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Frage von Rocco Kever (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Rocco Kever (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Welche jährlichen Ausgaben des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder, Kommunen) für seit 2015 zugewanderte Flüchtlinge und Migranten (einschließlich Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter, Geduldeter und Ukraineschutzbedürftiger) weist die Bundesregierung in Berichten des Bundesministeriums der Finanzen, Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge oder Bundestagsdrucksachen aus? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde: Die Finanzstatistik weist flüchtlingsbezogene Ausgaben nicht separat aus. Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Über flüchtlingsbezogene Ausgaben des Bundeshaushalts erstattet die Bundesregierung in verschiedenen Formaten Bericht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine genaue Abgrenzung, ob und in welchem Umfang die Leistungen ausschließlich flüchtlingsbezogen sind, aufgrund der Vielschichtigkeit der Aufgabenwahrnehmung nicht in jedem Einzelfall möglich ist. Eine Erfassung und Zuordnung von Ausgaben nach dem Zuwanderungsjahr von betroffenen Personen oder Personengruppen findet nicht statt. Die gesamten flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes werden im jährlich vom BMF veröffentlichten Finanzbericht des Bundes seit 2017 ausgewiesen. Dem Bundestag kommt seit 2017 der Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder zu. Im Rahmen von parlamentarischen Anfragen werden Informationen bereitgestellt, die als Bundestagsdrucksachen auf dem Bundestagsserver abrufbar sind. Sämtliche vorgenannten Informationen sind frei zugänglich und können auf dem Server des Deutschen Bundestages (https://dip.bundestag.de/) bzw. im Falle der Finanzberichte auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de) abgerufen werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

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