Frage von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Wann genau plant die Bundesregierung, den Bericht für die Schienenneubaustrecke Frankfurt/Main–Mannheim für die parlamentarische Befassung dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, und plant die Bundesregierung, die Baufinanzierungsvereinbarung (gegebenenfalls nur für die vorbereitenden Maßnahmen) bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss abzuschließen, damit vorbereitende Maßnahmen bereits umgesetzt bzw. zumindest begonnen werden können?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Die Zuleitung der Unterlagen für die parlamentarische Befassung an den Deutschen Bundestag ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen.
Für den Planfeststellungsabschnitt 1 von Zeppelinheim bis Darmstadt Nord läuft aktuell das Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsverfahren für die weiteren Abschnitte sollen nach Angaben der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG sukzessive ab Ende 2026/Anfang 2027 eingeleitet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist von einer Baurechtsverfahrensdauer von etwa zwei bis drei Jahren je Planfeststellungsabschnitt auszugehen. Vorgesehen ist, dass für den Planfeststellungsabschnitt 1 eine eigene Einzelfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen wird. Für die weiteren Planfeststellungsabschnitte 2 bis 6 soll eine weitere Einzelfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Für bauvorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel umweltfachliche Kompensationsmaßnahmen, Grunderwerb etc.) vor Abschluss der Baurechtsverfahren besteht auf Antrag der Vorhabenträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, diese Maßnahmen über die Sammelvereinbarung 800 (SV 800) zu finanzieren.
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