischen, betrieblichen und umweltfachlichen
Randbedingungen gesondert zu bewerten.
Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Ob ein
förmliches Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich ist,
wird im weiteren Planungsverlauf geprüft. Dabei sind insbesondere die Lage
im Abschnitt Siegen Hbf–Betzdorf sowie mögliche wasser-, umwelt- und
eisenbahnrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.
5. Sofern förmliche Verfahren der Planfeststellung oder Plangenehmigung
erforderlich sind, wann wird oder werden diese durchgeführt (bitte für
jede Brücke getrennt angeben)?
Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651
km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur
ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2),
Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2)
Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder
Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Die Durchführung richtet sich
nach dem Ergebnis der weiteren Vorplanung sowie der rechtlichen Bewertung
des erforderlichen Genehmigungsumfangs.
Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2)
Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder
Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Sollte ein förmliches Verfahren
erforderlich werden, erfolgt dessen Durchführung im Anschluss an die vertiefte
Planung und Abstimmung der Genehmigungsunterlagen.
Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2)
Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder
Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Aufgrund der besonderen Lage im
Umfeld des Mühlbergtunnels ist zunächst die planerische und
genehmigungsrechtliche Einordnung der Maßnahme abzuschließen.
Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2)
Ein konkreter Zeitraum für ein etwaiges Planfeststellungs- oder
Plangenehmigungsverfahren steht derzeit noch nicht fest. Die zeitliche Einordnung erfolgt
nach Abschluss der weiteren Planungsschritte und der Abstimmung mit den
zuständigen Genehmigungsbehörden.
6. Werden in den Planungsverfahren die Möglichkeiten zur Verkürzung der
Genehmigungsfristen nach dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ bzw. zur
Beschleunigung nach Abschnitt 1.3 des aktuellen Koalitionsvertrags der
Bundesregierung genutzt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651
km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur
ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2),
Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2),
Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2), Strecke 2880
km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2)
Die Möglichkeiten zur Beschleunigung und zur Verkürzung von
Genehmigungsfristen werden im weiteren Planungsverlauf geprüft und, soweit rechtlich
zulässig und fachlich zweckmäßig, genutzt.
Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2)
Die Möglichkeiten zur Beschleunigung und zur Verkürzung von
Genehmigungsfristen werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Aufgrund der
besonderen Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels erfolgt die Bewertung unter
Berücksichtigung der technischen und genehmigungsrechtlichen
Randbedingungen.
7. Sind Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich (bitte für jede
Brücke getrennt angeben)?
Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651
km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur
ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2):
Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im
Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Umfang und Art des Eingriffs
sowie mögliche Auswirkungen auf Gewässer, Natur- und Artenschutz.
Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren
Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Umfang und Art des Eingriffs,
mögliche Auswirkungen auf Gewässer, Natur- und Artenschutz sowie sonstige
Schutzgüter (in diesem Fall sind hiermit der Wasser- und Waldschutz gemeint).
Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren
Planungsverlauf geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Umfang und Art des Eingriffs
sowie mögliche Auswirkungen auf Gewässer, Natur- und Artenschutz.
Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren
Planungsverlauf geprüft. Aufgrund der Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels sind
mögliche Auswirkungen auf Schutzgüter und baulogistische Eingriffe gesondert zu
bewerten (in diesem Fall müssen z. B. aufgrund der örtlichen Situation in
Verbindung mit dem Fluss Sieg, für die Baustraßen Grünflächen versiegelt
werden).
Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird im weiteren Planungsverlauf
geprüft. Maßgeblich sind insbesondere die Eingriffsintensität, wasser- und
naturschutzfachliche Betroffenheiten sowie die Lage im Abschnitt Siegen Hbf–
Betzdorf.
8. Sofern Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind, wann werden
oder wurden sie durchgeführt (bitte für jede Brücke getrennt angeben)?
Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651
km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur
ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2):
Ein konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht
derzeit noch nicht fest. Die zeitliche Einordnung erfolgt während der Planung
und der Prüfung, ob eine UVP-Pflicht besteht.
Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Ein
konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit
noch nicht fest. Die zeitliche Einordnung erfolgt nach Abschluss der weiteren
Planung und der Prüfung, ob eine UVP-Pflicht besteht.
Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Ein
konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit
noch nicht fest. Sollte eine UVP erforderlich werden, erfolgt sie im Zuge der
Erstellung und Abstimmung der Genehmigungsunterlagen.
Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Ein
konkreter Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit
noch nicht fest. Aufgrund der besonderen Lage im Umfeld des
Mühlbergtunnels ist zunächst die planerische und umweltfachliche Einordnung
abzuschließen.
Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Ein konkreter
Zeitpunkt für eine etwaige Umweltverträglichkeitsprüfung steht derzeit noch
nicht fest. Die Durchführung würde – sofern erforderlich – im Rahmen der
weiteren Genehmigungsplanung erfolgen.
9. Sofern bereits Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden,
mit welchem Ergebnis wurden sie durchgeführt (bitte für jede Brücke
getrennt angeben)?
Eine bereits abgeschlossene Umweltverträglichkeitsprüfung liegt nach
derzeitigem Stand nicht vor; ein Ergebnis kann daher derzeit nicht benannt werden.
10. Wann, und für wie lange und auf welchem Abschnitt wird die Strecke für
die Erneuerung der jeweiligen Brücken gesperrt (bitte für jede Brücke
getrennt angeben)?
Strecke 2651 km 50,25 nördlich Bf. Herchen (Fläche 1 410 m2), Strecke 2651
km 58,65 Bf. Schladern, Ausfahrt Richtung Au (Fläche 1 028 m2), zurzeit nur
ein Gleis, Strecke 2651 km 60,3 südlich Ortslage Rosbach (Sieg) (Fläche
1 269 m2), Strecke 2651 km 61,26 östlich Ortslage Rüddel (Fläche 1 227 m2),
Strecke 2651 km 66,88 östlich Ortslage Oppertsau (Fläche 882 m2): Konkrete
Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Die
Festlegung erfolgt im Rahmen der Bauablauf- und Sperrpausenplanung unter
Berücksichtigung der Gesamtkoordination auf der Siegstrecke.
Strecke 2651 km 75,9 nordöstlich Bf. Niederhövels (Fläche 519 m2): Konkrete
Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Die
Sperrpausenplanung erfolgt im weiteren Planungsverlauf und wird mit weiteren
Maßnahmen im Korridor Hennef (Sieg)–Siegen koordiniert.
Strecke 2651 km 79,25 westlich Mühlbergtunnel (Fläche 497 m2): Konkrete
Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Aufgrund
der Lage im Umfeld des Mühlbergtunnels sind die bauzeitlichen und
betrieblichen Randbedingungen im weiteren Planungsverlauf besonders zu
berücksichtigen.
Strecke 2880 km 109,97 östlich Hp. Eiserfeld (Fläche 586 m2): Konkrete
Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind derzeit noch nicht festgelegt. Die Festlegung
erfolgt im Rahmen der weiteren Bauablaufplanung unter Berücksichtigung des
Abschnitts Siegen Hbf–Betzdorf und der Gesamtkoordination der Siegstrecke.
11. Ist im Zuge der Erneuerung der an zweiter Stelle genannten Brücke
östlich vom Bahnhof Schladern die Wiederherstellung oder zumindest die
Vorbereitung des Bauwerks für das zweite Gleis vorgesehen?
Die Frage bezieht sich auf die „an zweiter Stelle genannte Brücke“ bei
Schladern. Daher ist nur für die Strecke 2651, (km 58,65, Bf. Schladern eine
Aussage zur Wiederherstellung oder Vorbereitung eines zweiten Gleises
erforderlich. Ob das neue Bauwerk für einen zweigleisigen Ausbau geplant wird, wird
die Variantenentscheidung in der Vorplanung ergeben. Derzeit kann dazu keine
Aussage getroffen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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