Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026
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Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4475
21. Wahlperiode 04.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel
Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Katalin
Gennburg, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra
Mirow, David Schliesing, Lisa Schubert, Aaron Valent, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026
Das Klimaschutzprogramm (KSP) der Bundesregierung ist das zentrale
Steuerungsinstrument der Klimapolitik und muss sämtliche Maßnahmen enthalten,
die zur Erreichung der verbindlichen nationalen Klimaschutzziele erforderlich
sind. Der Expertenrat für Klimafragen, ein unabhängiges wissenschaftliches
Beratungsgremium der Bundesregierung, gibt jedoch an, dass das
übergeordnete Ziel aus § 3 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die
Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr
1990 zu reduzieren, nicht erreicht wird (https://expertenrat-klima.de/fileadmin/
ERK/Berichte/ERK2025_Pruefbericht-Emissionsdaten-2024-Projektionsdaten-
2025.pdf). Bis zum Jahr 2040, in dem eine gesetzlich festgelegte
Emissionsminderung um mindestens 88 Prozent erreicht werden muss, wird eine
deutliche Zielverfehlung prognostiziert (ebd.). Auch die Vorgaben der EU-
Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre
2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden
ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2025 überschritten. Dies
wird trotz eines bestehenden Klimaschutzprogramms geschehen, weshalb die
Bundesregierung im neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens ein Jahr nach
Beginn einer Legislaturperiode beschlossen werden muss, unbedingt
nachsteuern muss.
Anfang Dezember 2025 startete das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Öffentlichkeitsbeteiligung
zum KSP (www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/oeffentlichkeit
sbeteiligung-zum-neuen-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-startet),
bei der ausgewählte Akteurinnen und Akteure (Länder, Kommunen,
Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie wissenschaftliche
Beratungsgremien der Bundesregierung) anhand von zugesandten Leitfragen
gebeten wurden, sich aktiv mit Vorschlägen in die Erarbeitung des Programms
einzubringen. Diese sollen nach Angaben des Bundesministeriums zu einem
späteren Zeitpunkt in Teilen oder in Gänze veröffentlicht werden. Akteurinnen
und Akteure, die nicht explizit zur Stellungnahme aufgefordert wurden,
konnten an derselben Stelle ebenfalls Stellungnahmen einreichen. Einsendeschluss
war der 13. Januar 2026, also etwa zehn Wochen vor Ablauf der gesetzlichen
Frist zur Vorlage des KSP am 25. März 2026. Zu dieser Zeit war kein Entwurf
des KSP bekannt, sodass ein direkter Bezug unmöglich war. Angesichts der
drohenden Zielverfehlung und der Unklarheit darüber, wie die
Öffentlichkeitsbeteiligung verlaufen ist, wie mit ihren Ergebnissen umgegangen wird und
welche anderen Formen der Zusammenarbeit oder Einflussnahme stattgefunden
haben, besteht aus Sicht der Fragestellenden in diesen Punkten Klärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung ohne einen Entwurf des KSP
statt?
2. Warum fand die Öffentlichkeitsbeteiligung etwa zehn Wochen vor Ablauf
der gesetzlichen Frist zum Einreichen des KSP statt und nicht früher, um
eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zu
ermöglichen?
3. Welche Akteurinnen und Akteure hat die Bundesregierung um
Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten (bitte alle
auflisten)?
4. Wie viele Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur
Öffentlichkeitsbeteiligung für das KSP erhalten (bitte alle auflisten)?
5. Welchem Schlüssel folgte die Bundesregierung bei der Auswahl der
aufgeforderten Akteurinnen und Akteure, der über die gesetzliche Vorgabe
der „Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und
zivilgesellschaftliche(n) Verbände sowie wissenschaftliche(n) Begleitgremien der
Bundesregierung“ nach § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes hinausgeht?
6. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die eingereichten
Stellungnahmen bei der Erstellung des KSP?
7. Macht die Bundesregierung bei der Berücksichtigung der eingereichten
Stellungnahmen einen Unterschied zwischen den angefragten und den
nicht angefragten Akteurinnen und Akteuren, und wenn ja, wie?
8. Hat die Bundesregierung anhand der Stellungnahmen einzelne Abschnitte
oder Maßnahmen des KSP nachträglich geändert?
9. Was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen (bitte nach
Themengebieten aufschlüsseln)?
10. Wurde in den Rückmeldungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung darauf
hingewiesen, dass eine weitere Verfehlung der Ziele im Gebäude- und
Verkehrsbereich droht?
11. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen
(bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Gebäudebereich
zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung
diese Vorschläge jeweils?
12. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen
(bitte anonymisiert angeben), um die Emissionsziele im Verkehrsbereich
zu erreichen (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung
diese Vorschläge jeweils?
13. Welche Maßnahmen wurden durch die Teilnehmenden vorgeschlagen
(bitte anonymisiert angeben), um die Senkenziele des Sektors
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zu erreichen
(bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese
Vorschläge jeweils?
14. Welche Maßnahmen zur sozialen Ausgestaltung des KSP wurden durch
die Teilnehmenden vorgeschlagen (bitte anonymisiert angeben), um
negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial gerechte
Klimapolitik zu gewährleisten (bitte aufschlüsseln), und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
15. Welche Beteiligungsformen mit externen Akteurinnen und Akteuren
haben stattgefunden, die nicht Teil der auf der Webseite des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) angekündigten Öffentlichkeitsbeteiligung waren?
16. Mit welchen Akteurinnen und Akteuren hat sich die Bundesregierung bei
der Erstellung des KSP ausgetauscht und beraten lassen, welche Treffen
haben stattgefunden (bitte alle nach Akteurin bzw. Akteur, Typ und
Thema des Austauschformats auflisten)?
17. Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP im Austausch mit
dem Expertenrat für Klimafragen bei der Bundesregierung, und wenn ja,
inwieweit (bitte alle Termine und Themen auflisten)?
18. Wird die Expertise des Expertenrates für Klimafragen während der
Erarbeitung des KSP eingeholt, wenigstens in Teilbereichen oder
Zwischenschritten?
19. Ist die Bundesregierung bei der Erarbeitung des KSP in fachlichem
Austausch mit
a) Verbänden oder Unternehmen der Industrie,
b) Verbänden oder Unternehmen der Energiewirtschaft,
c) Verbänden oder Unternehmen des Verkehrsbereichs,
d) Verbänden oder Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
e) kommunalen Verbänden,
f) Kommunen und Ländern,
g) Gewerkschaften,
h) Umweltverbänden,
und wenn ja, mit welchen, und jeweils mit welcher Zielstellung?
20. Welche Expertise zu welchen Themen hat sich die Bundesregierung
jeweils mit den in den Fragen 19a bis 19h genannten Gruppierungen
eingeholt, die über die Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgeht?
21. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die
Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrsbereich zu erreichen, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
22. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um die
Senkenziele des LULUCF-Sektors zu erreichen, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
23. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP mit
dem Klimasozialplan zu verzahnen?
24. Welche Vorschläge wurden seitens in den Fragen 19a bis 19h genannter
Gruppierungen an die Bundesregierung herangetragen, um das KSP sozial
zu gestalten, negative soziale Folgewirkungen zu vermeiden und sozial
gerechte Klimapolitik zu gewährleisten, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Vorschläge jeweils?
Berlin, den 2. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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